EROTIK 5

Abzocke per Handy und Festanschluß


Vorab sei gesagt, dass alle Beiträge auf meinen Seiten
keine juristisch kompetente Rechtsberatung darstellen!
Sie entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung
und zeigen ,wie ich reagieren würde,
ersetzen aber keineswegs die Beratung eines Anwaltes.


In letzter Zeit erhielt ich immer wieder E-Mails von verzweifelten Opfern
der 040-Telefonabzocke.
Aus gegebenem Anlass möchte ich hier nochmals explizit auf den Sachverhalt eingehen
und auf weiterführende Links verweisen.

Haben auch Sie eine ähnliche Mahnung wie unten abgebildet erhalten?

 

PERVERSO INKASSO GMBH

MAHNUNG

Aktenzeichen: 274118

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
unsere Auftraggeberin, die ABZOCK & NEPPER GmbH hat uns mitgeteilt,
dass unter Ihrer obigen e-Mail-Adresse,
kostenpflichtige Internetdienstleistungen in Anspruch genommen worden sind.
Bis heute konnte leider kein Zahlungseingang festgestellt werden. Wir sind daher beauftragt,
diese Angelegenheit zu klären und die Forderungen einzuziehen.

In diesem Zusammenhang machen wir Sie darauf aufmerksam,
dass Sie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die bisher angefallenen,
zusätzlichen Kosten, für die rechtlichen Beitreibungsmaßnahmen und Zinsen, zu tragen haben.

Die Gesamtforderung beträgt 74,36 EUR

Es liegt also in Ihrem eigenen Interesse, um weitere, nicht unerhebliche Kosten
und Unannehmlichkeiten zu vermeiden, dass Sie den vorgenannten Betrag
unter Angabe des Aktenzeichens innerhalb von 14 Tagen auf unser Konto-Nr. 648 xxx xxx
(BLZ 200 xxx xx) bei der Treuunddoofbank AG Hamburg überweisen,
oder sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Perverso Inkasso GmbH

Postfach 30 xx xx

20314 Hamburg

Tel.: 040 80 xx xx xxx

Fax: 040 80 xx xx xxx

e-Mail: info@perverso.de


MUSTER! +++++++++++++++++++DATEN GEÄNDERT

Dann lesen Sie meinen folgenden Beitrag und

bitte beachten Sie auch meinen Tipp am Ende dieser Seite !


Das folgende Beispiel steht nur für einen Ablauf aus vielen anderen möglichen Variationen .
Konsequenzen und Verlauf sind aber typisch und durchaus repräsentativ für diese Art der Abzocke.


Per E-Mail erhielt ich am 23.12.2003 u.a. folgende Info:
Hallo!
Fang ich erstmal von vorn an:
Vor kurzem hatte ich die von dir genannte Telefonnummer mit der 040 Vorwahl auf meinem Handy!
Dummerweise ist es mir passiert, dass ich auf die Rückruftaste gekommen bin.
Nach dem hab ich mich im Internet umgeschaut, was das denn für eine Nummer gewesen sein könnte.
Dabei bin ich auf deine Seite gestoßen. Ich hab mich erstmal ziemlich erschrocken, weil du ja schreibst,
dass bei dieser nummer schon fürs Anwählen 68 € anfallen und danach für jede angefangene Minute auch 68 €.
Dies ist allerdings Falsch! Nach einer aufwendigen Suche habe ich folgendes gefunden:
040-Nummer auf dem Handy kann teuer werden
0190 und 0137-Nummern sollte man nicht zurück rufen! Das weiß inzwischen nahezu jeder Handykunde,
der Abzockern aus dem Weg gehen will. Nun kommen aber eben jene Abzocker mit einer neuen,
harmlos aussehenden Masche um die Ecke: Die lassen die Handys der Kunden mit einer normalen
Hamburger Rufnummer einmal klingeln. Wer zurück ruft, tappt in die Falle.
"1 Abruf in Abwesenheit" steht auf dem Display, nach dem Blick in die Anruferliste weiß der Handykunde,
dass jemand aus Hamburg versucht hat in zu erreichen. +49408090995xx steht auf dem Display.
Statt aber dann einen Bekannten dran zu haben, säuselt ihm eine Tonband-Stimme ins Ohr:

"Hallo Schatz, schön dass du zurück rufst".

