ZENSUR im
WEB
#zensur, #webzensur
Gibt sie wirklich?.........
(Stand: Oktober 2001)
Update: 2009
Update: 2010
Update: 2014
Update: 2015
Update: 2016
Update: 2017
Update: 2018
Update: 2019
Update: 2020
|
Im
folgenden Beitrag sind Auszüge von Pressestimmen
und Internetveröffentlichungen verschiedener Autoren
zusammengetragen.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Quellenangaben des
Originaltextes.
1. Webwasher hilft NRW
bei Internet-Sperren
Die
Bezirksregierung Düsseldorf hat im Herbst 2001 die ISPs Nordrhein-Westfalens
zu einer Anhörung eingeladen, auf der über die Sperrung
rechtsextremistischer Inhalte diskutiert wurde. Als Spezialist
für das gezielte Ausblenden unerwünschter Inhalte nimmt auch
die
Webwasher.com
AG
an dieser Veranstaltung teil.
Schon im Juni 2001 hatte sich die
Regierungsbehörde bei der Filterfirma
über die Möglichkeiten eines erzwungenen Internet-Siebes
informiert.
Die Sprecher von Webwasher bestätigten, dass es beim derzeitigen
Stand
der Technik sowohl wirtschaftlich als auch effizient ist, wenn
die Provider
die metaphorischen schwarzen Balken über das an ihre Kunden
weitergegebene
Internet legen. Es sei aber nötig, solche Maßnahmen bundesweit
und mit einem
möglichst breiten Konsens durchzusetzen, um den Erfolg zu
gewährleisten.
Webwasher hat dazu schon serverseitige Vorschläge in petto, die
neben
den vom Endnutzer-Client bekannten Funktionen auch Spiegel
verbotener
Seiten im Netz erkennen und sperren können. Die Firma sei sich
aber auch
bewusst, dass eine derart einschneidende Maßnahme nur dann
wirklich
funktionieren kann, wenn sie eine breite, freiwillige
Unterstützung erfährt.
Ein Gesetz allein hält man hier nicht für ausreichend.
Quelle: cgl/c't
Stand: 2001
2. PRESSEMITTEILUNG
vom 21. Dezember 2001
Pilotversuch
in Nordrhein-Westfalen soll Möglichkeiten der
Internet-Zensur prüfen:
Odem.org verurteilt
geplante Einschränkung der
Informationsfreiheit
Auf Empörung ist der Versuch der Bezirksregierung Düsseldorf
gestoßen, Nordrhein-Westfalens Internet-Provider zu zwingen,
unerwünschte Internet-Angebote zu sperren. Als "drastischen
Eingriff in die im Grundgesetz garantierte
Informationsfreiheit", bezeichnet Alvar Freude von Odem.org
zusammen mit Dragan Espenschied
einer der Gewinner des diesjährigen Internationalen
Medienkunstpreises, diese Pläne.
Neben drei rechtsextremen Sites soll auch
Rotten (http://www.rotten.com/) gesperrt werden!
Diese US-Site
setzt sich satirisch mit den Themen
Meinungsfreiheit und Doppelmoral auseinander.
Nazi-Propaganda wäre als Vorwand für die Einschränkung des
Zugriffes auf Internet-Inhalte sehr beliebt, so Freude
weiter. Aber: "Wer 'über' und 'gegen' rechts aufklären
will,
muss die betreffenden Seiten anschauen - was sonst? Wie
sollte man sich anders über Rechtsextremismus informieren:
indem man nur das Gute, Schöne und Wahre zur Kenntnis
nimmt?"
Quelle: http://www.burks.de/kafka.html
Stand: 2001
3. Kontrolle von
Internet-Inhalten
bedeutet das Ende des Internets
als freies Kommunikations-Medium.
Die
Zerstörung dieses Raumes steht in keinem Verhältnis zum
selbstverliebten Aufstand gegen eine handvoll lächerlicher
Sites mit zweifelhaftem Inhalt", so Espenschied. Das
Internet sei eben nicht vergleichbar mit einem Push-Medium
wie Fernsehen oder Radio, sondern noch am ehesten mit einem
Kommunikationsmedium wie dem Telefon.
Zur Perfektionierung der bisher eingesetzten Zensur-Methode
soll nun die Siemens-Tochter Webwasher.com AG,
deren Produkte neuerdings unter Cyberguard.com vertrieben werden
(Stand 09.2006),
die IntraNet GmbH und BOCATEL GmbH
& Co. KG
zusammen mit der Universität
Dortmund ein
Inhalts-Kontroll-System testen. Der Filter sieht vor,
bundesweit beliebige unerwünschte Inhalte auf Anweisung
staatlicher Stellen zu sperren.
Siehe auch: http://www.webwasher.de/classic/
Stand: 2001
4. Das Experiment
zeigt:
Zensur wird klaglos hingenommen!
Die technische Durchführbarkeit des Kontrollvorhabens wird
der Pilotversuch sicherlich beweisen. Gleichzeitig ist davon
auszugehen, dass die Auswirkungen und die Bedeutung eines
solchen Eingriffes nicht untersucht werden. Mit ihrer
gemeinsamen Diplomarbeit "insert_coin"
haben Espenschied und
Freude eine Studie über
die Machbarkeit und Auswirkungen von
Filter- und Manipulationssystemen erstellt, wofür sie den
Internationalen Medienkunstpreis erhielten.
Demnach ist technisch nicht nur eine inhaltliche Kontrolle
und Filterung, sondern auch eine inhaltliche Verzerrung von
Internet-Inhalten automatisiert möglich: Anfang des Jahres
überwachten und veränderten sie über mehrere Monate hinweg
mit einer selbst entwickelten Filter-Software aktiv die
Web-Zugriffe an ihrer Hochschule. Die teilweise
haarsträubenden Manipulationen blieben von den Studenten
unbemerkt.
Das Experiment zeigt, dass solche Netzwerk-Kontrolle
fatalistisch hingenommen werden, vor allem weil den
Benutzern grundlegende Kompetenzen im Umgang mit dem
Alltagsmedium Internet fehlen.
Mehr:
http://db.swr.de/imkp/IMKP.detail?p_lw=g&p_kwid=423
Stand: 2001
5. Ausweitung der
Filterung auf andere
"unerwünschte Inhalte" befürchtet
"Allen voran die großen Medienkonzerne stehen schon in den
Startlöchern, um einmal installierte Filtersysteme für ihre
eigenen wirtschaftlichen Interessen auszunutzen", klagt
Alvar Freude.
vgl.: http://www.odem.org/insert_coin/kontrolle/selbstzensur.html
Der am 19. Dezember stattgefundene Versuch eines Chats mit
mit Düsseldorfs Regierungspräsident Büssow zu der
angeordneten Internet-Sperre ließ aufgrund technischer
Stümperei keine sinnvolle Diskussion zu.
Es ist augenscheinlich, dass sich hier Entscheidungsträger über
ein
Medium ereifern, von dem sie keine Ahnung haben.
Veröffentlichung Honorarfrei, Belegexemplar erbeten an:
Quelle:
Alvar
Freude
Ludwig-Blum-Straße 37
70327 Stuttgart
Kontakt:
info@odem.org
(01 79) 13 46 47 1 (Alvar Freude)
Stand: 2001
Verweise
zu weiteren Hintergrundinformationen:
Bezirksregierung
Düsseldorf:
http://www.brd.nrw.de
Artikel
im Online-Magazin Telepolis zur Sperrung in NRW:
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/11225/1.html
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/11306/1.html
Artikel
bei Spiegel Online zur Sperrung in NRW:
http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,170019,00.html
Stand: 2001
Mehr
über dieses Thema finden Sie hier:
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/11951/1.html
http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/netzcommunity-und-fdp-enttaeuscht/
http://wiki.ak-zensur.de/index.php/Forderungen_nach_weiteren_Sperren
http://de.wikipedia.org/wiki/Zugangserschwerungsgesetz
http://www.ariva.de/China_Nordkorea_Iran_und_jetzt_Deutschland_t374204
http://www.netzpolitik.org/2009/kommentierte-zensursula-linkliste/
http://news.zdnet.de/story/0,,t101-s2110309,00.html
http://odem.org/informationsfreiheit/ifg-bescheid.html
Besonders
zu empfehlen sind die chronologischen Zusammenfassungen aller
bisherigen Ereignisse
auf der Seite des Kölner Chaos-Computer-Clubs:
http://koeln.ccc.de/ablage/censorship/index.xml
sowie der Hauptseite:
Stand: 2001
Letztes Update: 2010
ACHTUNG:
Auf den Kölner CCC Seiten werden übrigens
nicht nur passive Berichterstattung
sondern auch aktive Möglichkeiten zur Umgehung der DNS-Sperren
besprochen.
Ich persönlich empfehle Ihnen jedoch vorsorglich, diese Angebote
nicht zu nutzen,
da solche Versuche möglicherweise registriert und strafrechtlich
verfolgt werden könnten.
Stand: 2001
Nachgestelltes
Sperr-Logo einer Stopp-Seite! So oder ähnlich werden zukünftig die Stopp-Seiten ausschauen, die nach den Plänen des Bundesfamilienministeriums bei jedem Aufruf von Kinderporno-Seiten aktiviert werden, und deren Anforderungsadressen vom jeweiligen Provider gespeichert werden sollen. |
Vorsicht!
Der
vertrauenerweckende Text (Siehe Rahmen) bezüglich einer
angeblich nicht
erfolgenden Speicherung der IP-Adressen auf dem Sperrlogo
täuscht!
Die Bundesregierung plant offenbar, die zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet
vorgesehenen Sperr- und Meldetechnologien zu einer wesentlich
weitergehenden Überwachung
einschließlich Vorratsdatenspeicherung der mitgeloggten IP-Adressen
zu verwenden.
Ulrich
Staudigl,
Sprecher im Bundesjustizministerium,erklärte gegenüber Heise Online,
dass nach dem Willen der Regierung nun doch zu
Strafverfolgungsmaßnahmen ein
Echtzeitzugriff
auf
die geloggten Nutzer-IP-Adressen
zwecks Überwachung der von den Providern gehosteten Stoppseiten-Server
möglich sein soll,
da es den Strafverfolgungsbehörden ansonsten nicht immer
möglich wäre,
im Bedarfsfall retrospektiv auf gespeicherte Daten zuzugreifen.
Dies erscheint wie ein
Faustschlag ins Gesicht aller ehrlichen Bürger, wenn man bedenkt,
dass Bundesfamilienministerin Ursula von der
Leyen noch
vor rund einem Monat
gegenüber der F A Z bezüglich des geplanten Gesetzes behauptete:
"Eine
Auswertung der Internetkommunikation findet nicht statt."
Selbst wenn eine solche
Maßnahme nur durch Staatsanwalt und
richterlichen Beschluss angeordnet werden kann, stellt die
Weiterleitung einer Kopie
aller auf den Stopp-Server zulaufenden Anfragen in Echtzeit,
insbesondere die geloggten IP-Adressen
der Nutzer einen tiefen Eingriff in die freiheitlich-demokratische
Grundordnung der BRD
dar.
Nach Staudigl muss also grundsätzlich jeder
Nutzer mit
einer Strafverfolgung rechnen,
wenn er dabei beobachtet wird, eine geblockte Webseite abzurufen.
Schon der bloße Aufruf einer solchen Webseite, egal ob
vorsätzlich oder auch zufällig,
soll also grundsätzlich als erfolgloser Versuch gewertet werden,
eine Internetseite
mit kinderpornographischem Material aufzurufen und daher
automatisch
die Voraussetzungen eines entsprechenden Straftatbestandes
erfüllen.
Dies begründet dann wiederum ausreichend einen für weitere
strafrechtliche Ermittlungen
notwendigen Anfangsverdacht.
Auch wenn aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen, anfänglichen
Unschuldsvermutung
die Beweislast eines Vorsatzes eindeutig bei den
Strafverfolgungsbehörden liegt,
sind die vom Nutzer zu erwartenden Prozeduren wie
Hausdurchsuchungen,
vorläufige Beschlagnahme von Rechnern, persönlichen Daten und
sonstigen Gegenständen,
und nicht zu vergessen eine mögliche, dauerhafte
Rufschädigung
schwerwiegende Eingriffe
in die Intimspäre und persönliche Freiheit der bis dahin
unbescholtenen Bürger.
Dazu kommen noch die zu erwartenden Kosten für einen Anwalt,
den man etwa im Falle einer Hausdurchsuchung immer sofort
einschalten sollte.
Die anschließende Ermittlungsarbeit der Behörden wird im
Eizelfalle
angesichts der zu erwartenden, riesigen Gesamtanzahl von
einzuleitenden Verfahren
vermutlich extrem schleppend und langwierig werden.
Da können sicherlich locker einige Monate bis Jahre ins Land
gehen,
bevor man alle seine beschlagnahmten Gegenstände(z.B. Rechner)
halbwegs unbeschädigt (wenn überhaupt) zurückerhält und
ausreichend rehabilitiert wird.
Letztes dürfte u.U. ohnehin recht schwierig werden und da sich
ein Restverdacht
praktisch nie ganz ausräumen ließe, wird auch weiterhin eine
entsprechende Akte existieren,
auf die jederzeit und ohne besondere richterliche Beschlüsse
erneut zugegriffen werden kann.
Zudem sollte man bedenken, dass bei derartigen Ermittlungen
grundsätzlich alle Festplatteninhalte
gespiegelt und zumindest im Falle eines fehlenden
explizitenWiderspruches durch den Verdächtigen
bzw. seinen Anwalt nicht automatisch gelöscht sondern "zu
Beweiszwecken" dauerhaft archiviert wird.
Selbst wenn das Löschen dieser Kopie nach Beweis der Unschuld
per Beschluss von Seiten
der Staatsanwaltschaft oder durch einen Richter angeordnet wurde,
ist noch lange nicht sicher,
dass dies auch tatsächlich erfolgt.
Mit der Zeit wird dies wohl zu einer Vorratsspeicherung gigantischen
Ausmaßes führen,
welche
durch die geplante
bundes-oder gar europaweite, zentrale Vernetzung
mit anderen Dienststellen und Ämtern,etwa über die Steuernummer-ID,
sowie einem zu erwartenden, nicht bestimmungsgemäßen, (= illegalen) Datenmissbrauch
durch
die Behörden
und möglicherweise auch durch Dritte der finale Schritt zum
Überwachungsstaat darstellt.
Familienministerin von der
Leyen behauptet dagegen zwar in einem Interview mit dem
Berliner Sender radioeins, dass der zufällige Versuch nicht strafbar wäre, und es lediglich
DNS-Sperren ohne weitere Speicherung gäbe, räumt aber dann im
weiteren Verlauf des Interviews auch ein,
dass das verabschiedete Gesetz grundsätzlich offenlässt, dass,
"...wenn
kompliziertere
Sperrtechniken verwendet werden, und die obersten Strafbehörden,
zum Beispiel die Staatsanwaltschaft, das brauchen, grundsätzlich
Spuren verfolgt werden könnten."
Der aktuelle Gesetzestext bezieht sich im Widerspruch dazu
allerdings klar und unmissverständlich
auch auf die unkomplizierte DNS-Sperre im Sinne einer Befugnis für die
Provider,
Zugriffs-IP-Adressen am Stoppschild-Server grundsätzlich zu
speichern
und zu Ermittlungszwecken weiterzugeben!
Der Rechtsprofessor Thomas Hoeren bezeichnete dies gegenüber Heise Online
als
"schweren
Eingriff ins Fernmeldegeheimnis"
Auch der schleswig-holsteinische
Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert erkennt
im aktuellen Gesetzesentwurf, eine "völlig neue
Überwachungsdimension"
mit der akuten Gefahr einer Vorverlagerung der
Verdachtsgewinnung,
"die
Zigtausende von absolut unschuldigen Menschen zu Verdächtigen
machen würde".
Da der Nutzer beim Aufruf einer ihm unbekannten Webadresse ja
vorher nicht wissen könne,
ob diese möglicherweise auf der vom Bundeskriminalamt (BKA)
erstellten Sperrliste verzeichnet ist
oder auf ein entsprechendes Angebot automatisch weiterleite,
würde sich jeder Kunde
eines größeren Providers automatisch auch der Gefahr einer
Strafverfolgung aussetzen.
