EROTIK 5
Abzocke per Handy und Festanschluß
Vorab sei gesagt,
dass alle Beiträge auf meinen Seiten
keine juristisch kompetente Rechtsberatung darstellen!
Sie entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung
und zeigen ,wie ich reagieren würde,
ersetzen aber keineswegs die Beratung eines Anwaltes.
In letzter Zeit erhielt ich
immer wieder E-Mails von verzweifelten Opfern
der 040-Telefonabzocke.
Aus gegebenem Anlass möchte ich hier nochmals explizit auf den
Sachverhalt eingehen
und auf weiterführende Links verweisen.
Haben auch Sie eine ähnliche Mahnung wie unten abgebildet erhalten?
PERVERSO
INKASSO GMBH MAHNUNG Aktenzeichen: 274118 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, unsere Auftraggeberin, die ABZOCK & NEPPER GmbH hat uns mitgeteilt, dass unter Ihrer obigen e-Mail-Adresse, kostenpflichtige Internetdienstleistungen in Anspruch genommen worden sind. Bis heute konnte leider kein Zahlungseingang festgestellt werden. Wir sind daher beauftragt, diese Angelegenheit zu klären und die Forderungen einzuziehen. In diesem Zusammenhang machen wir Sie darauf aufmerksam, dass Sie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die bisher angefallenen, zusätzlichen Kosten, für die rechtlichen Beitreibungsmaßnahmen und Zinsen, zu tragen haben. Die Gesamtforderung beträgt 74,36 EUR Es liegt also in Ihrem eigenen Interesse, um weitere, nicht unerhebliche Kosten und Unannehmlichkeiten zu vermeiden, dass Sie den vorgenannten Betrag unter Angabe des Aktenzeichens innerhalb von 14 Tagen auf unser Konto-Nr. 648 xxx xxx (BLZ 200 xxx xx) bei der Treuunddoofbank AG Hamburg überweisen, oder sich mit uns in Verbindung zu setzen. Mit freundlichen Grüßen Perverso Inkasso GmbH Postfach 30 xx xx 20314 Hamburg Tel.: 040 80 xx xx xxx Fax: 040 80 xx xx xxx e-Mail: info@perverso.de |
MUSTER! +++++++++++++++++++DATEN GEÄNDERT |
Dann lesen Sie meinen folgenden Beitrag und
bitte beachten Sie auch meinen Tipp am Ende dieser Seite !
Das folgende
Beispiel steht nur für einen Ablauf aus vielen anderen möglichen
Variationen .
Konsequenzen und Verlauf sind aber typisch und durchaus repräsentativ
für diese Art der Abzocke.
Per E-Mail erhielt ich am 23.12.2003 u.a. folgende Info: |
Hallo! Fang ich erstmal von vorn an: Vor kurzem hatte ich die von dir genannte Telefonnummer mit der 040 Vorwahl auf meinem Handy! Dummerweise ist es mir passiert, dass ich auf die Rückruftaste gekommen bin. Nach dem hab ich mich im Internet umgeschaut, was das denn für eine Nummer gewesen sein könnte. Dabei bin ich auf deine Seite gestoßen. Ich hab mich erstmal ziemlich erschrocken, weil du ja schreibst, dass bei dieser nummer schon fürs Anwählen 68 anfallen und danach für jede angefangene Minute auch 68 . Dies ist allerdings Falsch! Nach einer aufwendigen Suche habe ich folgendes gefunden: 040-Nummer auf dem Handy kann teuer werden 0190 und 0137-Nummern sollte man nicht zurück rufen! Das weiß inzwischen nahezu jeder Handykunde, der Abzockern aus dem Weg gehen will. Nun kommen aber eben jene Abzocker mit einer neuen, harmlos aussehenden Masche um die Ecke: Die lassen die Handys der Kunden mit einer normalen Hamburger Rufnummer einmal klingeln. Wer zurück ruft, tappt in die Falle. "1 Abruf in Abwesenheit" steht auf dem Display, nach dem Blick in die Anruferliste weiß der Handykunde, dass jemand aus Hamburg versucht hat in zu erreichen. +49408090995xx steht auf