Weiter verkündet die Stimme, der Dienst sei "extrem Hardcore" und koste nur 1 Euro am Tag
bei einer Mindestlaufzeit von 30 Tagen. Richtig gelesen: Trotz der tatsache dass eine Hamburger Rufnummer gewählt wurde,
kommt so mit einem Gespräch ein Vertrag über "Erwachsenenunterhaltung" zu Stande.
Unbedarfte drücken dann wie gefordert die "5". Wenige Tage später flattert dann eine dicke Rechnung in den Briefkasten.
Rechnungssteller ist Audiovisual Telecom Services GmbH aus Hamburg. tarif-express.de hat sich auf die Suche gemacht.
Mit Hilfe der Hamburger Morgenpost haben wir ATS ausfindig gemacht. Dabei haben sich die Herrschaften,
die augenscheinlich und nach Informationen von der Verbraucherzentrale Hamburg,
Nachfolger der berüchtigten IBC Telecom sind, gut versteckt.
"Im Handelsregister ist als Anschrift die Adresse eines Rechtsanwalts in der Kleinen Johannisstraße registriert.
Die Wahrheit ist: ATS hat seinen Sitz in einem modernen Bürokomplex an der Süderstraße,
im so genannten "Bürocenter City-Süd". Damit Passanten das nicht bemerken, verschweigt die Firmentafel",
weiß Olaf Wunder, Chefreporter der Hamburger MoPo.
Der "Anruf-in-Abwesenheit"-Trick ist aber nur eine Masche. ATS hat noch viel mehr drauf:
Die Verbraucher-Zentrale warnt auch vor den Annoncen von ATS, die in Zeitungen und Zeitschriften erscheinen.
Da dort ebenfalls eine scheinbar harmlose 040-Nummer angegeben ist, rufen manche an - ob aus Neugierde oder aus Verlangen.
Am Ende ist es das gleiche Lied: Eine saftige Rechnung flattert ins Haus. Selbst wer nur zwei Sekunden reingehört hat,
soll gleich für das 30-Tages-Abo zahlen.
Die Verbrauchernzentralen raten, fragliche Rechungen nicht zu bezahlen.
Zwar schalte ATS wie auch IBC ein Inkassounternehmen ein.
Dieses scheint jedoch nach Recherchen von tarif-express.de eng mit den Abzockern verbunden zu sein.

Von gerichtlichen Auseinandersetzungen sei jedoch noch nichts bekannt geworden.
Zwar geht es dabei um diese Nummer 040/8090995xx und du beziehst dich auf die Nummer 040/8090996xx,
dennoch bin ich der Ansicht, das es sich bei beiden Nummern um die Firma ATS handelt.
Demnach hast du von diesem "Betroffenen" eine falsche Erklärung bekommen!
Nachdem ich diese Artikel im net gelesen habe, habe ich mich auch bei meiner Telefongesellschaft erkundigt.
Diese teilte mir mit, dass nicht, wie du es beschreibst, die Einwahlgebühr 68 € und jede weitere Minute auch 68 € kosten,
sondern, dass für die Einwahl lediglich die normale Verbindung nach Hamburg abgerechnet wird.
Wenn man allerdings, wie im Artikel beschrieben, nach der Unterhaltung die 5 drückt,
erhält man eine monatliche Rechnung über 69,95 €. Allerdings wird dringend davon abgeraten diese zu bezahlen!
Dabei besteht die Gefahr, dass die Firma ATS an die persönlichen Kontodaten kommt.

Ich hoffe du liest die Mail und wirst deine Warnungen demnächst überarbeiten

Viele Grüße

maryane

(E-Mailadresse bekannt)


*Für die Richtigkeit dieser Behauptungen kann ich keinerlei Haftung übernehmen,
da ich solche Nummern aus verständlichen Gründen selbst nicht anwählen werde!
(Der geschilderte Sachverhalt ist leider kein Einzelfall!)


Diese Masche ist keineswegs neu!
Vor Jahren schon kassierte eine Firma mit Namen
International Billing Collection ( IBC )
in Hamburg über normale Telefonnummern ab.
Ging es zunächst nur um zweifelhafte Erotikangebote ( In der Regel schlüpfrige Sätze vom Band ),
folgte dann mit der Handywelle rasch eine zusätzliche Einnahmequelle der suspekten Firma durch die
neuere Zielgruppe der Klingelton-Kiddies.
Ob es um Sex geht oder ausgefallene Klingeltöne...Die Masche ist im wesentlichen die gleiche:

Der Kunde wird durch Werbung in den Medien, Kurznachrichten auf dem Handy oder direkte Anrufe der Firma
( evtl. auch auf dem AB des Opfers)
zum Anruf/Rückruf einer normalen Festnetznummer (In der Regel 040-Vorwahl, normaler Telefontarif) bewegt.
Dabei wird er dann in einem psychologisch sehr professionell aufgebauten Gespräch nach allen Regeln der Kunst nach Anschrift, Kontodaten und weiteren personenbezogenen Daten ausgefragt.
Zum Beispiel, um eine angeblich versehentlich bereits getätigte Abbuchung oder Bestellung bei der Firma zu stornieren oder Kontodaten für Rückerstattungen zu erhalten.

