SPAMMING
(Stand: Mai 2003)
(Update: September 2011)
Spamming ist
mittlerweile die reinste Seuche geworden
und verstopft mehr den je die Bandbreiten des Internets
und in wachsendem Maße auch die Gateways der Mobilfunknetze.
Aber der Einzelne ist keineswegs hilflos,
wie ich Ihnen im folgenden Beitrag zeigen werde.
Was ist Spamming?
Spamming ist das
versenden von Spam, also das über normal übliche Stückzahlen
hinaus
vermehrte bis massenhafte Erscheinen von unerwünschten
Nachrichten oder Mitteilungen
in Newsgroups und sonstigen Foren. Der Begriff Spam wurde mit der
Zeit
dadurch aber auch zum Synonym für alle unerwünschten Posteingänge von Absendern,
mit denen man im allgemeinen keine geschäftlichen oder privaten
Beziehungen unterhält.
Man unterscheidet Werbemails, Massenmails, Kettenbriefe und Telefonspammming.
Werbemails, die sogenannten UCE-Mails, sind benannt nach Unsolicited Commercial Email,
also übersetzt: unerwünscht eingegangene E-Mail-Werbung.
Sie werden teilweise sogar von renommierten Firmen versendet,
wenn diese bestimmte E-Mailadressenblöcke von einschlägigen
Händlern
im Internet käuflich erworben haben. Dieser Adressenhandel ist
eigentlich illegal,
jedoch im großen Rahmen sogar bei bestimmten, etablierten Providern und anderen Onlinefirmen
üblich,
deren Namen ich mangels Beweisen hier natürlich nicht nennen
darf.
Eine Rückverfolgung und Aufforderung zur Unterlassung an den (realen)
Absender bringen in diesem Falle Abhilfe.
Die meisten Werbemails jedoch werden mit gefälschten Absendern verschickt um
so eine Rückverfolgung zu erschweren oder gar unmöglich zu
machen. Diese Verschleierung entspricht einem kriminellen Tatbestand.
Allerdings verhilft manchmal eine simple Recherche bei denic.de oder internic.net
zur E-Mailadresse des Domaininhabers (bzw. Admin C) so dass eine
entsprechende
Beschwerdemail ( security_6.htm,
Punkt 3 ) recht gute Erfolgsaussichten hat.
Massenmails, oder auch UBE-Mails sind die
Abkürzung für Unsolicited Bulk Email,
also unverlangt erhaltene Massenmails.Diese sind fast immer ohne
direkt erkennbaren Werbeinhalt und so gut wie immer mit
gefälschten Absendern versehen, was wie im Falle der einen UCE-Mails als krimineller
Tatbestand gesehen werden muss.
Erschwerend
kommt hinzu, dass solche UBE-Mails nur daraufhin programmiert sind, dass man
sich entweder direkt beim Öffnen oder durch Anklicken eines (teilweise
versteckten) Links (Etwa in einem Bild usw.) einen Dialer
herunter läd oder zumindest auf eine Webseite umgeleitet wird,
auf der dieses und noch einiges mehr ganz offen oder auch
unbemerkt im Hintergrund geschieht. Besonders schlimm sind daher
Mails, die im HTML-Code geschrieben sind. Hier
ist es einfach, schädlichen Code unterzubringen und zwar so,
dass sich Dialer von alleine herunterladen können. Betroffen
hiervon sind insbesondere die E-Mail Clients der Firma Microsoft,
wie die Internet-Explorer, da sie bei entsprechend laschen
Sicherheitseinstellungen automatisch Active-X-Komponenten
herunterladen können.
Von besonderer Dreistigkeit sind E-Mails an Webmaster oder Domaininhaber etwa in der folgenden Art:
Klickt
man auf den markierten Link, landet man natürlich nicht
auf einer Stratoseite, sondern im allgemeinen auf einer
Phishingseite, die lediglich Ihre Daten abgreifen und Sie
anschließend finanziell schädigen will. (Mail vom Juli 2020)
Siehe dazu auch:
https://akzente4you.de/fake-phishing-mail-strato-verweigerung-der-verlaengerung-ihres-domainnamens/
https://strato.de/blog/achtung-aktuell-wieder-phishing-mails-im-namen-von-strato-im-umlauf/
https://www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/DE/Risiken/SpamPhishingCo/Phishing/phishing_node.html
Andere Beispiele und weitere Erklärungen finden Sie hier:
Kettenbriefe sind schon eher der klassischen Definition von Spam zuzuordnen.
