Blitzen und Pusten 2
Im
folgenden Beitrag sind Auszüge von Pressestimmen und Internetveröffentlichungen
verschiedener Autoren zusammengetragen.
Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Quellenangaben
des Originaltextes und die weiterführenden Links.
2. Die Puster......
Ein ganz besonderes
Problem stellen alkoholisierte Verkehrsteilnehmer dar,
da sie grundsätzlich in Wahrnehmung und Reaktion eingeschränkt sind
und statistisch extrem viele Unfälle mit dramatischem Verlauf
und oft tödlichem Ausgang verursachen.
Dabei ist es eigentlich egal, ob man nun alkoholisiert ein KFZ fährt
oder "nur" Radfahrer oder Fußgänger ist.
Jeder Verkehrsteilnehmer wird ab
einem gewissen Alkoholspiegel
zu einer Gefahr für sich und Andere.
Wirkung von Alkohol auf die Fahreigenschaften |
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Bis 0,3 | Leichte
Verminderung der Sehleistung, Fehleinschätzung von Entfernungen, Schlechtere Wahrnehmung von beweglichen Lichtquellen, Bei Auffälligkeiten im Straßenverkehr oder bei einem Verkehrsunfall wird ab 0,3 von einer Alkoholbeeinflussung ausgegangen, |
Bis 0,5 | Anstieg der
Reaktionszeit Fehleinschätzung von Geschwindigkeiten, Das Erreichen oder Überschreiten der 0,5 Grenze wird mit einer Geldstrafe und einer Eintragung in die Verkehrssünderkartei geahndet |
Bis 0,8 | Verminderung
der Sehleistung um ca. 15 %, Deutliche Verlängerung der Reaktionsszeit, Abnahme des Hörvermögens, |
Bis 1,1 | Verminderung
der Sehleistung um 25%, Verlängerung der Reaktionszeit um rund die Hälfte, Beginn der absoluten Fahruntüchtigkeit, Spürbare Gleichgewichtsstörungen, Sprachstörungen, Räumliches Sehvermögen sehr stark eingeschränkt, |
Bis 4,0 | Schwere
Alkoholvergiftung, Gedächtnisverlust, Lähmungen, Atemstillstand möglich. |
Da macht es durchaus
Sinn, zumindest für die Fahrer von KFZs und Fahrrädern
realistische Promillebegrenzungen festzulegen, da die
Wahrscheinlichkeit
eines Unfalles als Folge von Kontrollverlust, Wahrnehmungseinschränkung
und verminderter
Reaktionsgeschwindigkeit mit jeder Erhöhung
des möglichen Tempos der Fortbewegung exponentiell ansteigen.
Folgende Grenzwerte sind zur Zeit aktuell: Stand 04.2003 (Angaben ohne Gewähr) |
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Land | Promille () |
Schweiz | 0,8 |
Luxemburg | 0,8 |
Italien | 0,8 |
Irland | 0,8 |
Großbritanien | 0,8 |
Türkei | 0,5 |
Spanien | 0,5 |
Slowenien | 0,5 |
Portugal | 0,5 |
Österreich | 0,5 |
Niederlande | 0,5 |
Kroatien | 0,5 |
Jugoslawien | 0,5 |
Griechenland | 0,5 |
Frankreich | 0,5 |
Finnland | 0,5 |
Mazedonien | 0,5 |
Deutschland | 0,5 |
Dänemark | 0,5 |
Belgien | 0,5 |
Schweden | 0,2 |
Polen | 0,2 |
Ungarn | 0,0 |
Tschechische Republik | 0,0 |
Slowakei | 0,0 |
Rumänien | 0,0 |
Eine
wirklich verlässliche Kontrolle des Promillespiegels ist leider jedoch nicht ganz so einfach, wie Polizei und Staatsanwaltschaft das gerne hätten. Man geht nämlich grob
davon aus, dass im Blut Der tatsächliche Zusammenhang zwischen
Dieser
scheint mir allerdings wohl eher juristisch Deshalb sollten Sie bei ungünstigem Ausgang |
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1. Zur groben Überprüfung des Atemalkohols (Aber keineswegs der Fahrtüchtigkeit!!!) eignen sich Selbsttests wie Alcotest von Dräger, der in Supermärkten, Apotheken und manchen Tankstellen erhältlich ist. |
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Das Röhrchen
wird einfach aufgebrochen und dann Atemluft durchgeblasen. Die Anzeige erfolgt nur qualitativ durch Verfärbung des Röhrcheninhaltes ohne eine genauere Aussage über den Atemalkoholgehalt zu liefern. Im Prinzip kann man damit nur beweisen, dass überhaupt Alkohol getrunken wurde und das dürfte man selbst ja ohnehin bereits wissen. |
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2.
