Abonnements
& Premiumdienste
Abzocke durch
Provider und Subunternehmen
(Stand: 25. Februar
2007)
Vorab sei gesagt,
dass alle Beiträge auf meinen Seiten
keine juristisch kompetente Rechtsberatung darstellen!
Sie entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung,
und beschreiben, wie ich reagieren würde,
ersetzen aber keineswegs die Beratung eines Anwaltes.
Bitte beachten Sie auch unbedingt meinen Tipp am Ende dieser Seite !
A. untergeschobene Abos....
|
Eine mittlerweile ziemlich
escalierende Praxis der Abzocke ist das Anbieten von Internet-Downloads direkt über und natürlich auf das Handy. Sehr beliebt, vor allem unter Kiddies, sind z.B. Klingeltöne oder Games. Aber auch (oft nicht jugendfreie) erotische Inhalte (Movies, Bilder, Sounddateien und Texte) sind gegen entsprechendes Entgeld via Gesprächskonto jederzeit mit ein paar Klicks zu haben. Besonders in sozialen Netzwerken wie studiVZ, Facebook oder Twitter sowie den meisten Kontakt- und Partnersuchseiten wird, zumeist über eingeblendete Werbebanner, oder kleine, interaktive Online Spiele zur Eingabe von persönlichen Daten oder einer Handynummer aufgefordert, um z.B. das Ergebnis des vorangegangenen Onlinespielchens zu erfahren oder die Kontaktaufnahme mit einem angeblichen SMS-Flirtpartner zu ermöglichen. Und nicht jeder weiß, dass er möglicherweise schon alleine durch Eingabe dieser Handynummer oder mit dem Download einer einzigen Datei ganz automatisch ein verbindliches Dauerabo beim jeweiligen Anbieter oder Callcenter abgeschlossen hat. Das führt dann zu regelmäßigen (und manchmal auch über Wochen und Monate unbemerkten) Abbuchungen von Gesprächsguthaben im Hintergrund und lässt sich dann oft ohne eine explizite Kündigung nicht mehr so einfach abstellen. Dass diese Dinge dann natürlich mächtig ins Geld gehen können, liegt wohl auf der Hand. Das Problem betrifft zur Zeit noch sowohl Verträge als auch Prepaidguthaben. Mehr über den Sachverhalt und mögliche Gegenmaßnahmen erfahren Sie im folgenden Beitrag. |
Was tun, wenn schon Geld
abgebucht wird, ohne dass Sie wissen, dass ein Abo bestellt wurde? 1.) Zunächst einmal prüfen Sie
bitte, ob
überhaupt ein reguläres ABO vorliegt 2.) Im Sendeverlauf des Handys und/oder den Infodateien Jamba, (33333) Wird man dabei fündig,
z.B. durch regelmäßige SMS von solch einem Anbieter, Grundsätzlich
abzuraten ist dann aber von langen Diskussionen oder
Anfragen Nämlich: Dabei ist es keine
Seltenheit, dass Provider und Anbieter sich gegenseitig
aufeinander verweisen und Fehlinformationen verbreiten.
Sollte sich das
unerwünschte Abo weder per SMS noch via Webseite des
Anbieters löschen lassen, sollten Sie eine E-Mail an die
in der Tabelle aufgeführten Adresse schreiben. Diese
Mail muss Ihre Handynummer und eine klare Aufforderung
zur Kündigung des betreffenden Abos enthalten. Falls das
Abo unbeabsichtigt zustande kam, sollten Sie unbedingt
vorsorglich ganz explizit betonen, dass Ihre Kündigung
formaljuristisch rein präventiven Charakter hat und keineswegs eine Anerkennung des ohne Ihr Wissen
zustandegekommenen Abovertrages impliziert.
|
Weiteres zum Thema PREMIUMDIENSTE
etwa wie Sie unerwünschte SMS-Werbung oder Flirt-SMS
gezielt und wirkungsvoll abstellen können erfahren Sie hier:
erotic004.
LINKS
http://handyabokuendigen.wordpress.com/
http://lp.zed.com/de/pop_avisolegal.html
http://www.grundschule-weiler.de/Handyfalle/kuendigen-iframe.htm
http://prepaid-vergleich-online.de/1174/klingelton-handy-abos-kuendigen-bei-jamba-und-co/
http://www.handymailen.de/blog/70/tipps-tricks/vorsicht-abo-falle-wie-ein-sms-abo-wieder-kuendigen/
http://www.handysektor.de/index.php/12tipps/tipp_abo_kuendigen/
http://www.tipps-tricks-kniffe.de/so-kundigen-sie-unerwunschte-klingelton-abos/
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/telefonrechnung-und-handyrechnung/
http://www.call-magazin.de/telefon-festnetz/info-kosten-servicenummern/
B. Versteckter Mindestumsatz
in Prepaidkarten
(Stand: 15. September 2009)
Seit Mitte August erhalten E+ Kunden mit
Prepaidkarten per
SMS (!!!)
