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Abzocke durch Provider und Subunternehmen
(Stand: 25. Februar 2007)

 

Vorab sei gesagt, dass alle Beiträge auf meinen Seiten
keine juristisch kompetente Rechtsberatung darstellen!
Sie entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung,
und beschreiben, wie ich reagieren würde,
ersetzen aber keineswegs die Beratung eines Anwaltes.

Bitte beachten Sie auch unbedingt meinen Tipp am Ende dieser Seite !

A. untergeschobene Abos....

Teure Liebesgrüße
Eine mittlerweile ziemlich escalierende Praxis der Abzocke ist das Anbieten
von
Internet-Downloads direkt über und natürlich auf das Handy.
Sehr beliebt, vor allem unter Kiddies, sind z.B.
Klingeltöne oder Games.
Aber auch (oft nicht jugendfreie) erotische Inhalte (Movies, Bilder, Sounddateien und Texte)
sind gegen entsprechendes Entgeld via Gesprächskonto jederzeit mit ein paar Klicks zu haben.
Besonders in sozialen Netzwerken wie
studiVZ, Facebook oder Twitter
sowie den meisten
Kontakt- und Partnersuchseiten wird, zumeist über eingeblendete Werbebanner,
oder kleine, interaktive Online Spiele zur
Eingabe von persönlichen Daten
oder einer
Handynummer aufgefordert, um z.B. das Ergebnis des vorangegangenen
Onlinespielchens zu erfahren oder die Kontaktaufnahme mit einem
angeblichen SMS-Flirtpartner zu ermöglichen.
Und nicht jeder weiß, dass er möglicherweise schon
alleine durch Eingabe dieser Handynummer
oder mit dem Download
einer einzigen Datei ganz automatisch ein verbindliches Dauerabo
beim jeweiligen Anbieter oder Callcenter abgeschlossen hat.
Das führt dann zu regelmäßigen (und manchmal auch über Wochen und Monate unbemerkten)
Abbuchungen von Gesprächsguthaben im Hintergrund und lässt sich dann oft
ohne eine
explizite Kündigung nicht mehr so einfach abstellen.
Dass diese Dinge dann natürlich mächtig ins Geld gehen können, liegt wohl auf der Hand.
Das Problem betrifft zur Zeit noch sowohl Verträge als auch Prepaidguthaben.
Mehr über den Sachverhalt und mögliche Gegenmaßnahmen erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Was tun, wenn schon Geld abgebucht wird,
ohne dass Sie wissen, dass ein Abo bestellt wurde?

1.) Zunächst einmal prüfen Sie bitte, ob überhaupt ein reguläres ABO vorliegt
und
von wem genau die Beträge abgebucht werden.
Sollte sich herausstellen, dass lediglich Einzelabbuchungen durch
kostenpflichtige SMS
von Flirtkontakten oder anderen Callcentern vorliegen, die Sie etwa durch vorschnelles
Beantworten einer an Sie gesendeten
(Werbe-oder Kontakt-) SMS
oder durch direkten Rückruf einer
Ihnen unbekannte Nummer
(z.B.aus der Liste der "Anrufe in Abwesenheit " ) verursacht haben,
lesen Sie bitte hier weiter:

erotic004.

Stellt sich aber heraus, dass es sich tatsächlich um ein "echtes" ABO handelt,
finden Sie Infos und Hilfe im folgenden Beitrag:

2.) Im Sendeverlauf des Handys und/oder den Infodateien
der empfangenen SMS prüfen, an welchen Anbieter evtl.
irgendwann einmal versehentlich oder auch bewußt eine SMS geschickt wurde.
Solche Anbieter können dann z.B. sein:

Jamba, (33333)
Sonera Zed Germany (73733 oder 72400)

Wird man dabei fündig, z.B. durch regelmäßige SMS von solch einem Anbieter,
und werden immer wieder Beträge vom Guthaben abgebucht,
die man unmöglich vertelefoniert haben kann, sollte man davon ausgehen,
dass ein sog. Spar-Abo abgeschlossen wurde..

Grundsätzlich abzuraten ist dann aber von langen Diskussionen oder Anfragen
über kostenpflichtige Anbieter- oder Provider-Hotlines.
Die in den Callcentern beschäftigten Operatoren haben nur ein einziges Ziel:

Nämlich:
Sie solange wie möglich in der Leitung zu halten und zusätzlich zu schröpfen.

