Schwarze Liste 4

   

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In dieser Rubrik werden verschiedene Industrieprodukte, die nichts als Ärger machen
und speziell alle mir bekannten Programme, Windowsfunktionen oder
Hardwarekomponenten aufgelistet, die nicht auf Anhieb, nicht fehlerfrei oder
unter älteren Betriebssystemen wie Win 95 und Win 98/SE/ME/XP
überhaupt nicht mehr laufen, sowie mit schlechtem
oder bereits eingestelltem Support verbunden sind.

Das führt bei Rechnern im harmlosesten Fall zum Abbruch der Installation, kryptischen Fehlermeldungen oder schlicht zur Verweigerung des Programmstartes bzw. der Komponentenfunktion. Leider ist es aber auch nicht auszuschließen, dass bei der Installation einer neuen neuen Soft- oder Hardware oder auch von Updates wichtige Systemdateien, andere Anwendungen oder die Registry von Windows derart beschädigt werden, dass aufwendige Reparaturen bis hin zur Neuinstallation von einzelnen Anwendungen oder sogar des ganzen Betriebssystems nötig werden.
Sonstige Produkte verweigern einfach ihren Dienst, oder versehen diesen nur noch fehlerhaft.

Normalerweise sind alle Hersteller gesetzlich sogar zu mehrjährigen Support- und Garantieleistungen bezüglich ihrer Produkte verpflichtet.
Das betrifft
Ersatzteile bei Geräten und Maschinen ebenso wie Serviceleistungen per E-Mail oder über telefonische Hotlines.
Kein anderer
seriöser Industriezweig nimmt sich wie die IT-Branche die beispiellose Frechheit heraus, fehlerhafte oder unausgereifte Produkte durch immer neue, teurere Versionen zu ersetzen , Supportfristen immer kürzer und Hotlines immer teurer zu gestalten, anstatt die bereits im Handel befindlichen Produkte erst einmal bis zur Zufriedenheit der Anwender zu optimieren. Kaum ein Kunde kann es sich auf Dauer leisten, spätestens alle 2 Jahre Betriebssystem, Hardwarekomponenten, Anwendungen und möglicherweise sogar den kompletten Rechner zu wechseln, nur damit er in den Genuss der allerneuesten Kreationen und Spielereien der Softwareindustrie kommen kann.

Aber genau das scheint heutzutage das Ziel der IT-Branche und leider auch vieler anderen Firmen zu sein!


Sie wollen ausserdem wissen, welche Sicherheitslücken oder Angriffspunkte
(z.B. Exploits) für eine bestimmte Software bekannt sind?
Dann sollten Sie mal die Webseite des Hasso-Plattner-Instituts aus Potsdam besuchen!
Das HPI-VDB-Portal ist im Zuge der Forschungsarbeiten des IT-Security Engineering Teams am Lehrstuhl "Internet-Technologien und -Systeme" von Professor Dr. Christoph Meinel am Hasso-Plattner-Institut zum Thema "Security Analytics" entstanden.
Es bietet eine umfassende und sich selbst aktualisierende Datenbank der bekannten Software Sicherheitslücken. Die Quelle dieser Informationen sind textliche Fehlerbeschreibungen der Software-Hersteller und andere im Internet verfügbare Portale mit Informationen zur Verwundbarkeit von Software und IT-Systemen.
Auf der Basis eines strukturierten Datenmodelles werden diese Informationen gesammelt, aufbereitet, ausgewertet, normalisiert und in maschinenlesbarer Form der Öffentlichkeit in einer hochperformanten Datenbank frei zugänglich gemacht.

Sie können dazu einfach folgenden Link nutzen: Schwachstellen-Datenbank

(Quelle: https://hpi-vdb.de/vulndb/ )


Siehe auch:

Kampf der Browser

Die Abwracker

Melde Murks, damit andere davon erfahren!


Beispiel 13: Digitale Küchenwaage Soehnle Plateau (bis 10 kg)
Meine bisherigen Soehnle-Waagen zeichneten sich allesamt durch ein gutes Preis-Leistungsverhältnis, hohe und reproduzierbare Genauigkeit sowie ausgesprochene Langlebigkeit aus. Dies galt sowohl für Küchenwaagen als auch Personenwaagen. Die hier vorgestellte Soehnle Plateau ist mittlerweile über 15 Jahre alt und leistete bisher stets treue Dienste als Tierwaage für unsere Kaninchen.

