SPAMMING

(Stand: Mai 2003)
(Update: September 2011)

Spamming ist mittlerweile die reinste Seuche geworden
und verstopft mehr den je die Bandbreiten des Internets
und in wachsendem Maße auch die Gateways der Mobilfunknetze.
Aber der Einzelne ist keineswegs hilflos,
wie ich Ihnen im folgenden Beitrag zeigen werde.


Was ist Spamming?

Spamming ist das versenden von Spam, also das über normal übliche Stückzahlen hinaus
vermehrte bis massenhafte Erscheinen von unerwünschten Nachrichten oder Mitteilungen
in Newsgroups und sonstigen Foren. Der Begriff Spam wurde mit der Zeit
dadurch aber auch zum Synonym für
alle unerwünschten Posteingänge von Absendern,
mit denen man im allgemeinen keine geschäftlichen oder privaten Beziehungen unterhält.

Man unterscheidet Werbemails, Massenmails, Kettenbriefe und Telefonspammming.

Werbemails, die sogenannten UCE-Mails, sind benannt nach Unsolicited Commercial Email,
also übersetzt:
unerwünscht eingegangene E-Mail-Werbung.
Sie werden teilweise sogar von renommierten Firmen versendet,
wenn diese bestimmte E-Mailadressenblöcke von einschlägigen Händlern
im Internet käuflich erworben haben. Dieser Adressenhandel ist eigentlich illegal,
jedoch im großen Rahmen sogar bei
bestimmten, etablierten Providern und anderen Onlinefirmen üblich,
deren Namen ich mangels Beweisen hier natürlich nicht nennen darf.
Eine Rückverfolgung und Aufforderung zur Unterlassung an den (realen) Absender bringen in diesem Falle Abhilfe.
Die meisten Werbemails jedoch werden mit
gefälschten Absendern verschickt um so eine Rückverfolgung zu erschweren oder gar unmöglich zu machen. Diese Verschleierung entspricht einem kriminellen Tatbestand.
Allerdings verhilft manchmal eine simple Recherche bei
denic.de oder internic.net
zur E-Mailadresse des Domaininhabers (bzw. Admin C) so dass eine entsprechende
Beschwerdemail (
security_6.htm, Punkt 3 ) recht gute Erfolgsaussichten hat.

Massenmails, oder auch UBE-Mails sind die Abkürzung für Unsolicited Bulk Email,
also unverlangt erhaltene Massenmails.Diese sind fast immer ohne direkt erkennbaren Werbeinhalt und so gut wie immer mit gefälschten Absendern versehen, was wie im Falle der einen
UCE-Mails als krimineller Tatbestand gesehen werden muss.

Erschwerend kommt hinzu, dass solche UBE-Mails nur daraufhin programmiert sind, dass man sich entweder direkt beim Öffnen oder durch Anklicken eines (teilweise versteckten) Links (Etwa in einem Bild usw.) einen Dialer herunter läd oder zumindest auf eine Webseite umgeleitet wird, auf der dieses und noch einiges mehr ganz offen oder auch unbemerkt im Hintergrund geschieht. Besonders schlimm sind daher Mails, die im HTML-Code geschrieben sind. Hier ist es einfach, schädlichen Code unterzubringen und zwar so, dass sich Dialer von alleine herunterladen können. Betroffen hiervon sind insbesondere die E-Mail Clients der Firma Microsoft, wie die Internet-Explorer, da sie bei entsprechend laschen Sicherheitseinstellungen automatisch Active-X-Komponenten herunterladen können.