Diese
auch als MMF bekannten
Emails sind eine aber spezielle Untergruppe der Massenmails,
, wobei die Abkürzung MMF für Make Money Fast oder auf Deutsch:
"mach schnelles Geld"steht.
Kettenbriefe zeichnen sich immer dadurch aus, dass sie dazu
auffordern, dass man diese Mails unbedingt an eine möglichst
große Anzahl von Freunden oder Bekannten weiterleiten soll,
unter Umständen werden auch negative Folgen oder zumindest
ausbleibende positive Folgen für den Fall angekündigt, falls
man dieser Aufforderung nicht nachkäme.Manchmal sind diese Mails
auch mit Spendenaufrufen kleinerer Geldbeträge verbunden.
Berühmte Beispiele sind die Nigeria-Connection und der Aufruf einer angeblich todkranken Frau, ihr doch Knochenmark zu spenden. Diese, an das Mitleid und die Wohltätigkeit der Empfänger apellierenden Kettenbriefe sind besonders verwerflich, da sie im Endeffekt nur dazu führen, dass wirklich echte Hilfe-Aufrufe in Zukunft grundsätzlich ignoriert werden.
Übrigens
ist ein Kettenbrief auch dann ein Kettenbrief, wenn darin
ausdrücklich darauf hingewiesen wird,
dass der Kettenbrief angeblich gar kein Kettenbrief ist.
Die bereits genannten Merkmale reichen für eine eindeutige
Klassifiziereung aus.
Das Weiterleiten und versenden von Kettenbriefen ist in
Deutschland strafbar. Außerdem macht
Spamming keineswegs vor Handys,Faxgeräten und Festnetznummern
halt.....
Bitte lesen Sie daher unbedingt auch folgende Beiträge:
Dies
ist eine Sonderform von Spamming, die in letzter Zeit immer mehr
Bedeutung gewinnt und die juristischen Definitionsgrenzen des
klassischen Spammens per E-Mail sprengt.
Die bisherigen gesetzlichen Grundlagen gegen Spamming lassen sich
meiner Ansicht nach
mit einigen Modifikationen in der Auslegung durchaus auch hier
anwenden,
da es ja nicht um einen grundsätzlich anderen Vorgang,
sondern lediglich ein anderes Kommunikationsmedium handelt.
Dazu
zählen vor allem die nun schon seit einigen Jahren
üblichen Werbefaxe, unerwünschte Anrufe
über Festanschluß sowie SMS über Handy,
wobei Handyspamming mittlerweile als besonders unangenehm
auffällt,
da eine versehentlich erwiderte Spam-SMS etwa über eine
Mehrwertnummer vom Netzbetreiber
meist mit dem rund 10 fachen Preis einer normalen SMS zugunsten
des Nummerninhabers abgerechnet wird.
In vielen Fällen steckt dahinter auch eine vorsätzliche,
betrügerische Absicht.
Besonders dann, wenn die mittlerweile gesetzlich
vorgeschriebene Preisangabe
des betreffenden Mehrwertangebotes versteckt oder gar nicht in
der Kurznachricht eingefügt wurde.
Zumindest
im Falle von SMS-Spamming können Sie sich aber ganz gezielt
und mit recht guten Erfolgsaussichten wehren, indem Sie Folgendes
versuchen:
1. Bei Werbeanrufen mit Festnetz-Rufnummern
lesen Sie bitte meinen Sonderbeitrag....
DIE MASCHE....
Heimliche
Vertragsabschlüsse per Werbetelefonat..
Prima Gesetzeslücken für clevere Provider
2. Bei 0190-er und 0900-er Rufnummern
begeben Sie sich zunächst auf die Startseite der...
Dort finden Sie unter
anderem eine Suchmaschine für die o.g.
Nummernblöcke,
über welche sich bequem und rechtsverbindlich sowohl der Inhaber
mit Name,
voller Anschrift und Telefonummer sowie auch die amtlichen
Zulassungsdaten
der betreffenden Mehrwertnummer ermitteln lassen.
