Ärgernisse 1

(Stand 18.12.2002)
(
Update 2019)

 

Vorwort

Vorab möchte ich betonen, dass ich persönlich niemals die sich leider immer mehr etablierende Praxis
von Städten und Gemeinden (Hier: Köln) befürwortet habe, einst für jedermann kostenlose,
öffentlichen Parkraum in gebürenpflichtige Stellplätze umzuwandeln.
Ich selbst habe noch eine Zeit miterlebt, in der münzenschluckende Parkuhren
(zumeist nur im Stadtzentrum) die absolute Ausnahme waren.
Dies sollte angeblich durch eine Höchstparkdauer vor allen Dingen "Fremdparker"
oder Besucher vom langzeitigen Blockieren des hier nur sehr begrenzten Parkraumes abhalten.
Mit den Jahren und wachsendem Parkplatzbedarf wurde dann die allgemeine kostenpflichtige
Bewirtschaftung als eine der lukrativsten Einnahmequelle der Stadtkasse immer weiter ausgebaut.
Die bewirtschafteten Bereiche erstreckten sich bald auf praktisch alle Veedel auch ausserhalb
des inneren Stadtkernes, und treffen damit nun leider auch die unmittelbaren Anwohner.
Schließlich entstanden die ersten
Anwohnerparkzonen, angeblich zum "Vorteil" der Anwohner.
So sollten "Fremdparker" mittels
Gebührenpflicht und Höchstparkdauer davon abgehalten werden,
die für die dort wohnhaften Anwohner wichtigen Stellplätze rund um die Uhr zu belegen.
Im Gegenzug mussten nun aber auch die Anwohner jedes Jahr kostenpflichtige Anwohnerparkausweise
bzw. Ausnahmegenehmigungen beantragen, um die bisher kostenlosen Plätze weiterhin ohne zusätzliche
Gebühren und ohne Höchstparkdauer nutzen zu können.

Alle abgestellten Fahrzeuge in Anwohnerzonen werden aber leider mehr schlecht als recht kontrolliert.
Die Stadt hat bei weitem nicht genug Personal, um dies auch flächendeckend und mehrmals
in kurzen Zeitintervallen zu realisieren. Meist gibt es also pro Straße und Tag höchstens eine Kontrolle.
Wird z.B. am Morgen kontrolliert, kann man ziemlich sicher davon ausgehen,
dass in diesem Bereich auch
keine zweite Kontrolle mehr an diesem Tag erfolgt.
Das spricht sich einerseits herum, andererseits kann jederman die bereits verteilten Verwarnungen sehen.
In der übrigen Zeit blüht natürlich munter das "Wildparken".
Besonders ärgerlich für Anwohner (mit Ausweis) ist es, dass so oft schon ab den späten Nachmittagsstunden
kein freier Platz mehr verfügbar ist. Wer also erst nach 17:00 Uhr von der Arbeit oder Einkäufen
nach Hause kommt, hat oft das Nachsehen, weil zeitweise bis zu (gefühlt mindestens) ein gutes Drittel
aller Plätze von "Fremdparkern ohne Ausweis oder Ticket belegt ist.
Nach
23:00 Uhr dürfen diese dann zeitlich begrenzte Parkscheinpflicht dort sogar auch die ganze Nacht
über völlig legal in der Regel bis
9:00 Uhr am Morgen verweilen.

Viele Anwohner empfinden dies mit vollem Recht als asozial und unfair!
Besonders dann, wenn Fahrzeuge selbst ungeachtet einer möglichen Verwarnung
zuweilen über mehrere Tage und Wochen Plätze blockieren.
Das gilt für Anwohnerparkbereiche ebenso wie im seinerzeit noch "freien Parkraum".
Seit ich diese Seite
2002 erstellt habe, hat sich viel verändert.
Die meisten der hier angebotenen Tipps und Lösungen gelten nach wie vor.
Die Seite wurde aktuell überarbeitet.
Bitte beachten Sie auch laufende Aktualisierungen.

DER TECHNODOCTOR

(Stand: 12.09.2019)


Beispiel 1 Kostenlose Werbung  
Angesichts der allgemeine Parkplatznot in Großstädten wie Köln sollte man eigentlich denken,
dass
jeder möglichst sparsam und sozial mit dem vorhandenen, knappen Angebot umgeht.
 