Als eines Morgens die Waage dauerhaft nur noch "2 g" anzeigte und sich auch nicht mehr ausschalten ließ, wechselte ich sofort die 3 Batterien.Trotz erfolgtem Batteriewechsel zeigte sie anschließend einmal kurz "CAL" an und war seitdem nicht mehr in der Lage korrekt zu wiegen. Der Nullpunkt schwankte ständig zwischen 0 und -28 g und schon kleinste Gewichte (2-3 g) brachten die Anzeige zum Überlauf: (---).

Also war der erste Schritt die telefonische Kontaktaufnahme mit dem Soehnle-Leifheit Verbraucherservice.
Dort verwies mich eine sehr freundliche Dame lediglich an einen anderen Soehnle-Service für Geschäftskunden, da man selbst keinerlei Techniker zur Verfügung hätte und bei Reklamationen die Geräte einfach nur tauschen würde, anstatt sie zu reparieren.
Da meine 5-Jahres-Garantie ohnehin bereits lange abgelaufen war und das Modell auch gar nicht mehr hergestellt wurde, stand diese Option für meinen Fall natürlich nicht zur Verfügung.
In einer weiteren Anfrage per E-Mail teilte man mir dann schließlich noch mit, dass vermutlich durch einen Schlag oder Fall der Waage deren "
innere Mechanik" und somit auch der CHIP gelitten hätte und sich dies weder reparieren ließe, noch die Kosten einer solchen Reparatur in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamtwert der Waage stünden.
Da die Waage außer Gehäuse und Wägeplatte lediglich einen Ein-Punkt-Sensor, zwei Microtaster, einige SMD-Widerstände und SMD-Kondensatoren in der Peripherie rund um eine vergossene One-Chip-Schaltung, also
keinerlei "innere Mechanik" enthält, eine wahrlich merkwürdige Diagnose, zumindet in den Augen eines hilfesuchenden Laien.
Da ich nach Zerlegen der Waage und genauer Untersuchung der zugehörigen Elektronik keinerlei technische Fehler finden konnte, lag der Schluss nahe, dass die interne Werkscalibrierung im Waagenchip wohl aufgrund einer tiefentladenen Batterie und evtl. einigen unvorsichtigen Betätigungen der Taster während des nachfolgenden Batteriewechsels gelöscht wurde. Also blieb schließlich nur noch die Frage, wie die Waage neu kalibriert werden konnte.
Eine umfassende Recherche im Internet erbrachte ebenfalls keinen Erfolg.
Zwar findet man dort alle möglichen Beschreibungen zur Kalibration der verschiedensten Digitalwaagen.
Nur für mein Modell waren diese leider allesamt nicht anwendbar.
Nach einigen erfolglosen Anläufen fand ich dann schließlich doch die Lösung.
Meine Anleitung finden Sie unter "
Gegenmaßnahmen".

Gegenmaßnahmen:

Diese sind in diesem Falle sehr einfach!
Die Waage kann mit folgender Anleitung sehr leicht und
ohne Demontage
von Jedermann problemlos
nachkalibriert werden.

Sie benötigen dafür lediglich entweder ein 5 kg-Eichgewicht (erhältlich über den Fachhandel)
oder eine digitale
10 kg-Referenzwaage um einen Topf mit Wasser genau auf genau 5000 g (+/- 1 g ) einzuwiegen.
Ich rate Ihnen allerdings zur Referenzwaage, da ein geeichtes
5 kg-Prüfgewicht so um die 200 € kosten dürfte.
Eine gute
Haushaltswaage (z.B. die Soehnle Page Profi, bis 15 kg)
erhält man dagegen schon
unter 50 € oder leiht sie sich einfach zur Wägung aus.

1....Spannungsversorgung durch Lösen einer der 3 Batterien unterbrechen.

2....Nun die beiden Taster ("g/lb" und "On/Off") gleichzeitig drücken,
gedrückt lassen und dabei die
Batterie wieder einsetzen.

3....Auf der Anzeige der Waage erscheint "CAL" und danach irgend eine Phantasiezahl.

4....Jetzt nochmals den Taster g/lb drücken.

5....Das Display zeigt nun "5000 g".

6....Nun das 5 kg-Gewicht auf den Wägeteller stellen.

7....Das Display zeigt bei korrektem Eichgewicht nun ungefähr "45000"

8....Erneut g/lb drücken.

9....Das Display zeigt erneut "CAL" und
die Waage schaltet anschließend automatisch ab.

10....Nach einem Neustart ist die Waage auf das betreffende Eichgewicht kalibriert.