Speichern Sie diese Daten in der Zwischenablage und fügen Sie
sie in eine Beschwerde-Mail an die Bundesnetzagentur
Nennen
Sie in dieser Mail unbedingt Ihren Namen und Ihre Anschrift,
die bespammte
Rufnummer sowie den vollen Text der Mehrwert-SMS
und schildern Sie ansonsten den Sachverhalt, sowie die Ihnen
entstandenen Unkosten.
Hilfreich wäre in diesem Falle auch das Abspeichern der Original-SMS
auf dem Handy,
um etwa das Fehlen der Preisangabe und die genauen Sende/Empfangsberichte
zu belegen.
Dazu können Sie auch eine entsprechende Total-Kopie Ihrer
Simkarte mittels eines Kartenlesers abspeichern.
Der Eingang Ihrer Beschwerde wird mittels eines automatisierten
Verfahrens zunächst gesammelt
und nach einigen Tagen bis Wochen von der Bundesnetzagentur per E-Mail
bestätigt.
Die weiteren Schritte bleiben dann der Bundesnetzagentur
vorbehalten und richten sich vor allem
nach dem Beschwerdevolumen der betreffenden Nummer.
Sie reichen in minderschweren Fällen von einer Abmahnung des
Inhabers über komplette Sperrung
der Mehrwertnummer bzw. Nmmernblöcke bis hin zur Strafverfolgung.
Schadenersatzansprüche müssten Sie als Geschädigter allerdings
dann zusätzlich in einem davon unabhängigen Zivilverfahren
geltend machen.
In der Regel lohnt sich dies wohl nicht. Aber zumindest ist die
betrügerische Nummer gesperrt.
Viele Inhaber sind jedoch durchaus bereit, Ihnen mit einer
freiwilligen Entschädigung entgegenzukommen,
wenn sie dadurch eine Anzeige bei der Bundesnetzagentur vereiden
können.
Insofern mag es durchaus empfehlenswert sein, den Nummerninhaber
zunächst privat auf sein unseriöses Verhalten
hinzuweisen und entsprechend kostenpflichtig abzumahnen. Die Entscheidung
darüber bleibt natürlich jedem selbst überlassen.
Ein Textmuster finden Sie hier: MUSTERMAIL
Bitte beachten Sie auch: Weitere Infos zu 0900 & Nummernverwaltung
3. Bei mobilfunkinternen
Mehrwertnummern (Kurzrufnummern)
wie zum
Beispiel den folgenden Blöcken....
775xxx |
664xxx |
866xxx |
820xxx |
834xxx |
118xxx |
444xxx |
223xxx |
550xxx |
388xxx |
233xxx |
....liegt der Fall leider ein wenig komplizierter.
Hier hat die Bundesnetzagentur keine direkte
Zugriffsmöglichkeit, da es sich um netzinterne Blöcke handelt,
die nur der jeweilige Netzbetreiber selbst an private oder
kommerzielle Nutzer zuteilen und kontrollieren kann.
Dieser ist aber mittlerweile gesetzlich zur Herausgabe der Daten
des Nutzers (Name,Adresse und Rufnummer) verpflichtet, wenn Sie
glaubhaft versichern können, dass Sie durch unseriöses
Verhalten dieses Nutzers belästigt und/oder geschädigt wurden.
Diese Auskünfte können schriftlich als auch telefonisch vom
Netzbetreiber erteilt werden.
Das betroffene
Spamopfer kann durch Besuch spezieller, von den Providern selbst
betriebenen Webseiten
zunächst entweder online Tabellen nach der entsprechenden
Rufnummer durchsuchen oder sich gleich komplette Nummernlisten
als PDF-Dokument downloaden, um sie dann bequem offline mit der
Suchfunktion des Acrobat Readers zu scannen.....
Rufnummernlisten und Provider-Infos:
http://www.t-mobile.de/premiumsms#
http://dsl.1und1.de/download/1und1mobilfunk_premiumsms_preisliste.pdf
http://www.talkline.de/kundenservice/informationen/allgemein/agb/download/sms_premiumnummern.pdf
http://www.vodafone.de/infofaxe/438.pdf
http://www.debitel.de/downloads/services/agb/kurzwahlen.pdf
http://www.debitel.de/downloads/services/agb/mehrwertdiensteanbieter.pdf
Debitel
erscheint mir dabei besonders empfehlenswert, da es hier dem
Anschein nach eine komplette Liste aller Anbieter ,
Numernblöcke und Netze als PDF-Datei zum Download gibt.
