DIE MASCHE
(Sagen Sie niemals mehr "JA" am Telefon....)

Wie würden Sie wohl
auf diese Frage antworten,
wenn Sie
wirklich Müller heißen?

Sicherlich wahrheitsgemäß
mit JA!...Oder?
Aber genau das könnte Ihnen
eine Menge Kosten und Ärger einbringen,
wie Sie im Fallbeispiel unten sehen werden....
*

Stand: 09.10.2006

*Alle Namen frei erfunden,
Ähnlichkeiten mit lebenden Personen
oder bestehenden Firmen wären rein zufällig
und sind nicht beabsichtigt.


Der Fall:

 

Margot S.* aus Kaiserslautern schafft es gerade noch aus ihrem Garten ans Telefon...
Sie ist nicht mehr die Jüngste und ein wenig ausser Atem als sie den Hörer des Telefons abhebt:
"Hallo, hier S.!" meldet sie sich korrekt.
Am anderen Ende ist eine junge Frau mit sympathisch wirkender Stimme:
"Frau S.?..."..Frau MARGOT S.?...Sie heißen doch Margot?...Oder?"
"
JA! das bin ich." antwortet die alte Dame "Worum geht es denn?"
"Ich bin Sylvia Schwafelmaul
*von der Abzock-Com*. Sie sind doch seit Jahren schon Kunde bei der Telecom
und haben sicherlich Interesse an einem günstigeren Telefonanbieter,
bei dem sie per Flatrate rund 50% billiger telefonieren können?
Und als kleinen Bonus für den Vertragsabschluss bekommen Sie dann noch 60 Freiminuten zum Testen....
Darf ich Ihnen mal
unverbindliches Informationsmaterial zusenden?....."

Obwohl Margot S.* an diesem Angebot in keiner Weise interessiert war
und auch die diesbezügliche Frage betreffs der Zusendung von Infomaterial
mit einem klaren
NEIN beantwortete, bekam sie zwei Tage später
einen Brief der Firma
Abzock-Com* mit dem Betreff "Auftragsbestätigung".
Zwar gab es weder Auftrags- noch Kundennummer noch ein Datum des Auftragsbeginns.
Darin stand aber, daß die Firma in den nächsten zwei Wochen
ihr Telefon auf den
Abzock-Com*Tarif umstellt,
sollte sie nicht explizit und schriftlich binnen 14 Tagen kündigen.
Auf eine telefonische Nachfrage von Frau S. teilte man ihr dann lediglich mit,
dass dies doch nur ein
"Angebot" sei und natürlich jederzeit von ihr gekündigt werden könne....

(Natürlich gibt es auch noch einige andereVariationen dieser Masche.
So kommt in manchen Fällen irgendwann nach dem (meist schon längst vergessenen Werbeanruf)
der normale Briefträger mit Vertragsdokumenten, die man dann möglichst noch im Schnelldurchgang
an der Türe unterschreiben und zur Rücksendung dem Postboten sofort wieder mitgeben soll.
Verweigert man dies, wird das Dokument auf der Post einige Tage hinterlegt,
falls man es sich doch noch überlegen sollte.
...)

*Alle Namen frei erfunden,
Ähnlichkeiten mit lebenden Personen
oder bestehenden Firmen wären rein zufällig
und sind nicht beabsichtigt.


Halloooo????

Wie kann man denn eigentlich "...ein Angebot kündigen..."?
Frau S. hat ja nie eine Unterschrift geleistet und auch ein
persönliches Gespräch unter 4 Augen mit Handschlag fand niemals statt.-
Warum also können solche dubiosen Anbieter einfach aus einem angeblich
unverbindlichen Werbetelefonat eine rechtskräftige Auftragserteilung ableiten?

In einem anderen Fall stimmte der Angerufene der unverbindlichen Zusendung
von Infomaterial zu. Auch hier wurde statt der versprochenen Infobroschüren
ein paar Tage später eine Auftragsbestätigung zugeschickt.

Stellt sich die gleiche Frage:
Wie kann die mündliche Zustimmung zur Zusendung unverbindlichen Infomaterials
plötzlich zum rechtsgültigen Auftrag mutieren?

Ganz einfach:
Aus wettbewerbtechnischen Gründen wurde sowohl das bisher in Deutschland gültige Fernabsatzgesetz in das BGB eingegliedert
als auch große Teile davon liberalisiert und somit den Richtlinien der EU angepasst.
Das heißt im Klartext, es gilt bis heute (2006) die letzte Novelle der Fernabsatzregelungen von aktuell November 2004
in der Fassung der Fernabsatzvertragsregelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und der Informationspflichten VO
nach der Zustimmungsfassung des Bundesrats vom 05.11.2004.