Er sieht in dem neuen Gesetzentwurf einen "Frontalangriff auf
die freie Kommunikation im Internet",
zumal das Blockieren von Netzangeboten an sich bereits ein grundrechtliches
Problem
darstelle.
Quellen und Links:
heise Security - 22.04.09 - Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zu Kinderporno-Sperren
heise Security - 22.04.09 - Proteste gegen Regierungsentwurf für Kinderporno-Sperren
heise Security - 24.04.09 - Bundesjustizministerin warnt vor Begehrlichkeiten bei Web-Sperren
Stand: 2009
Offensichtlich sind
Befürchtungen bezüglich der damaligen Äußerungen von Staudigl doch nicht so unbegründet,
wie uns Frau von der Leyen 2009 noch Glauben machen wollte.
Ein für weitere strafrechtliche Ermittlungen notwendiger Anfangsverdacht lässt sich offenbar
bereits durch das automatische Registrieren bloßer Aufrufe
entsprechender Webseiten
mit kinderpornographischen oder anderen Inhalten durch den
jeweiligen Provider nur allzu leicht "basteln",
egal ob dies durch den Nutzer nun vorsätzlich oder auch zufällig geschehen ist..
Dabei scheint es auch absolut keine Rolle mehr zu spielen, ob die
betreffenden Datensätze und Profile
innerhalb oder ausserhalb des Europäischen Rechtsraumes
gewonnen wurden.
Dass diese Art der "Beweisimporte" aus dem Ausland im Rahmen
der Amtshilfe offenbar bereits fleißig praktiziert wird,
beweist u.a. folgende aktuelle Meldung im Newsticker von Heise.de:
Microsoft
meldet Kinderpornografie
in Cloud-Diensten an deutsche Ermittler (12. Januar 2015)
US-amerikanische
Cloud-Anbieter scannen hochgeladene Inhalte automatisch nach
kinderpornografischem Material.
Meldungen über Verdachtsfälle werden auch an deutsche
Ermittlungsbehörden
weitergegeben.
Wer Fotos in Cloud-Dienste hochlädt, muss davon ausgehen, dass diese
von
automatischen
Systemen gescannt und auf Kinderpornografie durchsucht werden.
Lesen
Sie HIER mehr darüber.
Angesichts
der letzten aktuellen Entwicklungen erscheint es mir durchaus
sinnvoll,
an dieser Stelle den Begriff "Pornografie" juristisch einmal ein wenig
tiefer zu durchleuchten.
Die folgenden Ausführungen beschränken sich auf den deutschen
Rechtsraum
und treffen daher
nicht automatisch auch auf die übrigen EU-Nachbarländer zu!
Pornografie ist ganz allgemein die Darstellung
menschlicher (und tierischer?) Sexualität, des Sexualaktes,
sowie der dazugehörigen anatomischen Einzelheiten und/oder
Praktiken zwecks sexueller Erregung und /oder Befriedigung des
Betrachters. Da es nun durchaus antike, und anderweitig "künstlerisch
wertvolle" sexuelle Darstellungen (u.a. auch von Sex
zwischen Menschen und Tieren) gibt, ist eine genaue Abgrenzung zwischen Pornografie und Kunst
alleine
vom betrachteten Objekt her nicht möglich.
Diese wäre zudem zeitlich einer permanenten Wandlung unterworfen,
welche sowohl vom jeweiligen Kulturkreis (staatliche und
religiöse Auffassungen und deren Gesetze) als auch dem
persönlichen Empfinden und Schamgefühl des Betrachters
abhängig ist.
So finden sich nach o.g. Definition sowohl auf antiken
Wandbildern, Vasen und besonders Kupferstichen aus dem 18.Jahrhundert
streng genommen etliche Beispiele (durchaus auch "harter" ) pornografischer Darstellungen.
Nach
deutschem Recht wird hier schon seit langem die sog. Mutzenbacher
Entscheidung zugrunde gelegt,
wonach ein Werk sowohl "Kunstwerk" als zugleich auch "schwer
Jugendgefährdend"
sein kann,
wenn es unter den "Kunstvorbehalt" (§ 1 Abs. 2 Ziff. 2 GjS sowie Art. 5 GG Abs. 3) fällt.
Als juristische Arbeitsgrundlage wird daher in der deutschen
Rechtsprechung heute zumeist eine Definition des
OLG Düsseldorf verwendet, nach welcher Pornografie als
"grobe Darstellungen
des Sexuellen, die in einer den Sexualtrieb aufstachelnden Weise
den Menschen zum bloßen,
auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde degradieren..."
bezeichnet wird.
Siehe
hierzu:
https://de.wikipedia.org/wiki/Erotische_Kunst
Grundsätzlich aber sind Erwerb, Konsum und Besitz von
Pornografie im deutschen Rechtsraum nicht verboten.
Man unterscheidet juristisch hier allerdings zwischen "weicher" und "harter" Pornografie.
Harte Pornografie unterliegt in
Deutschland einem generellen Verbreitungsverbot.
Hierzu zählen Gewaltpornografie, Tierpornografie und Kinderpornografie.
Inhalte aus diesen drei Sparten dürfen also weder verbreitet noch Dritten auf irgendeine Art zugänglich gemacht
werden.
Alle anderen Arten der Pornografie gelten dagegen als weiche Pornografie und unterliegen auch
keinerlei Strafbarkeit.
Siehe
hierzu:
https://de.wikipedia.org/wiki/Pornografie#Harte_Pornografie
Rechtliche
Grundlagen hierfür sind der seit der Reformierung des
Sexualstrafrechts
zum 1.
April 2004
gültige § 184a StGB (Verbreitung
gewalt- oder tierpornographischer Schriften)
sowie § 184b StGB (Verbreitung, Erwerb
und Besitz kinderpornographischer Schriften),
wobei man schon alleine vom Titel des Paragrafen her auf eine eingeschränkte
Strafbarkeit
bezüglich Erwerb und Besitz von Tier-
und Gewaltpornografie
schließen
kann.
Diese
Regelung ersetzte damit den ab 1969 gestrichenen § 175b StGB in der Fassung vom 28. Juni 1935,
nach welchem bis dahin u.a. gleichgeschlechtliche sexuelle Kontakte als auch solche zwischen
Menschen und Tieren
in Deutschland grundsätzlich verboten waren.
Daher konnte zumindest bis zur 3.Novelle des Tierschutzgesetzes vom 04.07.2013 auch
jeder
seine persönlichen sexuellen Neigungen mit Tieren befriedigen ohne
sich
dabei strafbar zu
machen.
Dies wurde mittlerweile geändert, indem es durch Hinzufügen der
Nr.13 in § 3 fortan verboten ist:
"...ein
Tier für eigene sexuelle Handlungen zunutzen oder für sexuelle
Handlungen
Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu
artwidrigem Verhalten zu zwingen...."
Eine
Antwort auf die Frage, ob auch sog. "freiwillige" sexuelle Aktivitäten der
Tiere
dabei grundsätzlich als "artwidrig" gelten müssen, lässt sich
hieraus allerdings nicht ableiten.
Gänzlich unberührt davon bleibt auch der § 184a StGB !
Durch diese Rechtsvorschrift sollte lediglich die Allgemeinheit
(speziell Minderjährige) vor einer "zufälligen"
Konfrontation mit solchen Darstellungen geschützt werden.
Direkter Bezug zum Tierschutzgesetz besteht aber bisher noch
nicht.
Aus diesem Grunde ist also nach wie vor lediglich die
Verbreitung
aber keineswegs etwa
der bloße Erwerb
oder Besitz (zum Eigenbedarf) solcher
Darstellungen mit Strafe bedroht!
Allerdings
kann man zumindest im Internet dennoch recht schnell auf
gefährliches juristisches Glatteis geraten,
wenn man etwa meint, derartige Inhalte in Blogs, Foren, privaten
Gruppen oder gar Filesharingbörsen
straffrei teilen zu dürfen. Hiervon könnte nämlich
durchaus leicht der Tatbestand einer "Verbreitung" abgeleitet werden.
Im Einzelfall dürfte es bei einer möglichen Anklage dann
vermutlich im Ermessenspielraum des jeweiligen
Gerichtes liegen, ob etwa auch eine als (kostenloser) Anhang an
eine Privatperson verschickte Media-Datei
schon eine Verbreitung im Sinne des Gesetzes darstellt oder nicht.
Klarer liegt der Fall dagegen bei jeder gewerblichen Motivation:
"...Wer
pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die
Gewalttätigkeiten oder sexuelle Handlungen
von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben,
1...verbreitet,
2...öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
3...herstellt,
bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist,
einzuführen oder auszuführen unternimmt,
um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der
Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden
oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird
mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft...
Quellen und Links:
http://www.verschwiegenes-tierleid-onlin
http://www.polizei.bayern.de/kriminalitaet/internet/straftaten/index.html/57010
https://de.wikipedia.org/wiki/Tierpornografie
http://dejure.org/gesetze/StGB/11.html
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html
Stand: 2015
Aber hier geht es offenbar
schon längst nicht mehr "nur" um Terrorismus,
Kinderpornografie oder ungewöhnliche Sexualpraktiken! Vermutlich
bilden all diese Themen lediglich eine willkommene Akzeptanzbasis
für weitergehende Zensurmaßnahmen. Und auch nicht die Behörden
sind schon lange nicht mehr das, was sie vorgeben zu sein.
Trau...Schau wem!
- So entpuppte sich etwa das von langjährigem Vertrauen
rechtschaffener Bürger getragene BSI
aktuell offenbar im wahrsten Sinne des Wortes als Trojanisches Pferd wie folgende Meldung beweist:
Geheimpapiere: BSI entwickelte Bundestrojaner mit
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat lange jede Verbindung zu heimlichen Online-Durchsuchungen durch das Bundeskriminalamt weit von sich gewiesen. Interne Kommunikation legt das Gegenteil nahe. Die Glaubwürdigkeit des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als Defensivbehörde im Interesse der Bürger hat einen neuen schweren Kratzer erhalten. Lange Zeit hat das BSI, das dem Bundesinnenministerium untersteht, energisch abgestritten, am Bundestrojaner oder vergleichbaren Projekten für staatliche Überwachungssoftware beteiligt zu sein. Interne, als "nur für den Dienstgebrauch" freigegebene Schreiben mit dem Innenressort, aus denen Netzpolitik.org zitiert, zeichnen ein ganz anderes Bild....
Lesen Sie HIER weiter
Da erscheinen auch folgende Meldungen gleich in einem ganz neuen Licht:
EU-Kommission:
"Wer nicht ausspioniert werden will, sollte Facebook
verlassen"
Das EuGH-Verfahren um den Datenschutz bei Facebook könnte zu einem Grundsatzurteil über Safe Harbour führen. Der Vertreter der EU-Kommission wurde nun intensiv befragt und musste einräumen, dass das Abkommen EU-Daten nicht ausreichend schützt.
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Europol-Chef warnt vor Verschlüsselung
Europol-Direktor Rob Wainwright meint, "das größte Problem für Sicherheitsbehörden" im Kampf gegen den Terrorismus sei es, wenn Krypto-Produkte breit eingesetzt werden. Gegen das "Dark Net" kämen die Fahnder nicht an.
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Öffentliche WLAN-Hotspots sollen schnüffeln helfen
Die Bundesnetzagentur verpflichtet die Betreiber großer öffentlicher WLAN-Hotspots zur Unterstützung staatlicher Abhörmaßnahmen, wie sie für drahtgebundene Telekommunikationsdienste schon länger vorgeschrieben sind. Nach aktuellen Medienberichten verschickt die Bundesnetzagentur derzeit Aufforderungen an die Betreiber großer öffentlicher WLAN-Hotspots, um diese zur Unterstützung staatlicher Abhörmaßnahmen zu verpflichten. Der Stichtag, an dem Hotspots mit "mehr als 10.000 Teilnehmern" die geforderten Überwachungsmöglichkeiten bieten müssen, ist der 31. März 2016.
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Sie HIER weiter
Pünktlich zur aktuellen Entwicklung rüsten nun auch Politik und Geheimdienste nach:
Zehn
Wochen Speicherfrist: Neue Vorratsdatenspeicherung vereinbart (Update)
Das Bundesjustizministerium und das Innenministerium haben sich auf eine erneute Einführung der Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Die läuft nun unter dem Label "Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten", die maximal 10 Wochen betragen sollen.
Lesen Sie HIER weiter
Justizminister Maas: Vorschlag zur Vorratsdatenspeicherung steht felsenfest
Die vorgelegten Leitlinien für ein zehnwöchiges Aufbewahren von Verbindungsdaten seien "in der Substanz nicht mehr veränderbar", betont Justizminister Heiko Maas. Mit höchstrichterlichen Vorgaben sieht er sie vereinbar.
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BKA-Chef: Bundestrojaner im Herbst einsatzbereit
In einem Interview hat der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA) angekündigt, dass die von seiner Behörde entwickelte Software zur Überwachung Tatverdächtiger im Herbst 2015 einsatzbereit sein soll. Tatverdächtige, die ihre Kommunikation auf dem PC oder Smartphone verschlüsseln, können sich in Zukunft nicht mehr darauf verlassen, dass sie nicht doch darüber ausspioniert werden. "Wir entwickeln ein Instrument, mit dem wir nach richterlicher Genehmigung an den Computer des mutmaßlichen Täters gehen, bevor er seine Kommunikation verschlüsselt", sagte der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch, dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel.
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NSA und GCHQ spionieren Anti-Viren-Hersteller aus
Die Geheimdienste wollen erfahren, wie sie beim Angriff auf Rechner den Virenschutz umgehen können. Auch der deutsche Hersteller Avira wurde offenbar bespitzelt.
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Vorratsdatenspeicherung 2.0: Grundrechtsverletzung mit Zuckerguss
Justizminister Maas stellt am Dienstag den Entwurf zur "Speicherpflicht für Verkehrsdaten vor. Ein Frontalangriff auf die Freiheit oder ein grundrechtsschonendes Instrument? Verfassungsrechtler Ulf Buermeyer bewertet den Entwurf für heise online.
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Gottlob
scheinen Europas Bürger trotz steigender terroristischer
Gefahrenpotentiale doch nicht so fügsam
bezüglich Vorratsdatenspeicherung wie die Politiker dies von
ihren Wählern gerne sehen würden:
Reporter ohne Grenzen: Vorratsdatenspeicherung hebelt journalistischen Quellenschutz aus
Reporter
ohne Grenzen hat vor negativen Auswirkungen der geplanten
Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung gewarnt.
Die anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten bedeute einen
schweren Eingriff in die Pressefreiheit.
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Netzaktivisten: EU-Kommission soll Vorratsdatenspeicherung stoppen (20. Juli 2015)
Aktivisten sind gegen die geplante Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Sie hoffen auf Hilfe aus Brüssel.
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Angesichts
der zu erwartenden negativen Konsequenzen für Datenschutz und
freie Meinungsäußerung
scheinen nun auch einzelne EU-Mitgliederstaaten im letzten
Augenblick noch die Notbremse zu ziehen:
Belgien: Verfassungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung
Während
die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wieder eingeführt
werden soll, wurde sie nun im Nachbarland Belgien vom Verfassungsgericht gekippt.
Das benutzte die gleichen Argumente, die auch deutsche Kritiker
dagegen vorbringen.
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Britischer High
Court kippt nationale
Vorratsdatenspeicherung
Auch in Großbritannien hat die Vorratsdatenspeicherung vor Gericht keinen Bestand. Der High Court sieht darin einen Verstoß gegen EU-Recht, da die Zugriffsregeln nicht ausreichend klar seien.
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Das
erstaunt mich allerdings um so mehr, da ja gerade das prüde
Großbrittanien bereits seit 2013
- möglicherweise als Vorreiter europaweiter Regelungen -
einen verschärften
Zensurkurs zumindest
in Sachen Pornografie anstrebte.
(Siehe: 8. Update 2014:
Armes Europa!).
Dennoch werden offensichtlich unberührt von allen Bürgeraktionen und europapolitischen Entscheidungen gegen die Vorratsdatenspeicherung das bisherige Spionageszenario ständig weiterentwickelt, ausgebaut und auch nach wie vor bedenkenlos angewendet.