Dabei ist es keine Seltenheit, dass Provider und Anbieter sich gegenseitig aufeinander verweisen und Fehlinformationen verbreiten.
So zum Beispiel die, dass eine Kündigung nur in den üblichen Geschäftszeiten
von Montags bis Freitags..Bla..Bla..Bla. von ...bis...usw. und selbstverständlich
nur in schriftlicher Form möglich wäre,
da sie ja angeblich gerade selbst keinen Zugriff auf die hierzu notwendigen Daten hätten... usw. usw.
Nach Abschluss dieser, nicht gerade sehr hilfreichen Servicegespräche sind Sie dann nochmals um einige Euro erleichtert.


3.) Um dieses zu vermeiden versucht man am Besten als erstes,
das vermeintliche ABO genauso zu kündigen,
wie man es wohl auch abgeschlossen hat...

Nämlich per SMS !

Halbwegs seriöse Anbieter sollten diesen Weg grundsätzlich anbieten.


Starten Sie zunächst per SMS eine Anfrage an den Anbieter und kündigen Sie dann das entsprechende Abo mittels SMS
des entsprechendes Codes an die zugehörige Nummer des Anbieters.
Bitte Beachten Sie:
Diese Tabelle soll lediglich als Anhaltspunkt dienen, isi daher auch weder tagesaktuell noch vollständig
und ich kann keinerlei Haftung für Aktualität und Richtigkeit der Angaben übernehmen.

Anbieter Nummer Keyword/Code Aktion E-Mail
Jamba 33333 Info allgemeine Infos und Keywörter zu den Abos reklamation@jamba-ag.de
info@jamba.net
Jamba 33333 Status listet alle bestehenden Abos auf. reklamation@jamba-ag.de
info@jamba.net
Jamba 33333 STOPWEBTON kündigt bestehende Ton-Abos. reklamation@jamba-ag.de
info@jamba.net
Jamba 33333 STOPALLE kündigt alle bestehenden Abos. reklamation@jamba-ag.de
info@jamba.net
Jamba 33333 STOP kündigt ein bestehendes Abo. reklamation@jamba-ag.de
info@jamba.net
Zed 72400 STATUS listet alle bestehenden Abos auf. info@zed.de
Zed 73733 STATUS listet alle bestehenden Abos auf. info@zed.de
zed 55755 STOPCLUBZED kündigt Club ZED info@zed.de
zed 72400 STOPSOUND kündigt Realsound Sparabo info@zed.de
zed 72400 STOPTOPTON kündigt Top Ton Sparabo info@zed.de
zed 72400 STOPREAL kündigt Realmusic Sparabo info@zed.de
zed 72400 STOPSPIEL kündigt Spiele Sparabo info@zed.de
zed 72400 STOPSMSTON kündigt Ton Sparabo info@zed.de
zed 72400 STOPPROGRAMM kündigt Programm Sparabo info@zed.de
zed 72400 STOPTOPWALL kündigt Top Wallpaper Sparabo info@zed.de
zed 73733 STOPCHARTTON kündigt Chart Klingelton Sparabo monophone Nokia info@zed.de
zed 73733 STOPCHARTSTON kündigt Chart Klingelton Sparabo monophone Siemens info@zed.de
zed 72400 STOPVIDEO kündigt Video Sparabo info@zed.de
zed 72400 STOPBILD kündigt Bilder Sparabo info@zed.de
zed 73733 STOPCHARTPOLY kündigt Chart Klingelton Sparabo polyphone Töne info@zed.de
zed 72400 STOPSCREEN kündigt Screen Themen Sparabo info@zed.de
zed 72400 STOPTON kündigt Klingelton Sparabo info@zed.de
zed 72400 STOPPREMIUM kündigt Premiumspiele Sparabo info@zed.de
zed 72400 STOPSMSSOUND kündigt Sound Sparabo info@zed.de
zed 72400 STOPVIBRA kündigt Vibration Sparabo info@zed.de
zed 72400 STOPTOPREAL kündigt Top Real Music Sparabo info@zed.de
zed 72400 STOPSOFTWARE kündigt Programme Sparabo info@zed.de
zed 72400 STOPPINGIRL kündigt Sexy Pinup MMS-Channel-Sparabo GIRL info@zed.de
zed 72400 STOPPINBOY kündigt Sexy Pinup MMS-Channel-Sparabo BOY info@zed.de
zed 72400 STOPMANGA kündigt Sexy Pinup MMS-Channel-Sparabo MANGA info@zed.de
zed 72400 STOPsternzeichen, z.B. STOPFISCHE kündigt Wochenhoroskop Sparabo sternzeichen info@zed.de
zed 72400 STOPNEWS kündigt Starnews Sparabo info@zed.de
zed 72400 STOPGEDICHT kündigt Gedichte Sparabo info@zed.de
zed 72400 STOPCHAT kündigt Single Chat Sparabo info@zed.de
zed 72400 STOPKARAOKE kündigt Karaoke Sparabo info@zed.de
zed 72400 STOPSPRUCH kündigt Spruch Sparabo info@zed.de
zed 72400 STOPANI kündigt Animation Sparabo info@zed.de
zed 72400 STOPTOPANI kündigt Top Animation Sparabo info@zed.de
zed 72400 STOPSCREEN kündigt Handyskin Sparabo info@zed.de
zed 72772 OUT stoppt Informations-SMS info@zed.de