Von besonderer Dreistigkeit sind E-Mails an Webmaster oder Domaininhaber etwa in der folgenden Art:

 

Klickt man auf den markierten Link, landet man natürlich nicht auf einer Stratoseite, sondern im allgemeinen auf einer Phishingseite, die lediglich Ihre Daten abgreifen und Sie anschließend finanziell schädigen will. (Mail vom Juli 2020)

Siehe dazu auch:
https://akzente4you.de/fake-phishing-mail-strato-verweigerung-der-verlaengerung-ihres-domainnamens/
https://strato.de/blog/achtung-aktuell-wieder-phishing-mails-im-namen-von-strato-im-umlauf/
https://www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/DE/Risiken/SpamPhishingCo/Phishing/phishing_node.html

Andere Beispiele und weitere Erklärungen finden Sie hier:

Erotik 1 Erotik 2 Erotik 3 Erotik 4 Erotic 5 Security 6

Kettenbriefe sind schon eher der klassischen Definition von Spam zuzuordnen.

Diese auch als MMF bekannten Emails sind eine aber spezielle Untergruppe der Massenmails,
, wobei die Abkürzung MMF für
Make Money Fast oder auf Deutsch: "mach schnelles Geld"steht.
Kettenbriefe zeichnen sich immer dadurch aus, dass sie dazu auffordern, dass man diese Mails unbedingt an eine möglichst große Anzahl von Freunden oder Bekannten weiterleiten soll, unter Umständen werden auch negative Folgen oder zumindest ausbleibende positive Folgen für den Fall angekündigt, falls man dieser Aufforderung nicht nachkäme.Manchmal sind diese Mails auch mit Spendenaufrufen kleinerer Geldbeträge verbunden.

Berühmte Beispiele sind die Nigeria-Connection und der Aufruf einer angeblich todkranken Frau, ihr doch Knochenmark zu spenden. Diese, an das Mitleid und die Wohltätigkeit der Empfänger apellierenden Kettenbriefe sind besonders verwerflich, da sie im Endeffekt nur dazu führen, dass wirklich echte Hilfe-Aufrufe in Zukunft grundsätzlich ignoriert werden.

Übrigens ist ein Kettenbrief auch dann ein Kettenbrief, wenn darin ausdrücklich darauf hingewiesen wird,
dass der Kettenbrief angeblich gar kein Kettenbrief ist.
Die bereits genannten Merkmale reichen für eine eindeutige Klassifiziereung aus.
Das Weiterleiten und versenden von Kettenbriefen ist in Deutschland
strafbar. Außerdem macht Spamming keineswegs vor Handys,Faxgeräten und Festnetznummern halt.....

Bitte lesen Sie daher unbedingt auch folgende Beiträge:

Nachrichtendienste

KETTENBRIEFE

Handyabzocke und SMS Spamming

meintip003.htm

Abonnements

abzocknews.de


Telefonspamming

Dies ist eine Sonderform von Spamming, die in letzter Zeit immer mehr Bedeutung gewinnt und die juristischen Definitionsgrenzen des klassischen Spammens per E-Mail sprengt.
Die bisherigen gesetzlichen Grundlagen gegen Spamming lassen sich meiner Ansicht nach
mit einigen Modifikationen in der Auslegung durchaus auch hier anwenden,
da es ja nicht um einen grundsätzlich anderen Vorgang,
sondern lediglich ein anderes Kommunikationsmedium handelt.

Dazu zählen vor allem die nun schon seit einigen Jahren
üblichen
Werbefaxe, unerwünschte Anrufe über Festanschluß sowie SMS über Handy,
wobei Handyspamming mittlerweile als besonders unangenehm auffällt,
da eine versehentlich erwiderte Spam-SMS etwa über eine Mehrwertnummer vom Netzbetreiber
meist mit dem rund 10 fachen Preis einer normalen SMS zugunsten des Nummerninhabers abgerechnet wird.
In vielen Fällen steckt dahinter auch eine vorsätzliche, betrügerische Absicht.
Besonders dann, wenn die mittlerweile
gesetzlich vorgeschriebene Preisangabe
des betreffenden Mehrwertangebotes versteckt oder gar nicht in der Kurznachricht eingefügt wurde.

Zumindest im Falle von SMS-Spamming können Sie sich aber ganz gezielt
und mit recht guten Erfolgsaussichten wehren, indem Sie Folgendes versuchen:

1. Bei Werbeanrufen mit Festnetz-Rufnummern

lesen Sie bitte meinen Sonderbeitrag....