Parkplätze sind sowohl für Besucher als auch vor allem für die Anwohner eines Viertels wichtig,
wenn sie Abends müde von der Arbeit nach Hause kommen und ihr Auto abstellen möchten.

Nicht jeder kann sich dabei den finanziellen Luxus eines eigenen Stellplatzes oder einer Garage leisten,
viele sind daher auf den öffentlichen Parkraum angewiesen.

(Einmal ganz davon abgesehen, dass es ohnehin kaum freie Garagenplätze gibt.)

Da freut sich der Anwohner doch um so mehr, dass ortsansässige Firmen mit eigener Werkseinfahrt und großem Innenhof im Rahmen ihres Kundendienstes den erschöpften Heimkehrer nicht nur mit dem vertrauten Anblick ihrer überall im Viertel geparkten Servicefahrzeuge beglücken, sondern ihm auch noch kostenlose Werbung auf ihren wochenlang abgestellten Anhängern anbieten, wenn er schon auf die abendlichen Fernsehspots verzichten muß, weil er verzweifelt und in stiller Erwartung eines freien Platzes mittlerweile erfolglos die 32. Runde um den Block dreht.

- Oder etwa doch nicht ? ?


Die beliebte Anhängerwerbung aus der Trickkiste Kölner Firmen ist weder eine Ausnahme
noch das einzige Highlight um sich Parkflächen zu reservieren. Auch Privatleute sind keineswegs zimperlich:

Beispiel 2: Parken ohne Kennzeichen  
Es ist doch immer wieder lohnend, ein wenig auf Kosten der übrigen Mitbürger zu sparen.
Versteht sich von selbst, dass man nicht noch teure Einstellplätze mieten oder Entsorgungsmaßnahmen bezahlen will, wenn man doch schon so erfolgreich KFZ-Steuer und Versicherung gespart hat
 
Der rote Clio im Bild oben löste dieses Problem monatelang meisterhaft und elegant auf öffentlichem Parkraum und ignorierte sogar bis zum bitteren Ende den roten Aufkleber der Stadt Köln.

Beispiel 3: Parken ohne Zulassung  
Was dem Clio Recht ist, ist dem Golf billig:
Warum erst noch umständlich die Kennzeichen entfernen, und Fahrzeug entsorgen, wenn es eine simple Abmeldung auch schon tut?
 
Dieses Fahrzeug steht ebenfalls monatelang entsiegelt, ohne Zulassung und mit seit über einem halben Jahr abgelaufenem TÜV und ASU im Kölner Stadtteil Sülz.

Beispiel 4: Parkplätze Dauerblockieren  
Sehr findig zeigt sich auch der Besitzer dieser Firmen-LKWs. Seit mehreren Jahren schon hortet er tagsüber durch geschicktes Umparken und Platzhalten einen öffentlichen Parkraum für gut 5 normale PKWs.......  
....den er nachts dann wie im Bild großzügig ausschließlich mit seinen beiden LKWs beansprucht. Dazwischen bleibt gerade mal noch Platz für einen quergestellten Smart...

Beispiel 5: Fa. Blumenkübel & Co. KG  
Eine allseits beliebte Methode die Firmeneinfahrt zu verbreitern und sich damit lästiges Rangieren zu erleichtern, ist das Aufstellen von abschreckenden und deshalb völlig kahlen, hässlichen Blumenkübeln rechts und links der Einfahrt....  

Normalerweise wäre dagegen ja auch gar nichts einzuwenden, solange auf diese Art
nur der
ohnehin vorgeschriebene Freiraum von 1 Meter rechts und links
jeder Einfahrtseite gesichert und so rücksichtslosen Zeitgenossen das Zuparken der Einfahrt unmöglich gemacht wird.
Wie auf den nebenstehenden Bildern allerdings deutlich zu sehen ist, kümmert sich der Besitzer der Einfahrt aber weniger um die Vorschriften, sondern knippst noch einmal zusätzlich und eigenmächtig.....  
.....jeweils einen satten Meter rechts und links vom öffentlichen Parkraum für seine Zwecke ab.
Dies ist keineswegs ein Einzelfall!