Benachrichtigungen über eine bevorstehende Änderung der
Vertragsbedingungen.
So sollen ab dem September 2009 1 Euro/Monat vom bestehenden
Prepaid-Mobilfunkkonto abgebucht werden, wenn dieses durchgehend mehr als 2 Monate
nicht mehr aktiv
(Also für SMS, MMS oder Telefonate) genutzt wurde.
Offensichtlich wurden beim Versand dieser Nachrichten bisher vor
allem die Kunden angesimst,
die das Handy überwiegend passiv nutzen und nicht regelmäßig
aktive Anrufe
tätigen bzw. Kurznachrichten versenden.Dies kann z.B. ein
Notfallhandy im Auto betreffen
oder eine nicht eingelegte, jedoch aktivierte
"Reserve-Simkarte" mit Guthaben.
Genauer heißt das:
Wenn zwei Monate lang hintereinander keine eigenen Anrufe
erfolgten oder SMS versendet wurden,
berechnet E-Plus dem jeweiligen Kunden im dritten
Monat rückwirkend
für diesen Zeitraum
einen Betrag in Höhe von 1 Euro. Sobald wieder ein Anruf oder eine
Kurzmitteilung erfolgt,
entfällt der Mindestumsatz im
darauf folgenden Monat.
Abgebucht wird aber lediglich nur, wenn ausreichendes Guthaben
vorhanden ist.
Ist kein Guthaben mehr
vorhanden, muss laut E-Plus angeblich nicht
mit einer automatischen Kündigung oder Deaktivierung der Karte
gerechnet werden.
Betroffen sind bisher zwar nur Kunden in den Prepaid-Tarifen Free&Easy,
Time&More Prepaid und Zehnsation Prepaid.
Auch kann man zur Zeit weder
auf den Tarifseiten,
noch auf der
Website,
noch in den (zum Download angebotenen) AGB-Dokumenten von E+ eine derartige Klausel finden.
Vermutlich ist dies aber nur noch eine Frage der Zeit!
Ausserdem ist zu befürchten, dass andere Anbieter nach genauer
Beobachtung
des Szenarios irgendwann als Trittbrettfahrer auch noch auf diese
Abzockmasche aufspringen,
wenn keine einschneidenden Aktionen von Seiten der betroffenen
Kunden und Verbraucherschützer erfolgen.
Eine Kontrolle, ob der Kunde die Nachricht überhaupt erhalten
und gelesen hat,
erfolgt nicht, sondern der Provider setzt dies stillschweigend voraus und räumt lediglich
ein bis zum 10.
September 2009 befristetes, ausserordentliches
Kündigungsrecht ein,
welches dann aber von
Seiten des Kunden (merkwürdigerweise) ausschließlich
in schriftlicher
Form beansprucht
werden kann.
Wieso dann umgekehrt von
Seiten des Providers E+ lediglich eine simple SMS
zur Vertragsänderung ausreichen soll, (Nach Teledienstgesetz
oder Fernabsatzgesetz ?)
bleibt meiner Ansicht nach zumindest formaljuristisch
schleierhaft bis höchst bedenklich.
Schließlich werden hier mal eben so vertragliche Gleichstellungsgrundsätze quasi im Überflug eliminiert,
was alle aktiven Verbraucherschützer umgehend auf die Palme
bringen sollte.
Hier sind also unbedingt weitere Grundsatzurteile gefragt und dazu
vor allem Präzedenzfälle und Sammelklagen vonnöten.
Soforthilfe: 1 Mal pro Monat eine SMS an sich selbst versenden! Damit entstehen dann maximale Kosten von 2,40 / Jahr. Das ist allemal besser als "Strafgebühren" von 1 pro Monat. |
Hintergründe:
Dieser versteckte Mindestumsatz ist eigentlich gar nix
Neues!
Die Reaktion von E+ ist lediglich die zwangsläufige Folge eines
Grundsatzurteils
vom 22.Juni 2006 des Oberlandesgericht München /Az.: 29 U 2294/06
nach welchem bestehendes Guthaben nicht mehr ausserhalb eines
bestimmten Zeitrahmens verfallen darf.
Da sich durch den Zeitrahmen bisher geschickt ein versteckter
Mindestumsatz realisieren ließ,
ist es nur logisch und konsequent, dass Anbieter sich nun nach neuen Möglichkeiten umsehen,
um ihre angeblich erhöhten
laufenden Kosten durch Wenignutzer zu decken.
Lesen Sie mehr darüber in der Meldung
von Heise Online
OLG
München untersagt Verfall
von Prepaid Guthaben für Handys (22.Juni 2006)
Lesen Sie HIER weiter
Siehe hierzu auch folgende Meldung
von Heise Online
E-Plus
führt Mindestumsatz
für Prepaid-Karten ein (12.August 2009)
Lesen Sie HIER weiter
Den kompletten Text des OLG - Urteils
können Sie
kostenlos als PDF-Datei hier herunterladen.
Siehe
hierzu auch folgende Meldung
von Billiger-Telefonieren.de
Wenn plötzlich ein Mindestumsatz
anfällt...
