Virtuelle
Sackgasse Ein typisches Paradebeispiel für "baufirmenspezifische" Verkehrsregelung! :-) Diese verkehrsrechtlich völlig absurde Regelung wurde durch Aufhebung der Einbahnstraße in Verbindung mit dem Schild "Sackgasse" und Zusatzschild "Anlieger frei"realisiert. Dies bedeutet streng genommen, dass die Sackgasse für Anlieger und deren Besucher gar nicht wirklich vorhanden ist. Der Zusatz "Anlieger frei" sollte wohl nur den Durchgangsverkehr in der Sackgasse unterbinden, ist aber am Sackgassenschild selbst genau betrachtet natürlich völlig blödsinnig! Eine Sackgasse ist und bleibt nämlich stets für jeden eine Sackgasse, und zwar völlig unabhängig davon, ob es sich nun um einen Anwohner handelt oder nicht. Normaler "Durchgangsverkehr" ist zudem schon durch die bereits geschilderte Engstelle ganz hinten grundsätzlich ausgeschlossen. Sicherlich wäre es da doch
wesentlich sinnvoller und logischer gewesen, (Stand September 2013) |