Andere Betriebe sind da noch unverschämter!

 
Recherchen in diesem Fall ergaben außerdem, dass die benötigte, kostenpflichtige Genehmigung der Stadt Köln
ohnehin schon seit vielen Jahren ausgelaufen ist und seitdem niemals erneuert wurde.
Ein nachbarliches Gespräch mit dem sich bedrohlich aggressiv verhaltenden Besitzer der Einfahrt
(einem ehrenvollen Dachdeckermeister) brachte außer anzüglichen Beschimpfungen, Beleidigungen und einem mündlichen Geländeverweis absolut nichts ein. Solche Gespräche sollte man daher von vorneherein besser tunlichst den zuständigen Beamten überlassen.

Update 2019
Beispiel 6: Anwohnerparken  
Seit einigen Jahren setzten sich immer mehr Gebiete mit speziellen Parkregelungen für Bewohner,
Gewerbetreibende und Besuchern durch.

Einen (kostenpflichtigen) Bewohnerparkausweis für ein auf ihn zugelassenes Fahrzeug erhält, wer mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in einer der Straßen mit Anwohnerparkregelung gemeldet ist,
und über keinen privaten Stellplatz verfügt.
Letztes wird jedoch in der Regel kaum überprüft.
Mit einem solchen Parkausweis kann man sowohl auf reinen Bewohnerparkplätzen, als auch an Parkscheinautomaten, die mit einem roten Punkt für das entsprechende Gebiet gekennzeichnet sind, kostenlos und rund um die Uhr parken.
Die für andere Verkehrsteilnehmer geltende Höchstparkdauer gilt in diesem Falle nicht.
Besucher können hier an Parkscheinautomaten, die mit einem roten Punkt für das entsprechende Gebiet gekennzeichnet sind entsprechend der aktuellen Beschilderung (z.B.an den Werktagen Mo-Sa von 9:00 Uhr-23:00) ein Ticket erwerben
und ihr Fahrzeug unter Beachtung der Höchstparkzeit abstellen.
Seit einiger Zeit geht dies leider auch mittels Online-Buchung per Handy, wenn nach entsprechender Anmeldung beim jeweiligen Anbieter die zugehörige Park-App (z.B.: "Park Now") heruntergeladen und genutzt wird.
Klarer Vorteil für die Nutzer von Handyparken sind die bargeldlose und kartenlose Zahlung fester Beträge sowie eine minutengenaue, webbasierte Abrechnung.

   
Parkscheinautomat Waisenhausgasse   Hinweisschild für Parkscheinpflicht  
   
Automat Frontansicht   Anleitung Handyparken  
Missbrauch des Systems: Anwohnerparken aushebeln  
Leider halten sich viele Besucher nun aber keineswegs an diese Regelungen und stellen ihr Fahrzeug unfairerweise mehr oder weniger regelmäßig (zuweilen sogar tage- bis wochenlang) ohne gültiges Ticket auf Anwohnerparkplätzen ab.
Möglicherweise ja als billige Parkmöglichkeit während eines Urlaubes.
Halfen bisher dagegen noch
private Anzeigen durch betroffene Anwohner, zeigt sich hier ein ganz spezieller Nachteil des Handyparkens:
Die schwierige Überprüfbarkeit legitimer
Nutzung ist nämlich nur Online möglich,
und mangels Automatenausdruck vor Ort ) ist dieses Prozedere (zumindest für die meisten Anwohner) recht undurchschaubar.
Handyparken lädt daher viele Falschparker regelrecht zum Betrug ein.
Immer wieder werden daher
scheinbare Parkberechtigungen mittels ausgelegter, handgeschriebener Zettel "Handyparken" oder auch permanenter (oft selbstgefertigter) Aufkleber der Anbieter im Fahrzeug simuliert, ohne dass hier tatsächlich eine reale Abrechnung erfolgt.
Ordnungsbeamten kann man damit natürlich nicht täuschen..Aber zumindest Anwohner sollen so von privaten Anzeigen abgehalten werden.