Diese beinhaltet nunmehr ganz explizit die Möglichkeit eines rechtskräftigen,
mündlichen
Vertragsabschlusses z.B. per Telefon,
den der Kunde im Gegensatz zum Anbieter in der Regel aber
binnen einer Frist von 14 Tagen ohne weitere Angabe von Gründen widerrufen kann.

Aber:
Ungebetene Werbeanrufe von Firmen, mit denen man keine Geschäftsbeziehung hat,
werden als
Kaltaquise oder auch als Cold Call (Kaltanruf) bezeichnet weil sie den Angerufenen unvorbereitet,
also quasi "kalt" treffen und so zu unbedachten Antworten nötigen.
Obwohl Kaltaquise
seit 2004 in Deutschland nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
(UWG, § 7) grundsätzlich verboten ist, wird sie dennoch nicht systematisch verfolgt.
In der Regel beauftragen daher selbst selbst alsseriös bekannte Firmen spezielle Call Center mit der Kaltaquise.
Diese Call Center rufen dann Verbraucher unaufgefordert an und versuchen auf diese Art
mittels Überrumpelungstechniken Produkte und Dienstleistungen zu verkaufen.

Stellt sich jetzt natürlich noch die berechtigte Frage,
wie die Anrufer eigentlich an Telefonnummern und andere persönliche Daten ihrer Opfer gelangen..
Da gibt es leider der Möglichkeiten viele.
Die einfachste ist ein Blick in die örtlichen Telefonbücher.
Dort sind immer noch die meisten Teilnehmer mit vollem Namen und Anschrift verzeichnet.
Aber auch die mittlerweile ganz legale Rufnummernrückverfolgung per Auskunft
oder Internetsuche auf Seiten der Telekom bietet eine Menge an brauchbaren Daten.
Und selbst dann wenn Sie glauben nirgendwo verzeichnet zu sein, gibt es immer noch den schwunghaften Handel mit Daten
aus irgendwelchen Preisauschreiben oder sonstigen Datenerhebungen etwa bei Vertragsabschlüssen
mit Versicherungen oder Versandhäusern etc., an welchen Sie sich irgendwann einmal beteiligt hatten.
In der Regel ist dies durchaus legal, sofern Sie seinerzeit die Weitergabe Ihrer Daten an Dritte nicht ausdrücklich verboten hatten.
Einen Verstoss gegen dieses explizite Verbot lässt sich allerdings im Normalfalle gar nicht nachweisen,
weil die Wege ihrer verkauften Daten kaum rückverfolgbar sein werden.


Rechtsgrundlagen:
(Achtung! Hier nur Auszüge, keine vollständigen Gesetzestexte!!)

 

§ 7 (UWG)

Eine unzumutbare Belästigung ist insbesondere anzunehmen ...
bei einer Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung
oder gegenüber sonstigen Marktteilnehmern ohne deren zumindest mutmaßliche Einwilligung



§ 312 b (Fernabsatzverträge):

(1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen
einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn,
dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.
Finanzdienstleistungen im Sinne des Satzes 1 sind Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang
mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung.

(2) Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags
zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit
der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge,

Telefonanrufe
, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.


Damit ist also ein mündlich per Telefon abgeschlossener Vertrag auch trotz erfolgter Kaltaquise
grundsätzlich erst einmal als
rechtskräftig zu betrachten!
Das Gesetz sieht aber zum Schutz des Verbauchers immerhin ebenso grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht
ohne jegliche Angabe von Gründen vor um einem Missbrauch durch unseriöses Firmengebahren einen,
wenn auch in der Praxis leider nur bedingt nützlichen Riegel vorzuschieben,
wie ich in meinen folgenden Ausführungen noch erläutern werde.

Die o.g. Frist leitet sich übrigens vom § 355 Abs. 1 BGB ab
Dass die dort erwähnte 2-Wochenfrist als Norm Anwendung im Fernabsatz findet
steht dann in
§ 312 d BGB.
Für (mobile Telefon-) Dienstleistungen ist speziell noch der Abs. 3 Nr. 2. relevant.
So schaltet der Provider gern schon mal die Flatrate frei, bevor der Kunde z.B. die SIM-Karte hat.


§ 312 d

(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu.
Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren
ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.

(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten
gemäß
§ 312 c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger,
bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung
und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:

1. bei einer Finanzdienstleistung, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch
des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat,

2. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung
mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat
oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(Fassung in der Änderung zum
November 2004!)

