Blitzen und Pusten 1


Im folgenden Beitrag sind Auszüge von Pressestimmen und Internetveröffentlichungen verschiedener Autoren zusammengetragen.
Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Quellenangaben
des Originaltextes und die weiterführenden Links.


1. Die Blitzer......

Schon immer haben wir es ja geahnt, aber nun gibt es sogar bittere Gewissheit:
Viele Radarfallen sind schlichtweg
großer Pfusch und die Messergebnisse
aller (!!!) bekannten Systeme bisher alles andere als zuverlässig und genau.

Der Offenburger Staatsanwalt Klaus-Peter Becker veröffentlichte schon 2001 die 3.Auflage seines Bestsellers mit dem Titel: "Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr"
Darin beschreibt er auf über 400 Seiten seines ständig aktualisierten Werkes
die teilweise üblen Tricks der Geschwindigkeitsjäger sowie systemische Fehlerquellen der verschiedenen Verfahren und Messgeräte, und gibt zudem wichtige Hinweise, mit denen sich in vielen Fällen hohe Geldbußen oder gar Führerscheinentzug vermeiden lassen könnten.


Grundsätzlich sollte man sich schon darüber im Klaren sein, dass die meisten Geschwindigkeitsbegrenzungen
sehr wohl einen Sinn haben und vor allem der Sicherheit
aller Verkehrsteilnehmer dienen!

Andererseits fragt man sich aber auch zu Recht, worin dieser Sinn wohl bestehen mag,
wenn auf einer völlig geraden Landstraße, ohne Häuser, Straßenschäden oder sonstigen
Unfallschwerpunkten zwischen einigen kurzen Begrenzungen auf Tempo 70 km/h
insgesamt 4 versteckte Messstellen aufgebaut sind.

Oder warum muss nachts auf völlig menschenleerer Hauptstraße mit abgeschalteten Ampeln eigentlich noch eine Begrenzung auf Tempo 30 hingenommen werden, obwohl der dem zugrundeliegende Schulbetrieb dies nur tagsüber erforderlich macht?
In vielen Fällen mag hier nur eine Schlamperei der zuständigen Behörde vorliegen.
Aber potentiell dürfte es sich wohl eher um eine lukrative Einnahmequelle
des Landkreises bzw. der Stadtkasse handeln.


Aber bleiben wir doch jenseits aller dunklen Vermutungen
einfach mal nur bei den verschiedenen Messverfahren
und ihren Systemfehlern selbst!

Videoaufzeichnung
Eine besondere Form des Nachfahrens.
Hier wird die gesammte Messaktion durch ein mitlaufendes
Video dokumentiert, in welches laufend Abstände
und Geschwindigkeiten der Fahrzeuge eingeblendet sind.
Fehlerquellen der Videoaufzeichnung:

1. Die Entfernungsmessung erfolgt in der Regel durch Ultraschall-
oder Infrarotmessung im Rahmen der
Autofocusfunktionen
der Kamera selber. Die Geschwindigkeiten werden durch Einblendung
der Anzeige des Polizei-Tachometers in das laufende Video realisiert.

(Brennweite und Entfernungseinstellungen dürfen während der gesamten
Messphase weder manuell noch automatisch geändert werden.
Die Automatik müsste also vor der eigentlichen Messung abgeschaltet werden.)
2. Fixiert man aber nun aus diesen Gründen eine einmal von der Kamera
getroffene Einstellung, müssen
Abstand und Geschwindigkeit
des nachfahrenden Polizeifahrzeuges für die Dauer der Messung
absolut konstant gehalten werden.

(Jedes Bremsen oder Beschleunigen
sowohl des Temposünders als auch des Polizeifahrzeuges
macht nämlich eine komplette Neueinstellung
der Kamera und auch einen Neustart der laufenden Messung notwendig.)


Laserpistole
Was sich zunächst sehr fortschrittlich anhört,
strotzt in Wirklichkeit nur so voller Fehlerquellen.
Ein Beamter richtet das Gerät auf das zu messende KFZ,
ein zweiter steht als Zeuge hinter ihm um die Zahlen
auf dem Display abzulesen und zu notieren.
Fehlerquellen der Laserpistole:

1. Ungenügende Zuordnung, da kein Beweisfoto vorliegt.

( Der zweite Beamte kann aus seinem Blickwinkel kaum
schlüssig bezeugen wer oder was eigentlich von seinem Kollegen
anvisiert und vermessen wurde.)