FAZIT:

Trotz aller sonstigen Pluspunkte für das Produkt an sich finde ich den Service
von
Soehnle-Leifheit zumindest in diesem Falle nicht besonders überzeugend.


Meine Meinung:

Auch hier geht es offensichtlich mal wieder um
Abwracken
....Wegwerfen...Austauschen...Neu kaufen!
Grundsätzlich sollte das bei einer immerhin
5-jährigen Garantiespanne niemanden wirklich verwundern.
Traurig finde ich es allerdings, kritiklos Produkte zu entsorgen, die eigentlich gar nicht wirklich defekt sind,
sondern nur etwas Wartung oder eine neue Kalibration benötigen, um problemlos weitere Jahre einwandfrei zu funktionieren.
Entsprechende Hinweise dazu sollten also eigentlich schon den Bedienungsanleitungen beiliegen
oder zumindest dem Servicecenter bekannt sein.

DER TECHNODOCTOR


Beispiel 14: Gefährliche Zeitbomben und Betrug am Kunden
Restmengen in Lösungsmittelgebinden am Beispiel Aceton
Wer kennt sie nicht? - Flaschen mit diversen Lösungsmitteln aus Supermarkt und Baumarkt. Nominal enthalten sie 1 Liter und der sollte eigentlich auch komplett nutzbar sein. Leider ist dem allerdings nicht so!

Wer mal solch eine "leere" Flasche geschüttelt hat, merkt nämlich schnell, dass da noch ein unbestimmter Rest drin sein muss.
Ein Rest allerdings, der sich auch mit noch soviel Kippen und Schütteln
nicht mehr weiter entleeren lässt. Das hat seinen Grund in der im Deckel viel zu tief versenkten Ausgusstülle. Stellt man die Flasche auf den Kopf, steht eine Restmenge wie ein kleiner See rund um diese mehrere mm ins Volumen ragende Tülle,
ohne jemals auf natürliche Weise abfließen zu können.

Folge:
Die Flasche kann vom Käufer weder auf
normale Weise restentleert entsorgt werden, noch lässt sich die mehr oder weniger große Restmenge bestimmungsgemäß nutzen.

Dieses Phänomen ist weder neu noch beschränkt es sich nur auf Lösungsmittelgebinde.
Auch Shampoos, Zahnpasta, manche Parfums, Sprays und viele andere Produkte befinden sich oft in solch "speziellen" Behältnissen, deren
normale Nutzung eine komplette Entleerung des Inhaltes quasi ausschliesst.
Ganz zu schweigen von verstopften Sprühdüsen und ähnlichen Rohrkrepierern. Dadurch wird das Produkt schneller "verbraucht" (
besser: unbrauchbar!) und der Kunde gezwungen, ein neues Exemplar zu kaufen.
Um doch noch an die verbleibenden Restmengen zu gelangen muss also getrickst werden.

So lassen sich die meisten Tuben etwa aufschneiden, Shampooreste mit kleinen Wassermengen verdünnen und so aus der Flasche spülen. Selbst Parfums mit abenteuerlichen Flacons können mehr oder weniger gewaltsam über Zerstörung des zumeist am Gefäß angekröpften Zerstäuberverschlusses entfernt werden.
Andere lassen sich mit einer kleinen Menge Alkohol in einer Injektionsspritze (Apotheke) strecken oder herausspülen.

Manche Spraydosen neigen auch gerne mal dazu, auf "unerklärliche" Weise im Boden oder Ventil undicht zu werden und Nutzinhalt und Treibgas zu verlieren.- Meist kann der Inhalt nur noch durch nachträgliches Aufschneiden oder Anbohren des Dosenbodens mit einem Dorn sowie Umfüllen in eine kleine Glasflasche gerettet und weiter verwendet werden.

Im Falle der Lösungsmittelgebinde ist das ganz ähnlich.
Allerdings um ein Vielfaches
gefährlicher!
Diese Verkaufsstrategie der Hersteller/Abfüller erweist sich bei näherer Betrachtung im Falle entzündlicher, gesundsheitsgefährdender und umweltschädlicher Chemikalien, wie etwa Lösungsmitteln dabei geradezu als unverantwortlich und kriminell!
Leider können diese nach derzeitiger Gesetzeslage juristisch leider wohl kaum belangt werden, da sie in geschickter Weise die Haftung per Etikett auf ihre Kunden abgewälzt haben.