Sollte sich das unerwünschte Abo weder per SMS noch via Webseite des Anbieters löschen lassen, sollten Sie eine E-Mail an die in der Tabelle aufgeführten Adresse schreiben. Diese Mail muss Ihre Handynummer und eine klare Aufforderung zur Kündigung des betreffenden Abos enthalten. Falls das Abo unbeabsichtigt zustande kam, sollten Sie unbedingt vorsorglich ganz explizit betonen, dass Ihre Kündigung formaljuristisch rein präventiven Charakter hat und keineswegs eine Anerkennung des ohne Ihr Wissen zustandegekommenen Abovertrages impliziert.

Falls auch diese E-Mail unbeantwortet oder ohne Erfolg bleiben sollte,
schreiben Sie den gleichen Text nochmals und am Besten per

Einschreiben / Rückschein

an die Postadresse des jeweiligen Anbieters.

Also z.B.:

Jamba GmbH
Karl-Liebknecht-Str. 5
10178 Berlin

        oder:

Zed Germany GmbH
Jägerhofstraße 19-20
40479 Düsseldorf

Adressen anderer Anbieter kann man über das Impressum
auf der jeweiligen Internetseite oder auch evtl. über den
jeweiligen
Netzprovider oder die Bundesnetzagentur erfahren..

 

Weiteres zum Thema PREMIUMDIENSTE
etwa wie Sie unerwünschte
SMS-Werbung oder Flirt-SMS
gezielt und wirkungsvoll abstellen können erfahren Sie hier:

erotic004.


LINKS

http://handyabokuendigen.wordpress.com/

http://lp.zed.com/de/pop_avisolegal.html

http://www.grundschule-weiler.de/Handyfalle/kuendigen-iframe.htm

http://prepaid-vergleich-online.de/1174/klingelton-handy-abos-kuendigen-bei-jamba-und-co/

http://www.handymailen.de/blog/70/tipps-tricks/vorsicht-abo-falle-wie-ein-sms-abo-wieder-kuendigen/

http://www.handysektor.de/index.php/12tipps/tipp_abo_kuendigen/

http://www.tipps-tricks-kniffe.de/so-kundigen-sie-unerwunschte-klingelton-abos/

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/telefonrechnung-und-handyrechnung/

http://www.call-magazin.de/telefon-festnetz/info-kosten-servicenummern/


B. Versteckter Mindestumsatz
in Prepaidkarten

(Stand: 15. September 2009)

Seit Mitte August erhalten E+ Kunden mit Prepaidkarten per SMS (!!!)
Benachrichtigungen über eine bevorstehende Änderung der Vertragsbedingungen.
So sollen ab dem September 2009
1 Euro/Monat vom bestehenden
Prepaid-Mobilfunkkonto abgebucht werden, wenn dieses
durchgehend mehr als 2 Monate
nicht mehr aktiv
(Also für SMS, MMS oder Telefonate) genutzt wurde.
Offensichtlich wurden beim Versand dieser Nachrichten bisher vor allem
die Kunden angesimst,
die das Handy überwiegend passiv nutzen und nicht regelmäßig aktive Anrufe
tätigen bzw. Kurznachrichten versenden.Dies kann z.B. ein Notfallhandy im Auto betreffen
oder eine nicht eingelegte, jedoch aktivierte "Reserve-Simkarte" mit Guthaben.

Genauer heißt das:
Wenn zwei Monate lang hintereinander keine eigenen Anrufe erfolgten oder SMS versendet wurden,
berechnet E-Plus dem jeweiligen Kunden
im dritten Monat rückwirkend für diesen Zeitraum
einen Betrag in Höhe von
1 Euro. Sobald wieder ein Anruf oder eine Kurzmitteilung erfolgt,
entfällt der Mindestumsatz
im darauf folgenden Monat.
Abgebucht wird aber lediglich nur, wenn ausreichendes Guthaben vorhanden ist.