"Super-Spion": Android-Überwachungssoftware von Hacking Team nutzt allerhand schmutzige Tricks
Eine Analyse der Spionage-App RCSAndroid zeigt umfassende Ausspähfunktionen auf. Die Infektion erfolgt über Exploits und möglicherweise auch Google Play. Die von Hacking Team entwickelte Spionagesoftware Remote Control System Android (RCSAndroid) ist laut einer Analyse der Antivirenfirma TrendMicro einer der professionellsten Android-Schädlinge überhaupt. Der Super-Spion verwandelt das Smartphone unter anderem in eine Wanze, die Telefongespräche in Echtzeit an seinen Auftraggeber überträgt. Zudem verrät er die GPS-Koordinaten, zapft die Kameras an und liest neben Mails auch Kurznachrichten in allen wichtigen Messaging-Apps mit. Eine Screenshot-Funktion und das Ausspähen von Zugangsdaten zählen ebenfalls zum Funktionsumfang von RCSAndroid.
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Facebook zur Herausgabe von Nutzerdaten gezwungen
Laut einem aktuellen Urteil muss Facebook Daten zu Verdächtigen an die US-Behörden herausgeben. Dabei darf das Unternehmen seine Kunden nicht darüber informieren, erst bei einem Strafverfahren erfahren Nutzer hiervon.
Lesen
Sie HIER weiter
Allerdings
scheint das Unternehmen wenigstens an einer Art "Datensicherheitsausgleich" für seine Nutzer zu
arbeiten.
Zumindest, wenn man der Heise-Meldung vom 19. Oktober 2015
glauben schenken kann:
Facebook warnt Nutzer vor Angriffen staatlicher Hacker
Facebook-Nutzer erhalten ab sofort eine Warnung, wenn ihr Profil in den Fokus von staatlich finanzierten Hackern gerät.
Lesen Sie HIER weiter
Mittlerweile ist die Vorratsdatenspeicherung lt. Meldung vom 6.November 2015 auf Heise.de entgegen aller inland- sowie europaweiter Proteste offensichtlich zumindest in der BRD zur traurigen Tatsache geworden:
Bundesrat winkt neue Vorratsdatenspeicherung durch
Die Länderkammer hat den umstrittenen Gesetzentwurf zum anlasslosen Protokollieren von Nutzerspuren passieren lassen. Einwände aus Thüringen und Schleswig-Holstein fanden im Plenum keine Mehrheit.
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Auf welcher Seite
steht dann eigentlich Bundeskanzlerin Merkel,
wenn Sie im September 2015 den Bürger tatsächlich rät:
"...es mit dem Datenschutz nicht zu übertreiben..." (- Hä???)
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Zumindest
mir erscheinen derartig verharmlosende Beschwichtigungen noch
dazu aus dem Mund der Kanzlerin geradezu verantwortungslos und grenzdebil! Wem genau soll
denn hier diese von ihr propagierte systematische Aushöhlung des
Datenschutzes nutzen? - Bürgern und Staatssicherheit sicher
nicht! Vielleicht erleichtert es aber zukünftig die fugenlose
Anbindung europäischer Staaten an die weniger anspruchsvollen
datenschutzrechtlichen US-Normen wie sie vermutlich
für die geplanten Freihandelsabkommen TTIP
und CETA erforderlich werden.
Schließlich
legt sie in ihrer naiv-dümmlichen Art sogar noch Einen drauf,
indem Sie am 2. November 2015 dann allen Ernstes und
offensichtlich völlig ungeniert erklärt:
"...Daten sind Rohstoffe des 21. Jahrhunderts..."
"....Von der Aufbereitung der
Nutzerdaten versprechen sich Medienmacher ein zukunftsträchtiges
Geschäftsmodell.
Von der Kanzlerin gibt es dazu ermutigende Worte...":
"....der Datenschutz dürfe "nicht die Oberhand"
gewinnen..."
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Und dann auf dem IT-Gipfel am 19. November 2015:
"...Datenschutz darf Big Data nicht
verhindern..."
"...Bundeskanzlerin
Angela Merkel setzt sich dafür ein, Prinzipien wie Zweckbindung
und Datensparsamkeit im EU-Datenschutzrecht auszuhebeln...."
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Allerdings
vertritt Sie diese Ansicht mittlerweile leider nicht mehr alleine,
sondern bekommt hier zusätzliche Rückendeckung von
Wirtschaftsminister Gabriel:
IT-Gipfel: Gabriel plädiert für Datensouveränität statt Datenschutz
"...Wir
brauchen ein anderes Verständnis von Datenschutz",
verkündete Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel zur Eröffnung des
9. Nationalen IT-Gipfels.
Datensparsamkeit passe nicht zum Geschäftsmodell Big Data...."
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Klarer
kann man es wohl nicht mehr ausdrücken:
Der Datenschutz hat sich also zukünftig primär wirtschaftlichen
Erwägungen und neuen Geschäftsmodellen
wie etwa BIG DATA und Freihandelsabkommen wie TTIP
und CETA
anzupassen und nicht etwa umgekehrt!
Welche
Funktion hat dann wohl die Bundesdatenschutzbeauftragte Frau
Voßhoff in diesem politischen Konstrukt?
Gottlob gibt es diesbezüglich europaweit auch noch andere
Meinungen!
Ob sich diese allerdings zukünftig auch durchsetzen werden,
scheint mir nach den aktuellen Entwicklungen zumindest in der BRD
doch sehr fraglich:
EU-Datenschützer warnt vor Big-Data-Diktatur
"...Europa
dürfe nicht unkritisch "datengetriebene Technologien und
Geschäftsmodelle" importieren,
betont der EU-Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli. Auch
bei Big Data müssten Grundrechte gewahrt bleiben...."
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Was sich
hierzulande nach mehreren (glücklicherweise bis dato noch
vergeblichen) Anläufen
nun leider absolut nicht mehr aufhalten lässt, beschneidet ab dem 18. Dezember
2015
nun ganz offiziell
unsere
zukünftigen bürgerlichen Grundrechte auf effizienten
Datenschutz:
Bayern führt als erstes Bundesland Vorratsdatenspeicherung für Verfassungsschutz ein
Die bayerische Staatsregierung will das Verfassungsschutzgesetz novellieren und bei der Vorratsdatenspeicherung Vorbild für andere Länder und den Bund sein.
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Gesetz zur neuen Vorratsdatenspeicherung tritt in Kraft
Das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung tritt am Freitag, dem 18. Dezember offiziell in Kraft. Ab dann werden anlasslos Daten zur Kommunikation der Bundesbürger gespeichert. Der Bundesinnenminister ist zufrieden.
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Erste Verfassungsbeschwerde gegen neue Vorratsdatenspeicherung
Eine Berliner Anwaltskanzlei hat am gleichen Tag, an dem das neue Gesetz zum anlasslosen Protokollieren von Nutzerspuren im Netz und im Mobilfunk in Kraft trat, bereits Klage dagegen in Karlsruhe erhoben. Weitere solche Initiativen sind geplant.
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Folgender kleine "Patzer" des
Verfassungsschutzes zeichnet meiner Ansicht nach ein recht klares
Bild davon,
welche potenziellen Psychopaten hier möglicherweise für
nachrichtendienstliche Tätigkeiten rekrutiert und anschließend
im Namen der "Inneren Sicherheit" auf bislang
unbescholtene Bürger losgelassen werden sollen!
Da könnte man ebensogut Pädophile für Ermittlungen gegen
Kinderpornografie
oder Junkies in der Drogenfahndung einsetzen:
Verfassungsschutz-Chef
wirbt Arbeitnehmer:
Endlich straflos überwachen
Beim
Verfassungsschutz kann man machen, "was man schon immer
machen wollte" und das straflos.
So wirbt der derzeitige Chef des Geheimdienstes für seine
Behörde als Arbeitgeber.
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Angesichts der aktuellen Infos verwundert es
dann wohl auch niemanden mehr,
wenn eine entsprechend illegale Spionagepraxis offenbar ohnehin
schon seit langem gängiger Usus zu sein scheint:
Geheimdienstkontrolleure: BND hat gegen Recht und Auftrag verstoßen
Der BND hat - gegen die Vorschriften - Ziele in EU- und Nato-Staaten ausgeforscht. Zu dem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Geheimdienst-Kontrollgremiums. Die Empörung ist groß.
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Eine neue Serie von c't enthüllt Details und Grundlagen der aktuellen Spionagetechniken:
NSA-Skandal: Die technischen Details der Überwachung
Seit mehr als zwei
Jahren beleuchten immer neue Enthüllungen den immensen
Überwachungsapparat, den westliche Staaten aufgebaut haben
allen voran die NSA.
In einer neuen Serie wird c't nun die technischen Details
beleuchten.
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Nach einer Meldung vom 21.12.2015 auf heise.de gibt es als
Gegenreaktion mittlerweile sogar einen neuen HTTP Status Code
451. Im
Unterschied zu 403 oder 404, die viele Gründe haben können,
macht 451
ausdrücklich
auf Zensur aufmerksam.
"451
Unavailable For Legal Reasons" soll künftig angezeigt werden, wenn
eine Übertragung aus rechtlichen Gründen blockiert wird. Ziel ist, Zensur
im World Wide Web sichtbar zu machen. Denn der bisher passendste
Status Code 403 Forbidden ist zu unspezifisch.
Er verrät meistens nicht, warum der Zugriff gesperrt wurde.
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Stand: 2015
Update 2016
Nach
einer Meldung vom 04.01.2016 auf heise.de will die CSU "....Betreiber
sozialer Netzwerke zur Vorzensur drängen: "Volksverhetzende
und beleidigende Begriffe" müssten bereits vor (!!!) einer Veröffentlichung
ausgefiltert werden..."
"...Zugleich will die CSU die Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen wieder vollumfänglich unter Strafe stellen. Damit würde es etwa schon ausreichen, "Islamischer Staat" öffentlich sichtbar auf eine Hauswand zu schreiben, um sich strafbar zu machen. Verurteilte Gefährder sollen rund um die Uhr mit einer elektronischen Fußfessel leben müssen..."
"...Wie die Betreiber die Meinungsfreiheit gewährleisten sollen, wenn sie "proaktiv filtern", lassen die Christsozialen offen..."
"...Volker Kauder, Chef der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, bezeichnete es als vordringlich, mit Geheimdiensten anderer Länder zu kooperieren..."
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Während sich in
der BRD bedauerlicherweise
eine deutliche Ermüdung bürgerlicher Widerstände gegenüber
staatlichen Überwachungs- und Zensurplänen eingestellt zu haben
scheint, regt sich nach einer Meldung
vom
08.01.2016 auf heise.de
dagegen Zumindest in der Bevölkerung Großbritanniens ein
"...Breiter Protest gegen geplantes Überwachungsgesetz..."
"...IT-Konzerne,
Bürgerrechtler und auch UN-Vertreter kritisieren britische
Pläne für ein neues Netzüberwachungsgesetz.
Es soll Sicherheitsbehörden mehr Kompetenzen geben und Dienste
zur Kooperation verpflichten, auch im Kampf gegen
Verschlüsselung..."
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Besonders schockierend erscheint
mir eine Meldung vom 30.April 2016 auf Heise.de.
Demnach hat ein ehemaliger Entwickler des
Anonymisierungsnetztwerks TOR offensichtlich die Seiten
gewechselt:
"...Das FBI hat ein ehemaliges Mitglied des Tor-Projekts
für die Entwicklung der Tor-Hacking-Software Torsploit
beschäftigt. Mit ihr wurden in mehreren aufsehenerregenden
Fällen Tor-Nutzer enttarnt..."
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Dass Zensur in der EU bereits schon seit langem und offenbar in ganz großem Stil
stattfindet,
mag die folgende Meldung vom 23. Juni 2016 auf Heise.de belegen:
"...Die Europol-Meldestelle für Internetinhalte löscht inzwischen nicht nur Webinhalte mit "terroristischen Inhalten", sondern auch zur Schleusern und "hybriden Bedrohungen". Die "Meldestelle für Internetinhalte" bei der europäischen Polizeibehörde Europol hat bislang insgesamt rund 7364 Inhalte bewertet. In 6399 Fällen wurden Internetprovider und Internet-Dienstanbieter aufgefordert, die Inhalte zu löschen. Diese kamen der Aufforderung in 95 Prozent der Fälle nach. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken hervor...."
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Stand: 2016
Update 2017
Die weltweite Zensurwut wächst und
wächst!
Auch europäische Staaten tun mittlerweile ihr Bestes um unter
verschiedensten Vorwänden auf diesen Zug aufzuspringen,
wie die nachfolgenden Heise Online Meldungen beeindruckend untermauern:
Europarat: Warnung vor "Zensur" bei Bekämpfung von Fake News (18. Januar 2017)
"..,Die Angst vor dem Einfluss von Falschinformationen auf die anstehenden Wahlen in Europa ist groß. Aber auch Gegenmaßnahmen bergen Gefahren, warnt der Generalsekretär des Europarats. Der Generalsekretär des Europarats warnt vor staatlichen Maßnahmen gegen Falschnachrichten. "Bei Inhalten, die nicht klar illegal sind, sollten wir vorsichtig sein", sagte Thorbjørn Jagland der Deutschen Presse-Agentur. "Das kann zu einer Art Zensur werden und auf die falsche Weise genutzt werden." Jagland befürchtete, dass Politiker unliebsame Meinungen als Fake News abtun könnten, um so eine Debatte darüber schnell zu beenden..."
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EU-Parlament beschließt Anti-Terror-Richtlinie mit Websperren (17. Februar 2017)
"...Die EU-Abgeordneten haben ein neues Anti-Terror-Gesetz angenommen, das den Einsatz von Websperren und Staatstrojanern vorsieht. Rechtswidrige Systemeingriffe und das "Abfangen von Daten" gelten demnach als Terrorstraftat..."
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Neuer Entwurf des "Netzwerkdurchsetzungsgesetzes": Frontalangriff auf das Vertrauen im Internet (29. März 2017)
"...Das Justizministerium legt einen neuen Entwurf des "Netzwerkdurchsetzungsgesetzes" zum Kampf gegen "Hatespeech" vor. Dieser verschärft die vorgesehene Rechtslage noch einmal und könnte zu nicht weniger als zum Ende der Anonymität im Internet führen..."
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Internetfreiheiten im Koma: Bundesregierung befürwortet "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" (05. April 2017)
"...Das Bundeskabinett hat den heftig umkämpften Gesetzentwurf für strengere Regeln für soziale Netzwerke auf den Weg gebracht. Gegner sehen die Meinungsfreiheit und die Anonymität im Internet in Gefahr und fürchten Zensur..."
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Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Wirtschaft, Bürgerrechtler, Netzpolitiker und Juristen verbünden sich gegen Maas-Gesetz (11. April 2017)
"...Diverse Wirtschaftsverbände und andere Organisationen haben sich angesichts des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzes gegen rechtswidrige Äußerungen zu einer gemeinsamen "Deklaration für Meinungsfreiheit" zusammengefunden..."
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Warnung vor Zensur: Immer mehr Protest gegen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (21. April 2017)
"...Die "Global Network Initiative" hat den Bundestag aufgefordert, die geplanten schärferen Regeln für Online-Anbieter abzuweisen und seiner "Führungsrolle bei Menschenrechten" gerecht zu werden. Auch sonst hagelt es immer mehr Kritik. Der umstrittene Regierungsentwurf für ein Netzwerkdurchsetzungsgesetz gerät auch international unter Beschuss. Schwere Bedenken gegen die Initiative, die auf Justizminister Heiko Maas (SPD) zurückgeht, hat jetzt die "Global Network Initiative" (GNI) vorgebracht. Der Zusammenschluss von Firmen, Forschungsinstituten und zivilgesellschaftlichen Gruppen sorgt sich vor allem, dass im Eiltempo die Meinungsfreiheit in Deutschland, der EU und weltweit untergraben werden solle. Das Vorhaben werde als Maßnahme im Kampf gegen Hasskommentare und Falschmeldungen verkauft, im Endeffekt drohe aber eine breite Zensur des Internets...."
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Wen
wundert da eigentlich noch, dass auch nichteuropäische Länder
die Gunst der Stund nutzen, um Zensur der übelsten Art nunmehr
ganz ungeniert und ohne weitere moralische Gewissensbisse direkt
vor den Augen ihrer sich
"demokratisch" nennenden Nachbarn praktizieren?