dem Display. Statt aber dann einen Bekannten dran zu haben, säuselt ihm eine Tonband-Stimme ins Ohr: "Hallo Schatz, schön dass du zurück rufst". Weiter verkündet die Stimme, der Dienst sei "extrem Hardcore" und koste nur 1 Euro am Tag bei einer Mindestlaufzeit von 30 Tagen. Richtig gelesen: Trotz der tatsache dass eine Hamburger Rufnummer gewählt wurde, kommt so mit einem Gespräch ein Vertrag über "Erwachsenenunterhaltung" zu Stande. Unbedarfte drücken dann wie gefordert die "5". Wenige Tage später flattert dann eine dicke Rechnung in den Briefkasten. Rechnungssteller ist Audiovisual Telecom Services GmbH aus Hamburg. tarif-express.de hat sich auf die Suche gemacht. Mit Hilfe der Hamburger Morgenpost haben wir ATS ausfindig gemacht. Dabei haben sich die Herrschaften, die augenscheinlich und nach Informationen von der Verbraucherzentrale Hamburg, Nachfolger der berüchtigten IBC Telecom sind, gut versteckt. "Im Handelsregister ist als Anschrift die Adresse eines Rechtsanwalts in der Kleinen Johannisstraße registriert. Die Wahrheit ist: ATS hat seinen Sitz in einem modernen Bürokomplex an der Süderstraße, im so genannten "Bürocenter City-Süd". Damit Passanten das nicht bemerken, verschweigt die Firmentafel", weiß Olaf Wunder, Chefreporter der Hamburger MoPo. Der "Anruf-in-Abwesenheit"-Trick ist aber nur eine Masche. ATS hat noch viel mehr drauf: Die Verbraucher-Zentrale warnt auch vor den Annoncen von ATS, die in Zeitungen und Zeitschriften erscheinen. Da dort ebenfalls eine scheinbar harmlose 040-Nummer angegeben ist, rufen manche an - ob aus Neugierde oder aus Verlangen. Am Ende ist es das gleiche Lied: Eine saftige Rechnung flattert ins Haus. Selbst wer nur zwei Sekunden reingehört hat, soll gleich für das 30-Tages-Abo zahlen. Die Verbrauchernzentralen raten, fragliche Rechungen nicht zu bezahlen. Zwar schalte ATS wie auch IBC ein Inkassounternehmen ein. Dieses scheint jedoch nach Recherchen von tarif-express.de eng mit den Abzockern verbunden zu sein. Von gerichtlichen
Auseinandersetzungen sei jedoch noch nichts bekannt
geworden. |
*Für die
Richtigkeit dieser Behauptungen kann ich keinerlei Haftung übernehmen,
da ich solche Nummern aus verständlichen Gründen selbst nicht
anwählen werde!
(Der geschilderte Sachverhalt ist leider kein Einzelfall!)
Diese Masche ist
keineswegs neu!
Vor Jahren schon kassierte eine Firma mit Namen International Billing Collection ( IBC )
in Hamburg über normale Telefonnummern ab.
Ging es zunächst nur um zweifelhafte Erotikangebote ( In der
Regel schlüpfrige Sätze vom Band ),
folgte dann mit der Handywelle rasch eine zusätzliche
Einnahmequelle der suspekten Firma durch die
neuere Zielgruppe der Klingelton-Kiddies.
Ob es um Sex geht oder ausgefallene Klingeltöne...Die Masche ist
im wesentlichen die gleiche:
Der Kunde wird durch Werbung in den Medien, Kurznachrichten auf
dem Handy oder direkte Anrufe der Firma
( evtl. auch auf dem AB des Opfers)
zum Anruf/Rückruf einer normalen Festnetznummer (In der Regel
040-Vorwahl, normaler Telefontarif) bewegt.
Dabei wird er dann in einem psychologisch sehr professionell
aufgebauten Gespräch nach allen Regeln der Kunst nach Anschrift,
Kontodaten und weiteren personenbezogenen Daten ausgefragt.
Zum Beispiel, um eine angeblich versehentlich bereits getätigte
Abbuchung oder Bestellung bei der Firma zu stornieren oder
Kontodaten für Rückerstattungen zu erhalten.