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt,
so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden,
wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform
oder durch Rücksendung der Sache innerhalb
von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären;
zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.


(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht,
die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht,
in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist,
und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des
Absatzes 1 Satz 2 enthält.
Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat.
Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen,
bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers
oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden.
Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.


Diese neue Gesetzesgrundlage sollte ursprünglich vertragsrechtlich bedingte Benachteiligungen deutscher Firmen
gegenüber anderen Anbietern im Ausland kompensieren und damit u.a. auch für freien Wettbewerb der Telefonprovider sorgen.
Meiner Meinung nach ist mit wachsendem Missbrauch der neuen Bestimmungen durch Ausnützen von Gesetzeslücken
oder schlicht systematischer Beweisfälschung im Falle von anhängigen Klagen der geschädigter Verbraucher dieser gutgemeinte Schuss
des Gesetzgebers in breiter Front nach hinten losgegangen.
Im Falle unserer fiktiven Telefongesellschaft
Abzock-Com* heißt das z.B. konkret,
dass die standardmäßig vom Callcenter mitgeschnittenen Werbetelefonate mit den potentiellen Kunden
anschließend mit entsprechender Audiosoftware - von wem auch immer - derart nachbearbeitet
und neu zusammengeschnitten werden können, dass sich
unabhängig von den tatsächlichen Antworten
des angerufenen Opfers etwa auf die Frage nach einem
gewünschten Vertragsabschluss
oder einer
Tarifänderung immer ein klares "JA" ergibt.

Wenn das Opfer also nicht selbst das betreffende Gespräch mitgeschnitten
oder zumindest einen Ohrenzeugen hat,
gerät es möglicherweise letztendlich in Beweisnot,
sollte es final zu einem entsprechendenVerfahren kommen.

Spielen wir mal ein wenig mit den Gedanken an eine mögliche Gerichtsverhandlung:

Käme es also in einem solchen (fiktiven)Verfahren tatsächlich einmal
zum Verdacht der Beweisfälschung von Seiten des anrufenden Unternehmens,
etwa durch Vorlage eigener Mitschnitte der angerufenen Opfer, distanzieren sich die betreffenden Firmen
natürlich zunächst ganz ausdrücklich von derartigen Praktiken und verweisen auf die beauftragten Callcenter.
Da würde dann vermutlich sogar mit Gegenklagen wegen angeblicher Verleumdung gekontert und auch jegliche Veröffentlichung
des Vorganges in der Tagespresse, in Internet-Foren oder sonstigen öffentlichen Plattformen mit
Abmahnungen
z.B. wegen Ruf- und Geschäftsschädigung, übler Nachrede und Verleumdung über Anwälte unterbunden.
Selbst im Falle
bewiesener Beweisfälschung würden die betroffenen Callcenter
wiederum den schwarzen Peter ihrem jeweiligen Operator zuschieben und jegliche Mitbeteiligung
oder auch nur eine Mitwisserschaft hartnäckig abstreiten.
Die Konsequenz für den Operator, der nun auch noch ein Verfahren wegen Beweisfälschung am Halse hat,
wäre dann natürlich die sofortige Kündigung, und das Unternehmen selbst käme möglicherweise ungeschoren davon.


Background:
Die Situation der Operatoren!


Dass es auch hinter den Kullissen nicht immer ganz koscher zugeht,
kann hier leider ohne verbindliche Zeugenaussagen
(etwa von betroffenen Operatoren) weder bewiesen noch weiterverfolgt werden.
Die meinem Artikel zugrunde liegenden Informationen stammen überwiegend aus anonymen E-Mails
und Beiträgen entsprechender Internetforen.
Dort äußern sich sowohl Opfer als auch Ex-(?)-Operatoren.
Die Situation der Operatoren ist demach in der Regel die, dass es sich hier überwiegend um junge Menschen
zwischen Anfang 20 und Mitte 30 mit finanziellen Engpässen oder sonstigen Problemen handelt,
die das Geld aus diesem Job dringend benötigen um etwa ihr Studium oder schlicht die eigenen vier Wände zu finanzieren.
Diese Leute werden in speziellen Firmenseminaren vor allem in psychologischer Gesprächsführung
geschult und auf ein bestimmtes Erfüllungssoll an Abschlüssen eingedrillt,
bei dessen Nichterreichen sie ihren Job unter Umständen sehr schnell wieder los sind.
Sie befinden sich also unter permanentem Leistungsdruck und stehen deshalb auch gewissen kleinen " TIPPS "
(z.B.von Seiten vorgesetzter Kollegen oder Gruppenleitern??) mehr als aufgeschlossen gegenüber.
Welcher Art diese sog." TIPPS " dann vermutlich letztendlich sind,
überlasse ich nun einfach mal Ihrer
persönlichen Phantasie......