 
Der faule Trick der Hersteller:
Er versieht die Gebinde ganz einfach mit einer speziellen
Formulierung auf jedem Produktaufkleber, in welcher explizit darauf hingewiesen wird,
dass "
nur restentleerte Gebinde.." mittels Recyclingtonnen oder über den Restmüll entsorgt werden dürfen. Das verwundert nun ein wenig, wenn man bedenkt, dass der Hersteller eine solche "Restentleerung" ja durch das Flaschendesign selbst technisch bereits vorab entsprechend unmöglich gemacht hat, wie ich im Folgenden noch zeigen werde.

Sollten sich also noch Reste in der Flasche befinden, und das ist ganz offensichtlich prinzipiell fast immer der Fall, wird freundlich auf Sammelstellen für Sondermüll verwiesen. Aber wer wird sich auch an diese Vorschrift halten? Viel zu umständlich und kompliziert für Otto-Normalverbraucher! Eigentlich sollte es hier also eine europaweit gesetzlich geregelte Rücknahmeverordnung durch den Einzelhandel geben, wie sie etwa bei Batterien oder Motoröl ja auch schon lange praktiziert wird. Leider ist dem aber bisher noch nicht so.

 
Der Hinweis selbst hat es allerdings auch in sich!
Außer der Funktion des formaljuristisch cleveren Haftungsauschlusses zugunsten des Herstellers besteht im speziellen Fall von Lösungsmitteln (hier: Aceton) ein wirklich ernstzunehmender Hintergrund u.a. in Form erheblicher Gefahren (Explosion etc.) durch die in der Flasche gebildeten Restlösungsmittel-Luft-Gemische.

Auf der Flasche befinden sich auch dazu Hinweise zu den betreffenden
Gefahrenklassen!
(hier: Aceton)

Eine lange Liste!
Insbesondere
H225 und P210 bestätigen diesen Beitrag.
Merkwürdigerweise fehlt jedoch der Hinweis auf die bereits erwähnte Explosionsgefahr von Lösungsmittel-Luft-Gemischen nach
H200 und H205! Das mag wohl daran liegen, dass die Kennzeichnung sich nur auf das (luftfreie) Lösungsmittel an sich bezieht, ist aber meiner Ansicht nach gefährlich verharmlosend. Nicht jeder Verbraucher kennt also auch diese zusätzlichen Gefahren.

Stellt sich also zunächst einmal die Frage, wie groß diese Restmengen nun tatsächlich sind und wieviel Luftvolumen zur Bildung explosiver Gemische
sich zusätzlich im nicht restentleerten Gebinde befindet.

Und was könnte man tun, um die
erforderliche Restentleerung selbst vorzunehmen und all diese Gefahren zu entschärfen?

 
Gegenmaßnahmen:

Am einfachsten könnte man zur Restentleerung den Boden mit einem einem sog. "Milchdosendorn" anstechen, wie er lange Zeit in ziemlich jedem Haushalt zur Lochung von Kaffemilchdosen üblich und vorhanden war.
Also am Besten mal die Oma fragen. ;-))
Oder siehe hier:
http://www.gmuender-tagespost.de/10129128

Ich habe hier mittels eines haushaltsüblichen elektrischen Dosenöffners den Boden der Flasche allerdings komplett entfernt, um außer der Restentleerung auch noch einen Blick ins Innere erreichen zu können.

Dazu stellt man die Flasche am besten umgedreht auf einen Glaskrug o.ä. und setzt dann den Öffner vorsichtig am Bodenrand an (siehe roter Kreis).
Achten Sie bitte darauf, dass die Flasche vorher gut verschlossen wurde und auch stabil auf dem Krug aufliegt. Der hier verwendete Öffner läuft nach dem Start selbstständig um den gesamten äußeren Bodenrand herum und trennt diesen mittels einer scharfen Schneiderolle sauber und relativ gefahrlos von der restlichen Dose.

ACHTUNG!
Beim Öffnen könnte sich der Doseninhalt (z.B. durch statische Entladungen oder Funkenbildung im Motor des Öffners) theoretisch entzünden oder explodieren!
Bitte tragen Sie daher grundsätzlich eine Schutzbrille und Handschuhe, meiden Sie die Nähe von offenen Feuer (z.B. Zigarette) sowie direkter Sonnenbestrahlung und öffnen Sie das Gebinde nur an einem rundum feuersicheren Ort im Freien.

Für eventuelle Unfälle und Folgeschäden übernehme ich keinerlei Haftung!

 
Nachdem der Öffner einmal ganz herum gelaufen ist,
lässt sich der Boden leicht abnehmen.
 
Ein Blick ins Innere des Gebindes zeigt deutlich die viel zu weit ins Lumen vorstehende Tülle, sowie eine noch erhebliche Restmenge an Lösungsmittel.
 