Ist kein Guthaben mehr vorhanden, muss laut E-Plus angeblich nicht
mit einer automatischen Kündigung oder Deaktivierung der Karte gerechnet werden.
Betroffen sind bisher zwar nur Kunden in den Prepaid-Tarifen
Free&Easy,
Time&More
Prepaid und Zehnsation Prepaid.
Auch kann man zur Zeit
weder auf den Tarifseiten, noch auf der Website,
noch in den (zum Download angebotenen) AGB-Dokumenten von E+ eine derartige Klausel finden.
Vermutlich ist dies aber nur noch eine Frage der Zeit!
Ausserdem ist zu befürchten, dass andere Anbieter nach genauer Beobachtung
des Szenarios irgendwann als Trittbrettfahrer auch noch auf diese Abzockmasche aufspringen,
wenn keine einschneidenden Aktionen von Seiten der betroffenen Kunden und Verbraucherschützer erfolgen.
Eine Kontrolle, ob der Kunde die Nachricht überhaupt erhalten und gelesen hat,
erfolgt nicht, sondern der Provider
setzt dies stillschweigend voraus und räumt lediglich
ein bis zum
10. September 2009 befristetes, ausserordentliches Kündigungsrecht ein,
welches dann aber
von Seiten des Kunden (merkwürdigerweise) ausschließlich
in
schriftlicher Form beansprucht werden kann.
Wieso dann umgekehrt
von Seiten des Providers E+ lediglich eine simple SMS
zur Vertragsänderung ausreichen soll, (Nach Teledienstgesetz oder Fernabsatzgesetz ?)
bleibt meiner Ansicht nach zumindest formaljuristisch schleierhaft bis höchst bedenklich.
Schließlich werden hier mal eben so
vertragliche Gleichstellungsgrundsätze quasi im Überflug eliminiert,
was alle aktiven Verbraucherschützer umgehend auf die Palme bringen sollte.
Hier sind also unbedingt weitere
Grundsatzurteile gefragt und dazu
vor allem
Präzedenzfälle und Sammelklagen vonnöten.

Soforthilfe:
1 Mal pro Monat eine SMS an sich selbst versenden!
Damit entstehen dann maximale Kosten von 2,40 € / Jahr.
Das ist allemal besser als "Strafgebühren" von 1 € pro Monat
.

Hintergründe:

Dieser versteckte Mindestumsatz ist eigentlich gar nix Neues!
Die Reaktion von E+ ist lediglich die zwangsläufige Folge eines Grundsatzurteils
vom
22.Juni 2006 des Oberlandesgericht München /Az.: 29 U 2294/06
nach welchem bestehendes Guthaben nicht mehr ausserhalb eines bestimmten Zeitrahmens verfallen darf.
Da sich durch den Zeitrahmen bisher geschickt ein versteckter Mindestumsatz realisieren ließ,
ist es nur
logisch und konsequent, dass Anbieter sich nun nach neuen Möglichkeiten umsehen,
um ihre angeblich
erhöhten laufenden Kosten durch Wenignutzer zu decken.

Lesen Sie mehr darüber in der Meldung
von Heise Online

OLG München untersagt Verfall
von Prepaid Guthaben für Handys
(22.Juni 2006)

Lesen Sie HIER weiter

 

Siehe hierzu auch folgende Meldung
von Heise Online

E-Plus führt Mindestumsatz
für Prepaid-Karten ein
(12.August 2009)

Lesen Sie HIER weiter

 

Den kompletten Text des OLG - Urteils können Sie
kostenlos als
PDF-Datei hier herunterladen.

 

Siehe hierzu auch folgende Meldung
von Billiger-Telefonieren.de

Wenn plötzlich ein Mindestumsatz anfällt...
Wer seine Handykarte kaum nutzt,
sollte aufpassen: Es gibt Anbi
eter, die Wenignutzer
zusätzlich zur Kasse bitten.
(2010/2011)

Lesen Sie HIER weiter


UPDATE 2012

(Stand: 12. August 2012)

Das Oberlandesgericht Schleswig- Holstein hat im Falle einer Klage des Bundesverbandes
der Verbraucherzentralen
mit Urteil vom 03.07.2012 gegen einen Anbieter aus Büdelsdorf entschieden,
dass Zusatzgebühren der Mobilfunkanbieter wegen nicht erfolgter Nutzung eines Guthabens
innerhalb eines bestimmten Zeitraumes unzulässig und entsprechende Vertragsklauseln unwirksam sind.
Dieses Urteil müsste meiner Ansicht nach auch auf Prepaidguthaben übertragbar sein.