Natürlich sind all diese Gründe frei erfunden und der Angerufene täte gut daran,
sofort aufzulegen und keinerlei Daten preiszugeben. Aufgrund der Telefonbucheinträge kann die Firma zu diesem Zeitpunkt allerdings trotzdem bereits über die genaue Anschrift informiert sein.

Ist Ihre Postdresse erst einmal bekannt, flattert Ihnen einige Tage später eine ganz normale Rechnung ins Haus.
Und zwar über ein oder mehrere kostenpflichtige Beratungsgespräche.
Dabei bezieht man sich auf alle mit der Firma geführten Gespräche,
also auch dem 1. Anruf des Mitarbeiters zum Zwecke der Stornierung, wie ich anfangs schon erwähnte.
Es werden nun erstmals Gebühren genannt, auf die aber während der Gespräche selbst niemals hingewiesen wurde.

Begleichen Sie diese Rechnungen nicht, was ich Ihnen auch dringenst raten würde,
folgen Mahnungen der Firma oder eines von ihr beauftragten Inkassobüros.
Auch auf diese Mahnungen sollten Sie nicht reagieren, schon gar nicht mit einem Rückruf
auf der kostenpflichtigen Firmennummer.
Aber reichen Sie Kopien der Rechnungen und Mahnungen im Betrugsdezernat der örtlichen Kripo, sowie
einer Zweigstelle des Verbraucherschutzes und der Reg-TP ein.

Zahlen müssen Sie grundsätzlich nur gerichtliche Mahnbescheide....

.....oder einen kleinen Vorschuss beim Besuch des Gerichtsvollziehers.
Wird ein solcher Mahnbescheid aber korrekt über Zustellungsurkunde zugestellt,
sollten Sie auf jeden Fall innerhalb der nächsten 14 Tage schriftlich
per Einschreiben/Rückschein Widerspruch einlegen.
Die Firma wird sich dann entscheiden müssen, ob sie ihre Ansprüche
in einem Verfahren tatsächlich gegen Sie durchsetzen will oder nicht.


In der Regel dürfte dies aber für eine Betrügerfirma wenig attraktiv sein,
da in solchen Verfahren genauestens geprüft wird,
ob die in Rechnung gestellten Leistungen überhaupt erbracht,
und vor dem eigentlichen Telefonat deutlich und verbindlich
auf die Gebührenpflichtigkeit des Anrufes hingewiesen wurde.
Dies wird in den meisten Fällen nicht so sein.
Dazu kommt der fehlende Nachweis, welche Person überhaupt am Telefon
die sog. Dienstleistungen in Anspruch genommen hatte.
Ein Mitschneiden des Gespräches von Seiten der Firma ist meiner Ansicht nach
vor Gericht als Beweis nicht zugelassen.
Zudem würde eine genauere Durchleuchtung der suspekten Firmenmethoden
mit Sicherheit keinen besonders guten Eindruck beim Richter hinterlassen.
Sie können also davon ausgehen, dass Firmen wie
ATS oder IBC letztendlich
lieber auf ihre Forderungen verzichten, als in einem Prozess
noch weiter ins Zwielicht zu geraten.

Dennoch könnte in Einzelfällen formaljuristisch
eine nachweisbare Leistung durchaus erfolgt sein,
wenn etwa nach vorheriger Ankündigung der entstehenden Kosten
auf eine 0190-er Mehrwertnummer umgeleitet wurde,
und bereits Einzug über Telefonrechnung erfolgte.
Diese Gebühren mussten bei korrektem Prozedere der Firmen
bis vor kurzem auch noch in voller Höhe gezahlt werden.
Erst eine
Entscheidung des BGH vom März 2004
hat auch diesen Taktiken weitgehend einen Riegel vorgeschoben.
Lesen Sie bitte mehr dazu auch auf meinen Seiten unter:

erotic004.htm

und beachten Sie dort die weiterführenden Links.