Beispiel 7: Ausnahmegenehmigung für Handwerker  
Für Handwerker und sonstige Gewerbetreibende mit Geschäftssitz im Bewohnerparkgebiet können Ausnahmegenehmigung zum münzfreien Parken an Parkscheinautomaten mit einem roten Punkt ausgestellt werden. Voraussetzungen hierfür sind u.a., dass für die Gewerbeausübung das Fahrzeug benötigt wird und keine eigenen Stellplätze zur Verfügung stehen.
Werden regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten
außerhalb des eigenen Betriebes durchgeführt, und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge benötigt, die u.a. schweres und umfangreiches Material und Ausrüstung transportieren müssen, kann seit einem Erlass der Landesregierung NRW vom 18. Januar 2017
eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für den Regierungsbezirk Köln und wahlweise auch für ganz Nordrhein-Westfalen ausgestellt werden. Hier können bei Bedarf auch mehrere Fahrzeuge des gleichen Betriebes eingetragen sein
und untereinander ausgetauscht werden.
Beispiel Ausnahmegenehmigung für Handwerker. Hier für 1 Fahrzeug.
 
Missbrauch des Systems: Ausnahmegenehmigungen für private Zwecke nutzen  
Auch hier gibt es natürlich eine Menge Möglichkeiten, die Schwächen der bestehenden Regelung auf die eine oder andere Weise für eigene Zwecke auszunutzen.

Erstens
werden immer wieder ganze Fahrzeugflotten ortsansässiger Firmen mit durchaus vorhandenen Abstellfächen im Innenhof der Betriebe zwecks sog. "
Bereitschaft" auf Anwohnerplätzen abgestellt, obwohl der zugehörige Fahrer weder zu diesem Zeitpunkt noch in diesem Bereich arbeitet!
Man erspart sich damit u.a. das unbequeme Rangieren auf dem Betriebshof...Natürlich mal wieder auf Kosten der übrigen Anwohner.

Zweitens
missbrauchen viele Fahrer die (stets
an einen Einsatz gebundene) Handwerker-Ausnahmegenehmigung,
indem sie das Firmenfahrzeug
auch privat nutzen, obwohl sie weder über einen gültigen Anwohnerausweis verfügen,
noch selbst ein
Ticket ziehen wollen.

Gegenmaßnahmen:

Was also kann man tun, um diesen "netten" Mitmenschen
ein wenig ihre rücksichtslose Tour zu vermasseln?

Bitte beachten Sie!
Nach aktueller Gesetzeslage (Stand 2019) nimmt das Amt für öffentliche Ordnung, Bußgeldstelle (322/34),
Gottfried-Hagen-Straße 46-48, 51105 Köln
nur noch Anzeigen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
per interaktivem Online-Formular entgegen.

Die bisherigen hier vorgestellten Formblätter entfallen, da sie mittlerweile
nicht mehr dem neuesten Stand entsprechen.
Aus
historischen Gründen habe ich dennoch die unten aufgeführten Links
sowie das Worddokument im Original belassen. Sie können die dortigen Beispieltexte aber
leicht in den grauen Kasten auf der 2.Seite des Onlineformulares übernehmen.

Dieses öffnen Sie bequem mit folgendem Link:

https://formular-server.de/Koeln_FS/findform?shortname=32-F68_AnzVerkOrdWi&formtecid=3&areashortname=send_html


Mit diesem können Sie bei der Bußgeldstelle der Stadt Köln Verkehrsordnungswidrigkeiten anzeigen,
insbesondere unzulässiges Halten oder Parken.
Dabei können auch bis zu 3 Beweisfotos hochgeladen werden.
Wichtig ist es, dass Sie
per Häkchen im Formular bestätigen, dass Sie:

1.....Die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen haben und ihr zustimmen.
2.....Sich bewusst sind, dass Sie als Zeuge zur wahrheitsgemäßen Angabe verpflichtet sind,
3....Als Zeuge gegenüber dem Angezeigten namentlich benannt werden.
4....Auf Nachfrage zur Sache, gegebenenfalls auch vor Gericht, aussagen müssen.
5....Wissen, dass Ihnen die Kosten des Verfahrens und die Auslagen des Betroffenen
auferlegt werden, wenn Sie vorsätzlich oder leichtfertig eine unwahre Anzeige erstatten.