"Internet-Sperre: Türkei blockiert Wikipedia" (29. April 2017)
"...Die bekannte Online-Enzyklopädie ist seit Samstag früh nicht mehr aus dem türkischen Internet erreichbar, weil Zugangs-Provider eine ohne Gerichtsbeschluss erlassene Sperrverfügung umsetzen..."
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Pakistan sperrt mehr als 12.000 Webseiten wegen Gotteslästerung (10. Mai 2017)
Seit Beginn der der Kampagne gegen "gotteslästerliche Inhalte" wurden in Pakistan fast 13.000 Webseiten gesperrt, wurde nun bekannt.
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Löschorgie droht: Bundestag beschließt Netzwerkdurchsetzungsgesetz (30. Juni 2017)
Nach einer ernsten Debatte hat das Parlament schärfere Regeln für soziale Netzwerke wie Facebook im Umgang mit Hassäußerungen und Falschmeldungen verabschiedet. Der Löschreiz sei zu groß, beklagte die Opposition.
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HTTP-Fehlercode 451: Tools sollen gegen Zensur helfen und sie transparent machen (18. Juli 2017)
Die Zensoren rüsten auf und die Bürgerrechtler ziehen nach. Hunderte Hosts weisen mit dem HTTP-Statuscode bereits zensierte Inhalte aus. Neue Werkzeuge sollen diese Zahl nun wachsen lassen und außerdem einen Überblick über die weltweite Zensur geben. Bloggern und Browsernutzern soll der neue HTTP-Fehlercode 451 mit neuen Features schmackhaft gemacht werden. Statt der klassischen Fehlermeldungen offenbaren die 451-Rückmeldungen, dass Webinhalte zensiert wurden.
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Demo Freiheit 4.0: "Wir sind ganz nah dran an Orwell" (09. September 2017)
Mehrere hundert Standhafte gingen in Berlin bei Regen unter dem Motto "Rettet die Grundrechte!" auf die Straße. Redner warnten, dass sich der "Sicherheitswahn" wie ein Stahlnetz über die Gesellschaft lege und die "Überwachungsnazis" einfach weitermachten.
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Hessen will Verfassungsschutz mit Staatstrojanern aufrüsten (05. Oktober 2017)
Der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) hat sich mit dem grünen Koalitionspartner auf einen Entwurf zur Reform des Verfassungsschutzgesetzes geeinigt. Enthalten sind Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchungen. Dem Bundes- und Bayerntrojaner soll der Hessentrojaner folgen: Der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) hat am Mittwoch zusammen mit den Innenexperten der schwarz-grünen Koalition Eckpunkte für neue Befugnisse für das Landesamt für Verfassungsschutz vorgestellt.
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Europarat: Sorge über willkürliche Netzsperren und deutsches Facebook-Gesetz (06. Oktober 2017)
Der Menschenrechtskommissar des Europarates, Nils Muinieks, beklagt wuchernde Internetblockaden ohne angemessenen Rechtsrahmen in den Mitgliedsstaaten. Auch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz hat er im Visier. "Willkürliche Internetsperren" werden zu einem zunehmenden Problem für die Meinungsfreiheit. Zu diesem Schluss kommt der Menschenrechtskommissar des Europarates, Nils Muinieks, im Blick vor allem auf Mitgliedsstaaten wie die Türkei, Aserbaidschan, die Ukraine oder Russland. Vielfach würden dort auf Basis zweifelhafter Rechtsgrundlagen etwa unter dem Aufhänger des Kampfs gegen "extremistische Inhalte" Webseiten auch von Andersdenkenden oder Minderheiten wie Homosexuellen blockiert oder gedrosselt. In anderen zu dem Staatenbund gehörenden Ländern wie Polen oder Frankreich diene der Terrorismus als Hauptgrund für Zugangserschwernisse im Netz.
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Crypto Wars: EU-Kommission plant Entschlüsselungsstelle (20. Oktober 2017)
Europol soll Strafverfolgern in der EU dabei helfen, verschlüsselte Kommunikation zu entziffern, geht aus einem Brüsseler Aktionsplan hervor. Nationale Fahnder sollen auch einen "Werkzeugkasten" erhalten mit "alternativen Ermittlungsbehörden". Nach deutschem Vorbild will die EU-Kommission eine zentrale Entschlüsselungsstelle schaffen, um dem von ihr erwarteten wachsenden Einsatz kryptografisch abgesicherter Kommunikationskanäle durch Kriminelle und daraus folgenden Problemen für Sicherheitsbehörden entgegenzuwirken.
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Internetfreiheit 2017: Online-Manipulationen in vielen Ländern gefährden die Demokratie (14. November 2017)
In mindestens 18 Ländern haben Desinformationen im Internet laut dem aktuellen Bericht von Freedom House zur Netzfreiheit eine wichtige Rolle in Wahlen gespielt. Staatliche Zensur trifft vor allem den Mobilfunk und Live-Videos. Regierungen in 30 von 65 Ländern weltweit haben zwischen Juni 2016 und Mai 2017 Manipulationstaktiken eingesetzt, um Online-Informationen zu verzerren, Diskussionen zu kontrollieren und sich selbst in ein besseres Licht zu setzen.
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Terabyte-große Datencontainer entdeckt: US-Militär überwacht Soziale Netzwerkeweltweit (19. November 2017)
Bei einem Routine-Scan fielen dem Security-Experten Chris Vickery riesige Daten-Container in die Hände, die das US-Militär zur Überwachung und Manipulation sozialer Netzwerke in der Amazon-Cloud gesammelt hat.
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Verfassungsschutz: Massive Spionage Chinas über soziale Netzwerke (10. Dezember 2017)
Ziel der chinesischen Geheimdienste sei es gewesen, Informationen abzuschöpfen und nachrichtendienstliche Quellen zu werben.
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34C3: Daten kontra Freiheit (28. Dezember 2017)
Nicht nur in China wird das Verhalten der Bevölkerung systematisch erfasst. Die umfassende Datenerhebung beeinflusst Bürger auch schon in westlichen Gesellschaften, warnt Designer Tijmen Schep.Während die chinesische Regierung aktiv an der maschinenlesbaren Bevölkerung arbeitet, vollzieht sich in westlichen Staaten eine ähnliche Entwicklung. Der niederländische Technologiekritiker und Designer Tijmen Schep warnte auf dem 34C3 in Leipzig vor den Einflüssen einer ungehinderten Erfassung des Alltags der Bürger.
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12. Internet Governance Forum: Eine Zensur findet statt Kritik an Europa (19. Dezember 2017)
Der Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, David Kaye fand am ersten Tag des Internet Governance Forum in Genf harte Worte für den Zustand der Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit im bei der UN-Konferenz viel beschworenen offenen Internet.
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USA: Erneut Teenager wegen freizügigen Selfies angeklagt (24. Dezember 2017)
Wegen des Verbreitens von Kinderpornographie steht ein 14-jähriges Mädchen in Minnesota vor Gericht. Es hatte ein Intim-Selfie gemacht und einem Mitschüler geschickt, der es weiterverbreitet hat. https://www.heise.de/newsticker/meldung/USA-Erneut-Teenager-wegen-freizuegigen-Selfies-angeklagt-3927679.html
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Tippfehler bei IP-Adressauflösung: Britische Kinderporno-Ermittler verdächtigen zu oft Unschuldige (22. Dezember 2017)
In einer Reihe von Fällen wurden 2016 Menschen in Großbritannien von Polizisten befragt oder festgenommen, weil sie wegen Tippfehlern als Verdächtige aus Telekommunikationsüberwachungen hervorgingen. Die Folgen seien "entsetzlich". In Großbritannien machen Ermittler zu viele Tippfehler bei IP-Adressen in Fällen von Kinderpornografie und dadurch geraten immer wieder Unschuldige ins Visier der Strafverfolger.
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Stand: 2017
#heiseshow: Internetzensur allüberall wie kaputt ist das Netz? (04. Januar 2018)
Nicht nur angesichts von Protestwellen verstärken Staaten in aller Welt immer wieder die Zensur im Netz und lassen die Blockaden dann bestehen. Wie die funktionieren und wie sehr sie das Internet wirklich gefährden, besprechen wir in der #heiseshow. Noch ist das neue Jahr nur wenige Tage alt, trotzdem gibt es schon wieder eine Reihe von Angriffen auf das Internet. Es zeichnet sich ab, dass Regierungen in aller Welt weiterhin nicht davon ablassen werden, den Informationsfluss im Netz einzudämmen. So wurde angesichts oppositioneller Proteste in der Demokratischen Republik Kongo das mobile Internet für mehrere Tage komplett abgeschaltet, die Führung im Iran geht gegen Proteste etwas gezielter vor: Dort werden die größten sozialen Netze seit Jahren blockiert und nun wurde auch der Zugang zum Messenger Telegram und der Foto-App Instagram gesperrt. In Deutschland setzt derweil das Netzwerkdurchsetzungsgesetz den Betreibern sozialer Netzwerke enge Fristen, um strafbare Inhalte zu entfernen.
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Chrome entzieht in Zukunft 10 Prozent der wichtigsten SSL-Seiten das Vertrauen (08. Februar 2018)
Mit Chrome 66 und 70 im April und Oktober entzieht Google gut hunderttausend der wichtigsten Domains das Vertrauen, falls diese sich keine neuen SSL-Zertifikate besorgen. Das Ganze ist eine Bestrafungsaktion gegen den Zertifikatsaussteller Symantec.
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Chrome markiert bald alle HTTP-Webseiten als unsicher (09. Februar 2018)
Ab Juli wird der Chrome-Browser alle unverschlüsselten HTTP-Webseiten deutlich als unsicher kennzeichnen. Googles Botschaft an Seitenbetreiber: Setzt endlich HTTPS ein! Google ist sich sicher: "A secure web is here to stay", das sichere Netz ist gekommen, um zu bleiben. Seit einigen Jahren wiederholt Google immer wieder, dass Seitenbetreiber unbedingt HTTPS einsetzen sollen. Seit 2014 ist SSL sogar ein Ranking-Faktor: Eine HTTPS-Verschlüsselung verbessert die Position bei Google. Unverschlüsselte Seiten landen unter Umständen auf den hinteren Suchergebnisseiten.
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Google: Chrome wird HTTPS-Seiten bald nicht mehr kennzeichnen (18. Mai 2018)
Der
Chrome-Browser kennzeichnet HTTPS-verschlüsselte Webseiten mit
einem grünen Vorhängeschloss.
Dieser Hinweis soll bald wegfallen, denn das Netz sei "safe
by default", findet Google.
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Mein Kommentar:
Eigentlich
eine gute Idee...
Aber ausgerechnet vom schlimmsten Datenkraken GOOGLE?
Andererseits:
Wer braucht denn schon CHROME?? :-))
Österreich setzt auf Überwachung (21. Februar 2018)
Wer sich künftig in Österreich im öffentlichen Raum bewegt, muss mit Beobachtung durch den Staat rechnen. Das gilt auch für jeden Autofahrer und im Verdachtsfall für User von WhatsApp und Skype.
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Reporter ohne Grenzen: Europa rutscht bei Pressefreiheit ab (25. April 2018)
Medienfeindliche Hetze und Monopolisierung der Presse haben dafür gesorgt, dass besonders europäische Staaten in der neuen Rangliste der Pressefreiheit abgerutscht sind. Aber auch die USA sind vergangenes Jahr unrühmlich aufgefallen.
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EU-Copyright-Reform: Internetpioniere protestieren gegen Upload-Filter (13. Juni 2018)
Mit der geplanten EU-Urheberrechtsreform werden Plattformen auch zu Upload-Filtern verpflichtet, die für mehr Überwachung sorgen, wie Netzaktivisten fürchten.
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EU-Copyright-Reform: Abgeordnete stimmen für Upload-Filterund Leistungsschutzrecht (20. Juni 2018)
Online-Plattformen sollen von Nutzern hochgeladene Inhalte überwachen und filtern. Ein fünfjähriges Leistungsschutzrecht wurde auch beschlossen.
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EU-Copyright-Reform: "Drastische Folgen für Netzkultur und Meinungsfreiheit" (20. Juni 2018)
Nach dem Beschluss von Upload-Filtern und Leistungsschutzrecht im EU-Parlament hagelt es Proteste. Die GEMA sieht ihre Forderungen aber erfüllt.
Lesen Sie HIER weiter
Kommentar: Die EU deformiert das Urheberrecht (22. Juni 2018)
Statt das Urheberrecht zu modernisieren, holt das EU-Parlament gescheiterte und schädliche Projekte aus der Mottenkiste, meint c't-Redakteur Holger Bleich.
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Kommentar: Durch Upload-Filter werden Internet-Postings zur Glückssache (24. Juni 2018)
Beim Upload-Filter trifft ein maximal sensibles Feld wie die Meinungsfreiheit auf maximale technokratische Intransparenz.
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Upload-Filter: EU-Datenschützer warnt vor Copyright-Reform (04. Juli 2018)
EU-Datenschützer Giovanni Buttarelli ist besorgt, dass die geplante Urheberrechtsreform die bereits "exzessive Überwachung" im Internet noch verschärfen könnte.
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Copyright-Reform: EU-Parlament weist Upload-Filter und Leistungsschutzrecht zurück (05. Juli 2018)
Im Plenum haben die Abgeordneten die Vorlage aus dem Rechtsausschuss abgelehnt, wonach Plattformen hochgeladene Inhalte überwachen sollten.
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Behörden in Ägypten können Webseiten sperren, die die nationale Sicherheit bedrohen. Wer solche Seiten aufruft, kann sogar in Haft genommen werden.
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Konservative Hardliner drohten über die EU-Copyright-Reform das Internet in seiner großen Vielfalt zu zerstören, lautete die Klage auf der Kundgebung.
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Terrorbekämpfung: EU-Kommission legt Richtlinie für Upload-Filter im Netz vor (13. September 2018)
Neben Upload-Filtern nach der Urheberrechtsrichtlinie kommt noch mehr auf Online-Plattformen zu: Die EU-Kommission will, dass sie auch Terrorinhalte filtern.
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Urheberrechtsreform: Was hat das EU-Parlament tatsächlich beschlossen? (15. September 2018)
Das Internet verloren, die Kulturindustrie gerettet die geplante EU-Urheberrechtsnovelle lässt viele Deutungen zu. Wir klären, was Sache ist.
Lesen Sie HIER weiter
Vorsicht bei Regierungskritik im Netz: Verschärfte Reisehinweise für die Türkei (24. Oktober 2018)
Wer in die Türkei reist, kann schon für das "Liken" eines regierungskritischen Beitrags im Internet ins Gefängnis kommen. Davor warnt das Auswärtige Amt.
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Firefox 63: Tracking-Schutz mit mehr Optionen (23. Oktober 2018)
Firefox 63 ist da: Die Nutzer können den Tracking-Schutz des Browsers nun besser konfigurieren, außerdem gibt es zahlreiche kleine Änderungen und Neuerungen.
Lesen Sie HIER weiter
Chrome-Browser blockiert "irreführende Inhalte" (06. November 2018)
Chrome will besser vor irreführenden Inhalten schützen: Versucht eine Werbeanzeige, den Nutzer auszutricksen, blockiert sie der Browser künftig.
Lesen Sie HIER weiter
EU-Staaten stimmen für Upload-Filter im Kampf gegen Terrorpropaganda (06. Dezember 2018)
Der EU-Rat hat sich für eine Verordnung ausgesprochen, mit der die "Verbreitung terroristischer Online-Inhalte" auch "proaktiv" verhindert werden soll.
Lesen Sie HIER weiter
Mein Kommentar
Die
aktuelle Tendenz zum automatischen Blocken unerwünschter Inhalte
per Browser wird
offensichtlich immer mehr zum normalen Usus..
Leider gewinnt man hier aber auch allmählich den Eindruck, dass
die Nutzer immer weniger
selbstverantwortlich über das
entscheiden können, was sie sehen wollen und was nicht,
sondern dass ihnen immer mehr Browser bereits in der
Standardeinstellung
stillschweigend genau diese Entscheidungen ungefragt abnehmen.
Meiner Ansicht nach bewegen sich derartig vorkonfigurierte Filtereinstellungen
bereits im Graubereich
zwischen Entmündigung des Nutzers und Webzensur an sich.
Natürlich ist es zu begrüßen, wenn sich auf diese Art allerlei
unfaire Tricks ominöser Webseiten ausfiltern lassen.