Um einen Einblick in die gängige Praxis zur Rekrutierung neuer Operatoren für Callcenter
und sog. "Support Hotlines" entsprechender Werbefirmen zu erlangen,
etwa über Arbeitsangebote via E-Mails,Printmedien etc.,
lesen Sie doch bitte mal folgende Mail eines offensichtlichen Insiders.....

Per E-Mail erhielt ich z.B.am Samstag, dem 10. Februar 2007, folgende Info:
Zit.Anfang:

"........Vielleicht noch eins vorab, ich habe bisher nicht alles auf Ihrer Webseite lesen können und weiss nicht,
ob Sie dieses Thema bereits abdecken.
Aber: Arbeitsangebote die, meines Wissens ausschliesslich für Servicekräfte;
Autoüberführungen, Servicefahrer, Auslieferer; Testpersonen; Reinungungskräfte; möglicher Weise auch Telefonistinnen,
die in regionalen Blättern, Zeitungen veröffentlicht werden und dazu noch über 0900- Nummern laufen sind absolut nicht reell.
Teilweise laufen diese auch über 0180- Nummern (ohne Preisangabe). Hierbei wird dem Kunden "klar gemacht",
dass man seine Daten aufnimmt, diese in einer Datenbank abgespeichert werden und Firmen zugriff auf diese haben,
und sich ggf. bei Interesse beim Kunden melden. Die Daten des Kunden werden wirklich in einen Fragebogen aufgenommen (zum Teil sehr sinnlose Fragen vor allem im Bereich der Reinigungskräfte), und wirklich auf eine Datenbank gestellt.
Zum Schluss wird dem Kunden ein Zugangscode (20stellig) und eine Servicerufnummer (12ct/min) ausgehändigt,
mit dem er auch online seine Daten einsehem kann und auch selbst bei Bedarf ändern kann.
Dies ist absoluter Datenmüll.
Das einzig Interessante für den "Arbeitgeber" der Telefonistinnen, sind die ausgehändigten Adressen,
Telefon/Handynummern und E-Mail-Adressen. Der Firmensitz, der mir bekannten Firma,
ist in Riga, Lettland und hat meines Wissens eine Geschäftsstelle in Berlin oder Bremen.
Dieser Firmensitz (besonders genaue Adresse) darf dem Kunden nur auf ausdrückliches Fragen genannt werden.
Auch sollte man erst sagen, dass RIGA im Lettland liegt, wenn man gefragt wird, wo das denn nun liegt. 

Die Website der Firma, welche ich nicht nennen möchte, da ich für diese gearbeitet habe, ist auch sehr sehr fragwürdig.

Nur das nötigste ist hier zu sehen. Das heisst es besteht ein Loginbereich für die Firmen und einer für die Arbeitssuchenden. Die Hauptseite besteht aus einer knappen Beschreibung über den Dienst der Firma,
aber auf keiner der Seiten ist ein Weg für den Arbeitssuchenden zu sehen,
wie er sich denn dort eintragen könnte (auch für den Arbeitgeber nicht, wenn ich mich richtig erinnere).
Ich perönlich habe kurzzeitig als HTML-Programmiererin gearbeitet und weiss somit,
dass dies nicht den Ansprüchen einer seriösen Firman entspechen kann/entspricht.

Die Telefonistinnen haben die Vorgabe die Kunden mind. 20-25 min in der Leitung zu halten.
Gute Telefonistinnen leiern dem Kunden bis zu 55 min aus dem Kreuz.
Nach 60 min würde die Verbindung  automatisch getrennt werden, was für die Telefonistin bedeuten würde,
dass sie den Kunden nach 55 min sagen muss, dass sie zurück ruft und die Datenaufnahme dann vortsetzt,
was Ihnen hierbei aber nicht passieren würde, weil das unbezahlte Arbeitszeit bedeuten würde.
Hierbei verdienen die Telefonistinnen das wenigste (ab einem Minutenschnitt von 26min 22ct/min) alles unter 12 min,
würde 6ct/min bringen und nach gewisser Zeit auch mit einem Rausschmiss "geahndet" werden.

Die Agentur der Telefonistin bekommt pro Minute den durchnittlichen Anteil von 90 Prozent, dass heisst,
wenn die Telefonistin 22ct/min verdient 68ct/min usw.. Der Auftraggeber erhält den kompletten Rest,
kein schlechter Stundenverdienst, wenn ich das vielleicht so erwähnen dürfte.