2. Fehlerhafte Messung durch falsche Handhabung.

( Es reicht schon aus, wenn während der Messphase das Gerät geringfügig bewegt wurde.
So wurden schon stehende Fahrzeuge, Häuserfronten
und Balkone als fahrende Objekte registriert.(!!!)
Aber selbst bei der Verwendung eines Statives sind verschiedenste Verfälschungen
durch Streuung, Reflexion oder Interferenzen möglich.
Das Gerät kann diese Verfälschungen weder erkennen
noch selbstständig korrigieren.)

3. Das Gerät eignet sich allenfalls als qualitativer Indikator
kleinerer Überschreitungen in ohnehin schon verkehrsberuhigten Zonen.

(Da die Messung höherer Geschwindigkeiten auch schnellere Reaktionszeiten
der Beamten erfordert, wird die Wahrscheinlichkeit von Anwendungsfehlern erhöht.
Es ist also auch hier empfehlenswert, den Verkehrssünder
zum freiwilligen Zugeben seiner Überschreitung zu bewegen.
Dies sollten Sie aber zunächst einmal auf gar keinen Fall tun,
oder besser gesagt:
Sie sollten vielmehr Ihre "Mitarbeit" ausschließlich von der Höhe
des vorgeschlagenen Bußgeldes und dem Vermeiden möglicher Punkte
in Flensburg abhängig machen.

Wird Ihnen z.B.lediglich ein geringes Verwarnungsgeld ohne weitere Anzeige
und ohne Eintrag ins Zentralregister vorgeschlagen,
rate ich der Einfachheit halber zur Zustimmung.

In allen anderen Fällen lassen Sie die Anzeige mal ruhig auf sich zukommen
und legen Sie bei Erhalt unverzüglich Widerspruch
wegen des fehlenden Beweisfotos ein.
Es gibt mittlerweile genügend Präzedenzfälle, in denen den beschuldigten Fahrern,
(etwa durch ein oder mehrere versetzt neben ihnen fahrende andere Fahrzeuge)
keine eindeutige Messwerte zugeordnet werden konnten.
Dann lässt sich nämlich nicht eindeutig beweisen, wer genau sich eigentlich
im Zielerfassungsbereich des Lasers befand und mindestens ein Viertel
aller Laserpistolenmessungen sind extrem strittig.
Die Aussage der Polizisten alleine reicht hier keinesfalls aus (Siehe Punkt 1.)!

Dieser Ansicht sind mittlerweile auch einige Verkehrsrichter,
Solange nämlich nicht noch ein zusätzliches Beweisfoto für die Selektivität
der Erfassung spricht, hat man gute Aussichten in einem Verfahren
einen Freispruch zu erzielen.) Siehe dazu auch:

http://mt-online.de/mt/lokales/regionales/?sid=b211b2689c1fd978a02fe2ee97dec5a1&cnt=2582853

http://www.nw-news.de/nw/lokale_news/herford/herford/?cnt=2580104

http://www.jurablogs.com/de/lasermessung-richter-vermisst-foto


Nach- oder Vorausfahren
Sehr umstrittenes Verfahren!

Ein Fahrzeug der Polizei fährt mit (oder ohne) geeichtem
Tachografen eine längere Zeit mit gleichbleibendem Abstand
vor oder hinter dem zu messenden KFZ her
.

Fehlerquellen dieses Verfahrens:

1. Beweiskräftig sind nur Messungen,
die
nachweislich über einen längeren Zeitraum und
mit absolut gleichbleibendem Abstand erfolgten.