Mittlerweile stellt sich die Lage folgendermaßen dar:

 

Die Firma IBC aus Hamburg stellte dann am 30.11.2002 aufgrund eine Welle von Anzeigen
bei der Staatanwaltschaft Hamburg ihre sog. Geschäftstätigkeit ein.


Es dauerte aber nicht lange, bis "neue" Firmen in die nun freigewordene Nische sprangen:


1....
Audio Visual Telecom Services (ATS)
Die Abzocke ist dieselbe. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen sollen Sie anschließend
eine Rechnung über derzeit 65,95 EURO zahlen.


2.... Hamburger Forderungs Management GmbH (HFM)
Ebenfalls gleiche Masche, nur die Höhe der Beträge variiert mit 49 EURO für ein Monatsabonnement.

3.... Ebenso gab es einen dänischen Ableger von IBS, die mittlerweile wieder aufgelöste MSB -Danmark,
deren damaliger Geschäftsführer kurioserweise (im Gegensatz zum amtlichen Handelsregistereintrag)
auch auf der Webseite von
HFM als Geschäftsführer eingetragen war.


Bei der Eintreibung der Beträge geht man zunächst nicht zimperlich vor.
In der Regel wird abgemahnt , mit gerichtlichen Maßnahmen gedroht
und rasch ein Inkassounternehmen eingeschaltet.
Die Firma
Persolvo Inkasso GmbH arbeitete dabei bisher mit ATS
und vormals auch
IBC offensichtlich sehr eng zusammen.


Erst wenn der Kunde trotz Androhung weiterer Maßnahmen weder
auf die Rechnung noch auf Mahnungen der Firma selbst oder Anschreiben des
Inkassounternehmens reagiert, wird in der Regel die Angelegenheit fallengelassen
und aus gutem Grunde auch nicht weiter gerichtlich verfolgt.


Ausnahmen sind, wie bereits gesagt, formaljuristisch rechtmäßige Forderungen.
Diese dürften aber mit der neuen Gesetzgebung ab dem 15.08.2003
und der aktuellen Entscheidung des BGH immer seltener werden.


+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
LINKS:


http://www.heise.de/newsticker/meldung/29399


http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteTelekommunikation/ATS.htm

http://www.vz-nrw.de/UNIQ108391542613606638/doc7952A.html


http://www.konsument.at/seiten/p1425.htm


http://www.konsument.at/seiten/p1550.htm


http://www.verbrauchernews.de/artikel/0000014269.html


ACHTUNG:

Hier noch einmal die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen:

 

1. Dialer und 0190er-Nummern:
Die neuen Regeln...
(Stand: 18. August 2003)

Am Freitag, dem 15.08.2003 trat nun endlich das neue Gesetz zur Bekämpfung
des Missbrauchs von 0190er und 0900er-Rufnummern in Kraft.
Damit sollen zukünfig der Schutz des Verbrauchers und die Durchgriffsmöglichkeiten
der Regulierungsbehörde (RegTP) deutlich verbessert werden.

Laut Gesetz dürfen künftig nur noch zwei Euro pro Minute oder
- bei zeitunabhängigen Diensten - 30 Euro pro Anwahl in Rechnung gestellt werden.
Die genauen Tarife müssen außerdem gleich nach Einwahl unmissverständlich
mitgeteilt werden. Erst drei Sekunden später beginnt dann der Gebührenzähler zu laufen.
Höhere Tarife sind grundsätzlich auch möglich, werden aber von der Eingabe
einer persönlichen PIN-Zahl abhängig gemacht, die der Anrufer vorher erst
schriftlich beim Dienstanbieter beantragen muss, um sich damit
ähnlich wie bei der Nutzung der EC-Karte vor jedem Anruf persönlich auszuweisen.
Die nach diesem System anfallenden Gebühren wären rechtlich legitim und einklagbar.

Leider ist dieses Gesetz aber zunächst nur für das Festnetz verbindlich.
Den Anbietern der Mobilfunknetze soll somit eine Übergangsfrist
für die erforderliche, gesetzeskonforme Nachrüstung der Server
eingeräumt werden.

Ausserdem gilt die neue Regelung nicht rückwirkend und so muss jeder Betroffene einen
Rechtstreit nach wie vor selbst durchfechten.
Es empfiehlt sich der Abschluss eines Vertrags-Rechtschutzes.