Natürlich sind all diese Gründe frei erfunden und der
Angerufene täte gut daran,
sofort aufzulegen und keinerlei Daten preiszugeben. Aufgrund der
Telefonbucheinträge kann die Firma zu diesem Zeitpunkt
allerdings trotzdem bereits über die genaue Anschrift informiert
sein.
Ist Ihre Postdresse erst einmal bekannt, flattert Ihnen einige
Tage später eine ganz normale Rechnung ins Haus.
Und zwar über ein oder mehrere kostenpflichtige Beratungsgespräche.
Dabei bezieht man sich auf alle mit der Firma geführten Gespräche,
also auch dem 1. Anruf des Mitarbeiters zum Zwecke der
Stornierung, wie ich anfangs schon erwähnte.
Es werden nun erstmals Gebühren genannt, auf die aber während
der Gespräche selbst niemals hingewiesen wurde.
Begleichen Sie diese Rechnungen nicht, was ich Ihnen auch
dringenst raten würde,
folgen Mahnungen der Firma oder eines von ihr beauftragten
Inkassobüros.
Auch auf diese Mahnungen sollten Sie nicht reagieren, schon gar
nicht mit einem Rückruf
auf der kostenpflichtigen Firmennummer.
Aber reichen Sie Kopien der Rechnungen und Mahnungen im
Betrugsdezernat der örtlichen Kripo, sowie
einer Zweigstelle des Verbraucherschutzes und der Reg-TP ein.
Zahlen müssen Sie grundsätzlich
nur gerichtliche Mahnbescheide....
.....oder einen kleinen
Vorschuss beim Besuch des Gerichtsvollziehers.
Wird ein solcher Mahnbescheid aber korrekt über
Zustellungsurkunde zugestellt,
sollten Sie auf jeden Fall innerhalb der nächsten 14 Tage
schriftlich
per Einschreiben/Rückschein Widerspruch einlegen.
Die Firma wird sich dann entscheiden müssen, ob sie ihre Ansprüche
in einem Verfahren tatsächlich gegen Sie durchsetzen will oder
nicht.
In der Regel dürfte dies aber für eine Betrügerfirma wenig
attraktiv sein,
da in solchen Verfahren genauestens geprüft wird,
ob die in Rechnung gestellten Leistungen überhaupt erbracht,
und vor dem eigentlichen Telefonat deutlich und verbindlich
auf die Gebührenpflichtigkeit des Anrufes hingewiesen wurde.
Dies wird in den meisten Fällen nicht so sein.
Dazu kommt der fehlende Nachweis, welche Person überhaupt am
Telefon
die sog. Dienstleistungen in Anspruch genommen hatte.
Ein Mitschneiden des Gespräches von Seiten der Firma ist meiner
Ansicht nach
vor Gericht als Beweis nicht zugelassen.
Zudem würde eine genauere Durchleuchtung der suspekten
Firmenmethoden
mit Sicherheit keinen besonders guten Eindruck beim Richter
hinterlassen.
Sie können also davon ausgehen, dass Firmen wie ATS oder IBC letztendlich
lieber auf ihre Forderungen verzichten, als in einem Prozess
noch weiter ins Zwielicht zu geraten.
Dennoch könnte in Einzelfällen formaljuristisch
eine nachweisbare Leistung durchaus erfolgt sein,
wenn etwa nach vorheriger Ankündigung der entstehenden Kosten
auf eine 0190-er Mehrwertnummer umgeleitet wurde,
und bereits Einzug über Telefonrechnung erfolgte.
Diese Gebühren mussten bei korrektem Prozedere der Firmen
bis vor kurzem auch noch in voller Höhe gezahlt werden.
Erst eine Entscheidung des
BGH vom März 2004
hat auch diesen Taktiken weitgehend einen Riegel vorgeschoben.
Lesen Sie bitte mehr dazu auch auf meinen Seiten unter:
erotic004.htm
und beachten Sie dort die weiterführenden Links.
Mittlerweile stellt sich die Lage folgendermaßen dar:
Die Firma IBC aus Hamburg stellte dann am 30.11.2002 aufgrund eine
Welle von Anzeigen
bei der Staatanwaltschaft Hamburg ihre sog. Geschäftstätigkeit
ein.