(Selbst mit Abzügen von 20% zugunsten des Temposünders
sind die geforderten Bedingungen kaum einzuhalten.
Der nach- oder vorausfahrende Wagen muss auf jede Tempoäderung
und Beschleunigung des zu messenden KFZ reagieren und dann jedesmal
erneut die Messung von vorne beginnen.
Zudem müssen diese Aktionen von einem Fahrtenschreiber
oder Tachografen lückenlos belegt werden, um später vor Gericht auszureichen.
Oft wird die geforderte Art der Beweisführung einfach dadurch umgangen,
dass der Temposünder gestoppt wird und die Beamten dann versuchen,
ihn zum freiwilligen Zugeben des Verstoßes zu bewegen.
Die geschieht aber nicht immer ganz korrekt,
weil die gestoppten Fahrer unter Stress stehen und sich leicht
zu Aussagen hinreißen lassen, die sie später bereuen und widerrufen.

Wenn ohne geeichtem Tachografen oder Videoaufzeichnung
gemessen wurde, reichen die Zeugenaussagen der beiden
Beamten nur dann aus, wenn auch der Temposünder selbst
vor Gericht den Verstoss glaubwürdig zugibt.)

Bitte beachten Sie dazu folgenden LINK:

http://www.autobahnpolizei.de


Lichtschranke
Im Prinzip nicht viel anders als die Bodenkontaktmessung.
Die Sensoren werden hier lediglich durch Lichtschranken
ersetzt, die von durchfahrenden Fahrzeug unterbrochen werden.
Zwar entfallen hier Beeinflussungen durch Erschütterungen und Fehler
durch unkorrekte Abstände, da die Lichtschranken fest montiert sind,
es gibt aber auch hier eine Reihe systembedinger Messfehler!
Fehlerquellen der Lichtschrankenmessung:

1. Die Reflektierenden Gegenstücke
auf der anderen Fahrbahnseite.

(Müssen absolut exact und erschütterungsfrei
positioniert werden)

2. Wenn zwei KFZ in derselben Fahrrichtung
fast zeitgleich in die Messstrecke einfahren.
(Die Elektronik erkennt nicht, dass zwei Fahrzeuge
gleichzeitig gemessen werden. -
Besonders wenn keine optische Lücke zwischen
den Einzelfahrzeugen besteht, wird das Ergebnis
grob falsch und kann vor allem nicht eindeutig einem
bestimmten Fahrzeug zugeordnet werden.
Dadurch kann man ohne Eigenverschulden
leicht selbst zum Verkehrssünder werden,
wenn man in Höhe der Schranke
von einem Raser überholt wird.

3. Manchmal können auch bestimmte Fahrzeugteile
Messfehler durch
Reflexion oder Streuung
der Messlichtstrahlen verursachen.
(Spoiler, Radkappen aber auch Nebel oder starker Regen)


Einseitensensoren ES 1.0/3.0
Auch hier entfallen weitgehend Beeinflussungen durch Erschütterungen und Fehler
durch unkorrekte Abstände, da die Einseitensensoren ähnlich wie Lichtschranken
fest montiert sind, es gibt aber auch hier einige systembedinge Messfehler!
Im Gegensatz zu klassischen Lichtschranken gibt es hier keine Reflektoren auf der Gegenseite.
Die 5 Sensoren reagieren ausschließlich auf bewegte Hell-Dunkelverläufe parallel zum Gerät und übertragen die Daten
über ein Netzwerk in die Rechnereiheit mit angeschlossener Digitalkamera. Die zugehörige Software errechnet aus den abgetasteten
Helligkeitsprofilen und dem zeitlichen Versatz in einer Art Weg-Zeitvergleich dann die tatsächliche
Geschwindigkeit
jedes die Messanordnung passierenden Objektes und löst die Digitalkamera aus.
Zugleich erfolgt über ein Touchscreendisplay Echtzeitdarstellung mit eingeblendeten Messdaten einschließlich Foto- und Zeitlinie.
Der Sensorkopf selbst besteht aus 5 optischen Helligkeitssensoren und wird als Einheit parallel zur Fahrbahn ausgerichtet.
Der geeichte Messbereich der korrekt aubgebauten Messeinrichtung umfasst 10 km/h bis 250 km/h.
Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit von Messungen in Kurven, Tunneln und an unübersichtlichen Messstellen
bei Tag und bei Nacht sowie Abstandsmessungen im Bereich von 0 bis 18 m (± 1 m).
Da das Gerät simultan in beiden Fahrtrichtungen messen (und blitzen) kann, wird auch der Gegenverkehr erfasst.
Durch gleichzeitiges Auslösen einer Front- und einer Heckkamera lassen sich so auch rasende Motorradfahrer sicher überführen.
Da das Gerät keinerlei Strahlung (Laser/Radar) emittiert, sollte es durch gebräuchliche Warner nicht zu orten sein.