Eine andere Methode der Firmen ist, dass man beim Anruf gesagt bekommt,
dass das soeben begonnene Gespräch 60€ kosten wird und die Telefonistin hat in diesem Fall nur 30 min Zeit,
den Datenmüll zu produzieren, von diesem Auftraggeber habe ich persönlich nur gehört.

Ich habe allerdings keine Beweise dafür, dass dies alles nur Abzocke ist,
kann mir aber Anhand der Gesprächsführung in den verschiedenen Bereichen nichts anderes Vorstellen.

Bsp.: Eine 65 jährige, kranke, russische Dame sieht diese Anzeige,
sieht ihre letzte Chance noch einen Job zu bekommen.
Sie ruft an. Diese ältere Dame ist so senil und verzweifelt, da sie kein Geld hat, dass sie der Telefonistin,
mal grob ausgedrückt, vorjammert, wie schlecht es ihr geht.
Die Telefonistin ist natürlich nur auf ihren Verdienst bedacht und lässt sie reden.
Dieses genannte Gespräch betrug 45 Minuten = 90Euro.
Ein utopischer Betrag auf einer Telefonrechnung eines Hartz 4 Empfängers, oder nicht?

Die Arbeitslosen werden hier einfach nur ausgenutzt, und umso verzweifelter desto besser,
denn dann erzählen sie mehr.
Krasser Gegensatz: Ein gehober Beamter im Innendienst ruft an
(die verdienen ja SOOOOOO schlecht) und sucht einen Nebenjob.
Hmmm... mit solchen Leuten kann ich persönlich kein Mitleid haben, das sie ja schon mehr als genug Vorteile haben.
Es ist natürlich nicht gerechtfertigt zu sagen, dass solche Leute das verdient haben,
aber man sollte sich dann vielleicht manchmal mit dem zufrieden geben,
was man hat und nicht immer nur mehr haben wollen.

Das soll jetzt kein Aufruf für die Arbeitslosengeld 2 Empfänger sein, sich nciht mehr um Jobs zu kümmern,
sondern nur ein Aufruf für jene, die ihr Geld lieber in etwas sinnvolles,
wie zB eine private Zeitungsannoce, stecken möchten.
Das Ergebnis mag das Gleiche sein, aber man weiss 100%ig, dass man nicht verarscht wurde.
 
Falls Sie denken, dass Informationen hierzu fehlen, dann melden Sie sich bitte bei mir. ;-)
Ich könnte Ihnen auch interne Informationen zu andere diversen Telefondiensten
ua auch SMS- Diensten, ua. zukommen lassen, so lange Sie mich annonym halten.
 

Mit freundlichen Grüssen,

XXXXXXXX ............" Zit. Ende (Mailadresse bekannt)


Abhilfe und mein Tipp:
Stand: 09.10.2006

Werbeanrufer auf normale, höfliche Art loszuwerden, ist so gut wie unmöglich.
Die oft in Wochenendkursen psychologisch geschulten und auf ein bestimmtes Soll
an Abschlüssen gedrillten Operatoren verstehen sich auf charmante Rhetorik und geschickte Gesprächsführung...
Um nicht zu sagen:
Verführung.
Dabei sind sie durch die Kaltaquise natürlich als aktive Anrufer zunächst einmal jedem ihrer
(durch den Anruf meist völlig überrumpelten) Opfer gegenüber in einem klaren psychologischen Vorteil,
da ja nur sie vorher wissen, worauf das Gespräch genau hinausläuft und welche Worte und mögliche Tricks sie verwenden werden.
Wenn aber einmal klar ist, dass Sie einen ungebetenen Verkäufer an der Strippe haben,
Ihnen also ein Gespräch aufgezwungen wurde, ist sofortiges, kommentarloses Auflegen der beste Schutz.
Allerdings nur für den Augenblick...
Denn je nach Hartnäckigkeit des Operators kann sich solch ein Anruf durchaus wiederholen.
Und das nicht nur einmal....


Wer sich schließlich
entgegen aller Vernunft dennoch auf ein Gespräch einlässt,
sollte eine klare Sprache verwenden und auch nicht vor harten Worten zurückschrecken,
da der Anrufer sich in der Regel anders nicht in seine Schranken verweisen lässt.:

1.....Melden Sie sich grundsätzlich nicht mehr mit "JA" sondern nur noch mit "Hallo".