Transparenter und damit auch für den Normalnutzer nachvollziehbarer
wird die Filter-Problematik dadurch aber nicht.
Zudem entsteht ein falsches Sicherheitsbewußtsein beim Surfen,
wenn man sich einfach blindlings
auf solche vorkonfigurierten browserinternen Methoden verlässt.
Besser und vor allem transparenter arbeiten frei
konfigurierbare Plugins wie z.B. NoScript,
AdBlock Plus,
ScriptSafe oder auch externe Filterprogramme
wie das Immunisierungsmodul von Spybots S&D.
Dem Browser alleine sollte man solche
Aufgaben aber grundsätzlich nicht überlassen!
Wenn die Browserprogrammierer den Nutzern wirklich helfen wollen,
wären integrierte Tutorials und
einfache, jederzeit erreichbare Filterschalter wie
"Schutz Aus"..."Mitteler
Schutz"...."Maximaler Schutz"...."Benutzerdefinierter
Schutz"
nach
Art der Zonenregelung des alten Internetexplorers wesentlich
nützlicher.
Insbesondere dann, wenn sich diese auch während des Surfens beliebig umschalten lassen,
ohne die gefilterten Seiten bei jeder Änderung ständig neu
laden zu müssen.
Ein Risiko allerdings bleibt immer bestehen:
Wer garantiert, dass es hier keine intern versteckte "Whitelist"
für bestimmte (natürlich sponsernde) Firmen gibt?
Man denke nur an das seinerzeit so beliebte Antispywaretool Ad-Aware,
welches 2004 zusammen
mit einigen anderen Tools recht unangenehm wegen sog. Delistings auffiel.
DER TECHNODOCTOR
Stand: 2018
Copyright-Reform: EU-Rat tritt abrupt auf die Bremse (19. Januar 2019)
Der EU-Ministerrat blockiert die geplante EU-Urheberrechtsreform auf der Zielgeraden: Elf Mitgliedsstaaten haben sich überraschend quergelegt.
Lesen Sie HIER weiter
EU-Urheberrechtsreform: Bundestag legt kein Bekenntnis gegen Upload-Filter ab (31. Januar 2019)
Ohne weitere Aussprache hat das Parlament einen Antrag der FDP gegen "automatisierte Zensur" im Netz im Rahmen der EU-Urheberrechtsreform abgelehnt.
Lesen Sie HIER weiter
EU-Urheberrechtsreform: Weg ist frei für Upload-Filter und Leistungsschutzrecht (09. Februar 2019)
Der EU-Rat hat sich doch noch auf Basis eines heftig umstrittenen deutsch-französischen Kompromisses für ein Mandat für die Copyright-Reform ausgesprochen.
Lesen Sie HIER weiter
Upload-Filter und Leistungsschutzrecht: EU-Gremien einigen sichauf Copyright-Reform (14. Februar 2019)
Online-Plattformen haften künftig mit wenigen Ausnahmen für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer. Kritiker beklagen einen Angriff auf das freie Netz.
Lesen Sie HIER weiter
EU-Copyright-Reform: "Das Internet in Europa wird kaputt gefiltert" (14. Februar 2019)
Nach der Einigung der EU-Gremien auf Upload-Filter und ein zweijähriges Leistungsschutzrecht wächst der Druck auf das Parlament, den Deal abzulehnen.
Lesen Sie HIER weiter
Aufbruch ins Abseits: Ein Kommentar zu Upload-Filtern, der EU-Copyright-Reform und Artikel 13 (15. Februar 2019)
Die EU hat de facto Upload-Filter beschlossen und zeigt dabei, dass sie Belange jüngerer Wähler einfach wegignoriert. Das ist gefährlich, meint Holger Bleich.
Lesen Sie HIER weiter
EU-Copyright-Reform: Der "Mob" erhebt sein Haupt gegen Upload-Filter (18. Februar 2019)
Die Initiatoren der Petition gegen die "Zensurmaschine" übergeben Justizministerin Barley knapp 4,8 Millionen Unterschriften und fordern sie zum Widerstand auf.
Lesen Sie HIER weiter
Upload-Filter: EU-Staaten winken Urheberrechtsreform durch (20. Februar 2019)
Der Ministerrat hat die Übereinkunft der EU-Gremien zur Copyright-Novelle nebst Upload-Filtern befürwortet. Auch Deutschland stimmte dafür.
Lesen Sie HIER weiter
Europäischer Polizeikongress: Weg mit dem Darknet (20. Februar 2019)
Auf dem europäischen Polizeikongress in Berlin wurde ein Verbot von Darknets in freiheitlich-demokratischen Staaten gefordert.
Lesen Sie HIER weiter
FDP-Chef Lindner: Upload-Filter und "automatisierte Zensur" stoppen (23. Februar 2019)
Christian Lindner will Artikel 13 in letzter Minute stoppen, es gebe mildere Wege für den Urheberschutz. Bundesjustizministerin Barley wirft er Doppelmoral vor.
Lesen Sie HIER weiter
EU-Copyright-Reform: Artikel 13 ohne Upload-Filter? Datenschutzbeauftragter will Erklärung (27. Februar 2019)
Der Bundesdatenschutzbeauftragte will von der EU wissen, wie Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform sinnvoll ohne Upload-Filter umgesetzt werden soll.
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Upload-Filter und Artikel 13: Wirbel um irreführendes Video des EU-Parlaments (28. Februar 2019)
"Deine Memes sind sicher", behauptet das EU-Parlament in einem Video zur angeblich schon beschlossenen Urheberrechtsreform. Kritiker sprechen von Propaganda.
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EU-Copyright-Reform: Der Kampf gegen Artikel 13 (01. März 2019)
Die geplante EU-Urheberrechtsreform bringt Menschen in Demos auf die Straße. Aber es ist unklar, ob am Entwurf, speziell Artikel 13, noch etwas zu drehen ist.
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Demo gegen EU-Copyright-Reform / Artikel 13: "Wir sind nicht nur die Kinder von Google" (02. März 2019)
In Berlin gingen gut 3500 Menschen gegen die geplante EU-Urheberrechtsreform und Upload-Filter sowie für das freie Internet auf die Straße.
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EU-Copyright-Reform: die Modernisierung des Urheberrechts ist aus dem Blickfeld geraten (02. März 2019)
Um Artikel 13 und Artikel 11 der EU-Copyrightreform tobt ein heftige Streit. Dabei steht eigentlich eine Modernisierung des Urheberrechts auf der Agenda.
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Artikel 13: Kostenlose Lehrmaterialien im Netz bedroht (09. März 2019)
Einer der größten Anbieter für kostenlose Unterrichtsmaterialien im Netz sieht durch die EU-Urheberrechtsreform und Artikel 13 seine Existenz bedroht.
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EU-Copyright-Reform: Bundesregierung geht jetzt doch von Upload-Filtern aus (14. März 2019)
Zumindest große Plattformen müssten "bereits aus Praktikabilitätsgründen wohl algorithmenbasierte Maßnahmen" anwenden, heißt es nun im Justizministerium.
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Urheberrechtsreform der EU: Das Drama um Artikel 13 (17. März 2019)
Mit der Urheberrechtsreform will die EU die Ansprüche des Urheberrechts an die heutige Zeit anpassen. Was genau steht in Artikel 13 und welche Folgen hat er?
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Trotz Kritik: Putin unterzeichnet neue Internet-Gesetze (19. März 2019)
Die umstrittenen Internet-Gesetze Russlands werden Realität. "Fake News" und die "Missachtung staatlicher Organe" im Internet stehen künftig unter Strafe.
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Terrorbekämpfung: BKA beteiligt sich an EU-Pilotprojekt zu Upload-Filtern (20. März 2019)
Das Bundeskriminalamt ist seit Kurzem an ein System bei Europol angeschlossen, das eine wichtige Rolle beim Löschen terroristischer Inhalte spielen soll.
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Save the Internet: Europaweite Demos gegen neues Urheberrecht und Artikel 13 (23. März 2019)
Gegner von Artikel 13 und den damit verbundenen Uploadfiltern wollen am Samstag europaweit demonstrieren. Die Debatte zieht sich auch quer durch die Parteien.
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Copyright-Reform: Zehntausende demonstrieren in Berlin gegen Upload-Filter (23. März 2019)
Ein kilometerlanger Zug erstreckte sich am Samstag durch die Hauptstadt, dessen Teilnehmer sich für das freie Internet als "Zufluchtsort" stark machten.
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"Voss muss weg" Mehr als 10.000 demonstrieren in Köln (23. März 2019)
In Köln hatten die Straßendemos gegen die EU-Urheberrechtsreform ihren Ausgang genommen jetzt setzten die Gegner von Artikel 13 nochmal ein Zeichen.
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40.000 protestieren in München gegen Artikel 13 (23. März 2019)
Ein breites Bündnis hat die Münchner Altstadt in Teilen lahmgelegt. Der Protest blieb friedlich, aber in der Sache sehr bestimmt.
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Urheberrechtsreform: EU-Parlament winkt Upload-Filter und Leistungsschutzrecht durch (26. März 2019)
Mit knapper Mehrheit haben die Abgeordneten die neue Urheberrechtsrichtlinie beschlossen. Alle Warnungen vor Zensur im Netz haben sie in den Wind geschlagen.
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IT-Sicherheitsgesetz: Schwere Strafen für Betrieb von Darknet-Foren und Doxxing (04. April 2019)
360 Tage Vorratsdatenspeicherung, breite Löschpflichten bei Datenleaks, drastische Verschärfung der Hackerparagrafen: Seehofers Rundumschlag hat es in sich.
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EU-Urheberrechtsreform: Jimmy Wales warnt vor Folgen für kleine Sites (12. April 2019)
Der Wikipedia-Gründer glaubt, dass Miniangebote künftig wie Techgiganten reguliert werden.
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EU-Urheberrechtsreform endgültig beschlossen: EU-Rat lässt Upload-Filter passieren (15. April 2019)
Die EU-Staaten haben die neue Urheberrechtsrichtlinie bestätigt und damit den letzten gesetzgeberischen Akt formal vollzogen. Kritiker warnen weiter vor Zensur.
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Putin unterzeichnet Gesetz: Russland bekommt eigenständiges Internet (02. Mai 2019)
Russischer Internetverkehr soll künftig über Server im eigenen Land gelenkt werden. Trotz aller Kritik wurde diese Vorgabe nun gesetzlich festgeschrieben.
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China blockiert Wikipedia in sämtlichen Sprachen (15. Mai 2019)
Kurz vorm Jahrestag des Tiananmen-Massakers sperren Chinas Zensoren die Online-Enzyklopädie Wikipedia.
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EU-Urheberrechtsreform: Zivilgesellschaft will Upload-Filter noch verhindern (20. Mai 2019)
42 Nichtregierungsorganisationen fordern, die massiven Bedenken gegen eine automatisierte Zensur bei der Umsetzung der Copyright-Regeln zu berücksichtigen.
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Bundesdatenschützer: Kritik an Darknet-Gesetz, will "Sicherheitsgesetz-Pause" (20. Mai 2019)
Ulrich Kelber hält das geplante Gesetz gegen Marktplätze im Darknet für zu weitreichend. Außerdem fordert er eine Pause für neue Sicherheitsgesetze.
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Wie die USA die Rede- und Pressefreiheit aushebeln wollen (10. Juni 2019)
Die US-Regierung unter Donald Trump versucht in ihrer Anklage gegen Julian Assange, den Schutz der Rede- und Pressefreiheit auszuhebeln mit weitreichenden Folgen für den investigativen Journalismus.
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EuroDIG-Debatte: Vernichtende Kritik an EU-Urheberrechtsrichtline (21. Juni 2019)
Auf der EuroDIG-Konferenz gingen Wissenschaftler und Nichtregierungsorganisationen hart mit der Copyright-Reform ins Gericht. Verteidigen wollte sie niemand.
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Bürgerrechtler: Weltweit immer mehr Internet-Blockaden (12. Juli 2019)
Die Bürgerrechtsorganisation Access Now hat 2018 fast 200 staatlich angeordnete Internetsperrungen gezählt. Das sind fast drei Mal so viele wie 2016.
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Mark Zuckerberg plädiert für weitreichende Meinungsfreiheit (18. Oktober 2019)
Facebook-Chef Mark Zuckerberg hat in einer Rede klar Stellung bezogen: Pro weitreichender Meinungsfreiheit und gegen China.
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Mein Kommentar:
Wie
passt Zuckerbergs "weitreichende Meinungsfreiheit" eigentlich
zu den vielen Kontosperren und aktiver Zensur von Inhalten?
Als mein eigenes FB-Konto vor einigen Wochen plötzlich ohne
jeden ersichtlichen Anlass gesperrt wurde,
habe ich mal ein wenig nachgeforscht...
Google indexiert künftig keine Flash-Inhalte mehr (28. Oktober 2019)
Zum Jahresende beendet Google die Indexierung von Flash-Inhalten im Netz. Auswirkungen auf die Nutzer soll das keine haben.
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RuNet: Russland schafft sein eigenes "Staatsinternet" (01. November 2019)
Russland schafft sein eigenes Internet. Menschenrechtler befürchten Zensur und totale Kontrolle, die Regierung argumentiert mit "nationaler Sicherheit".
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Internetzensur-Check: China blockiert heise online und 12 andere deutsche Medienseiten (20. November 2019)
Im Zuge der Proteste in Hongkong häufen sich Meldungen, dass Peking auch die Webseiten deutscher Medien blockiert. Eine aktuelle Auswertung zeigt das Ausmaß.
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Amnesty: Facebook und Google verletzten elementare Menschenrechte (21. November 2019)
In einem Bericht über die "Überwachungsgiganten" schlägt die Menschenrechtsorganisation Alarm: Nutzer würden zu einem "Teufelspakt" gezwungen.
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Stand: 2019
Gesetz gegen Hass im Netz: "Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür" (19. Februar 2020)
Die leichten Korrekturen der Bundesregierung am Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" lassen die Kritik nicht verstummen.
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Datenschützer: Upload-Filter bergen "erhebliches Überwachungspotenzial" (18. März 2020)
Die Umsetzungsempfehlungen für die EU-Copyright-Richtlinie lassen auf sich warten. Datenschützer fordern, an den Beratungen beteiligt zu werden.
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Reporter ohne Grenzen: Die Welt hat Chinas Zensur zu spüren bekommen (21. April 2020)
Die Pandemie bündelt repressive Tendenzen und sorgt für eine weitere Verschlechterung der Pressefreiheit. Das konstatiert Reporter ohne Grenzen.
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Facebook schiebt "echte Nachrichten" in Newsfeeds nach vorn (01.Juli 2020)
Das Soziale Netzwerk priorisiert nun unter anderem Nachrichten, deren Urheber nachvollziehbar sind. So will Facebook "glaubwürdigere Nachrichten" verbreiten.
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Edit Policy: Artikel 17 im EU-Urheberrecht - Umsetzung nicht ohne Uploadfilter (06.Juli 2020)
Erst wurde vollmundig versprochen, dass Artikel 17 keine Uploadfilter zur Folge hätte. Dann gab man zu, dass es nicht ohne welche gehen würde. Sie kommen.
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#heiseshow: Kritik sogar aus Brüssel wie schlimm ist das Anti-Hass-Gesetz? (09.Juli 2020)
Aktuell wird viel über Hass und Hetze im Netz diskutiert. Deutschland prescht mit einem Gesetz vor und zieht Kritik auf sich. Ist die Meinungsfreiheit bedroht?
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Wollen Dresdner Lokalpolitiker das Internet abschalten? (09.Juli 2020)
Der Onlinehandel macht lokalen Händler zu starke Konkurrenz? Von Dresdner Lokalpolitikern gab es die Beschlussempfehlung: Internet am Sonntag abschalten!
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Türkische Regierung plant stärkere Kontrolle sozialer Medien (22.Juli 2020)
Twitter, Facebook & Co. sollen Niederlassungen in der Türkei mit einem türkischen Vertreter eröffnen. Andernfalls soll der Traffic verlangsamt werden.
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Türkei verabschiedet Gesetz zur Kontrolle sozialer Medien (29.Juli 2020)
Ein neues Gesetz soll in der Türkei soziale Medien stärker als bisher regulieren. Doch das Gesetz hat auch Auswirkungen auf kritische Berichterstattung im Land.