Ich habe die Restmenge nun einfach über den offenen Boden in einen kleinen Messbecher gefüllt und ziemlich genau 50 ml gemessen. Das sind immerhin satte 5% von ursprünglich 1 Liter Nominal-Inhalt.

Fazit:
Ein doch erhebliches Restvolumen von 5 % ergibt mit 95 % darüber stehendem Luftvolumen durchaus eine gesättigte, explosionsfähige Mischung und damit ein entsprechend großes Gefahrenpotenzial.


Nach Umfüllen in eine Glasflasche kann der Lösungsmittelrest natürlich weiter genutzt und nach gründlichem Auslüften des derart restentleerten Gebindes nun auch dieses unbedenklich über die üblichen Müll- und Recylingsysteme entsorgt werden.


Meine Meinung:

Nicht entleerbare Restmengen in Flaschen für Waschbenzin, Aceton oder andere Lösungsmittel sind meiner Ansicht nach nicht nur Betrug am Kunden durch vorsätzliche Nutzungseinschränkung des Inhaltes, sondern auch eine geradezu kriminelle Verführung zu Verstößen gegen den Umweltschutz. Frei nach dem Motto: "Wo nix mehr rauskommt ist auch nix mehr drin" beherzigt nämlich kaum jemand den clever aufgedruckten Entsorgungshinweis des Herstellers, "nicht restlos entleerte Gebinde" bei einer speziellen "Sammelstelle für Sondermüll" abzugeben. Zudem ist er sich des "nicht restentlehrten Zustandes" seines Gebindes ja meist auch gar nicht bewusst. Da alle brennbaren Lösungsmittelreste ziemlich explosive Luftgemische bilden, lauern diese nach der üblichen Entsorgung durch den Verbraucher (etwa über gelbe Wertstofftonnen oder Restmülltonnen) also weiterhin in den Flaschen, weil Hersteller oder Abfüller ja von vornherein deren vollständige Entleerung auf unmöglich gemacht haben!

Das heißt also im Klartext:
Für Otto-Normalverbraucher alles viel zu umständlich.
Allerdings haftet er leider dennoch alleine bei möglichen Unfällen durch die in seinen Gebinden verbliebene Inhalte!

DER TECHNODOCTOR


Beispiel 15: "Leider ist der gesuchte Akku nicht mehr lieferbar....."
Alternative Stromversorgung für Handy-Dinos
Schon lange ist sie vorbei, die gute alte Zeit der Handygenerationen mit Nickel-Cadmium- (NiCd) oder Nickel-Metallhydrid-Akkus (NiMH).
Aber diese Dinosaurier der mobilen Telekommunikation sind noch lange nicht ausgestorben. Nicht nur Sammler und Liebhaber antiker Technik interessieren sich auch heute noch für diese recht simplen Geräte. Wer danach sucht, findet nach wie vor entsprechend günstige Angebote im Netz. Die alten Teile sind recht robust und zuverlässig, können leicht zerlegt und repariert werden, und reichen zumindest als Notrufhandy im Auto für einfache Telefonate oder SMS-Versand völlig aus. Auch ich nutze u.a. eines dieser Geräte noch regelmäßig im Fahrzeug, nämlich das legendäre
c520 von Motorola, zusammen mit einer entsprechend angepassten originalen Freisprechanlage vom damaligen Motorola C160/D160.

Das Gerät selbst ist sehr zuverlässig, beinhaltet keinen überflüssigen Schnickschnack, wie Kamera oder Webanbindung, der während der Fahrt meiner Ansicht nach ohnhin keinen großen Nutzen macht. Alles könnte also schön und in bester Ordnung sein, wenn es da nicht ein Verschleißteil gäbe, welches mindestens einmal im Jahr ausgetauscht werden muss: Nämlich der Akku! Zwar sind Originalersatzteile für solche Oldies schon lange nicht mehr direkt über den Hersteller selbst erhältlich, aber über spezielle Internetforen und Onlineshops ließen sich bisher noch die meisten Teile einschließlich der dringend benötigten Akkus beschaffen.
Ein Nachteil dabei war zwar manchmal, dass diese Nachbau-Akkus aus China nicht immer 100 %ig genau in jedes Gerät passten und oftmals die eine oder andere Plastiknase abgefeilt werden musste, wollte man auch den Handydeckel noch richtig zubekommen.
Die meisten Produkte waren aber durchaus sofort und ohne Anpassung brauchbar.