2.....
Fragen Sie als erstes, wie der Anrufer ausgerechnet auf Sie gekommen ist
und vor allem,woher er Ihre Telefonnummer hat. (
Siehe auch hier)

3.....Ergreifen Sie die Gesprächsführung und erfragen Sie persönliche Dinge
über den Anrufer wie zum Beispiel seinen Namen des sowie Infos
über das ihn beauftragende Unternehmen..

4.....Lassen Sie sich eine normale Festnetz-Rückrufnummer des Anrufers geben
und notieren Sie genau Datum und Uhrzeit des Gesprächs.
Akzeptieren Sie aber keinesfalls Mehrwert-oder Servicenummern. (0180- oder 0190-)


5.....Wenn Sie sich von dem Anruf belästigt fühlen und keine weiteren Anrufe wünschen,
teilen Sie dies dem Anrufer auch unbedingt und unmissverständlich mit.
Weisen Sie in diesem Zusammenhang ruhig darauf hin,
dass unerwünschte Werbeanrufe und Faxe seit 2004 gesetzlich verboten sind
und bei ihnen einen eher unseriösen Eindruck bezüglich des anrufenden Unternehmens hinterlassen.
Dies gilt übrigens nicht nur für völlig unbekannte Firmen,
sondern insbesondere auch für solche Unternehmen, bei welchen Sie bereits Kunde sind
oder mit welchen Sie in einer sonstigen, geschäftlichen Beziehung stehen (Z.B. Ihr Telefonprovider).
Selbst wenn diese Anrufe vorher schriftlich von Seiten der Firma angekündigt wurden,
ist ein eigenmächtiges Anrufen des Kunden ohne dessen vorherige,
ausdrückliche Bitte - etwa um ein Beratungsgespräch etc.-ausdrücklich verboten! (
Siehe auch hier)

6.....Wenn Sie im Verlauf eines solchen Anrufes Prospekt-Material anfordern, machen Sie klar,
dass dies von Ihrer Seite nicht als Vertragsabschluss zu verstehen ist,
und dass das Sie anrufende Unternehmen grundsätzlich alle anfallenden Kosten zu tragen hat.

7.....Geben Sie auf gar keinen Fall irgendwelche vertraulichen Daten wie beispielsweise
Namen oder Adressen von Ihnen selbst oder Bekannten oder gar Ihre Kreditkarten oder
Ihre Konto-Nummer an Ihnen unbekannte Anrufer weiter.


8.....Ist es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nun doch passiert
und man will Ihnen nun einen Vertragsabschluss-für was auch immer- unterschieben,
nutzen Sie in jedem Falle Ihr Widerrufsrecht: 2 Wochen nach Vertragsabschluss!
Hier ist die Gesetzeslage eindeutig und zum Vorteil der Verbraucher:
Es gilt in jedem Fall die zweiwöchige Widerspruchsfrist.
So lange können Sie ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.
Allerdings bedarf es dazu der Schriftform (Brief, Fax, E-Mail).
Diese Frist verlängert sich sogar auf sechs Monate,
wenn der Anbieter seinerseits nicht schriftlich auf das Rücktrittsrecht hinweist.

9.....Um Telefonwerber zu stoppen, bevor sie überhaupt anrufen gibt es die Möglichkeit
des permanenten und anonymen Eintrages Ihrer Rufummer bei der Bundesnetzagentur in der so "Robinson-Liste"
des Interessenverbandes der Internet-Nutzer.
Seriöse Firmen löschen diese Nummer dann meist aus ihrer Datenbank - und lassen Sie in Ruhe.
Bei hartnäckigen Anrufern, die Sie immer wieder belästigen, oder gar beleidigen bleibt Ihnen
allerdings nur noch eine Unterlassungsklage, bei der Ihnen die Verbraucherzentralen
und manchmal auch die Bundesnetzagentur behilflich sind.


Meine Meinung:

Auch unter den neuen gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz
verstösst jegliche Telefonwerbung, insbesondere in der beschriebenen Form,
eindeutig gegen geltende Gesetze und fällt damit unter die Bezeichnung

Telefonspamming

Dies ist eine Sonderform von Spamming, die in letzter Zeit immer mehr Bedeutung gewinnt und die juristischen Definitionsgrenzen des klassischen Spammens per E-Mail sprengt.
Die bisherigen gesetzlichen Grundlagen gegen Spamming lassen sich meiner Ansicht nach
mit einigen Modifikationen in der Auslegung durchaus auch hier anwenden,
da es ja nicht um einen grundsätzlich anderen Vorgang,
sondern lediglich ein anderes Kommunikationsmedium handelt.