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Stand: 2020
7. Wird
der Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV)
zum neuen Zugangserschwerungsgesetz?
Am 1. April 2010 wurden durch einen
zufällig ins Internet geratenen Fragebogen der Staatskanzlei
Rheinland-Pfalz Inhalte der bisher immer bestrittenen Ziele
der Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) bekannt, welche
über umfangreiche Websperren aktive Zensur in einem bisher
nicht vorstellbaren Ausmaß planen. Die bereits besprochene
Anwendung eines Stoppschildes (s.o.) stand
ursprünglich zusammen mit einer - angeblich nur für den Schutz des Users gedachten - totalen Blockierung illegaler,
ausländischer Glücksspielseiten zur Debatte.
Die aktuell geplante
Novelle des JMStV mit weitreichenden
Sperrverfügungen gegen Provider, welche sich einer freiwillen Blockade
bestimmter, auf ihren Servern gehosteter Webinhalte widersetzen,
wäre aber auch ein ideales Werkzeug in den Händen der Kommission für
Jugendmedienschutz (KJM), um alle Internetseiten, welche die KJM für "jugendgefährdend" oder "jugendbeeinträchtigend" hält, konsequent
zu sperren!
Ob dies nun im Einzelfalle tatsächlich berechtigt ist, und auch
praktisch erfolgt, unterläge dann alleine der subjektiven
Einschätzung eines dubiosen, (KJM-internen?) Gremiums.
Dabei soll es sich bei den zu prüfenden Webangeboten
ausdrücklich nicht nur um illegale Inhalte wie "Kinderpornographie"
handeln, sondern auch um die Sperrung bisher freier
Internetseiten mit im Ausland völlig legalen Inhalten. Insbesondere aus Sicht der KJM würde das dann
also auch auf sogenannte "entwicklungsbeeinträchtigende
Inhalte"
zutreffen, welche in Deutschland ohnehin zu einem extrem
sensiblen Thema geworden sind, seit aktuell immer neue Fälle von
sexuellem
und nichtsexuellem Missbrauch von Kindern in kirchlichen Einrichtungen,
aber auch durch einzelne Straftäter, sowie global in pädophilen
Kreisen medienwirksam und polarisierend durch die Presse geistern.
Solche Nachrichten verkaufen sich nicht nur gut, sondern bringen
logischerweise auch die Volksseele zum Kochen! Hier besteht daher
zu Recht ein zwingender Handlungsbedarf im Sinne
staatlicher Kontrolle krimineller Webinhalte und sowohl Politiker als auch
Regierung sehen sich einem ständig wachsenden Druck der
Öffentlichkeit ausgesetzt, diesem Handlungsbedarf nun endlich
auch durch entsprechend harte Kinderschutzmaßnahmen gerecht zu
werden.
Die Problematik ist jedoch extrem komplex und das Internet
alleine sicherlich weder der einzige noch der häufigste
Verbreitungsweg kinderpornografischen Materials. Pädophiles
Material und damit versteckt agierende, kriminelle Szene gab es
auch schon lange vor der Gründung des Internets! Dieses wurde
auf konventionellen Datenträgern, wie z.B. VHS-Kassetten,
Schmalfilme, Photos und Printmedien gehandelt und verbreitet,
ohne dass man diese Medien effizient hätte kontrollieren,
geschweige denn komplett verbieten können. Zudem sind illegale
Seiten in der Regel schon aus verfolgungstechnischen Gründen
keineswegs mehr so offen zugänglich wie vielleicht in den
Pionierzeiten des Internets vor einigen Jahren. Sowohl
Ermittlungsbehörden als auch Rechtsprechung haben mittlerweile
durchaus dazugelernt und sich seitdem ständig aktualisiert. Das
Internet gilt also schon lange nicht mehr als strafrechtlich
freier Raum! Sowohl Nutzer als auch Anbieter illegaler Inhalte
dürften sich heutzutage genauestens bewusst sein, dass
Bereitstellung und Nutzung solcher Inhalte zumindest auf Dauer
nicht ohne strafrechtliche Folgen bleiben kann. Daher ist eine
prophylaktische, staatliche Zensur des Internets mehr als
überflüssig und zudem in verfassungsrechtlicher Hinsicht
höchst bedenklich und wohl auch eher kontraproduktiv. Einmal
ganz abgesehen von den technischen und finanziellen Problemen,
die hier auch den Betreibern privater Homepages mit bisher
kostenlosen Webangeboten zugemutet werden sollen.
So soll in der geplanten Novelle des JMStV neben Altersklassifizierungen, die
der Website-Betreiber entweder selbst vornehmen oder
kostenpflichtig (durch wen auch immer) vornehmen lassen muss,
sogar von einer thematischen "Sendezeit-Begrenzung" (etwa für erotische Inhalte) die
Rede sein, was für viele private Webauftritte zu unzumutbaren finanziellen, als sicherlich auch technischen Hürden führen würde. Andere, sich
ständig und interaktiv aktualisierende Webangebote, wie etwa
Facebook, Twitter sowie alle nur denkbaren Foren, Tauschbörsen,
Blogs, Gästebücher usw. wären durch die absolute Unmöglichkeit einer zeitnahen, ständigen
Neuklassifizierung
nach JMStV (sprich: Zensur!) völlig überfordert und müssten
demnach ihren Dienst, zumindest mittel- bis langfristig gesehen,
ersatzlos einstellen.
Private, bisher kostenlose Homepages ließen sich wegen des
erheblichen administrativen und technischen Mehraufwandes
alternativ zur sofortigen, ersatzlosen Entfernung schon aus
finanziellen Gründen dann wohl nur noch durch Einrichten eines kostenpflichtigen Zuganges erhalten und würden zudem
damit ultimativ in eine kommerzielle Rechtsform gezwungen. Mögliche Auswege
aus diesem geplanten Dilemma basieren vor allem auf illegalen, technischen
Lösungen wie etwa der Umgehung von automatischen Sperren und
sonstigen Online-Zensurverfahren wie Sie zum Beispiel auf der
Seite http://de-zensiert.de/ vorgeschlagen und
ausführlich erklärt werden. Die bisher einzig empfehlenswerte, legale Abhilfe scheint mir zurzeit jedoch
eher in der Beteiligung an Petitionen zu liegen wie Sie z.B. aktuell (2010) unter http://www.Zensur-in.DE als vorgefertigte
Web-Formulare angeboten werden. Jeder
Bürger kann sich aktiv daran beteiligen, indem er diese
Formulare zunächst korrekt ausfüllt und ausdruckt, um sie dann anschließend persönlich zu unterschreiben
und
ausreichend frankiert per
Post an ein beliebiges Landesparlament zu senden.
Quellen und Links:
http://www.presseportal.de/pm/79604/1589069/zensur_in_de:
Stand: 2010
7b.
Bedeutet die allgemeine Alterskennzeichnungspflicht im
Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) das Ende
vieler privater Webseiten?
Knapp 5 Jahre später treibt die weitere Entwicklung des neuen
Jugendmedienschutzstaatsvertrages recht seltsame Blüten, die nur
allzu leicht zu einem Todesurteil für viele private
Webseiten
werden könnten,
wie folgende Meldung des Heise-Newstickes vom 3.Juni 2015 ahnen lässt:
Kritik
am Gesetzentwurf zum Jugendmedienschutz:
Alterskennzeichnung für Kaninchenzüchter (03. Juni 2015)
Medienrechtler,
Verbände und Aktivisten lassen kaum ein gutes Haar am neuen
Entwurf für einen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.
Jede Kaninchenzüchter-Plattform im Web 2.0 müsste Alterskennzeichen einführen....
"...Im Zentrum der Kritik steht das Manöver, mit dem die Länder Plattformen für nutzergenerierte Inhalte im Web 2.0 wie soziale Netzwerke oder YouTube in ein Klassifizierungs- und Filterregime einbeziehen wollen. Dazu soll ein zivilrechtlicher Anspruch von Nutzern geschaffen werden gegen "gewerbsmäßige" private Diensteanbieter, über den diese eine Alterskennzeichnung bereitgestellter Inhalte ermöglichten müssten......"
"....Rein formal wirft dieser Weg Liesching zufolge "verfassungsrechtliche Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz der Länder" auf. Wie ein Nutzer sein Begehr zum Labeln durchsetzen können solle, werde nicht vorgegeben. Vollmers ergänzt, dass der Anspruch gegen sämtliche Plattformen von Foren eines Kaninchenzüchtervereins bis hin zu Kinder-Communities gerichtet werden könnte, selbst wenn diese nur völlig unbedenkliche Inhalte abdeckten...."
"....Aber auch für große Portale mit vielen Unterseiten wäre die technische Umsetzung der Vorgabe überaus schwierig, meint der FSM-Leiter. So gebe es derzeit kein Verfahren, über das so kleinteilig Inhalte mit Altersfreigaben versehen werden könnten, dass sie im Web 2.0 auslesbar wären...."
Lesen Sie HIER weiter
Sollten
die bisherigen Pläne zur allgemeinen Alterskennzeichnung
wirklich ungebremst realisiert werden, bekämen
möglicherweise also auch unabhängige, private HPs größte
Probleme! Schließlich müssten dann nicht nur die
Alterskennzeichnungen aller statischen Inhalte, sondern auch jedes Update sowie alle interaktiven
Funktionen wie
Blogs, Gästebücher etc. gemäß den jeweils aktuellen
Vorgaben des JMStV permanent und zeitnah auf korrekte
Alterfreigaben überprüft und aktualisiert werden. Wer kann dies
leisten? Wer kann es aus eigener Tasche bezahlen? Der sich
hieraus ergebende Mehraufwand an technischen sowie zeitlichen
Ressourcen dürfte zumindest Anbieter nichtkommerzieller
Webseiten bei weitem überfordern, da die nach JMStV geforderten Normen ohne
professionelle Hilfe und sehr spezielle Scripte wohl kaum noch
erfüllbar wären.
Diesbezügliche (noch zu entwickelnde) Softwarelösungen wären
dann vermutlich mit derart hohen Kosten verbunden, dass sich
viele private Webmaster und Seiteninhaber sehr gut überlegen
müssen, ob sich die weitere Pflege ihrer privaten,
nichtkommerziellen Seiten zukünftig überhaupt noch lohnt. Zu
erwartende Konsequenzen bei Nichterfüllung der Auflagen könnten dann von
einfachen Blockaden der Inhalte durch serverseitige Filter der
Hoster und Provider über kostenpflichtige Verwarnungen bis hin
zu massiver strafrechtlicher Verfolgung reichen. Spätestens hier
dürfte der noch tragbare Haftungsrahmen für Privatleute aber
deutlich um ein Vielfaches überschritten sein, und so mancher HP-Besitzer
wird es sicherlich gar nicht erst darauf ankommen lassen und
seine Angebote vom Netz nehmen. Eine solche "Entprivatisierung" würde dann natürlich einem
gewaltigen Schritt in Richtung totaler Webzensur und zugleich einer Verschiebung des gesamten Internetangebotes in
Richtung nur noch rein kommerzieller Strukturen gleichkommen.
DER TECHNODOCTOR
Stand: 2015
8. Update 2014
Armes Europa!
Ein weiterer Vorstoß in Richtung Webzensur sind die aktuellen britischen
Entwicklungen,
die man meiner Ansicht nach mit einiger Wahrscheinlichkeit
durchaus schon als Vorreiter europaweiter Regelungen sehen kann.
Großbritanniens Premierminister David Cameron (Tories) kündigte ja bereits
Mitte 2013 die Einrichtung von Pornofiltern zum Schutz von
Kindern
vor "ungeeigneten Inhalten" an.
So will der Verwalter der
Top-Level-Domain .uk, Nominet, aktuell nun alle neu
registrierten sowie alle bereits registrierten Domains, angeblich
zwecks Bekämpfung von Sexualverbrechen, weitgehend automatisiert
auf "einschlägige Begriffe" prüfen, "die
möglicherweise auf Sexualverbrechen deuten oder zu solchen
anregen könnten".
Lassen sich auf einer Webseite entsprechende Begriffe nachweisen,
könne die gesamte Domain stillgelegt oder komplett aus dem
Register entfernt werden. Dazu existiert offensichtlich eine
Datenbank mit entsprechenden Begriffen, welche den speziellen
Suchroutinen als Referenz dienen soll.
Welche Begriffe bereits in dieser internen "Blacklist" stehen, ist allerdings nach
wie vor ein Geheimnis.
Lesen Sie HIER mehr darüber.
Dass gerade die
automatischen Maßnahmen schwer zu steuern sind und nur zu leicht
über ihre Ziele hinausschießen können, beweisen die bereits
Mitte 2013 angekündigten und Anfang 2014 erstmalig in
Großbritannien umgesetzten "Pornofilter".
Diese lassen sich in der Regel (bisher noch!) vom Nutzer selbst
konfigurieren und können neben pornographischen auch "gewaltverherrlichende" oder "terroristische" Inhalte blocken.
Britische Provider schalten solche Filter zukünftig
grundsätzlich standardmäßig ein, solange kein erwachsener User
des jeweiligen ortsfesten oder mobilen Zuganges explizit erklärt,
z.B. auch Onlinepornographie zu wünschen. Wie bereits
befürchtet, blockten die Filter dann auch tatsächlich nicht nur
die im Focus stehenden Inhalte, sondern auch Angebote zur
Sexualkunde oder Onlinehilfen für Missbrauchsopfer. Darunter so
seriöse Seiten wie etwa die preisgekrönte Aufklärungswebseite
"BishUK" sowie die Informationsseite
"Edinburgh
Women's Rape and Sexual Abuse Centre".
Beide Seiten lassen sich aber aktuell zumindest noch aus dem europäischen Ausland
heraus öffnen.
Würden dagegen Pläne wie
die des CSU-Politikers Norbert Geis in Deutschland umgesetzt und auch
entsprechende Anträge im Europarat durchgewinkt,
könnte unser bisheriges "freies Internet" schon bald
ein Ende haben, denn Großbritannien will z.B. nicht bloß
pornografische Inhalte verbieten:
Auch bestimmte Foren, Raucherblogs oder gar esoterische Inhalte
sollen zukünftig gefiltert werden.
Lesen Sie HIER mehr darüber.
Der Europarat selbst appellierte glücklicherweise (zumindest bisher noch) an die Mitgliedsländer, "von einer generellen Sperrung und Filterung anstößiger oder gefährlicher Inhalte, die den Zugang der Nutzer behindern könnte, abzusehen".
Lesen Sie HIER mehr darüber.
Leider hat diese trübe Zukunft nicht nur in Großbritannien, sondern auch in anderenTeilen Europas bereits begonnen. So soll der französische Mobilfunkbetreiber Orange nach einer Mitteilung der Deutschen Wirtschafts Nachrichten schon lange Inhalte, die Kinder negativ beeinflussen zensieren. Datenschützer sagen: Die Europäer torkeln wie Schlafwandler in die totale Zensur. Es ist nur eine Frage der Zeit, dann wird die Falle auch in Deutschland zuschnappen.
Lesen Sie HIER mehr darüber.
Handel
mit Patientendaten
Da passt es
natürlich wie die Faust aufs Auge, dass Großbritannien nun
auch noch ganz ungeniert Patientendaten sammeln und
gewinnträchtig verscherbeln möchte. Forschungseinrichtungen,
Pharmakonzerne und Versicherungen sollen sich so (angeblich
pseudonymisierte) Datensätze aus einer zentralen Datenbank
kaufen können. Diese sollen laut Bericht des Guardian dann unter anderem Angaben zu psychischen
Erkrankungen
und Krankheiten wie Krebs sein, ebenso wie etwa Rauch- und Trinkgewohnheiten.
Lesen Sie HIER mehr darüber.
Hallo???-
Klingelt es da nicht auch bei Ihnen?
Es liegt doch wohl klar auf der Hand, dass man gerade
medizinische Daten, speziell über psychische
Störungen
und damit möglicherweise auch einhergehendes "normabweichendes"
Sexualverhalten sehr wohl auf einfachste Weise mit per Webfilter
registrierten Internetbesuchen der einzelner Patienten abgleichen,
analysieren und somit auch gleich entsprechende (Vorrats-)
Datenprofile erstellen kann, um etwaige sexualpathologische
Neigungen vorherzusagen, nachzuweisen oder gar strafrechtlich zu
verfolgen. Auch eine Krebsdiagnose, ein Posttraumatisches
Belastungssyndrom, oder eine Borderline Persönlichkeitsstörung
könnten so zusammen mit dem Besuch bestimmter Internetseiten
zumindest in den falschen Händen durchaus zu gewagten
Spekulationen bezüglich der gesellschaftlichen
Integrität und
vermeintlichem "kriminellen Potenzial" eines Menschen führen und somit
unüberschaubare negative Auswirkungen auf dessen weiteren
Lebensverlauf haben.