 
Das Problem:

Der Pferdefuß bei solchen Akkus ist nämlich, dass man sie in der Regel nicht länger als max. 6 bis 8 Monate nutzen konnte, bevor deren Kapazität (angeblich) durch den Memoryeffekt immer weiter nachließ und die nutzbare Handy-Standby-Zeit sich damit ebenfalls entsprechend verringerte.
Zwar sollten theoretisch NiMH-Akkus im Gegensatz zu NiCd-Akkus keinem deutlichen Memoryeffekt mehr unterliegen, in der täglichen Praxis hat sich dies jedoch nur eingeschränkt bestätigt.
Daher hat man kurzerhand den NiMH-Memoryeffekt in
Batterieträgheitseffekt umgetauft.

Dazu kommt in der Herstellung von Nachbauakkus noch die Verwendung minderwertiger No-Name-Einzelzellen, deren Qualität und Lebenserwartung offensichtlich deutlich unter der entsprechender Markenprodukte liegt.
Der Sinn dahinter ist klar: Je schneller der Akku schlapp macht, desto eher wird er gegen ein neues Exemplar ausgetauscht. Daraus ergab sich ein über viele Jahre florierender Absatzmarkt, auch lange nach dem offiziellen Supportende durch die Handyhersteller.
Das gilt heute (
2015) leider nur noch sehr eingeschränkt für passende Handy-Akkus vom NiCd und NiMH Typ.

 
Gegenmaßnahmen:

Was kann man tun?

Wer sein Handy-Oldie weiter nutzen will, braucht also eine echte Alternative zu den (meist) nicht mehr lieferbaren Akkupacks. Dabei sollte der grundsätzliche Ansatz in der Überlegung liegen, dass alle noch so speziellen Bauformen im Inneren aus handelsüblichen Einzelzellen (1,2 Volt) bestehen, die lediglich im jeweiligen handyspezifischen Gehäuse zusammengeschaltet sind. Dazu kommen noch ein Temperaturfühler (meistens eine Diode) sowie eine Überhitzungssicherung.

Die hier verbauten Akkuzellen sind also in der Regel größenmäßig ähnlich oder gar identisch mit handelsüblichen 1,2 Volt AAA/Micro-Einzelakkus, die bis zu einer Kapazität von etwa 1000 mAh in jedem gut sortierten Elektrogeschäft oder Discounter erhältlich sind. Spezielle Einbauexemplare mit Lötfahnen kann man in Modellbaugeschäften oder im Elektronikversand erwerben.

Die Lösung unseres "Versorgungsproblems" liegt also auf der Hand:

Austausch der defekten Zellen im Akkupack durch frische, handelsübliche Einzelzellen.

Dazu sollte man zunächst das defekte Akkupack vorsichtig öffnen, um sich einen Überblick des Innenlebens zu verschaffen.
Da diverse Fabrikate im Detail auch ziemlich unterschiedlich aufgebaut sein können, werde ich mich hier auf das abgebildete Exemplar für
Motorola 160/520/3888/3180 beschränken, um das Prinzip zu erklären.

 
Ein Blick ins Innere des geöffneten Akkupacks lässt deutlich die 4 Zellen sowie eine Diode
als Temperatursensor für die Ladeelektronik des Handys und die ungefähre Position des Überlastungsschutzes erkennen.
Er kann allerdings auch an anderer Stelle vesteckt oder fest mit den Anschlussfahnen der Zellen verschweißt sein. In jedem Falle muss er zunächst abgetrennt und später wieder entsprechend mit den neuen Zellen verbunden werden. Die Diode sollte an der eingelöteten Position am Sensor-Gehäusekontakt verbleiben.
Man muss dann nur noch darauf achten, dass sie später mit der anderen Seite wieder an Minus (entweder kleiner Gehäusekontakt ganz außen oder eine Akkugehäuseseite wie im Bild) angelötet wird.
 
Der Überlastungsschutz verbindet mittig jeweils zwei in Serie geschaltete Zellen miteinander.
Im Ernstfall unterbricht er wie eine Schmelzsicherung dauerhaft den Stromkreis,
um evtl. Brände oder Explosionen der Zellen zu verhindern.

Hier finden wir ihn nach Herausnahme des Distanzblockes in eine mittigen Plastikrinne eingebettet und durch 2 kleine Kabel mit den Anschlussfahnen der Zellen verlötet.