(Stand: September 2010)

Fehlerquellen der Einseitenmessung:
1. Extremtemperaturen
In kalten Wintern und heißen Sommern könnte rasch die zulässige Temperaturgrenze
von - 20 °C bis + 50 °C unter- oder überschritten werden.

2. Fotolinie und Messlinie
Stimmen bei ES 3.0 topografisch und zeitlich nicht überein, d.h. das Lichtbild zeigt das Fahrzeug
beim Durchfahren der Fotolinie, nicht beim Durchfahren der Messlinie.
Die Fotolinie muss daher auf den Testfotos genau dokumentiert werden.

Messlinie:
Ergibt sich aus dem im rechten Winkel über die Fahrbahn verlaufenden
Lichtschranken in Höhe Sensorkopf-Mitte.

Fotolinie:
Befindet sich 3 m hinter der Messlinie in Fahrtrichtung des zu messenden Fahrzeugs.
Die Fotolinie ist geschwindigkeitsunabhängig und Fotoauslösung erfolgt immer dann,
wenn sich die Front eines gemessenen Fahrzeugs 3 m in Fahrtrichtung hinter dem mittleren Sensor befindet.
Das impliziert, dass die Position des auslösenden Objektes auf der Messlinie nicht zeitgleich und identisch
mit seiner geblitzen Position auf der Fotolinie sein kann.
Eine Zuordnung von gemessener Geschwindigkeit zum geblitzten Objekt muss daher nach strengen Richtlinien
des Herstellers in einer besonderen Art von Dokumentation der Fotolinie gesichert sein,
damit der Vorgang auch im späteren Verfahren als rechtskräftiges Beweismittel verwendet werden kann.
Diese Konformität ist jedoch keineswegs immer gegeben. Fehlt etwa diese Fotolinie auf dem späteren Beweisfoto
oder ist die zugehörige Dokumentation fehlerhaft, ist die Messung juristisch gesehen ohne Beweiskraft.

Beispiel:
Zitat: "..Das Amtsgericht Lübben hat einen Mann vom Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung freigesprochen,
da die bei der Messung mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Typ ES 3.0 von der Bedienungsanleitung geforderte
„nachvollziehbare“ gekennzeichnete Fotoliniendokumentation fehlte...."

Lesen Sie hier mehr darüber:
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/geschwindigkeitsmessung-mit-es-3-0-ohne-fotolinie-nicht-plausibel

3. Tiere
Auch ein die Messstrecke passierendes sehr schnelles Tier (z.B. Hase) kann unter Umständen
in der Messlinie erfasst werden und das fälschliche Blitzen eines Fahrzeuges in der Fotolinie auslösen.

4. Spiegelflächen
Theoretisch denkbar wären auch Messfehler durch spezielle, spiegelnde
Flächen an den Fahrzeugseiten.

5. Mangelnde System-Transparenz
Trotz Zulassung der Messmethode durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)
bleiben aufgrund der hohen Komplexität des aktuellen Systems selbst für Sachverständige
oft Funktionsweise, Methodik und Prüfungsumfang bezüglich der geprüften Anordnung
weitgehend im Dunkeln und damit kann nur schwer kontrolliert werden, ob die vom PTB
festgelegten Richtlinien von einem bestimmten Gerät oder Gerätetyp überhaupt eingehalten werden.
Hier kann ein entsprechendes Gutachten möglicherweise das Verfahren aushebeln.

6. Mangelnde PTB-Konformität und Richtlinienverstöße
Da es sich um ein softwarebasiertes, digitales System handelt, ist die jeweils neueste Version
der auf der Rechnereinheit befindlichen Auswertungsfirmware obligat.
Die Verwendung nicht mehr aktueller Versionen torpediert daher grundsätzlich
die gerichtliche Verwendarkeit ermittelter Daten und führt zur Einstellung des Verfahrens.
Es lohnt sich also oft ein Einspruch gegen ES 3.0-Messungen mit dem Ziel,
Messverfahren, Softwareversion, Messanordnung, Messwerte und Dokumentation genau auf Einhaltung
der vom PTB aktuell festgelegten Normen und Umgebungsbedingungen bei der Messung prüfen zu lassen.