Zu Beispiel 1:

Anhänger müssen eine gültige TÜV Plakette besitzen und mindestens alle 14 Tage einmal bewegt werden.
Der erste Ansatz wäre also eine genaue Beobachtung der abgestellten Anhänger.

Stehen sie 15 Tage ununterbrochen immer noch am gleichen Platz oder haben eine abgelaufene TÜV-Plakette, empfielt sich die Benachrichtigung der Verkehrsüberwachung mittels Anruf oder noch besser eine schriftliche, private Anzeige nach

Formblatt: Beispiel 1

Im Falle der Stadt Köln schickt oder faxt man das Formular ausgefüllt und unterschrieben an folgende Anschrift bzw. Faxnummer:

An den
Oberstadtdirektor
Amt für öffentliche Ordnung
-Bussgeldstelle-

Ottmar-Pohl-Platz 1

51103 Köln

Fax: 221-21825*

*ACHTUNG!
Für die dauerhafte Richtigkeit von Telefonnummern
und Anschriften kann nicht garantiert werden.
Bitte wenden Sie sich notfalls an die Auskunft 11833
oder das Callcenter der Stadt Köln: 0221-221-0

Nach wenigenTagen bestätigt die Bußgeldstelle schriftlich den Anzeigeneingang und leitet ihrerseits das Bußgeldverfahren gegen den Fahrzeughalter ein. Es soll aber nicht unerwähnt bleiben, dass eine einzige Anzeige kaum den erwünschten Erfolg bringen wird. Nur regelmässig wiederholte Anzeigen über einen längeren Zeitraum haben wirklich Aussicht auf Erfolg, denn erst mit der Zeit werden die leider nur niedrig angestzten Bussgeldbescheide in Höhe von 20 EURO irgendwann jeder Firma auf Dauer zu teuer.

Besser sind zusätzliche Beschwerden bei der Verkehrsüberwachung, weil die dort tätigen Politätessen im Wiederholungsfall die Bußgelder auch staffeln können.

Hier sind also auf jeden Fall erst mal Geduld, Hartnäckigkeit und Ausdauer angesagt!

 

Ein Blankoformular können Sie hier als Worddokument downloaden:
Formblatt 324/1-VG 019-X/85

Zu Beispiel 2:

Bei Fahrzeugen ohne Kennzeichen kann man zwar ebenfalls eine private Anzeige mittels Formblatt: Beispiel 2 stellen und zur Bussgeldstelle senden, diese wird aber ohnehin von dort an das Straßenverkehrsamt, das zuständige Ordnungsamt die Zulassungsstelle weitergeleitet.

Also sollte man sich besser gleich über die Zentrale der Stadt (Köln: 221-0) weiterverbinden lassen und direkt mit dem zuständigen Beamten reden. In der Regel wird dann innerhalb der nächsten Tage ein Aussendienstmitarbeiter das betreffende Fahrzeug besichtigen und einen roten Warnzettel auf dessen Seitenscheibe kleben, in welchem der Fahrzeughalter aufgefordert ist, das Fahrzeug binnen 1 Monat zu entfernen.

Anderenfalls wird kostenpflichtig abgeschleppt. Übrigens lässt sich der letzte Halter relativ leicht aus bestimmten Fahrzeugdaten wie Fahrgestellnummer etc. ermitteln und bekommt anschließend eine Rechnung zugeschickt.

 

Ein Blankoformular können Sie hier als Worddokument downloaden:
Formblatt 324/1-VG 019-X/85

Zu Beispiel 3:

Da das Fahrzeug zwar entsiegelt ist, aber dennoch ein lesbares Kennzeichen besitzt (Welches ich in meinem Foto aus Datenschutzgründen lediglich unkenntlich gemacht habe) hat man hier recht gute Chancen über die private Anzeige mittels Formblatt: Beispiel 3. Manchmal empfielt es sich allerdings durchaus zweigleisig zu fahren und zusätzlich mit der zuständigen Behörde zu telefonieren. (Siehe Beispiel 2)

 

Ein Blankoformular können Sie hier als Worddokument downloaden:
Formblatt 324/1-VG 019-X/85

Zu Beispiel 4:

Hier kann man nach aktueller Rechtslage nur dann etwas zu unternehmen, wenn es sich um ein Viertel mit Bewohnerparkvorrechten oder einen kostenpflichtigen, öffentlichen Parkplatz handelt.

