Virtuelle Sackgasse
Ein typisches Paradebeispiel für "baufirmenspezifische" Verkehrsregelung!
:-)
Diese verkehrsrechtlich völlig absurde Regelung wurde durch Aufhebung der Einbahnstraße
in Verbindung mit dem Schild "
Sackgasse" und Zusatzschild "Anlieger frei"realisiert.
Dies bedeutet streng genommen, dass die Sackgasse für Anlieger
und deren Besucher gar nicht wirklich vorhanden ist.
Der Zusatz "
Anlieger frei" sollte wohl nur den Durchgangsverkehr in der Sackgasse unterbinden,
ist aber am Sackgassenschild selbst genau betrachtet natürlich völlig blödsinnig!
Eine Sackgasse ist und bleibt nämlich
stets für jeden eine Sackgasse,
und zwar völlig unabhängig davon, ob es sich nun um einen Anwohner handelt oder nicht.
Normaler "
Durchgangsverkehr" ist zudem schon durch die bereits geschilderte Engstelle
ganz hinten grundsätzlich ausgeschlossen.

Sicherlich wäre es da doch wesentlich sinnvoller und logischer gewesen,
die Einbahnstraßenschilder zu belassen und
diese mittels Zusatzschild
"
Anlieger frei"nur für Anwohner aufzuheben,

(Stand September 2013)

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