FAZIT:

Auch ein solcher Superblitzer besitzt also durchaus Fehlerquellen und Schwachstellen.
Dabei liegen diese Schwachstellen nicht nur im rein technischen Bereich.
Auch formaljuristische Gründe, Anwendungsfehler und mangelnde Transparenz des sehr komplexen Verfahrens
können unter anderem durch eine gerichtlich nicht nachvollziehbare Zuordnung zwischen Messwerten
und Fahrzeug die weitere Strafverfolgung aushebeln.

Einige bereits erfolgte Einsprüche gegen auf ES 3.0 basierenden Bußgeldbescheide
können Sie z.B. in diesem juristischen Fachforum nachlesen:

http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/eso-es-3-0-high-tech-blitzer-mit-schwachstellen

Dort heißt es unter anderem:

Zitat:
"...So hat das Amtsgericht Lübben einen Betroffenen freigesprochen, weil die in der Bedienungsanleitung zum Messgerät ES 3.0 vom Hersteller
geforderte "nachvollziehbare" gekennzeichnete Fotolinie gefehlt hatte und somit nicht klar erkennbar war, ob es sich bei dem gemessenen Fahrzeug
tatsächlich um das Betroffenenfahrzeug gehandelt hat und ob die gemessene Geschwindigkeit im Einklang mit der Fotodokumentation des Betroffenenfahrzeugs steht.
Wegen der unzulänglichen Dokumentation der Fotolinie war die Messung unverwertbar
(AG Lübben, Beschluss vom 16.03.2010, AZ.: 40 Owi 1321 Js 2018/10 (58/10)).

Dann gab es eine Reihe von Urteilen und Verfahrenseinstellungen weil im Zeitpunkt der Messung das Messgerät ES.3.0 mit einer überholten Software (Version 1.001)
betrieben wurde und daher die Messung nicht verwertbar war. So im Fall des Amtsgerichts Gießen (Beschluss vom 19.02.2010, AZ.: 5214 OWi-104 Js 30766/09)
und des Amtsgerichts Zerbst (Beschluss vom 17.05.2010, AZ.: 8 OWi 128/10).
Beide Gerichte monierten, dass das Messgerät ESO ES 3.0 mit der veraltete Softwareversion zum Einsatz gekommen war.
.."


Weitere Links zum Thema ES 1.0 und 3.0


http://www.eso-elektronik.de/web/

http://www.radarrent.de/index.php?view=article&catid=1%3Alichtschranke&id=4%3Aeso-es-30&option=com_content&Itemid=2

http://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/823.htm

http://www.geblitzt-was-tun.de/aktuell/153-freispruch-ag-giessen-geschwindigkeitsmessung-durch-einseitensensor-eso-es-30-mit-nicht-mehr-zugelassenen-softwareversion-.html

http://www.strassenverkehrsrecht.net/index.php/geschwindigkeitsfaelle/lichtschranken/es-30

http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/geschwindigkeitsmessung-mit-es-3-0-ohne-fotolinie-nicht-plausibel

http://www.anwalt.de/rechtstipps/messgeraet-es-des-herstellers-eso-beeinflussung-der-geschwindigkeitsmessung-durch-einen-hasen_005248.html

http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/eso-es-3-0-high-tech-blitzer-mit-schwachstellen

http://www.radarfalle.de/technik/ueberwachungstechnik/eso3.0.php


Bodenkontakte
Eines der ältesten Messverfahren überhaupt!
Das zu messende KFZ überfährt hintereinander zwei auf dem Boden
angebrachte Sensorkabel deren Schaltflankenabständen
unter einer geeichten Zeitbasis mittels einer Elektronik
bestimmte Geschwindigkeiten zugeordnet werden.
Das Verfahren ist unsicher weil:

1. Die Kabel können zu leicht verrutschen
und sind erschütterungsempfindlich.
(Die Elektronik kann dies nicht auskorrigieren)

2. Der korrekte Messabstand zwischen den Kabeln
ist viel zu gering und nur ungenau zu realisieren.
(Eichung der gesamten Anlage fragwürdig)

3. Die Radabstände und der Winkel beim
Überfahren der Strecke beeinflußt den Messwert.

(Fahrzeuge mit Radständen unter 1,5 Metern
sind dabei besonders kritisch.)