Im Falle des Kölner Stadtteiles Sülz war dies bis ca. 2018 noch nicht der Fall und daher überhaupt nichts zu machen.
Es kann dann nur versucht werden, mittels eines im Rathaus eingebrachten Bürgerbegehrens die genannten Bewohnerparkvorrechte für das Viertel zu erlangen. Firmenfahrzeuge würden nur dann einen
Bewohnerparkausweis erhalten, wenn sie auch privat genutzt werden und auf einen in diesem Viertel wohnhaften Halter zugelassen sind.
Alle anderen Fahrzeuge wären dagegen werktags im Zeitraum zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr (Manchmal auch bis 23 Uhr) parkscheinpflichtig.

Das heißt, der Inhaber der Firmenfahrzeuge handelt bisher völlig legal, wenn auch in hohem Maße unfair seinen Nachbarn gegenüber.


Zu Beispiel 5:

Wie schon erwähnt, hat der Besitzer einer solchen Einfahrt grundsätzlich Anspruch
auf jeweils
1 Meter Freiraum rechts und links von der befahrbaren Fläche.
Er kann auf Antrag bei der Stadtverwaltung eine kostenpflichtige Genehmigung erwirken,
dort Puller oder auch Blumenkübel aufzustellen, um sich dieses Recht zu sichern.

Die Blumenkübel dürfen aber bestimmte Maße weder unter- noch überschreiten
und definitiv
nicht weiter als 1 Meter rechts und links aus der Einfahrt
in den öffentlichen Parkraum ragen. Dies wird dann nur einmalig überprüft.


Im Zweifelsfalle sollte man sich also besser gleich an die zuständige Behörde
wenden und die Vorschriftsmäßigkeit aufgestellter Kübel oder Puller prüfen lassen.
Stellt sich dann nämlich ein erwiesener Verstoß gegen die Vorschriften heraus, wird der Besitzer von amtlicher Seite zur Unterlassung bzw.Wiederherstellung der korrekten Aufstellung aufgefordert und bei Nichtbefolgung mit einem recht saftigen Bußgeld belegt.

Zuständig sind spezielle Dienststellen der jeweiligen Bezirksordnungsämter.
Im vorliegenden Fall (Sülz/Klettenberg) wäre dies z.B. das

Bezirksordnungsamt
Lindenthal
Stolbergerstraße 2

50933 Köln

Tel.: 0221-5484-202*

*ACHTUNG!
Für die dauerhafte Richtigkeit von Telefonnummern
und Anschriften kann nicht garantiert werden.
Bitte wenden Sie sich notfalls an die Auskunft 11833
oder das Callcenter der Stadt Köln: 0221-221-0

Zu Beispiel 6:

Hier hilft eine schriftliche, private Anzeige, die seit einiger Zeit nur noch Online möglich ist.

 


Zu Beispiel 7:

Auch hier kann die private Online -Anzeige natürlich helfen, zusätzlich empfiehlt sich hier jedoch eine direkte Kontaktaufnahme per E-Mail oder auch telefonisch mit der zuständigen Behörde:

Straßenverkehrs- und Ordnungsangelegenheiten
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln

Telefon:

Parksondergenehmigungen für Handwerker und soziale Dienste

Buchstabe A - M: 0221 / 221-28061*

Parksondergenehmigungen für Handwerker und soziale Dienste

Buchstabe N - Z: 0221 / 221-24322*

 
*ACHTUNG!
Für die dauerhafte Richtigkeit von Telefonnummern
und Anschriften kann nicht garantiert werden.
Bitte wenden Sie sich notfalls an die Auskunft 11833
oder das Callcenter der Stadt Köln: 0221-221-0

 

Weiter Infos dazu finden Sie ausserdem auf dieser Webseite:

https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/handwerkerparken-dauergenehmigung-koeln-1

 

(Stand: 12.09.2019)


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