Unter folgenden Links finden Sie den sehr interessanten,
freiwilligen Verhaltenskodex vieler Premium SMS/Mobile
Dienste
und web-basierte Dienste ebenfalls als PDF-Datei zum Download. :
http://www.debitel.de/downloads/services/agb/credit_verhaltenskodex.pdf (Stand: Juni 2005)
http://www.debitel.de/downloads/services/agb/credit_code_of_conduct.pdf (Stand: Dezember 2007)
Erklärungen hierzu unter:
http://www.debitel.de/kontakt/verbraucherschutz/index.php
Bitte
haben Sie Verständnis, Leider kann ich aus technischen
Gründen nicht für einen zeitlich unbegrenzten Loggen
Sie sich daher entweder zunächst auf der Startseite (blauer
Link) ein und Alternativ
können Sie aber auch versuchen, die Adressen komplett
mit Pfad (Blauer Teil+gelber
Teil) Anhand
der mit der SMS übertragenen Kurzwahlnummer kann man nun
zunächst in den |
Alternativ zur
eigenen Suche empfehle ich Ihnen den direkten
telefonische Kontakt mit dem jeweiligen Netzbetreiber.
Rufen Sie dazu via Festnetz die für ihr Netz (z.B. E+,D-",
D-1) zuständige Servicenummer an und schildern Sie dort den
Vorgang.
Verlangen Sie die Herausgabe des Firmennamens und der Festnetz-Telefonnummer
des über den entsprechenden Nummernblock operierenden
Drittanbieters.Dieser ist nicht unbedingt identisch mit dem
beanstandetenDienst..Zuweilen werden einzelne Nummern oder
Nummerblöcke vom Drittanbieter an weitere Privatpersonen oder
auch kommerzielle Leistungsanbieter untervermietet. Rufen Sie
daher diese Firma zunächst persönlich an und schildern Sie dort
ebenfalls das illegitime Verhalten
des von Ihnen beanstandeten Dienstes. Verlangen Sie anschließend
sofortige Sperrung des Gateways für ihre bespammte Handynummer.
In der Regel sind die Anbieter kooperativ und nach einigen
Sekunden bis Minuten erhalten Sie per SMS eine Sperr-Bestätigung
für die von Ihnen angegebenen Nummer.
Fortan werden Sie von diesem Anbieter nicht mehr belästigt
werden.
Falls
Sie auch mit dem Gedanken einer Entschädigung für Ihre
Handykosten spielen,
müssen Sie alle erhaltenen SMS des Anbieters zur Beweissicherung
speichern
(Zum Beispiel durch eine 1:1 Kopie der Simkarte mittels
Kartenleser) und die entsprechenden Einzelverbindungsnachweise
für den fraglichen Zeitraum von Ihrem Netzanbieter anfordern.
Diese Unterlagen senden Sie dann mit einer kurzen Schilderung und
Ihren persönlichen Daten an: rufnummernspam@bnetza.de, einen Service
der Bundesnetzagentur, die seit einiger Zeit
die altbekannte Reg-TP abgelöst hat.
Dort können Sie sich auch sehr gut telefonisch beraten lassen.
4. Bei allen Rufnummern (Festnetz und Mobil, jedoch keine Kurzrufnummern)
hilft Ihnen
möglicherweise eine Inverssuche weiter....
Bitte beachten Sie:
Die Inverssuche (Private Rückverfolgung von Telefonnummern) war
in Deutschland aus datenschutzrechtlichen Gründen
sehr lange verboten und wurde erst seit Ende 2004 offiziell
möglich, solange dabei die Voraussetzungen
des §
105 Telekommunikationsgesetz (TKG) eingehalten werden.
Hier
können Sie ganz gezielt nach Infos bezüglich
unbekannter Spammingnummern suchen und teilweise
selbst diesbezügliche
Erfahrungsberichte bzw. Beurteilungen bloggen:
Es
gibt dort allerdings sowohl englische, als auch deutsche Usereinträge.