Schon vor
gut 30 Jahren wurde in den USA dieses chemische Prinzip als Vorprobe eingesetzt und in einer genaueren Version mit Tüte und geeichten Triggerwerten noch bis vor kurzem auch noch von der deutschen Polizei verwendet. Mittlerweile bevorzugt man aber elektronische Halbleitersensoren und absorptionsphotometrische Verfahren im Infrarotbereich. |
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Das Bild zeigt ein typisches Mess-Set von Dräger | ||||
3. Elektronische
Halbleitersensoren wie geheizte und ungeheizte Gas-Sonden mit und ohne chemischem Filter finden in kleinen, analogen oder prozessorgesteuerten digitalen Handgeräten mit mehr oder weniger genauem Anzeigedisplay Verwendung. Sie liegen in einem Preisrahmen zwischen 50 und 3000 und zeigen entweder durch eine direkte, analoge Eichung oder mittels einer internen, digitalen Umrechnungsfunktion den aufgrund der Atemalkoholmessung ermittelten Blutalkoholspiegel direkt in an. |
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Die
aufwendigeren Geräte dieser Klasse ( Z.B.Dräger 7410+7410) sind nach einer kurzen Aufheizzeit des Sensors messbereit und signalisieren diese Bereitschaft mit einer Leuchtdiode. Dann bläst man langsam solange Atemluft in den Einlassstutzen an der Oberseite des Gerätes, bis dieses ein optisches oder akustisches Signal abgibt, und kurze Zeit später dann im Display den aktuellen Messwert anzeigt. Dabei
wurde speziell in der Version 4710 der sonst übliche Da aber nach wie vor
der Blutalkoholgehalt nachträglich |
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3.
Noch etwas
genauer arbeitet das Dräger 7110 Evidential, welches gleich im Aktentaschenformat mit Tastatur und optionalem Drucker erhältlich ist und beide Messverfahren getrennt, mit zwei voneinander unabhängigen Atemproben anwendet. Dadurch werden bestimmte Fehlerquellen der Einzelverfahren und gezielte Manipulationen durch bestimmte Atemtechniken auf ein Minimum reduziert. Nur wenn beide Einzelwerte übereinstimmen, wird der errechnete Blutalkoholspiegel in angezeigt und das Messprotokoll auf Wunsch gleich ausgedruckt. |
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Auch
hier gilt aber: Errechnete Werte sind keine gemessenen Werte! Daher kann auch dieses Gerät nur als Vorprobe eingesetzt werden. |
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Am
Ende aller Weisheiten bleibt dann also doch nur die Blutanalyse übrig! Aber auch diese ist
zuweilen alles andere als verlässlich, |
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3. Blutalkoholbestimmung | ||||
Alles
beginnt zunächst einmal mit einer venösen Blutabnahme durch einen Arzt und in Anwesenheit von Zeugen. Entnahmezeit, Ort und Daten des Patienten werden genau dokumentiert und die Probe zur Analyse ins Labor geschickt. Man unterscheidet verschiedene Analyseverfahren.... A.
Die älteren
Verfahren (Widmark und Vidic) B. Eine modernere Variante mit ADH (=Alkohol -De- Hydrogenase) C. Parallel dazu wird etwa seit
1962 auch die Dampfraum-Gaschromatografie Das
fertige Gaschromatogramm enthält also Art und Menge aller in der Probe enthaltenen, Während
im Krankenhaus für rein medizinische Zwecke meist eine einzige Analyse Aber
selbst die mit großer Genauigkeit Die
Bestimmung selbst mag noch so ausgetüftelt und penibel
genau sein. Das
Blutvolumen eines Menschen ist nämlich konstitutions-
und geschlechtsabhängig mit etwa Dieser Wert beruht auf radiologisch
gewonnenen statistischen Erkenntnissen
Nach der
einfachen Formel: Blutvolumen
=Plasmavolumen X 100/100-HKT Schon alleine die Normbereiche des HKT schwanken erheblich:
Die pathologische Bandbreite ist jedoch noch größer. Bestimmte
Erkrankungen mit vermindertem Blutvolumen, Fieber,
Infekte, Hormonstörungen, Deutlich
erhöhte Promillespiegel in der Blutprobe können Nur wenn ihm Kenntnis dieser Zusammenhänge
nachzuweisen wäre, kann man Dieser Nachweis dürfte aber
allenfalls bei Wiederholungstätern |
Weitere Links zum Thema:
http://www.autobahnpolizei.de
http://www.alkohol-lexikon.de/fr_index.html?alex_d.html
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/00/4-507-00.php3
http://userpage.fu-berlin.de/~schmidtg/aak_lit.html
(
kritische Literatur)
Meine Meinung:
Keine der aufgeführten
Methoden ist wirklich
uneingeschränkt
zuverlässig!
Atemalkoholanalysen sagen selbst in ihrer
genauesten Version nichts
Verbindliches über den Blutalkoholgehalt aus, und die Blutanalyse
selber schwankt aufgrund unerfasster physiologischer Parameter
ebenfalls in einem meiner Meinung nach unakzeptablen Rahmen.