Dazu zählen vor allem auch die nun schon seit einigen Jahren
üblichen
Werbefaxe, unerwünschte Anrufe über Festanschluß sowie SMS über Handy,
wobei Handyspamming mittlerweile als besonders unangenehm auffällt,
da eine versehentlich erwiderte Spam-SMS etwa über eine Mehrwertnummer vom Netzbetreiber
meist mit dem rund 10 fachen Preis einer normalen SMS zugunsten des Nummerninhabers abgerechnet wird.
In vielen Fällen steckt dahinter auch eine vorsätzliche, betrügerische Absicht.
Besonders dann, wenn die mittlerweile
gesetzlich vorgeschriebene Preisangabe
des betreffenden Mehrwertangebotes versteckt oder gar nicht in der Kurznachricht eingefügt wurde

Grundsätzlich kann nicht oft genug betont werden, dass unerbetene Werbeanrufe,
Faxe oder SMS
seit 2004 in Deutschland gesetzlich verboten sind.
Verstösse gegen dieses Verbot werden aber gar nicht oder zumindest nicht ohne explizite Klagen verfolgt.
Diese Art der Werbung ist unseriös und gefährdet durch eine steigende Verbitterung
der angerufenen Opfer somit zunehmend auch seriöse Firmen.

Bundesjustizministerin Zypries hat zwar häufige Verstöße gegen das Verbot der Telefonwerbung eingeräumt,
ein schärferes Vorgehen dagegen lehnte sie gegenüber dem Verbraucherzentrale Bundesverband jedoch ab.
Nach entsprechenden Meinungsumfragen fühlen sich 95 Prozent der Verbraucher durch unerbetene Anrufe belästigt.
Die oben beschriebene Masche,dem Opfer im Rahmen solcher Anrufe
unerwünschte Verträge unterzuschieben, verschärft die Lage noch weiter.
Da die Anrufer oft die Glaubwürdigkeit entsprechender Forschungsinstitute oder seriöser Firmen ausnutzen, verschaffen sie sich auf diese Art illegalen Zugang zu wertvollen Verbraucherdaten.
Diese werden anschließend entweder weiterverkauft oder für untergeschobene Vertragsabschlüsse genutzt.
Hierdurch wird permanent die Vertrauensbasis für echte Markt-und Sozialforschung untergraben mit dem Kollateralschaden, dass die Antwortbereitschaft der Angerufenen bei echten Meinungsumfragen seit Jahren kontinuierlich abnimmt, da sich mittlerweile 95 Prozent nur noch belästigt fühlen.
Besonders häufig wurden dabei Anrufe von Telefonanbietern registriert,
die Verbraucher zu Änderungen ihrer bereits bestehenden Festnetz- und /oder Handytarife bewegen wollten.

Mögliche Wege einer dringend nötigen Gesetzesverschärfung
mit klar definiertern Sanktionen bei Verstößen
sehe ich zur Zeit nur in der
Anhäufung von diesbezüglichen Sammelklagen
.


Eine besondere Form dieser Masche ist mittlerweile das Bespammen mittels E-Mail geworden.
Ausgehend von einer unverfänglichen Mail erfolgt dann Weiterleitung oder Verweis auf eine bestimmte Webseite.
Der Sinn liegt im
Unterschieben eines Vertragsabschlusses etwa durch Ausfüllen eines scheinbar harmlosen
Javaformulares oder Anklicken eines Buttons. Diese Mails können die verschiedensten Themen zum Inhalt haben.

Ich möchte betonen, dass diese hier vorgestellten Seiten sich selbst zwar nicht nachweisbar rechtswidrig verhalten,
da sie lediglich u.a. die recht weiten Maschen des neuen, seit 2006 ins BGB eingegliederten
Fernabsatzgesetzes/Teledienstgesetzes (TDG) ausnutzen und dabei möglicherweise auf juristische Unkenntnis
oder einfach nur die Leichfertikeit unvorsichtiger Surfer spekulieren.
Formaljuristisch ist an den Seiten daher zunächst auch gar nichts auszusetzen,
da in den Kundeninformationen bzw. AGB sogar die vorgeschriebene Belehrung über das 14 tägige Widerrufsrecht
vorhanden ist.

Zit.:
".....§ 3 Gesetzliche Belehrung über das Widerrufsrecht
(1) Wenn es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, hat dieser das Recht,
seine Vertragserklärung
innerhalb von zwei Wochen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu widerrufen.
Einer Angabe von Gründen bedarf es für den Widerruf nicht. Die Widerrufsfrist wird dann in Lauf gesetzt,
wenn der Kunde die Belehrung über sein Widerrufsrecht erhalten hat (§ 312c Abs.2 BGB).
Entscheidend für die Wahrung der Widerrufsfrist ist die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
..."
Zit. Ende.