Sie können hier einerseits nach nummernspezifischen
Erfahrungsberichten anderer User suchen oder in einem Formular
auch eigene Erfahrungen mit unerwünschten Anrufen beitragen,
welche anschließend in die Dartenbank aufgenommen
und fortan für jeden abrufbar bleiben.Auf diese Weise sind
bereits etliche Nummernblöcke und tausende von Einzelinfos
zusammengekommen
Die Seite besitzt eine Suchfunktion, über welche Sie beliebige
Nummern eingeben können.
Die aufgelisteten Ergebnisse sind dann in 3 Gruppen
A. Recent
Phone Call Reports (Neuere, aktuelle Nummern mit Berichten)
B. Other
Reported Calls (Ältere Nummern mit Berichten)
C.
Suspicious Phone Numbers (Verdächtige Nummern,noch ohne Berichte)
klassifiziert und teilweise (A+B) mit dazugehörigen
Erfahrungsberichten im Stil eines Blogs verlinkt.
Weitere Empfehlungen...
Suchseiten für unbekannte Rufnummern
Hier können Sie
gezielt nach Infos bezüglich Ihnen unbekannter Spammingnummern
suchen
und selbst Erfahrungsberichte bzw. Beurteilungen bloggen:
:
whocallsyou.de
tellows.de
nummer-index.de
TIPP:
Speziell
für 0190/900er Mehrwertnummern finden
Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur
unter
anderem eine
Suchmaschine über welche sich bequem
und rechtsverbindlich sowohl der Inhaber mit Name,
voller Anschrift und Telefonummer sowie auch die amtlichen
Zulassungsdaten
der betreffenden Mehrwertnummer ermitteln lassen.
(Update: September 2011)
In
diesem Zusammenhang verweise ich
auf eine Entscheidung des
LG Traunstein vom 18.12.1997 :
Dort
wurde im Leitsatz
56
das Spamming gegenüber Privatpersonen als wettbewerbswidrig
erklärt, da die Aussonderung von werbenden E-Mails den
Empfänger erhebliche Arbeit und Mühen koste. Weitere
Beschlüsse´anderer Gerichte folgten dieser Entscheidung.
Anfang
1998 erklärte auch das LG Berlin Spamming für
unzulässig (Leitsatz
52a und 52b) und als Wettbewerbsverstoß und Verletzung von
allgemeinen Persönlichkeitsrechten nach § 823 BGB. Zusätzlich zu den
Mühen beim Aussortieren und Löschen der unerwünschten Mails
wurden noch die erhöhten Online-Kosten angeführt, die durch das
Herunterladen bzw. Online-Lesen der Sendungen zu Lasten des
Empfängers zu Buche schlagen.
Newsletter und sogar einzelne E-Mails mit in irgendeiner Weise
werbendem Inhalt gelten bereits als Werbemails und damit als
Spamming, insofern sie an Personen verschickt werden, die diese
Sendungen nicht ausdrücklich selbst angefordet haben. Als
werbender Inhalt
gilt dabei schon ein Link zur beworbenen Webseite im laufenden
Text
oder der Domain-Eintrag im Header.
Bereits die
bloße Anfrage an einen Empfänger, ob er Werbemails erhalten
möchte oder nicht, gilt juristisch als unzulässig werbende Mail.
Insbesondere dann, wenn sie ebenfalls Hinweise oder gar Links auf
die zu bewerbende Webseite enthält.
Das
Zusenden von Newslettern ist also nur mit vorheriger, eindeutiger
Willenserklärung des Empfängers zulässig. Dies kann zum
Beispiel durch einen entsprechend gekennzeichneten LINK auf oder
ein anzukreuzendes Formular (Javascript etc.) der zu bewerbenden
Webseite selbst erfolgen. Nicht zulässig ist es allerdings, wenn
das Kreuzchen im Formular bereits vorher gesetzt ist und der
Besucher dieses im Falle der Nichtzustimmung erst entfernen muss.
Die bloße Kontaktaufnahme eines Besuchers per E-Mail oder
Telefon mit dem Betreiber der Webseite reicht allerdings
normalerweise nicht als erforderliche Einwilligung aus.