DIE MASCHE....
Heimliche Vertragsabschlüsse per Werbetelefonat..
Prima Gesetzeslücken für clevere Provider

 

2. Bei 0190-er und 0900-er Rufnummern
begeben Sie sich zunächst auf die Startseite der...

Bundesnetzagentur

Dort finden Sie unter anderem eine Suchmaschine für die o.g. Nummernblöcke,
über welche sich bequem und rechtsverbindlich sowohl der Inhaber mit Name,
voller Anschrift und Telefonummer sowie auch die amtlichen Zulassungsdaten
der betreffenden Mehrwertnummer ermitteln lassen.
Speichern Sie diese Daten in der Zwischenablage und fügen Sie sie in eine Beschwerde-Mail an die Bundesnetzagentur

rufnummernspam@bnetza.de ein.

Nennen Sie in dieser Mail unbedingt Ihren Namen und Ihre Anschrift,
die
bespammte Rufnummer sowie den vollen Text der Mehrwert-SMS
und schildern Sie ansonsten den Sachverhalt, sowie die Ihnen entstandenen Unkosten.
Hilfreich wäre in diesem Falle auch das Abspeichern der Original-SMS auf dem Handy,
um etwa das Fehlen der Preisangabe und die genauen Sende/Empfangsberichte zu belegen.
Dazu können Sie auch eine entsprechende Total-Kopie Ihrer Simkarte mittels eines Kartenlesers abspeichern.
Der Eingang Ihrer Beschwerde wird mittels eines automatisierten Verfahrens zunächst gesammelt
und nach einigen Tagen bis Wochen von der Bundesnetzagentur per E-Mail bestätigt.
Die weiteren Schritte bleiben dann der Bundesnetzagentur vorbehalten und richten sich vor allem
nach dem Beschwerdevolumen der betreffenden Nummer.
Sie reichen in minderschweren Fällen von einer Abmahnung des Inhabers über komplette Sperrung
der Mehrwertnummer bzw. Nmmernblöcke bis hin zur Strafverfolgung.
Schadenersatzansprüche müssten Sie als Geschädigter allerdings dann zusätzlich in einem davon unabhängigen Zivilverfahren geltend machen.
In der Regel lohnt sich dies wohl nicht. Aber zumindest ist die betrügerische Nummer gesperrt.
Viele Inhaber sind jedoch durchaus bereit, Ihnen mit einer freiwilligen Entschädigung entgegenzukommen,
wenn sie dadurch eine Anzeige bei der Bundesnetzagentur vereiden können.
Insofern mag es durchaus empfehlenswert sein, den Nummerninhaber zunächst privat auf sein unseriöses Verhalten
hinzuweisen und entsprechend
kostenpflichtig abzumahnen. Die Entscheidung darüber bleibt natürlich jedem selbst überlassen.

Ein Textmuster finden Sie hier: MUSTERMAIL

Bitte beachten Sie auch: Weitere Infos zu 0900 & Nummernverwaltung

 

3. Bei mobilfunkinternen Mehrwertnummern (Kurzrufnummern)
wie zum Beispiel den folgenden Blöcken....

 

775xxx
664xxx
866xxx
820xxx
834xxx
118xxx
444xxx
223xxx
550xxx
388xxx
233xxx

....liegt der Fall leider ein wenig komplizierter.

Hier hat die Bundesnetzagentur keine direkte Zugriffsmöglichkeit, da es sich um netzinterne Blöcke handelt,
die nur der jeweilige
Netzbetreiber selbst an private oder kommerzielle Nutzer zuteilen und kontrollieren kann.
Dieser ist aber mittlerweile gesetzlich zur Herausgabe der Daten des Nutzers (Name,Adresse und Rufnummer) verpflichtet, wenn Sie glaubhaft versichern können, dass Sie durch unseriöses Verhalten dieses Nutzers belästigt und/oder geschädigt wurden.
Diese Auskünfte können schriftlich als auch telefonisch vom Netzbetreiber erteilt werden.