Stoppuhr
Die Erfassung erfolgt durch zwei getrennte Polizeiposten,
die sich auf einer möglichst geraden Straße in einem bestimmten
Abstand voneinander befinden. Mittels Stoppuhr und Funk
wird die Zeit erfasst, die ein vorbeifahrendes KFZ benötigt,
um die festgelegte Strecke zu passieren.


Diese Methode ist willkürlich und daher besonders heikel!

Folgende Messfehler sind dabei unkalkulierbar:

1. Subjektive Verfälschung bei der Bedienung der Stoppuhr.
(Reaktionszeit 2.Beamter)


2. Subjektive Verfälschung des Startbefehls.
( Reaktioszeit 1.Beamter)


3. Zu kurze oder zu lange Messstrecke
(Je länger, desto genauer!
Aber nur, wenn das Fahrzeug kontinuierlich
mit derselben Geschwindigkeit die Messstrecke durchfährt,
nicht bremst und nicht beschleunigt.
Genau dies kann aber weder erfasst noch ausgeschlossen werden.)

4. Rechenfehler durch Stress und ungenügende Erfahrung
(Diskontinuitäten und grobe Fehler in Erfassung und Auswertung.)


Radarfalle
Auch "Starenkästen" genannt....

Egal, ob die Messvorrichtung nun fest auf einem Mast
oder provisorisch auf einem Stativ montiert ist.-
Sie kann grundsätzlich durch
fremde elektrische ,
magnetische oder elektromagnetische Störfelder
in der Nähe, sowie Interferenzen und Reflexionen des
ausgestrahlten
Radarsignals selbst beeinflusst
und damit signifikant verfälscht werden.


Solche "Störfelder" können z.B. durch folgende

Umstände verursacht werden:

1. Nahegelegene Atomkraftwerke
2. Militärischer und privater Funkverkehr
3. Elektronisch gesicherte Objekte (Banken etc.)
4. Heck eines fremden Fahrzeugs im Gegenverkehr
5. feste und bewegliche metallische oder metallhaltige Objekte wie:

Leitplanken, Metallgitter, Garagentore, Brücken, Baukräne,
Betonwände und sogar Balkone.


Der in der Anzeige oder Anhörung später benannte "
Zeuge" ist ein
Polizist oder sonstiger Beauftragter der zuständigen
Ordnungsbehörden, welcher lediglich die volle Filmkassette
abholt und anschließend gegen eine neue ersetzt.


Blitztonnen
Wurde bis vor kurzem noch sogar durch den OB höchstpersönlich der Abbau
bereits vorhandener Radarfallen in Köln propagiert,
so straft ihn die Stadtverwaltung seit Mai 2003 Lügen.
Um das immer leerer werdende Stadtsäckel aufzufüllen, ist den
Kölner Beamten offenbar jeder Trick recht um ahnungslose
Autofahrer zur Kasse zu bitten. Da bisherige Praktiken wie fest installierte
Anlagen oder meist in 2. Reihe "unauffällig" platzierte Opel-
oder Ford-Kombis mit zwei kaffeeschlürfenden Zivilbeamten im Fond
den Autofahrern mittlerweile hinlänglich bekannt sind, hat sich die Verwaltung
ein neues Outfit für die Anlagen ausgedacht:

Es handelt sich um 120 cm hohe und 60 cm breite Metallkästen,
die sich dank ihrer grauen Einheitsfarbe perfekt und unauffällig ins
Straßenbild einfügen. Nur durch zwei Plexiglasscheiben
und dem grauen Metallic-Look unterscheiden sich die 36000 €
teuren Geräte von gewöhnlichen, fahrbaren Mülltonnen.