 
Hier sehen Sie die Belegung der Kontaktflächen des Akkupacks von außen.
Bei der Herausnahme der Zellen müssen diese von den angepunkteten Stellen der Einzelzellen gelöst und getrennt wieder eingefügt werden. Am einfachsten werden sie nach dem Einsetzen mit dem Lötkolben vorsichtig erhitzt, so dass sie von alleine innen am Gehäuse haften. Danach kann man sie noch zusätzlich mit wenig Sekundenkleber oder Heißkleber fixieren. Der elektrische Kontakt zu den neuen Zellen erfolgt dann über kleine Drähte oder direktes Anlöten an den Anschlussfahnen.
 
Leider gibt es selbst in der gleichen Baureihe noch jede Menge kleinerer Variationen im Innenleben der Akkupacks, wie sie auf dem Bild rechts erkennen können.
Im Einzelfalle muss dann möglicherweise entsprechend improvisiert werden.
 
Im Bild rechts sehen Sie die herausgenommenen defekten Zellen,
nachdem sie von den übrigen Komponenten abgetrennt wurden.
Sie sind hier noch mit ihren Anschlussfahnen jeweils im Zweierpack verschweißt.
 

Nachdem alle Vorarbeiten geleistet und Kontakte sowie die Diode an den richtigen Positionen fixiert wurden, können nun die neuen Zellen eingesetzt werden.
Am einfachsten geht das mit handelsüblichen Einzelakkus mit Lötfahnen. Diese kann man einfach mittels kleiner Drähe oder auch direkt zusammenlöten und ins leere Gehäuse des Akkupacks legen.

Zuerst lötet man jeweils zwei Akkus hintereinander (bitte Polung beachten!) zu einem Paar zusammen.
Zwischen diese verbundenen Akkus wird dann der Überlastungsschutz gelötet.
Danach werden die Anschlüsse des Gehäuses über Drähte mit den beiden verbliebenen Akkupolen und ein Minuspol mit dem freien Anschlussdraht der Diode verbunden.
Zum Schluss die Zellen mit einem Tropfen Heißkleber fixieren und den fertigen Akkupack mit einem Streifen Klebefolie (Dicker Tesafilm oder DC-Fix) verschließen. Nicht zuviel davon verwenden, damit das fertige Akkupack nicht zu dick für das Handy wird.

Mit ein wenig Geschick kann man auch normale Einzelakkus ohne Lötfahnen verwenden und optional sogar ganz ohne Lötverbindung wie in einem Batteriefach nur mit Druck (evtl. durch Federn) im Gehäuse fixieren und verbinden,
so dass jederzeit ein nachträgliche Austausch der Zellen gewährleistet ist. Der
Überlastungsschutz muss dazu vorher zur mechanischen Stabilisierung auf eine kleine (Lochraster-) Trägerplatine gelötet werden, um die Akkus einerseits elektrisch zu verbinden und zugleich
auch als mechanische Auflagefläche zu dienen.

 
Im Bild rechts sehen Sie solch einen Akkupack mit austauschbaren Standardzellen ohne Lötfahnen.

Zwischen Distanzhülsen und Akkus ist hier deutlich die
kleine Platine mit dem aufgelöteten Überlastungsschutz zu erkennen.
Die Diode wurde unabhängig von den Akkus direkt intern mit den beiden Kontakten des Gehäuses verbunden und befindet sich frei im Hohlraum zwischen den Akkus.

Dieses Akkupack funktioniert ganz normal mit meinem MOT c520 und lässt sich auch wie gewohnt über das Handy aufladen. In Einzelfällen kann es bei anderen Handytypen aber möglicherweise vorkommen, dass bedingt durch eine geringe Abweichung des Innenwiderstandes der verwendeten Ersatzzellen gegenüber den ausgetauschten Original-Exemplaren die Ladestandsanzeige im Telefon einen zu niedrigen Wert ausgibt. Dies könnte dann trotz eines objektiv guten Ladezustandes der neuen Zellen dennoch zur vorzeitigen automatischen Abschaltung des Handys und damit zur relativen Unbrauchbarkeit des modifizierten Akkupacks bei diesem speziellen Handytyp führen. Da das Verhalten der handyinternen Ladestandsanzeige leider gar nicht oder nur durch Manipulation der Firmware erreicht werden kann, lässt sich die vorgeschlagene Methode in dieser Form dann nicht oder nur eingeschränkt anwenden.