Abhilfe würde nur ein
aufwendiger Generalcheck aller Vitalparameter
der Probanden mit großem
Blutbild,Blutgasanalyse,
komplettem Laborstatus von Blut und Urin
sowie ein Screening auf Medikamente und Drogen in zeitgleicher Durchführung
mit der Blutentnahme und standardmäßiger Analyse
ausschließlich in der Gerichtsmedizin schaffen.
Dieser Aufwand ist
gewaltig und sehr teuer!
Er geht nur im Erfolgsfalle zu Lasten des Verkehrssünders.
Um Kosten zu sparen, sind daher Polizeibeamte mittels interner
Dienstvorschriften unter anderem dazu angehalten,
schon beim geringsten Verdacht (Alkoholgeruch etc.)
eine Atemalkoholanalyse mittels Pusteröhrchen oder den
vorgestellten Geräten durchzuführen und bei positiven Ergebnis
der Atemalkoholbestimmung von den Betroffenen möglichst
genaue Angaben über Menge und Art des Alkoholkonsums
zu erhalten. Wenn die gemessenen Promillewerte vom Fahrer
nämlich freiwillig akzeptiert werden um eine
Blutuntersuchung zu umgehen,
wird der Verstoß offen
zugegeben
und kann rechtswirksam
ohne
weitere Beweisführung geahndet werden.
Dass man dabei im Allgemeinen sehr schlecht wegkommen
kann, brauche ich nicht extra zu betonen.
Mein
Rat:
1. Stimmen Sie einer Atemalkoholbestimmung mittels
elektronischer
Messung zunächst
grundsätzlich zu!
Eine Verwendung von Drägerröhrchen durch die Polizei sollten
sie dagegen jedoch als nicht mehr zugelassen ablehnen.
2. Falls dann der errechnete Blutalkoholwert
deutlich über 0,5 liegen sollte,
auf einer regulären Blutabnahme in einem Krankenhaus bestehen!
Eine Entnahme durch den Polizeiarzt auf einer Polizeidienststelle
ohne neutrale Zeugen wie Ärzten oder Krankenhauspersonal
sollten Sie grundsätzlich
verweigern.
3. Erklären Sie sich niemals mit einem errechneten oder
geschätzten Wert einverstanden, insbesondere dann nicht,
wenn Sie der Meinung sind, viel weniger Alkohol getrunken zu
haben.
4. Falls Ihr Alkoholkonsum schon mehr als 2 Stunden zurückliegt,
sollten Sie die Blutentnahme solange wie möglich herauszögern,
um den vorhandenen Promillespiegel eventl. wieder etwas abzubauen.
In späteren Gerichtsverfahren kommt es oft auf 4 Stellen hinter
dem Komma an.
5. Wenn Sie irgendwie können, gehen Sie vor der Entnahme auf eine Toilette,
erbrechen Sie sich (Finger in den Hals) und trinken Sie danach viel Wasser.
Durch Entleerung des Magens wird möglicher Alkoholnachschub
ins Blut gestoppt und reichliche Aufnahme von Flüssigkeit
bewirkt kurzfristig
ein erhöhtes Blutvolumen, wodurch der Promillewert günstiger
ausfallen könnte.
6. Kein
Kaffe oder koffeinhaltige Getränke!
Diese wirken harntreibend und erhöhen durch Reduzierung
des Blutvolumens die Promillewerte in der Blutprobe.
7. Falls Sie harntreibende Mittel einnehmen, zum Beispiel bei zu
hohem Blutdruck oder Nierenerkrankungen, sollten Sie dies nicht
der Polizei auf die Nase binden, sondern es erst mittels Anwalt
und
ärztlichem Attest im Rahmen einer offiziellen Stellungnahme
nachträglich einbringen.
8. Das gleiche gilt auch bei Vorliegen
chronischer oder akuter Erkrankungen.
Diese nicht dem Entnahmearzt mitteilen, sondern
direkt im Anschluß an
die eigentliche Blutentnahme nochmals in ein anderes Krankenhaus
oder die Praxis eines niedergelassenen Arztes fahren,
und dort eine weitere Blutprobe entnehmen lassen.
Diese als Grundlage für ein Gutachten verwenden,
in welchem nun auch vorliegende Erkrankungen chronischer
oder akuter Art wie Rheuma, Erkältungen, Herz-Kreislaufprobleme,
Niereninsuffizienz usw. mitsamt allen zum Zeitpunkt
der Entnahme eingenommenen Medikamenten
aufgeführt sind.
Als Beweis sollte im
Krankenhaus ihrer Wahl mindestens
eine weitere Blutprobe hinterlegt werden.
Weitere Links zum Thema:
http://www.123recht.net/forum_forum.asp?forum_id=21&ccheck=1
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_forum.asp?forum_id=5&ccheck=1
http://www.bussgeldkataloge.de
Mein bester Tipp aber ist und bleibt folgender:
Bitte fahren Sie
einfach nur angemessen
und völlig nüchtern, dann kommen Sie auch
gesund
und ohne Ärger an Ihrem Ziel an!
DER TECHNODOCTOR