Der am 6.Mai durchgeführte Test vor der Grundschule Berrenrather Straße
im Stadteil Köln-Sülz (Zone 30) füllte rasch das 800 Bilder
fassende Magazin des Blitzers, da eine derart belebte, wichtige
Hauptverkehrsverbindung zwischen Köln und Hürth-Efferen
in der Regel zügig mit Geschwindigkeiten zwischen 40 und 50 kmh befahren wird.
Da Zone 30 aber immer nur in ganz bestimmten, auf einige 100 m begrenzten
Bereichen um Schulen und Kindergärten eingerichtet wurde,
rauschten die ahnungslosen Fahrer natürlich reihenweise in die Falle.

Mittlerweile ist die Blitztonne wieder entfernt worden,
steht vermutlich an einem anderen Ort,
und nach dem insgesamt 14-tägigen Feldversuch
ist jetzt offenbar klar, dass die Tonnen auch weiterhin im Einsatz
bleiben und die Kontrollen in Zukunft noch intensiviert werden sollen.
Dazu gehört auch die Reaktivierung bereits stillgelegter sowie die
Anschaffung neuer Starenkästen.


Aber auch hier gilt:
Egal, ob die Messvorrichtung nun fest auf einem Mast
oder provisorisch auf einem Stativ montiert ist.-
Sie kann grundsätzlich durch
fremde elektrische ,
magnetische oder elektromagnetische Störfelder
in der Nähe, sowie Interferenzen und Reflexionen des
ausgestrahlten
Radarsignals selbst beeinflusst
und damit signifikant verfälscht werden.

Zum Feldversuch vom 06.05.03:

Wie auf der Übersicht (vom 07.05.03, ohne Tonne )
deutlich zu erkennen ist,befand sich in unmittelbarer Nähe
der Messvorrichtung auf der gegenüberliegenden Seite
eine größere Häuserfront mit
radarreflektierenden
Fassadengerüsten (Im Bild links).
Die genaue Position der Tonne am
06.05.03 (Kleines Bild)
wurde mit einem Pfeil markiert.
Fazit: Die Messergebnisse sind zumindest zweifelhaft
und damit anfechtbar....


Blitzpuller
Mitten auf Autobahnen oder Landstraßen
finden sich demnächst auch in ganz Deutschland
die zur Zeit noch ausschließlich in einem Ulmer Feldversuch
befindlichen Blitzpuller.
Sie gleichen, wie der Name schon sagt,
etwas größeren Pullern und haben
zur Fahrbahnseite hin einen kleinen Schlitz (Siehe Pfeil)
mit darin versteckter Elektronik.
In der Regel stehen sie dicht an den Leitplanken,
bevorzugt an Baustellen, Haltebuchten oder auf Kriechspuren.

Für weitere Infos und 3 Bilder
laden Sie bitte die folgende PDF Datei herunter:

Blitzpuller.pdf

Quelle: E-Mail / Absender bekannt


Abstandsfallen
Die Verfolgung von Abstandssündern ist im Prinzip nur möglich,
wenn der Verstoß zweifelsfrei, z.B. mittels eines Videos
oder entsprechender Zeugenaussagen,
über einen längeren Zeitraum dokumentiert werden kann.
Normale Fotos sind hier als Beweis deshalb nicht zulässig,
da sie nur einen
Sekundenbruchteil der Gesamtsituation festhalten,
welcher kurzfristig auch rein zufällig, (ohne Vorsatz eines Abstandsverstosses),
z.B.
durch starkes Bremsen des Vordermannes zustande kommen kann.

Rotlichtverstöße
Zwar ist es grundsätzlich verboten, in eine blockierte Kreuzung einzufahren.
Ein
vorsätzlicher Rotlichtverstoß ist im Prinzip aber ebenfalls nur nachweisbar,
wenn zweifelsfrei, d.h. ebenfalls mit Video, entsprechenden Zeugenaussagen,
oder durch
aktives Auslösen besonderer Blitzer
(Sehen aber trotzdem meist aus wie normale Starenkästen)
z.B.
über Schaltschleifen im Boden vor und/oder kurz hinter einer Ampelanlage,
das
Einfahren oder Weiterfahren in die Kreuzung bei Rotlicht bewiesen werden kann.