Eine mögliche, wenn auch etwas umständliche Lösung des Problems läge hier vielleicht in der Verwendung sogenannter Alkali-Mangan-Akkus (
AccuCell), da diese im Gegensatz zu normalen Akkus wie übliche Alkalibatterien eine Spannung von 1,5 Volt liefern und so durch entsprechend erhöhte Ladestandsanzeigen einer internen Abschaltung des Handys vorbeugen.
Dabei wird es dann vermutlich notwendig,
parallel zu jeder Zelle im Akkupack noch einen Überladeschutz ACBC zu schalten. Diesen können Sie bisher leider nur direkt beim Hersteller beziehen. Außerdem kann der Akkupack dann auch nicht mehr direkt über das Handy, sondern wegen des erhöhten Ladespannungsbedarfs nur noch mit externen (meist CPU-gesteuerten) Ladegeräten aufgeladen werden, welche eine spezielle Programmoption für RAM-Akkus (Rechargeable Alkaline Manganese) anbieten.

Siehe dazu auch:
http://www.accucell.de/technik.php

ACHTUNG!
Diese Anleitung gilt nur für Akkupacks mit NiCd- oder NiMH-Zellen!
Öffnen Sie bitte
niemals einen Lithiumionen- oder Lithiumpolymer-Akku!

Bei Kurzschluss sowie unsachgemäßen Öffnen oder Laden können sich auch
NiCd und NiMH-Akkus theoretisch entzünden oder gar explodieren!
Bitte tragen Sie daher beim Arbeiten mit diesen Komponenten grundsätzlich eine Schutzbrille,
meiden Sie die Nähe von offenen Feuer (z.B. Zigarette) sowie direkter Sonnenbestrahlung
und öffnen Sie das Akkupack nur an einem feuersicheren Ort.

Für eventuelle Unfälle und Folgeschäden übernehme ich keinerlei Haftung!


Meine Meinung:

Heute powert man, zumindest im mobilen Kommunikationssektor, fast nur noch mit Lithiumionen/Lithiumpolymer-Akkus.
Davon gibt es, wie bei den älteren Akkupacks auch, mittlerweile eine irrsinnige Vielfalt an verschiedenen Bauformen:
Fast jeder Hersteller kocht hier mit Blick auf eine möglichst straffe Kundenbindung leider ausschließlich sein eigenes Techniksüppchen ohne systemübergreifende, standardisierte Normen. Die Lithiumionentechnologie selbst beinhaltet zwar einerseits eine ganze Reihe von beachtlichen Vorteilen gegenüber den älteren Akkugenerationen, unterstützt aber andererseits alleine aus technischen Gründen die heutige Abwrack- und Wegwerf-Gesellschaft in perfekter Weise. Denn diese Akkus können im Gegensatz zu vielen herkömmlichen Akkupacks der älteren Generationen nun definitiv grundsätzlich nicht mehr geöffnet noch irgendwie sonst repariert werden! Schlimmer noch: Es gibt bedauerlicherweise eine Vielzahl an Geräten, in denen sie vom Hersteller bereits fest verbaut wurden und so vom Kunden nicht mehr selbst ausgetauscht werden können. Ein Akkuwechsel durch den Herstellerservice oder externe Reparaturzentren lohnt sich nach deren Aussagen dann angeblich wirtschaftlich nicht mehr, und so wird einfach zum Neukauf des kompletten Gerätes oder gleich dessen Nachfolgemodell geraten.
Natürlich gibt es dementsprechend auch keine abwärtskompatiblen und systemübergreifenden Lösungen, wie etwa passende
Adapter mit welchen auch ältere Geräte noch auf moderne Lithiumakkus umgerüstet werden könnten, um diese problemlos weiter zu betreiben.
Solange nach Einstellung des originalen Herstellersupportes auf dem freien Markt dennoch Akkupacks der älteren Generationen über Dritthersteller erhältlich waren, stellte dies auch noch kein wirklich ernsthaftes Problem dar. Das ändert sich allerdings schlagartig, wenn auch diese Dritthersteller (China oder Korea) ebenfalls irgendwann ihre Lieferungen ersatzlos einstellen.
Spätestens dann werden nämlich auch die Nutzer älterer Gerätegenerationen endgültig gezwungen ihre noch intakten Geräte auf den Müll zu werfen.
Vielleicht kann dieser Beitrag Sie ein wenig dazu ermutigen, doch noch das eine oder andere Gerät zu erhalten, indem defekte Akkupacks zunächst gesammelt und später
nachhaltig mit handelsüblichen neuen Einzelzellen restauriert werden. Sie schlagen damit nicht nur der Abwrack- und Wegwerfmentalität der Industrie ein Schnippchen, sondern leisten auch einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz, indem Sie überflüssigen Elektoschrott vermeiden.

DER TECHNODOCTOR


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