- Suizidale Entwicklungen eingeschlossen!
Dass Datenschutzabbau nach
amerikanischem Vorbild bald nun auch in ganz Europa geradezu
inflationäre Tendenzen erreicht, muss freilich niemanden wundern.
Gerade Nutzer aus jüngeren Generationen sind aufgrund ihrer
mittlerweile umfangreichen Vernetzung mit den neuen Medien und
Social Networks datenschutztechnisch bereits derart
desensibilisiert, dass es offensichtlich keine ernsthaften
Bestrebungen mehr gibt, überhaupt noch einen
Datenschutzbeauftragten zu berufen.
So zumindest könnte man durchaus folgende, berechtigt ironische
Meldung von Heise.de
(vom
17. Januar 2014) deuten:
Lesen Sie HIER mehr darüber.
Aus dieser Sicht ist es auch dann nicht weiter verwunderlich, wenn Andreas Fischer, Direktor der Niedersächsischen Landesmedienanstalt, Pornofilter nach Großbrittaniens Vorbild nun auch für Deutschland fordert. Dass er sich trotz dieser Pläne von der aktuellen Zensurpraxis in Türkei, Iran und China distanziert, überzeugt dabei nicht wirklich.
Lesen Sie HIER mehr darüber.
Eine Alternative zum
"Sperren" von Inhalten wäre u.a. das
konsequente Löschen direkt auf den Servern der Anbieter.
Dabei stellen sich allerdings die gleichen Fragen wie bei jeder
anderen Zensurmaßnahme auch:
Erstens:
Wer genau soll eigentlich entscheiden, aufgrund welcher
Gesetzeslage welche Inhalte gelöscht werden dürfen und welche nicht?
Im Falle von Kinderpornografie und anderen innerhalb der
jeweiligen Ländergrenzen (Z.B.: DE oder EU) nachweislich
illegalen Inhalten mag diese Frage auf den ersten Blick durch die
dort herrschende relative Homogenität der Gesetzgebung noch
halbwegs eindeutig erscheinen. Alleine folgende Meldung vom 25. Februar 2014 beweist, dass dies offenbar auch
bereits gängige Praxis ist:
Bundesregierung:
"Löschen statt Sperren" von Online-Kinderporno
funktioniert
Dem BKA gelang es mit Löschaufforderungen an Provider auch 2012, fast alle aufgefundenen
Kinderporno-Inhalte aus dem Netz entfernen zu lassen. Dies geht aus einem Bericht
hervor, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschließt.
Lesen Sie HIER weiter
Die bereits bestehende technische Infrastruktur erlaubt es zumindest theoretisch, den bisherigen Zensurrahmen auf beliebige politische und private Inhalte auszudehnen, wovon vermutlich lediglich der betroffene Autor etwas merken dürfte. Die Allgemeinheit dagegen könnte von dieser Art der Zensur dann allerhöchstens im Nachhinein durch Whistleblower wie Edward Snowden etwas mitbekommen. Dass Behörden wie die NSA, und vermutlich auch diverse Behörden in Europa, solche Verfahren schon länger über reine Ermittlungszwecke hinaus missbrauchen, kann aufgrund einer weiteren Meldung vom 25. Februar 2014 meiner Ansicht nach als sicher angesehen werden:
Dass
die NSA und ihre Partner im Internet nicht nur mitlesen, sondern
auch gezielt in die Kommunikation eingreifen, ist inzwischen bekannt. Eine
ganze Reihe von Folien beleuchten, dass sich die Dienste dabei nicht nur gegen
Terroristen
richten.
Der GCHQ und die NSA versuchen Debatten im Internet zu infiltrieren, zu kontrollieren und zu manipulieren, um ihre Ziele durchzusetzen.
Lesen Sie HIER weiter
Und
zweitens:
All diese
Maßnahmen können auf legalem Wege sowieso nur innerhalb
definierter Landesgrenzen in Zusammenarbeit mit den jeweiligen
Providern durchgesetzt werden. Stellt sich also ergo doch
zwingend die Frage:
Wie verhindert man dann eigentlich auch die Nutzung von
Spiegelservern im nichteuropäischen Ausland,
auf welche man juristisch ja zumeist keinen direkten Zugriff hat?
Da diese Inhalte von europäischer Seite also nicht gelöscht
werden können,
bleibt am Ende also wohl doch nur wieder die bereits erwähnte
Sperrung,
was nunmehr bereits einer globalen Zensur nach fernöstlichem Vorbild
gleichkäme.
Aber Zensur beinhaltet leider immer auch Datensammlung, und die mit solchen Onlineschnüffeleien verbundenen Analysen enden nicht selten mit handfesten Hausdurchsuchungen, zumindest wenn der Zielperson irgendwie ein halbwegs genügender Anfangsverdacht unterstellt werden kann. Dazu reichen u.U. dann auch schon einige unbedachte Äußerungen in sozialen Netzwerken oder Blogs. Dass sich auf diese Weise leicht auch Unschuldige im Ermittlungsraster verfangen können, ist ein schon seit Jahren von den Behörden billigend in Kauf genommener Kollateraleffekt. Alle behördlichen Maßnahmen nach Sicherstellung von mobilen Datenträgern und Festplatten sollten daher ausschließlich in entsprechenden Fachdezernaten (Besser: LKA) erfolgen und damit einer gewissen Geheimhaltung unterliegen! Genau hier läßt sich sich aktuell aber ein weiterer, erheblicher Übergriff auf den Datenschutz erkennen!- Vermutlich aufgrund personeller Überlastung, fachlichen Defiziten und mangelndem Equipment der polizeieigenen Abteilungen beauftragen Staatsanwaltschaften nämlich neuerdings offensichtlich auch private (!) IT-Dienstleister, was natürlich in dieser Form ein erhebliches Missbrauchsrisiko mit sich bringen dürfte. So berichtete nach einer Meldung von HEISE.DE das ZDF-Magazin Frontal in seiner Sendung vom 04.03.2014, dass dies bereits mehrfach in den Bundesländern Hessen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und im Saarland geschehen ist. Verdächtiges und möglicherweise strafrechtlich relevantes Material könnte so zusammen mit persönlichen Eckdaten von Betroffenen u.a. zur Erstellung von illegalen Profilen verknüpft werden und einen lukrativen Datenhandel bedienen. Dies würde meiner Ansicht nach dann einem nachhaltigen Todesurteil für die Privatsphäre aller von solchen Ermittlungen betroffenen Personen schon sehr nahe kommen!
Tatsache ist
auf jeden Fall, dass mit globaler Verbreitung der Internetnutzung
ebenfalls eine globale Steigerung der Überwachung und Zensur
verbunden ist.
Zum Abschluss des Jahres 2014 fand ich folgende, traurige Meldung im
Heise Newsletter vom 11.Dezember 2014,
welche meine ärgsten Vermutungen in den Vorjahren in der Tat
wohl noch bei weitem übertreffen dürfte:
Webindex:
Zensur und Überwachung im Internet nehmen weltweit zu
Das Internet wird weltweit immer mehr genutzt doch vor allem in hoch entwickelten reichen Ländern. Und weltweit steigen auch Überwachung und Zensur. Der Webindex 2014-2015 zeigt Schwächen auf. Deutschland landet im Ranking nur auf Rang 14. Zensur und Massenüberwachung im Internet ist dem neuen Webindex der World-Wide-Web-Foundation zufolge auf dem Vormarsch. "Webbenutzer setzen sich zunehmend dem Risiko wahlloser Überwachung durch die Regierung aus", heißt es in dem am Donnerstag in London veröffentlichten Index 2014-2015.
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LINKS
Stand: 2014
Mein
Kommentar:
Aus meiner Sicht stellen sich die bisherigen Bestrebungen der
Briten eher als dilettantisch
anmutender Feldversuch dessen dar, was uns in näherer Zukunft (vermutlich
Step by Step) erwarten könnte.
Ist solch eine externe Filterengine nämlich erst einmal flächen-
und staatendeckend installiert,
sind es nur noch sehr wenige Schritte bis zur zentralen Kontrolle
und damit totalen Zensur aller Inhalte des Netzes.
Unterdrückung und Bekämpfung krimineller Webaktivitäten
könnten hierbei vor allem als Aushängeschild zur Rechtfertigung
einer ganz legalen Untergrabung freier Meinungsäußerung,
Privatsphäre und polarisierender Berichterstattung dienen.
Sollte die aktuelle britische Entwicklung nämlich weiter um sich
greifen, könnten zukünftig viele Webangebote nur deshalb nicht mehr erreichbar sein,
weil sie sich u.a. kritisch mit genau den Themen
auseinandersetzen, deren Inhalte bestimmte Keywords der
Blacklists enthalten.
Das beträfe dann natürlich auch meine eigenen Seiten, wie Sie
alleine in diesem Artikel leicht sehen können.
Es ist dann wohl nur noch eine Frage der Zeit, bis ein solches
Filterkonzept völlig aus dem Ruder läuft und final auch unseren
sog. "Demokratisch Freiheitlichen Rechtstaat" gewissermaßen ganz bequem
von innen heraus torpediert!
Was ich dabei ganz besonders befürchte, ist eine weitgehend
korruptionslastige, politisch und kommerziell modulierte
Zensurpraxis.
Mit der Zeit könnte sich so eine regelrechte profitorientierte
Cyberwatchlobby etablieren, deren Hauptziel es z.B. wäre,
"gesponserte" Einträge in einschlägigen
Blacklists vorzunehmen oder auch kostenpflichtig zu löschen.-
Wer hier also genügend Kapital "investieren" kann,
wird sicher auch in Zukunft relativ ungehindert publizieren
können...
Andere Kandidaten, wie private Homepages usw. müssen sich
dagegen mit ständigen inhaltlichen Einschränkungen,
Domainsperrungen und diskriminierenden Filtersignaturen sowie
auch unberechtigten strafverfolgenden Maßnahmen
auseinandersetzen.
Um (unabsichtlich?)
fehlkonfigurierte britische Porno- und Gewaltfilter muss man sich
meiner Ansicht nach
heute (noch) keine ernsthaften Gedanken machen, sofern sie
wirklich nur dem reinen Jugendschutz dienen und
die Fehler umgehend korrigiert werden.
Um eine zukünftige europa- oder gar weltweite Filterung aller möglichen anderen Inhalte dagegen schon.
Erwachsene sollten auch weiterhin die freie Wahl haben solche
Filter z.B. mittels Altersnachweis beim Provider abschalten oder
individuell konfigurieren zu lassen. Lediglich nachweislich
kriminelle Inhalte
wie Kinderpornografie verdienen grundsätzlich eine irreversible
Blockade und würden sicherlich ein Gewinn für die juristisch unbeschwerte Nutzung des Internets sein.
Leider laden Filter mit externen Signaturen grundsätzlich aber
auch immer zu kommerziellem oder politischem Missbrauch ein!
Ich möchte in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass schon 2004 etwa Signaturen von
Antispywareprogrammen
von betroffenen Spyware-Firmen durch Zahlung eines "Obulus" an die Antispyware-Anbieter
manipuliert wurden,
wie Sie etwa am Beispiel von Ad-Aware SE in einem meiner älteren Artikel
über "Delisting" (Ärgerniss Nr.17) nachlesen können.
Auch andere Filtertools und Antivirenprogramme könnten also hier
durchaus betroffen sein.
Solche Bedenken sind natürlich auch gegenüber providerseitigen
Webfiltern durchaus angebracht.
Ein besonderes Problem
stellen in diesem Zusammenhang allerdings die Bestrebungen der
Briten dar,
nun auch noch mit den sensiblen
Daten von Patienten zu handeln.
Setzt sich dieses Ansinnen tatsächlich durch, ergeben sich
zusammen mit bereits beschriebenen Webfiltern
für Provider und Behörden ideale Grundlagen zur Erstellung doch
recht intimer Profile.
Dazu kommt natürlich auch noch die weltweit wachsende Tendenz
zur Vorratsdatenspeicherung.
User stehen alledem
zurzeit leider noch recht hilflos gegenüber und müssen
möglicherweise zukünftig ein undurchsichtiges Doppelpack
aus exessiver Zensur und fragwürdiger Sicherheit auch noch mit
uneingeschränktem Datenmissbrauch durch ihre Provider und
Softwareanbieter bezahlen.
Stand: 2014
DER TECHNODOCTOR
9. Spamfilter
und IP-Blocking beim Provider.
Notwendiger Schutz oder versteckte Zensur?
Wer ärgert sich
nicht auch schon seit Jahren über unerwünschte Spammails und
sog. Newsletter,
die in trauter Regelmäßigkeit in den Posteingang flattern und
ausser unerwünschter Werbung
nicht selten auch Viren, Trojaner und sonstiges Ungeziefer
enthalten? Dabei ist es eine traurigeTatsache,
dass solche Sendungen heutzutage keineswegs mehr nur aus
östlichen Ländern oder Übersee ihre Opfer erreichen, sondern
aktuell und in steigendem Maße auch von "heimischen"
Servern verschickt werden.
Das hat seine Grund einerseits in der mittlerweile globalen, alle
Grenzen überschreitenden organisierten Internetkriminalität,
als auch in einer Reihe pseudolegaler Geschäftsmodelle, in
welchen Spamming bereits fest ins Werbekonzept integriert ist,
und die zudem im Rahmen des internationalen Datenhandels noch
zusätzliche Gewinne in Milliardenhöhe ermöglichen.
So ergab sich irgendwann die Notwendigkeit, derartig spammende
Server in globalen Listen aufzunehmen
und diese Daten möglichst weltweit online zugänglich zu machen,
damit auch automatisierte Filterprogramme permanent darauf
zugreifen, und sich ähnlich wie im automatischen Signatur-Update
eines Antivirenprogrammes ständig aktualisieren können.
Diese Vorgehensweise stellt natürlich ein gefährliches
Spagat
zwischen Sicherheitsbedürfnis und Zensur dar,
welches in erster Linie systembedingt dann vor allem durch die
Anbieter dieser Online-Listen gesteuert wird.
Einer der bekanntesten Anbieter für Tabellen dieser Art ist spamhaus.org welcher in
verschiedenen Listen Informationen über auffällige
Serveradressen und Webseiten online zur Verfügung stellt. Die
logische Folge ist natürlich, dass Tools wie z.B. Spampal von diesen Listen
Gebrauch machen, die vom User individuell konfiguriert
werden können. Siehe hierzu auch meinen Beitrag über Antispammingtools. Dabei kann man
explizit die verwendeten Blacklists in einer programminternen
Liste nach diversen vorgegebenen Grundkriterien (Z.B. nur Mails
bestimmter Länder blocken oder bestimmte Onlinelisten verwenden)
auswählen und so die serverunabhängigen und effektiven
Filtermöglichkeiten für den Posteingang lokaler PCs nutzen.
Zusätzlich gibt es auch noch interne, frei konfigurierbare
Blacklists/Whitelists um einzelne Adressen grundsätzlich zu
sperren oder von einer Sperrung auszuschließen.
Natürlich nutzen auch professionelle Filteranwendungen
Onlinelisten, etwa solche von Internetprovidern, die ihre Filter
auf diese Art vollautomatisch konfigurieren lassen. Dies führte
in letzter Zeit dann leider auch des öfteren zur Blockade
bestimmter URLs bzw. IP-Adressen von (Mail-)Servern, welche an
sich zwar nicht direkt für die über sie
versendete Spamflut verantwortlich sind, aber u.a. durch
Weiterleitung des kompletten E-Mailverkehrs bestimmter Provider
in diesen Prozess involviert wurden, was dann zu entsprechenden
Blacklisteinträgen führte.
Das Resultat ist sowohl die Unerreichbarkeit bestimmter Webseiten
als auch das massive Auftreten von ungerechtfertigten E-Mailrückläufern
an die Absender, etwa wenn der empfangende Zielserver ein
entsprechend konfiguriertes Filter genutzt hatte und irgendeiner
der weiterleitenden Mailserver in der verwendeten Blacklist als
Spammer registriert war..