Allerdings kann dies in Ausnahmesituationen dennoch erlaubt oder sogar erforderlich sein.
Eine Ausnahmesituation liegt immer dann vor, wenn dies in der aktuellen Situation
aus Gründen der Verkehrssicherheit oder bei drohender Gefahr geboten ist.
Z.B. wenn Sie die Kreuzung für ein Fahrzeug mit Blaulicht freimachen müssen,
oder von hinten kommend ein Fahrzeug ungebremst auf sich zuschießen sehen.

Bussgeldkatalog

Bussgeldrechner



Weitere Links zum Thema:

http://www.123recht.net/forum_forum.asp?forum_id=21&ccheck=1

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=54585&ccheck=1

http://www.bussgeldkataloge.de

http://www.autobahnpolizei.de


SUPER!!! Suchmaschinen für Radarfallen:

http://www.radarfalle.de/radarfallen/

http://www.autokiste.de/verkehr_reise/radarfallen



Meine Meinung:

Alle vorgestellten Messverfahren haben Schwachstellen und wenn Sie selbst einmal
in die ein oder andere Falle tappen sollten, macht es durchaus Sinn,
das Messergebnis
grundsätzlich anzuzweifeln. Dabei sollten Sie aber unbedingt
die Verhältnismässigkeit der Mittel nicht aus den Augen verlieren!

Falls es sich nur um kleine Überschreitungen handelt und Sie der Meinung sind,
die gemessene Geschwindigkeit könnte in etwa den Tatsachen entsprechen,
rate ich Ihnen von einem Gerichtsverfahren ab.
Zahlen Sie lieber den Strafzettel, soweit damit keine oder nur wenige
Punkte in Flensburg verbunden sind.

Sind Sie aber der Meinung, dass Ihnen zu Unrecht eine größere Überschreitung
untergeschoben wird, sollten Sie auf gar keinen Fall den Verstoß vor Ort
und unter Zeugen zugeben! Oft lohnt sich schon ein Hinweis auf die mangelhafte
Beweislage um die Beamten eventuell zu einem Rückzieher oder einer simplen
Verwarnung ohne Anzeige zu motivieren. Wenn dies aber nicht gelingt,
sollten Sie auf jeden Fall den schriftlichen Anhörungsbogen abwarten und
notfalls über Ihren Anwalt einen fristgerechten Widerspruch mit Hinweis auf die
bekannten Fehlerquellen der Messung einreichen.

In vielen Fällen könnte so das Verfahren durchaus sofort eingestellt oder zumindest
in ein
geringes Bußgeld ohne weitere juristische Konsequenzen umgewandelt werden.
Auf einen
solchen Deal sollte man unbedingt eingehen, denn ein mögliches Gerichtsverfahren
kostet vor allem zunächst einmal
Ihr Geld und ist daher gerade bei unklarer Beweislage
immer ein Risiko für beide Parteien.... Es sei denn, Ihre
Rechtsschutzversicherung
ist vom Erfolg eines solchen Verfahrens überzeugt und übernimmt
alle Gerichts- und AnwaltskostenKosten!
Im Falle einer Verurteilung müssen Sie dann lediglich die Strafe selber zahlen
und haben außerdem noch die Chance in Berufung zu gehen.

Und außerdem:

Wenn der Verwaltung wirklich die Entschärfung unfallträchtiger
Verkehrsknotenpunkte und der Schutz von Schulkindern etc.
so sehr am Herzen liegen würde, dann wäre es mit Sicherheit
sehr viel
wirkungsvoller, wenn mit deutlich sichtbaren
Warnschildern rechtzeitig vorher auf eine bestehende
Radarkontrolle
hingewiesen würde.
Wer
dann immer noch weiterrast, hat auch wirklich
ein
saftiges Bußgeld verdient, da er nachweislich vorsätzlich handelt!
Versteckte Radarfallen dagegen ändern allenfalls nur kurzfristig oder
überhaupt nichts am Verhalten der Autofahrer.
Und bevor die versteckte Falle erst einmal zuschnappt,
ist es
für die Kinder vielleicht bereits zu spät....


 

Mein bester Tipp aber ist und bleibt folgender:

Bitte fahren Sie einfach nur angemessen
und völlig nüchtern, dann kommen Sie auch gesund
und ohne Ärger an Ihrem Ziel an!

 

 

DER TECHNODOCTOR


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