Zudem wurden im aktuellen Entwurf jedoch andere Mehrwertdienste-Nummern
wie z.B. 0137-er oder
820er Nummern wie z.B. 82094 usw. bisher nicht berücksichtigt
und bilden somit ein ideales Ausweichpotential für unseriöse Anbieter.

Mehr: www.stern.de/computer-technik/telefon/

 

Den genauen Text des Gesetzes und weitere Informationen
finden Sie auf den folgenden Seiten der Reg.TP:

http://www.regtp.de

http://www.regtp.de/mwdgesetz/02817/00/index.html


Dialer-Abzocke ((Stand: März 2004).z 2004)

Sicher haben auch Sie schon die neuesten News von der Dialerfront in den Medien vernommen.

Netzbetreiber müssen neuerdings das Risiko im Falle eines Missbrauchs
der von ihnen freigeschalteten 0900-er und 0190-er Servicenummern tragen.
Bisher konnte ein einziger Klick im Internet zuweilen verheerende finanzielle Folgen
für unbedarfte Surfer haben.
Installierte sich nämlich
per Active-X Control etwa unbemerkt ein Dialermodul im Hintergrund,
liefen automatisch alle weiteren Internetverbindungen über diesen, extrem überteuerten Zugang, und die monatliche Telefonrechnung konnte so leicht mit einem Schlag
in die Tausende gehen.
Nach bisherigem Recht musste der Kunde die Rechnung auch zahlen, was im Falle einer Kundin des Berliner Stadtnetzbetreibers
Berlikom mit ISDN Anschluss zu einer Forderung
von ca.
9000 Euro führte!!!

Der Sohn der Kundin hatte beim Surfen im Internet einen sog. "
Highspeed-Zugang"
zu einer bestimmten Website heruntergeladen. Tatsächlich verbarg sich dahinter aber ein Dialer,
der die bisherige Konfiguration des Rechners derart veränderte, dass nunmehr sämtliche Internet-Verbindungen
nur noch über eine teure 0190er-Nummer hergestellt werden konnten.
Diese Manipulation blieb
selbst nach Löschung des Trägerprogrammes weiterhin bestehen
und war bei standardmäßiger Nutzung des PC nicht ohne Weiteres erkennbar.

Doch die dabei entstehenden Kosten, muss der Nutzer nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nun im Regelfall doch nicht mehr selbst zahlen,
wenn ihm kein Verstoß gegen Sorgfaltspflichten vorzuwerfen ist.
Laut
BGH ist er auch keineswegs verpflichtet, Schutzprogramme gegen "Dialer" zu installieren.
Laut Urteil des BGH haben Telefonnetzbetreiber, die Rechnungen für Dialer-Firmen einziehen,
ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Inanspruchnahme dieser Mehrwertdienste,
weil sie daran
mitverdienen. Deshalb sei es auch angemessen,
dass sie in solchen Fällen das Missbrauchsrisiko und die dabei entstehenden Mehrkosten tragen.

Lesen Sie bitte HIER mehr darüber.


Schnelle Hilfe:

Was kann man tun?

 

Hier sei nochmals betont, dass alle Beiträge auf meinen Seiten
keine juristisch kompetente Rechtsberatung darstellen!
Sie entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung
und zeigen ,wie ich reagieren würde,
ersetzen aber keineswegs die Tätigkeit eines Anwaltes.


Bei der direkten Zusendung von Rechnungen an Ihre Anschrift
nach Anwahl einer
040-80xxxxxxxx Nummer liegen nach meiner Ansicht
ganz ähnliche Tatbestände zugrunde (vorsätzlicher Betrug)
auch wenn die Beträge im Regelfall nicht über eine Telefonrechnung eingezogen werden.

Grundsätzlich würde ich:

1. Auf gar keinen Fall zahlen!

2. Mich nicht einschüchtern lassen!

3. Keine weiteren Telefonate führen!


4. Mich zur Beratung sofort an


A- den Verbraucherschutzbund,


B- die Reg-TP,


C- eine KRIPO-Dienstelle (Betrugsdezernat),


D- einen Rechtsanwalt oder/und


E- an das zuständige Amtsgericht wenden

Alternativ würde ich mich

F- einer Sammelklage anschließen.

 

DER TECHNODOCTOR

 


                             
Mein Tipp: Bitte lesen Sie hier meine Meinung und beherzigen Sie meine TiPPS   Seite 1   Seite 2   Seite 3   Seite 4   AKTUELLES   SPAMMING   Archiv   STARTSEITE