Jeder
Inhaber einer E-Mail-Adresse hat das Recht, von unverlangten
Mails verschont zu bleiben. Dies ist grundsätzlich in Form eines
Unterlassungsanspruchs nach § 1004 BGB einklagbar
und damit bereits die erste Zusendung unzulässig. Selbst die
Angabe eines "Remove"-Links oder die Aufforderung,
einen entsprechenden Entfernungswunsch aus dem Verteiler per E-Mail
an den Versender zu schicken, berechtigt nicht zur Versendung
ohne die oben besprochene, ausdrückliche Einwilligung des
Empfängers.
Nach
der derzeitigen Rechtslage ist also auch das Versenden von UBE und UCE in Deutschland illegal,
wenn entweder kein ausdrückliches Einverständnis des
Empfängers vorliegt und/oder keine regelmäßige
Geschäftsbeziehung zwischen Versender und Empfänger besteht.
Unerwünschte Werbemails sind generell unzulässig, wenn für den
Empfänger durch die Abholung Kosten entstehen und/oder
Arbeitszeit verschwendet wird. Im Übrigen verstößt derjenige,
der sich nicht daran hält auch gegen das Gesetz gegen den
unlauteren Wettbewerb, UWG, wenn durch dass versenden von
unerwünschten Werbemails Unternehmen benachteiligt werden,
welche keine unerwünschten Werbemails versenden.
Verärgerte Empfänger haben also das Gesetz auf Ihrer Seite und
können in Form einer Abmahnung entstandene Kosten
zurückverlangen. So hat z.B. das Landgericht Dachau entschieden,
dass ein "Spam-Empfänger" selbst dann eine
strafbewehrte Unterlassungserklärung einfordern kann, wenn ihm
selbst kein unmittelbarer Schadenersatz zusteht. (Aktenzeichen: 3
C 167/01)
Über
die automatische
Zusendung unverlangter E-Mail-Werbung via Autoresponder wurde mit Urteil vom 09.07.2009
nach den Leitsätzen BGB §§ 823 Abs. 1, 1004; UWG § 7 Abs. 2
Nr. 3; ZPO § 3 vom AG München entschieden,
dass ein einmaliger E-Mail-Kontakt ohne weiteres nicht
ausreichend ist, um eine Einwilligung in die Zusendung
von Werbe-E-Mails anzunehmen. (Aktenzeichen: 161 C 6412/09)
Für das
Versenden von Kettenbriefen, egal mit welcher
Absicht auch immer, gilt das
UWG
2004 § 16 Strafbare Werbung:
Wer
es im geschäftlichen Verkehr unternimmt, Verbraucher zur Abnahme
von Waren, Dienstleistungen oder Rechten durch das Versprechen zu
veranlassen, sie würden entweder vom Veranstalter selbst oder
von einem Dritten besondere Vorteile erlangen, wenn sie andere
zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen, die
ihrerseits nach der Art dieser Werbung derartige Vorteile für
eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer erlangen sollen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
Urteile:
Aktenzeichen | Gericht | Urteile und Beschlüsse | Quelle: | |
Diverse | Verschiedene Gerichte | Diverse Urteile und Beschlüsse | http://www.ec-basics.de | |
161 C 6412/09 | AG München | Urteil vom 09.07.2009 | http://medien-internet-und-recht.de | |
315 O 678/02 | Landgericht Hamburg | Beschluss vom 20. Dezember 2002 |
|
|
3 C 167/01 | Amtsgericht Dachau | Urteil vom 10. Juli 2001 |
|
|
2 KfH O 5/99 | Landgericht Ellwangen | Urteil vom 27. August 1999 |
|
Wenn Sie mehr über Spamming
und mögliche Abwehrmaßnahmen
speziell bei E-Mailspamming erfahren wollen,
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Gegenmaßnahmen
Weitere Links:
http://www.safer-networking.org/de/articles/spamandthelaw.html
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/telefonrechnung-und-handyrechnung/
http://www.call-magazin.de/telefon-festnetz/info-kosten-servicenummern/
spammingverkehrtrum.htm
Blacklistcheck DNS Analyse
und Recherche:
MX Lookup Tool - Check your DNS MX Records online - MxToolbox
http://www.spambog.com/de/home.htm
http://whois.domaintools.com
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Bitte beachten Sie auch :
Ich hoffe, ich konnte Ihnen
hier eine Auswahl an realen Möglichkeiten
zum Eindämmen der allgemeinen Spammingflut aufzeigen.
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DER TECHNODOCTOR
(Stand: Mai 2003)
(Update: September 2011)