Die
unaufgeforderte Zustellung der URL per E-Mail dagegen ist zumindest in der BRD seit 2004
genauso
verboten wie alle anderen Spammingmails, woraus sich ein möglicher Ansatz für eine Klage
im Falle des ungewollten Vertragsabschlusses
auch nach Verstreichen der Widerrufsfrist ergibt.
Allerdings sitzen die betreffenden Firmen selbst oft im Ausland, so dass man stets prüfen sollte,
ob hier überhaupt deutsches oder zumindest europäisches Recht zur Anwendung käme.
Ist dem nämlich nicht so, kann man einerseits diese Firmen zwar nicht wegen Spamming belangen,
hat aber andererseits u.U. auch keine wirkliche, einforderbare Zahlungsverpflichtung.

In der Regel ergibt sich dies aus dem in den AGB genannten Gerichtsstand,
welchem man aber etwa durch Ausfüllen eines Formulares und/oder Anklicken der entsprechenden
Buttons oder personalisierten Links ausdrücklich zugestimmt haben muss.


BEISPIELE:
1. Zum Beispiel getarnt als kostenloses Führerscheinquiz einer online werbenden Fahrschule....

Siehe dazu meinen Newsletter vom 22.Juli 2008:

"Trojaner statt
Führerscheinprüfung"

 

2......oder als geheimnisvolles "Online-Orakel":

Wenn Sie den Link in der dazugehörigen E-Mail anklicken, öffnet sich diese Seite:

Füllen Sie das Formular aus und Klicken Sie auf "TEST STARTEN" kommt in der Regel
ein rechtsgültiger Vertragsabschluss mit Forderung über 92 EURO auf Sie zu,
wenn Sie nicht von der in den Kundeninformationen versteckten, 14-tägigen Widerrufsfrist Gebrauch machen.

(Erreichbar über Weiterführenden Link: "Die Kundeninformationen finden Sie hier ")
3. Ein weiteres Beispiel ist der zur Zeit gerade aktuelle "Adventskalender":

Anklicken dieses Links führt zur folgenden Seite:
Öffnet man eines der Fenster durch Anklicken, ergibt sich folgendes Bild:

Beim Anklicken von "Türchen öffnen" und komplett ausgefülltem Formular
kommt also zunächst einmal ebenfalls ein rechtsgültiger Vertragsabschluss
mit entsprechender Zahlungsverpflichtung ( Hier: 97 EURO ) zustande.
Auch hier fehlt nicht der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis auf Ihr Widerspruchsrecht
in den Kundeninformationen.(Siehe rote Markierung)

Stand: 09.12.2008


Links

Wenn Sie noch mehr über Telefonspamming
allgemein und mögliche
Gegenmaßnahmen erfahren wollen,
klicken Sie bitte auch hier:

erotic004.
security_6.
Spamming
nicht-anrufen.de/
www.Versandhandelsrecht.de
Versandhandelsrecht.de /inhalt1
Versandhandelsrecht.de /abschnitt4
urteilsticker.de
teltarif.de/forum
teltarif.de/forum/x-festnetz
http://www.abzocknews.de

 

Tipps und Datenbanken zur Rückverfolgung
und Recherche bezüglich verdächtiger
Nummern finden Sie hier:

Rufnummernsuche


Ich hoffe, ich konnte Ihnen hier eine Auswahl an realen Möglichkeiten
zum Eindämmen der allgemeinen Spammingflut und Werbeanrufe aufzeigen.
Sollten auch Sie noch die eine oder andere Idee zum Thema beitragen können,
kontaktieren Sie mich bitte unter
info@technodoctor.de

Übrigens:
Haben Sie Nerven?...
Dann gibt es für Sie eine lustige Möglichkeit der Abwehr,
bei der Sie selbst jede Menge Spass haben
und unerwünschte Anrufer schier zum Wahnsinn treiben können.
Beispiele für solche Telefonate sind z.B. auf der Webseite
http://www.nicht-anrufen.de/ zusammengetragen.
Sie können dort die Mitschnitte life anhören
und sich selbst Anregungen für den Fall der Fälle holen.

Viel Spass dabei wünscht Ihnen ....

DER TECHNODOCTOR


Ärgernisse   Erotik 4   Newsletter   Security 6   Kettenbriefe   Spamming   Startseite