(Aktenzeichen: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein
2 U 12/11)


In der Pressemitteilung
14/2012 des OLG vom 18.07.2012 heißt es:

Zit.: "...Ein Anbieter von Mobilfunkleistungen darf in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) keine Zusatzgebühren verlangen,
wenn der Kunde innerhalb eines bestimmten Zeitraums keine Anrufe tätigt und auch keine SMS versendet.
Auch darf der Mobilfunkanbieter nach Beendigung des Mobilfunkvertrags keine "Pfandgebühr" in Rechnung stellen,
wenn der Kunde die dann wirtschaftlich wertlose SIM-Karte nicht innerhalb von zwei Wochen zurückschickt.
Der 2. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes gab mit einem kürzlich veröffentlichten Urteil
der Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen den Mobilfunkanbieter statt....
"

Lesen Sie HIER weiter


LINKS

http://www.billiger-telefonieren.de/

http://www.abzocknews.de

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/telefonrechnung-und-handyrechnung/

http://www.call-magazin.de/telefon-festnetz/info-kosten-servicenummern/

http://www.vz-saar.de/UNIQ125239584018267/link602951A.html

http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=802

http://www.verbrauchernews.de/telefon/ms-21409.html

http://www.abzocknews.de/

http://www.echte-abzocke.de/

http://www.teltarif.de/e-plus-mindestumsatz-prepaid-tarife/news/35560.html

http://www.prepaid-deutschland.de/eplus-mindestumsatz-bei-prepaid-karten/

http://www.heise.de/newsticker/E-Plus-fuehrt-Mindestumsatz-fuer-Prepaid-Karten-ein--/meldung/143442

http://www.abzockeiminternet.com/

http://www.teltarif.de/arch/2006/kw06/s20412.html

http://www.jurablogs.com/de/strafgebuehr-nichtnutzung-prepaid-karten

http://verbraucherrecht.blogg.de/

http://www.connect.de/connect-Forum/handy-allgemein/9868-verbraucherschutz-kritik-prepaid-mindestumsatz.html

http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ125240314128050/link602961A.html

http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/download/verbraucherrecht/prepaid-olg-muenchen.pdf

http://www.schleswig-holstein.de/OLG/DE/Service/Presse/Pressemeldungen/201214mobilfunk.html

 


C. Untergeschobene Tarifänderungen

(Stand: 04. März 2012)

Etwa seit Mitte 2011 erhielten Vodafone-CallYa- Kunden mit Prepaidkarten per SMS (!!!)
ebenfalls Benachrichtigungen über eine "bevorstehende Änderung der Vertragsbedingungen",
Verlauf in deren Verlauf der bisherige Tarif
ohne Grundgebühr in den grundgebührenpflichtigen Tarif
"CallYa-Open End Talk & SMS" umgewandelt würde. Ist diese Umstellung vom Kunden unerwünscht,
könne dies über die Kundenhotline innerhalb von 2 Wochen kostenlos wieder rückgängig gemacht werden.
Da diese Benachrichtigungs-SMS allerdings nur zu leicht übersehen werden oder versehentlich gelöscht werden kann,
verfällt möglicherweise dann unbemerkt die fristgebundene Wiederherstellungsoption des alten Tarifes.
Dazu kommt noch die bereits aus früheren Fällen bekannte Praxis spezielle SMS zu verschicken,
die nach einem bestimmten Verfallsdatum wieder gelöscht werden oder sich selbstständig löschen.
Dabei kommt der aktuelle
Smartphone-Hype fremdgesteuerten Provideraktionen wie diesen natürlich
schon rein technisch sehr entgegen. Und ist das Prepaid-Guthaben erst einmal unbemerkt verbraucht,
steht auch einer onlinegesteuerten
"Strafdeaktivierung" von Karte und Handy nicht mehr allzuviel im Wege.

Siehe hierzu auch folgende Meldung
von Billiger-Telefonieren.de

Tarifwechsel: Vodafone CallYa-Kunden
werden umgesiedelt
Vodafone stellt Prepaid-Tarife
seiner Kunden ungefragt um.
(06.Dezember 2011)

Lesen Sie HIER weiter


Mein Tipp: Bitte lesen Sie hier meine Meinung und beherzigen Sie meine TiPPS

 

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