Es dauerte aber nicht lange, bis "neue" Firmen in die
nun freigewordene Nische sprangen:
1.... Audio Visual Telecom Services (ATS)
Die Abzocke ist dieselbe.
Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen sollen Sie anschließend
eine Rechnung über derzeit 65,95 EURO zahlen.
2.... Hamburger Forderungs
Management GmbH (HFM)
Ebenfalls gleiche Masche,
nur die Höhe der Beträge variiert mit 49 EURO für ein
Monatsabonnement.
3.... Ebenso gab es einen dänischen
Ableger von IBS, die mittlerweile wieder aufgelöste
MSB -Danmark,
deren damaliger Geschäftsführer
kurioserweise (im Gegensatz zum amtlichen Handelsregistereintrag)
auch auf der Webseite von HFM als
Geschäftsführer eingetragen war.
Bei der Eintreibung der Beträge geht man zunächst nicht
zimperlich vor.
In der Regel wird abgemahnt , mit gerichtlichen Maßnahmen
gedroht
und rasch ein Inkassounternehmen eingeschaltet.
Die Firma Persolvo
Inkasso GmbH arbeitete dabei bisher mit ATS
und vormals auch IBC offensichtlich sehr eng zusammen.
Erst wenn der Kunde trotz Androhung weiterer Maßnahmen
weder
auf die Rechnung noch auf Mahnungen der Firma selbst oder
Anschreiben des
Inkassounternehmens reagiert, wird in der Regel die Angelegenheit
fallengelassen
und aus gutem Grunde auch nicht weiter gerichtlich verfolgt.
Ausnahmen sind, wie bereits gesagt, formaljuristisch
rechtmäßige Forderungen.
Diese dürften aber mit der neuen Gesetzgebung ab dem 15.08.2003
und der aktuellen Entscheidung des BGH immer seltener werden.
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
LINKS:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/29399
http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteTelekommunikation/ATS.htm
http://www.vz-nrw.de/UNIQ108391542613606638/doc7952A.html
http://www.konsument.at/seiten/p1425.htm
http://www.konsument.at/seiten/p1550.htm
http://www.verbrauchernews.de/artikel/0000014269.html
ACHTUNG:
Hier noch einmal die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen:
1. Dialer und
0190er-Nummern:
Die neuen Regeln...
(Stand: 18. August 2003)
Am Freitag, dem
15.08.2003 trat nun endlich das neue Gesetz zur Bekämpfung
des Missbrauchs von 0190er und 0900er-Rufnummern in Kraft.
Damit sollen zukünfig der Schutz des Verbrauchers und die
Durchgriffsmöglichkeiten
der Regulierungsbehörde (RegTP) deutlich verbessert werden.
Laut Gesetz dürfen künftig nur noch zwei Euro pro Minute oder
- bei zeitunabhängigen Diensten - 30 Euro pro Anwahl in Rechnung
gestellt werden.
Die genauen Tarife müssen außerdem gleich nach Einwahl
unmissverständlich
mitgeteilt werden. Erst drei Sekunden später beginnt dann der
Gebührenzähler zu laufen.
Höhere Tarife sind grundsätzlich auch möglich, werden aber von
der Eingabe
einer persönlichen PIN-Zahl abhängig gemacht, die der Anrufer
vorher erst
schriftlich beim Dienstanbieter beantragen muss, um sich damit
ähnlich wie bei der Nutzung der EC-Karte vor jedem Anruf persönlich
auszuweisen.
Die nach diesem System anfallenden Gebühren wären rechtlich
legitim und einklagbar.
Leider ist
dieses Gesetz aber zunächst nur für das Festnetz verbindlich.
Den Anbietern der Mobilfunknetze soll somit eine Übergangsfrist
für die erforderliche, gesetzeskonforme Nachrüstung der Server
eingeräumt werden.
Ausserdem gilt
die neue Regelung nicht rückwirkend und so muss jeder Betroffene
einen
Rechtstreit nach wie vor selbst durchfechten.