Das betroffene Spamopfer kann durch Besuch spezieller, von den Providern selbst betriebenen Webseiten
zunächst entweder online Tabellen nach der entsprechenden Rufnummer durchsuchen oder sich gleich komplette Nummernlisten
als PDF-Dokument
downloaden, um sie dann bequem offline mit der Suchfunktion des Acrobat Readers zu scannen.....

Rufnummernlisten und Provider-Infos:

E-Plus Premium SMS Suche

http://www.t-mobile.de/premiumsms#

http://dsl.1und1.de/download/1und1mobilfunk_premiumsms_preisliste.pdf

http://www.talkline.de/kundenservice/informationen/allgemein/agb/download/sms_premiumnummern.pdf

http://www.vodafone.de/infofaxe/438.pdf

http://www.debitel.de/downloads/services/agb/kurzwahlen.pdf

http://www.debitel.de/downloads/services/agb/mehrwertdiensteanbieter.pdf

Debitel erscheint mir dabei besonders empfehlenswert, da es hier dem Anschein nach eine komplette Liste aller Anbieter ,
Numernblöcke und Netze als PDF-Datei zum Download gibt.
Unter folgenden Links finden Sie den sehr interessanten, freiwilligen
Verhaltenskodex vieler Premium SMS/Mobile Dienste
und web-basierte Dienste ebenfalls als PDF-Datei zum Download. :

http://www.debitel.de/downloads/services/agb/credit_verhaltenskodex.pdf (Stand: Juni 2005)

http://www.debitel.de/downloads/services/agb/credit_code_of_conduct.pdf (Stand: Dezember 2007)

Erklärungen hierzu unter:

http://www.debitel.de/kontakt/verbraucherschutz/index.php

 

Bitte haben Sie Verständnis,
dass ich Ihnen hier aus rechtlichen Gründen
keine direkten Deeplinks
zu den betreffenden PDF-Dateien anbieten kann!

Leider kann ich aus technischen Gründen nicht für einen zeitlich unbegrenzten
Download der o.g. Dokumente über die hier angegebenen Links garantieren.
Bei Bedarf sende ich Ihnen aber gerne von mir bereits archivierte PDF-Dateien
oder auch
gegen Angabe der zu prüfenden Nummer das Einzelergebnis
einer solchen Rufnummernsuche kostenlos per E-Mail zu.

Loggen Sie sich daher entweder zunächst auf der Startseite (blauer Link) ein und
versuchen Sie dann über die Seitennavigation den (
hier in gelber Schrift) dargestellten Pfad bis
zum Download der PDF-Datei zu verfolgen.

Alternativ können Sie aber auch versuchen, die Adressen komplett mit Pfad (Blauer Teil+gelber Teil)
in die Adresszeile Ihres Browsers oder Downloadmanagers einzugeben
und auf diese Weise den Download direkt zu starten.

Anhand der mit der SMS übertragenen Kurzwahlnummer kann man nun zunächst in den
langen Listen den Subanbieter des betreffenden Dienstes ausfindig machen.
In der Regel verfügen auch diese Subanbieter über eine eigene Webseite mit entsprechenden
Hinweisen, wie man selbst die unerwünschte SMS-Flut eindämmen kann.
Das funktioniert normalerweise problemlos entweder durch direkten Anruf einer in der Regel
preiswerten, speziellen Servicehotline (meist 8 bis ca 14 Cent pro Min) oder eine E-Mail
an die entsprechende Serviceadresse. Von dort erhalten Sie z.B. Infos, wie Sie den Gateway
für von Ihnen angegebenen Handynummern mit wenigen Eingaben über ein herkömmliches Tastentelefon
komplett sperren lassen können, um somit weitere Werbung oder sonstigen Spam wirkungsvoll zu unterbinden.