Wer seine Handykarte kaum nutzt,
sollte aufpassen: Es gibt Anbieter, die Wenignutzer
zusätzlich zur Kasse bitten. (2010/2011)
Lesen Sie HIER weiter
UPDATE 2012
(Stand: 12. August 2012)
Das Oberlandesgericht
Schleswig- Holstein hat im Falle einer Klage des Bundesverbandes
der Verbraucherzentralen mit
Urteil vom 03.07.2012 gegen einen Anbieter aus Büdelsdorf entschieden,
dass Zusatzgebühren der Mobilfunkanbieter wegen nicht erfolgter
Nutzung eines Guthabens
innerhalb eines bestimmten Zeitraumes unzulässig und
entsprechende Vertragsklauseln unwirksam sind.
Dieses Urteil müsste meiner Ansicht nach auch auf
Prepaidguthaben übertragbar sein.
(Aktenzeichen: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein 2 U 12/11)
In der Pressemitteilung 14/2012
des OLG vom 18.07.2012 heißt es:
Zit.: "...Ein Anbieter von Mobilfunkleistungen
darf in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) keine
Zusatzgebühren verlangen,
wenn der Kunde innerhalb eines bestimmten Zeitraums keine Anrufe
tätigt und auch keine SMS versendet.
Auch darf der Mobilfunkanbieter nach Beendigung des
Mobilfunkvertrags keine "Pfandgebühr" in Rechnung
stellen,
wenn der Kunde die dann wirtschaftlich wertlose SIM-Karte nicht
innerhalb von zwei Wochen zurückschickt.
Der 2. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen
Oberlandesgerichtes gab mit einem kürzlich veröffentlichten
Urteil
der Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und
Verbraucherverbände gegen den Mobilfunkanbieter statt...."
Lesen Sie HIER weiter
LINKS
http://www.billiger-telefonieren.de/
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/telefonrechnung-und-handyrechnung/
http://www.call-magazin.de/telefon-festnetz/info-kosten-servicenummern/
http://www.vz-saar.de/UNIQ125239584018267/link602951A.html
http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=802
http://www.verbrauchernews.de/telefon/ms-21409.html
http://www.teltarif.de/e-plus-mindestumsatz-prepaid-tarife/news/35560.html
http://www.prepaid-deutschland.de/eplus-mindestumsatz-bei-prepaid-karten/
http://www.heise.de/newsticker/E-Plus-fuehrt-Mindestumsatz-fuer-Prepaid-Karten-ein--/meldung/143442
http://www.abzockeiminternet.com/
http://www.teltarif.de/arch/2006/kw06/s20412.html
http://www.jurablogs.com/de/strafgebuehr-nichtnutzung-prepaid-karten
http://verbraucherrecht.blogg.de/
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ125240314128050/link602961A.html
http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/download/verbraucherrecht/prepaid-olg-muenchen.pdf
http://www.schleswig-holstein.de/OLG/DE/Service/Presse/Pressemeldungen/201214mobilfunk.html
C. Untergeschobene Tarifänderungen
(Stand: 04. März 2012)
Etwa seit Mitte 2011 erhielten
Vodafone-CallYa- Kunden mit Prepaidkarten per SMS (!!!)
ebenfalls Benachrichtigungen über eine "bevorstehende
Änderung der Vertragsbedingungen",
Verlauf in deren Verlauf der bisherige Tarif ohne Grundgebühr in den grundgebührenpflichtigen Tarif
"CallYa-Open End Talk
& SMS" umgewandelt
würde. Ist diese Umstellung vom Kunden unerwünscht,
könne dies über die Kundenhotline innerhalb von 2 Wochen
kostenlos wieder rückgängig gemacht werden.
Da diese Benachrichtigungs-SMS allerdings nur zu leicht
übersehen werden oder versehentlich gelöscht werden kann,
verfällt möglicherweise dann unbemerkt die fristgebundene
Wiederherstellungsoption des alten Tarifes.
Dazu kommt noch die bereits aus früheren Fällen bekannte Praxis
spezielle SMS zu verschicken,
die nach einem bestimmten Verfallsdatum wieder gelöscht werden
oder sich selbstständig löschen.
Dabei kommt der aktuelle Smartphone-Hype fremdgesteuerten Provideraktionen wie
diesen natürlich
schon rein technisch sehr entgegen. Und ist das Prepaid-Guthaben
erst einmal unbemerkt verbraucht,
steht auch einer onlinegesteuerten "Strafdeaktivierung" von Karte und Handy nicht mehr
allzuviel im Wege.
Siehe
hierzu auch folgende Meldung
von Billiger-Telefonieren.de
Tarifwechsel: Vodafone CallYa-Kunden
werden umgesiedelt
Vodafone stellt
Prepaid-Tarife
seiner Kunden ungefragt um. (06.Dezember 2011)
Lesen Sie HIER weiter
Bitte beachten Sie auch :
DER TECHNODOCTOR