Es empfiehlt sich der Abschluss eines Vertrags-Rechtschutzes.
Zudem
wurden im aktuellen Entwurf jedoch andere Mehrwertdienste-Nummern
wie z.B. 0137-er oder 820er Nummern wie z.B. 82094 usw. bisher nicht berücksichtigt
und bilden somit ein ideales Ausweichpotential für unseriöse
Anbieter.
Mehr: www.stern.de/computer-technik/telefon/
Den genauen Text
des Gesetzes und weitere Informationen
finden Sie auf den folgenden Seiten der Reg.TP:
http://www.regtp.de/mwdgesetz/02817/00/index.html
Dialer-Abzocke ((Stand: März 2004).z 2004)
Sicher haben
auch Sie schon die neuesten News von der Dialerfront in den
Medien vernommen.
Netzbetreiber müssen
neuerdings das Risiko im Falle eines Missbrauchs
der von ihnen freigeschalteten 0900-er und 0190-er Servicenummern
tragen.
Bisher konnte ein einziger Klick im Internet zuweilen verheerende
finanzielle Folgen
für unbedarfte Surfer haben.
Installierte sich nämlich per Active-X Control etwa unbemerkt ein Dialermodul im
Hintergrund,
liefen automatisch alle weiteren Internetverbindungen über
diesen, extrem überteuerten Zugang, und die monatliche
Telefonrechnung konnte so leicht mit einem Schlag in die Tausende gehen.
Nach bisherigem Recht musste der Kunde die Rechnung auch zahlen,
was im Falle einer Kundin des Berliner Stadtnetzbetreibers Berlikom mit ISDN Anschluss zu
einer Forderung
von ca. 9000
Euro führte!!!
Der Sohn der Kundin hatte beim Surfen im Internet einen sog.
"Highspeed-Zugang"
zu einer bestimmten Website heruntergeladen. Tatsächlich verbarg
sich dahinter aber ein Dialer,
der die bisherige Konfiguration des Rechners derart veränderte,
dass nunmehr sämtliche Internet-Verbindungen nur noch über eine teure 0190er-Nummer
hergestellt werden konnten.
Diese Manipulation blieb selbst nach Löschung des Trägerprogrammes weiterhin bestehen
und war bei standardmäßiger Nutzung des PC nicht ohne Weiteres
erkennbar.
Doch die dabei
entstehenden Kosten, muss der Nutzer nach einem aktuellen Urteil
des Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nun im Regelfall doch nicht mehr
selbst zahlen,
wenn ihm kein Verstoß gegen Sorgfaltspflichten vorzuwerfen ist.
Laut BGH ist er auch keineswegs verpflichtet,
Schutzprogramme gegen "Dialer" zu installieren.
Laut Urteil
des BGH haben Telefonnetzbetreiber, die Rechnungen für Dialer-Firmen
einziehen,
ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Inanspruchnahme
dieser Mehrwertdienste,
weil sie daran mitverdienen. Deshalb sei es auch angemessen,
dass sie in solchen Fällen das Missbrauchsrisiko und die dabei
entstehenden Mehrkosten tragen.
Lesen Sie bitte HIER mehr darüber.
Schnelle Hilfe:
Was kann man tun?
Hier sei nochmals
betont, dass alle Beiträge auf meinen Seiten
keine juristisch kompetente Rechtsberatung darstellen!
Sie entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung
und zeigen ,wie ich reagieren würde,
ersetzen aber keineswegs die Tätigkeit eines Anwaltes.
Bei der direkten
Zusendung von Rechnungen an Ihre Anschrift
nach Anwahl einer 040-80xxxxxxxx Nummer liegen nach meiner Ansicht
ganz ähnliche Tatbestände zugrunde (vorsätzlicher Betrug)
auch wenn die Beträge im Regelfall nicht über eine
Telefonrechnung eingezogen werden.
Grundsätzlich würde ich: 1. Auf gar keinen Fall zahlen! 2. Mich nicht einschüchtern lassen! 3. Keine weiteren Telefonate führen! 4. Mich zur Beratung sofort an
Alternativ würde ich mich F- einer Sammelklage anschließen. |
DER TECHNODOCTOR