Alternativ zur eigenen Suche empfehle ich Ihnen den direkten telefonische Kontakt mit dem jeweiligen Netzbetreiber.
Rufen Sie dazu via Festnetz die für ihr Netz (z.B. E+,D-", D-1) zuständige Servicenummer an und schildern Sie dort den Vorgang.
Verlangen Sie die Herausgabe des Firmennamens und der Festnetz-Telefonnummer des über den entsprechenden Nummernblock operierenden Drittanbieters.Dieser ist nicht unbedingt identisch mit dem beanstandetenDienst..Zuweilen werden einzelne Nummern oder Nummerblöcke vom Drittanbieter an weitere Privatpersonen oder auch kommerzielle Leistungsanbieter untervermietet. Rufen Sie daher diese Firma zunächst persönlich an und schildern Sie dort ebenfalls das illegitime Verhalten
des von Ihnen beanstandeten Dienstes. Verlangen Sie anschließend sofortige Sperrung des Gateways für ihre bespammte Handynummer.
In der Regel sind die Anbieter kooperativ und nach einigen Sekunden bis Minuten erhalten Sie per SMS eine Sperr-Bestätigung für die von Ihnen angegebenen Nummer.
Fortan werden Sie von diesem Anbieter nicht mehr belästigt werden.

Falls Sie auch mit dem Gedanken einer Entschädigung für Ihre Handykosten spielen,
müssen Sie alle erhaltenen SMS des Anbieters zur Beweissicherung speichern
(Zum Beispiel durch eine 1:1 Kopie der Simkarte mittels Kartenleser) und die entsprechenden Einzelverbindungsnachweise für den fraglichen Zeitraum von Ihrem Netzanbieter anfordern.
Diese Unterlagen senden Sie dann mit einer kurzen Schilderung und Ihren persönlichen Daten an:
rufnummernspam@bnetza.de, einen Service
der
Bundesnetzagentur, die seit einiger Zeit die altbekannte Reg-TP abgelöst hat.
Dort können Sie sich auch sehr gut telefonisch beraten lassen.

 

4. Bei allen Rufnummern (Festnetz und Mobil, jedoch keine Kurzrufnummern)
hilft Ihnen möglicherweise eine Inverssuche weiter....

Bitte beachten Sie:
Die Inverssuche (Private Rückverfolgung von Telefonnummern) war in Deutschland aus datenschutzrechtlichen Gründen
sehr lange verboten und wurde erst seit Ende 2004 offiziell möglich, solange dabei die Voraussetzungen
des
§ 105 Telekommunikationsgesetz (TKG) eingehalten werden.

Hier können Sie ganz gezielt nach Infos bezüglich
unbekannter Spammingnummern suchen und teilweise
selbst diesbezügliche Erfahrungsberichte bzw. Beurteilungen bloggen:

whocallsme?

Es gibt dort allerdings sowohl englische, als auch deutsche Usereinträge.
Sie können hier einerseits nach nummernspezifischen Erfahrungsberichten anderer User suchen oder in einem Formular
auch eigene Erfahrungen mit unerwünschten Anrufen beitragen, welche anschließend in die Dartenbank aufgenommen
und fortan für jeden abrufbar bleiben.Auf diese Weise sind bereits etliche Nummernblöcke und tausende von Einzelinfos
zusammengekommen
Die Seite besitzt eine Suchfunktion, über welche Sie beliebige Nummern eingeben können.
Die aufgelisteten Ergebnisse sind dann in 3 Gruppen
A. Recent Phone Call Reports (Neuere, aktuelle Nummern mit Berichten)
B. Other Reported Calls (Ältere Nummern mit Berichten)
C. Suspicious Phone Numbers (Verdächtige Nummern,noch ohne Berichte)
klassifiziert und teilweise (A+B) mit dazugehörigen Erfahrungsberichten im Stil eines Blogs verlinkt.