Dabei ist es leider die Regel, dass die ursprünglich anvisierten
Empfänger dieser fälschlich geblockten Mails weder vom Provider
über das erfolgte Blocking benachrichtigt werden, noch
irgendeine Möglichkeit der eigenen Entscheidung zu deren
nachträglichem Empfang erhalten. (Etwa das Archivieren in einem
Spammingordner)
Dieses Prozedere kommt dann also in der Tat sowohl de facto als auch de jure einer vollzogenen,
aktiven Zensur gleich!
Siehe hierzu auch den Spiegelartikel vom 13. 04. 2010:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,688634,00.html#ref=rss
Aus einer Studie
des Fraunhofer Institutes für sichere Informationstechnologie
(SIT) vom
25.
03. 2010 geht
nun in der Tat klar hervor, dass das Spam-Aufkommen bei kostenfreien E-Mail-Diensten besonders hoch ist. In einer entsprechenden
Qualitäts- und Sicherheitsbewertung lagen internationale
Anbieter weit vorn,
auf den letzten Plätzen landeten dagegen die größten deutschen
Dienste und das angeblich aus eigenem Verschulden!
Ein aktuelles Beispiel ist die Mail-Serverblockade und teilweise
Unerreichbarkeit von mmnews.de durch die Freemail-Provider
GMX und WEB.de die seit Anfang des
Jahres 2010 für Aufregung und Proteste in diversen Foren und
Blogs sorgte.
Siehe
hierzu z.B. den Artikel von Michael
Mross
in
einem Blog von Radio-Utopie vom 21.Januar 2010:
http://www.radio-utopie.de/2010/01/21/mail-zensur-bei-gmx-und-web-de/
Ein anderer Blog
berichtet über diesen Sachverhalt dagegen eher
providerfreundlich
und stellt zudem auch technische Hintergründe dar:
Der feine Grat zwischen Spam-Filtern und Zensur
Die akut betroffenen
Freemailprovider GMX und WEB.de selbst dementieren natürlich jede
Absicht einer Zensur,
wie hier berichtet wird:
http://blog.1und1.de/2010/01/21/missbrauchsbekaempfung-ist-keine-zensur/
Und deren 1&1-Muttergesellschaft
United
Internet geht da sogar noch einen Schritt
weiter und stellt gleich die
komplette Fraunhoferstudie selbst in Frage, alleine schon deshalb,
weil diese ja von Microsoft in Auftrag gegeben worden sei:
GMX-Mutterfirma zweifelt Fraunhofer-Studie an
In der Tat finden sich die
beanstandeten Auflistungen der geblockten IP-Adressen
(Hier am Beispiel von 91.211.224.0/24) schon seit 2009
Ref: SBL81794 |
91.211.224.0/24 is listed on the Spamhaus Block List (SBL) |
23-Nov-2009 01:28 GMT | SR04 |
mitsamt den URLs
spammender oder aus anderen Gründen bedenklicher Webseiten
bei Spamhaus.org, wie man auch leicht selbst
überprüfen kann:
http://www.spamhaus.org/SBL/sbl.lasso?query=SBL81794
Die Diskussion ist
und bleibt also extrem kontrovers!
Einerseits besteht da ein berechtigtes Bedürfnis nach erhöhter
Sicherheit und Schutz vor Spamming und Schadcode, andererseits
beschneidet man mit dem Blockieren wichtiger Server via Blacklist
aber auch massiv das Konzept eines freien, unzensierten Internets.
Die zentrale Steuerung liegt, wie bereits erwähnt, hier ganz
klar bei den Anbietern der betreffenden Blacklists, welchen man
bei der Nutzung der entsprechenden Datenbänke ja zunächst
einmal blind vertrauen muss.
Aber kann man das denn überhaupt? Anbieter wie spamhaus.org erhalten dadurch ja
immerhin eine Art von Allmachtstatus, welcher ohne effiziente
unabhängige (behördliche???) Kontrollen sehr leicht in Willkür
entarten könnte.
Und sind diese Anbieter wirklich auch weitgehend immun gegen Korruption?
Mir kommt dabei jedenfalls automatisch immer wieder der Begriff
des "Delistings" in den Sinn,
über welches ich bereits im Juni 2004 im Zusammenhang mit
manipulierten Signaturen des bis dato sehr beliebten und weit
verbreiteten Malwarescanners AdAware von Lavasoft berichtet habe.
Lavasoft soll, angeblich gegen entsprechende finanzielle
Gegenleistungen von Seiten einiger Spywarehersteller,
deren bis dato bestehende Einträge in den Erkennungssignaturen
des Scanners nachträglich gestrichen haben. Natürlich
lässt sich das nicht wirklich beweisen. Durch eigene Vergleiche(Dateianalysen)
von älteren mit neuen Signaturen in der Blacklist des AdAware-Scanners
konnte ich aber damals zumindest die in den neueren Dateien
erfolgte Löschung einiger vorher klar als Spyware eingestufter
Einträge selbst feststellen..
Entsprechende Nachfragen an Lavasoft mit der Bitte um
Stellungnahme blieben übrigens bis heute unbeantwortet.
Was also liegt nun
näher als die Vermutung, dass auch hier ähnliche Mechanismen
beteiligt sein könnten?
Natürlich kann man jetzt argumentieren, dass die Verwendung der
Blacklists ja der freien Entscheidung eines jeden Providers oder
sonstigen Nutzers unterliegt. Allerdings steht der Druck durch
eine gefilterte "spammingfreie" Konkurrenz in keinem
Verhältnis zur informationsrechtlich unbedenklicheren,
ungefilterten Alternative, weil Fluten von malwareverseuchtem
Spam in den Postfächern der Kunden sicher auch nicht gerade die
beste Empfehlung für das Sicherheitsbewusstsein eines Provider
darstellen. So wären auf dieser Schiene natürlich durchaus
Konkurrenzkämpfe der Provider untereinander um wertvolle
Marktanteile denkbar, wenn etwa der eine den anderen durch
Einträge dessen Server-IPs in Blacklists diskreditieren und so
auch dessen Mailverkehr sabotieren würde, was dann sicherlich u.a.
auch zur massiven Abwanderung von Kunden führt.
Und dieser Fall ist keinewegs nur graue Theorie, wie ich selbst im April 2010 durch den Rückläufer einer meiner Mails (Supportanfrage) an einen amerikanischen Softwareanbieter erfahren mußte. Der Rückläufer trug den Hinweis, dass sich die IP-Adresse einer der von meinem Hoster Strato genutzten Mailserver auf einer aktuellen Blacklist befände und daher vom angesprochenen Server des Empfängers als spammingverdächtig abgeblockt und zurückgeschickt wurde.
*** MAILVERSAND FEHLERBERICHT *** Die originale Mail wurde eingeliefert am Mittwoch, 21. April 2010 16:58:45 +0200 (MEST) von Host xxxxxxx (dslb-188-100-201-221.pools.arcor-ip.net [188.100.201.221]). Absender: "DER TECHNODOCTOR" <info@technodoctor.de> Betreff: Speed of Scanning Der Mailversand zum folgenden Empfänger ist endgültig gescheitert: wepawet@cs.ucsb.edu Letzter Fehler: 554 5.7.1 Delivery not authorized, message refused Erklärung: host letters.cs.ucsb.edu [128.111.41.13] said: Rejected 81.169.146.161 found listed in problems.dnsbl.sorbs.net Letzter Weiterleitungsversuch war: Mittwoch, 21. April 2010 16:58:49 +0200 (MEST) Auszug aus dem Session-Protokoll: ... während der Kommunikation mit dem Mailserver letters.cs.ucsb.edu [128.111.41.13]: >>> RCPT TO:<wepawet@cs.ucsb.edu> <<< 554 5.7.1 Rejected 81.169.146.161 found listed in problems.dnsbl.sorbs.net |
Eine Anfrage bei Strato bestätigte dies und zugleich teilte man mir als Grund bedauernd mit, dass offensichtlich Cyberkriminelle unbemerkt Webseiten von Kunden gehackt und dabei spammenden Schadcode in deren Webmaildienste applizierten, was final zu diesem Eintrag in mehreren Blacklists geführt hätte. Trotz sofortiger Gegenmaßnahmen und Entfernen des betreffenden Schadcodes sei es jedoch bislang noch nicht gelungen, einen Austrag aus den betreffenden Online-Listen zu erwirken. Prognose: Völlig offen!
Was ich Strato in diesem Zusammenhang vorwerfen muss, ist vor allem die mangelnde Vorabinfo über den Blackliststatus des betroffenen Servers. Nur zur Info: Ich rede hier nicht von irgendeinem Freemailaccount, sondern von einem kostenpflichtigen Service des Hosters meiner eigenen Domains! Von diesem darf ich als zahlender Kunde ja wohl auch zeitnahe Infos betreffs derartiger Einschränkungen erwarten. Ohne die o.g. Rückläuferinfo des blockenden Zielservers hätte ich vermutlich niemals Kenntnis vom Schicksal meiner E-Mail erhalten und wäre somit in dem falschen Glauben geblieben, dass der Empfänger diese gar nicht beantworten wollte.
In dieser
Beziehung scheint GMX dagegen mittlerweile Strato um
Längen voraus zu sein!
So erhielt ich kürzlich folgende Mail betreffs einer tatsächlich infizierten
Nachricht in meinem kostenlosen GMX-Freemail-Postfach:
Liebes
GMX Mitglied, eine an Sie adressierte E-Mail wurde von unserem Virenscanner als gefährlich eingestuft. Datei: My_Resume_921.exe Virus: Trojan.Sasfis Es folgen Details zu der betroffenen E-Mail: Von: "Will Rosales" <xxxxxx73@favs.mobi> An: <xxxxxx091@gmx.net> Datum: Thu, 13 May 2010 08:09:23 +0530 Betreff: Please look my CV. Thank you. Falls Ihnen der Absender persönlich bekannt ist, sollten Sie sich mit ihm in Verbindung setzen und ihn darauf hinweisen, dass sein PC wahrscheinlich von einem Virus befallen ist. Um weiteren Schaden für Sie auszuschließen, wurde die E-Mail nicht in Ihr Postfach zugestellt. Der GMX Profi-Virenschutz bietet weitere sinnvolle Konfigurations- möglichkeiten sowie eine Statistik, die Sie über geprüfte und infizierte E-Mails auf dem Laufenden hält. Mehr Infos unter http://service.gmx.net/de/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Ihr GMX Team [ Dies ist eine automatisch generierte Nachricht, bitte antworten Sie nicht an diesen Absender. Weitere Informationen finden Sie in der Online-Hilfe unter http://faq.gmx.net ] |
Offensichtlich hat zumindest der Provider GMX mittlerweile vorbildlich seine Lektion gelernt....
Ganz
dicker Applaus!
Das eigentliche
Dilemma liegt meiner Ansicht nach ja auch weniger in der
Filterung an sich,
als vielmehr in der unzureichenden, individuellen
Konfigurationsmöglichkeit durch den Kunden selbst und natürlich
einer mangelhaften
Informationsroutine. Das schadet zudem erheblich der
Systemtransparenz.
Zwar bieten sowohl viele kostenpflichtige Anbieter als auch
Freemailer im jeweiligen Kundenaccount durchaus individuell
konfigurierbare Spammfilter an, diese dürften dann aber im Falle
einer gleichzeitigen
Vorabfilterung schon wohl eher eine rein kosmetische
Maßnahme zur Beruhigung von Kunden und Datenschutzbeauftragten
darstellen.. Jedenfalls ist es keinesfalls zu vertreten, dass
bereits auf dem reinen Übertragungsweg zum Mailserver eigenmächtig und unsichtbar von Seiten des
Providers vorgefiltert und damit faktisch zensiert wird.
So etwas stellt massiv die Mündigkeit der Nutzer in Frage und
beschneidet meiner Ansicht nach u.a. deren Recht auf
Informationsfreiheit nach Artikel
5 des Grundgesetzes.
Meine Meinung:
Unbesehen
mutmaßlich krimineller und verfassungsfeindlicher Inhalte
bestimmter
Webseiten muß dennoch das Recht auf freie Meinungsäußerung
und Informationsfreiheit
im
Vordergrund eines jeden demokratischen Staates stehen!
Dabei
kommt es eigentlich auch weniger auf die Frage selbst an,
ob man die einen oder anderen Inhalte nun global sperren sollte
oder nicht.
Das Problem liegt vielmehr darin, WER eigentlich für
sich
überhaupt das RECHT und vor allem die KOMPETENZ beanspruchen darf,
über unserer aller Köpfe hinweg zu entscheiden, was ein
mündiger Bürger
sich im Internet straffrei anschauen darf und was nicht!
Soll das
die jeweilige Regierung sein?...
Oder vielleicht die Kirche?...
Oder etwa die Provider?...
Oder am Ende vielleicht sogar noch irgendwelche von der Regierung
beauftragten und somit durch Steuergelder gesponserte Firmen wie
Webwasher& Co?
Ich halte
schon alleine alle bisher erfolgten Versuche in dieser Richtung
für mehr als bedenklich
und stufe sie als enormes Risiko für einen freiheitlichen
Rechtsstaat ein!
Wozu muß man eigentlich hierzulande überhaupt noch volljährig
sein, wenn man
dann doch nur von staatlicher Seite wie ein unmündiges Kind
behandelt wird?
Ist es denn wirklich so gefährlich für unsere Demokratie,
wenn man erwachsenen Bürgern selbst überlässt zu entscheiden,
welche Inhalte sie sich im Internet anschauen dürfen und welche
nicht?
Ausserdem
kann und wird niemand kontrollieren, ob die gesperrten Seiten
nach
Entfernung
der beanstandeten Inhalte wieder freigeschaltet werden.
Ein derart undurchsichtiger, unkontrollierbarer Mechanismus ist
extrem bedenklich,
weil die Sperrmaßnahmen verfassungsmäßig garantierte
Grundrechte
wie etwa Informationsfreiheit und allgemeine
Persönlichkeitsrechte
verletzen.
Ich selbst
bin ein eingefleischter Gegner von jeglicher Gewalt,
Kinderpornografie und auch politisch extremistischen Inhalten.
Wann immer auch sich solch eine Seite einmal unbeabsichtigt
auf meinem Rechner öffnen sollte, bin ich bestimmt der allererste,
der sie sofort wegklickt und anschließend auch völlig freiwillig
der internen Local-Host- Sperrliste zufügt.
Denn solche Dinge interessieren mich nicht und stoßen mich
einfach nur ab!
Aber genau dies ist dann meine ganz persönliche Entscheidung,
die ich mir als bisher unbescholtener und somit verantwortungsvoller
Bundesbürger von niemandem vorschreiben lassen
möchte!
Und wissen Sie auch, warum ich so eingestellt bin?
Weil ich
gesunden Menschenverstand im Kopf habe und aufgrund
der aus Zeiten meiner Kindheit gewohnten, weitgehenden
Informationsfreiheit
ganz genau weiß, womit ich es hier zu tun habe.
Wie aber soll man etwas vermeiden oder sich klar gegen etwas entscheiden,
wenn jegliche Information darüber mittels Zensur systematisch
unterdrückt wird?
Wen genau möchte man
eigentlich damit züchten?
Verantwortungsvolle und moralisch integere Staatsbürger?
Oder vielmehr eher naive Dummerchen die noch nicht
einmal merken,
wenn sie in zweifelhafte Gesellschaft geraten sind?
Außerdem:
Wenn diese
Beispiele von Freiheitsuntergrabung erst
einmal Schule gemacht haben, werden mit der Zeit sicherlich auch
immer mehr Inhalte anderer Art gesperrt werden,
falls Regierung oder gar die beteiligte Industrie darin
irgendeinen,
wie auch immer gearteten persönlichen Nutzeffekt sehen.
Denken
Sie doch einmal in Ruhe darüber nach!
Deutschland
braucht (noch) keine WEB-NANNY's !.....*
Letztes Update: Mai 2009
*Aber was nicht ist
kann ja noch werden!- Und ich befürchte, wir sind leider schon
auf dem besten Weg dorthin!!!
Siehe dazu auch meinen Beitrag: Der
Staatstrojaner
DER TECHNODOCTOR