 

Weitere Empfehlungen...
Suchseiten für unbekannte Rufnummern

Hier können Sie gezielt nach Infos bezüglich Ihnen unbekannter Spammingnummern suchen
und selbst Erfahrungsberichte bzw. Beurteilungen bloggen:

:

Recent Phone Call Reports

800notes

whocallsyou.de

tellows.de

nummer-index.de


TIPP:
Speziell für 0190/900er Mehrwertnummern finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur
unter anderem eine Suchmaschine über welche sich bequem
und rechtsverbindlich sowohl der Inhaber mit Name,
voller Anschrift und Telefonummer sowie auch die amtlichen Zulassungsdaten
der betreffenden Mehrwertnummer ermitteln lassen.


(Update: September 2011)


Rechtliche Grundlagen:

In diesem Zusammenhang verweise ich
auf eine Entscheidung des
LG Traunstein vom 18.12.1997 :

Dort wurde im Leitsatz 56 das Spamming gegenüber Privatpersonen als wettbewerbswidrig erklärt, da die Aussonderung von werbenden E-Mails den Empfänger erhebliche Arbeit und Mühen koste. Weitere Beschlüsse´anderer Gerichte folgten dieser Entscheidung.

Anfang 1998 erklärte auch das LG Berlin Spamming für unzulässig (Leitsatz 52a und 52b) und als Wettbewerbsverstoß und Verletzung von allgemeinen Persönlichkeitsrechten nach § 823 BGB. Zusätzlich zu den Mühen beim Aussortieren und Löschen der unerwünschten Mails wurden noch die erhöhten Online-Kosten angeführt, die durch das Herunterladen bzw. Online-Lesen der Sendungen zu Lasten des Empfängers zu Buche schlagen.

Newsletter und sogar einzelne E-Mails mit in irgendeiner Weise werbendem Inhalt gelten bereits als Werbemails und damit als Spamming, insofern sie an Personen verschickt werden, die diese Sendungen nicht ausdrücklich selbst angefordet haben. Als werbender Inhalt
gilt dabei schon ein Link zur beworbenen Webseite im laufenden Text
oder der Domain-Eintrag im Header.


Bereits die bloße Anfrage an einen Empfänger, ob er Werbemails erhalten möchte oder nicht, gilt juristisch als unzulässig werbende Mail. Insbesondere dann, wenn sie ebenfalls Hinweise oder gar Links auf die zu bewerbende Webseite enthält.

Das Zusenden von Newslettern ist also nur mit vorheriger, eindeutiger Willenserklärung des Empfängers zulässig. Dies kann zum Beispiel durch einen entsprechend gekennzeichneten LINK auf oder ein anzukreuzendes Formular (Javascript etc.) der zu bewerbenden Webseite selbst erfolgen. Nicht zulässig ist es allerdings, wenn das Kreuzchen im Formular bereits vorher gesetzt ist und der Besucher dieses im Falle der Nichtzustimmung erst entfernen muss.
Die bloße Kontaktaufnahme eines Besuchers per E-Mail oder Telefon mit dem Betreiber der Webseite reicht allerdings normalerweise nicht als erforderliche Einwilligung aus.


J
eder Inhaber einer E-Mail-Adresse hat das Recht, von unverlangten Mails verschont zu bleiben. Dies ist grundsätzlich in Form eines Unterlassungsanspruchs nach § 1004 BGB einklagbar
und damit bereits die erste Zusendung unzulässig. Selbst die Angabe eines "Remove"-Links oder die Aufforderung, einen entsprechenden Entfernungswunsch aus dem Verteiler per E-Mail an den Versender zu schicken, berechtigt nicht zur Versendung ohne die oben besprochene, ausdrückliche Einwilligung des Empfängers.

Nach der derzeitigen Rechtslage ist also auch das Versenden von UBE und UCE in Deutschland illegal,
wenn entweder kein ausdrückliches Einverständnis des Empfängers vorliegt und/oder keine regelmäßige Geschäftsbeziehung zwischen Versender und Empfänger besteht.
Unerwünschte Werbemails sind generell unzulässig, wenn für den Empfänger durch die Abholung Kosten entstehen und/oder Arbeitszeit verschwendet wird. Im Übrigen verstößt derjenige, der sich nicht daran hält auch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb,
UWG, wenn durch dass versenden von unerwünschten Werbemails Unternehmen benachteiligt werden, welche keine unerwünschten Werbemails versenden.
Verärgerte Empfänger haben also das Gesetz auf Ihrer Seite und können in Form einer Abmahnung entstandene Kosten zurückverlangen. So hat z.B. das Landgericht Dachau entschieden, dass ein "Spam-Empfänger" selbst dann eine strafbewehrte Unterlassungserklärung einfordern kann, wenn ihm selbst kein unmittelbarer Schadenersatz zusteht.
(Aktenzeichen: 3 C 167/01)

Über die automatische Zusendung unverlangter E-Mail-Werbung via Autoresponder wurde mit Urteil vom 09.07.2009
nach den Leitsätzen
BGB §§ 823 Abs. 1, 1004; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3; ZPO § 3 vom AG München entschieden,
dass ein einmaliger E-Mail-Kontakt ohne weiteres nicht ausreichend ist, um eine Einwilligung in die Zusendung
von Werbe-E-Mails anzunehmen.
(Aktenzeichen: 161 C 6412/09)


Für das Versenden von Kettenbriefen, egal mit welcher Absicht auch immer, gilt das

UWG 2004 § 16 Strafbare Werbung:

Wer es im geschäftlichen Verkehr unternimmt, Verbraucher zur Abnahme von Waren, Dienstleistungen oder Rechten durch das Versprechen zu veranlassen, sie würden entweder vom Veranstalter selbst oder von einem Dritten besondere Vorteile erlangen, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen, die ihrerseits nach der Art dieser Werbung derartige Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer erlangen sollen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Urteile:

Aktenzeichen Gericht Urteile und Beschlüsse Quelle:
Diverse Verschiedene Gerichte Diverse Urteile und Beschlüsse http://www.ec-basics.de
161 C 6412/09 AG München Urteil vom 09.07.2009 http://medien-internet-und-recht.de
315 O 678/02 Landgericht Hamburg Beschluss vom 20. Dezember 2002
Internet: www.bbronisz.de
3 C 167/01 Amtsgericht Dachau Urteil vom 10. Juli 2001
Internet: www.bbronisz.de
2 KfH O 5/99 Landgericht Ellwangen Urteil vom 27. August 1999
Internet: www.bbronisz.de

Wenn Sie mehr über Spamming und mögliche Abwehrmaßnahmen
speziell bei E-Mailspamming erfahren wollen,
klicken Sie bitte hier:
Gegenmaßnahmen

Weitere Links:
http://www.safer-networking.org/de/articles/spamandthelaw.html

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/telefonrechnung-und-handyrechnung/

http://www.call-magazin.de/telefon-festnetz/info-kosten-servicenummern/

spammingverkehrtrum.htm

Security 6

Erotik 4 (Abzocke per Handy)

spampal.de

Abonnements

abzocknews.de

webzensur.htm#spamfilter

 

Blacklistcheck DNS Analyse
und Recherche:

http://www.robtex.com/

http://www.robtex.com/dns/

MX Lookup Tool - Check your DNS MX Records online - MxToolbox

http://www.spambog.com/de/home.htm

http://whois.domaintools.com

http://www.markosweb.com/


Klicken Sie auf den folgenden Link wenn Sie mehr darüber wissen möchten,
warum ich meinen eigenen
Newsletter seit 2003 eingestellt habe.

Newsletter sind out!

 


Bitte beachten Sie auch :

Spamming &Telefonabzocke

BLACKLIST-CHECK

Spyware und Datensicherheit

Der Gläserne Bundesbürger

Anonym Surfen

 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hier eine Auswahl an realen Möglichkeiten
zum Eindämmen der allgemeinen Spammingflut aufzeigen.
Sollten auch Sie noch die eine oder andere Idee zum Thema beitragen können,
kontaktieren Sie mich bitte unter
info@technodoctor.de

 

DER TECHNODOCTOR

(Stand: Mai 2003)
(Update: September 2011)


Ärgernisse   Erotik 4   Newsletter   Security 6   Kettenbriefe   Startseite