Umweltzonen
Die Plakettenlüge
(Stand: 12. Januar 2008)
(
Update: 01. Juni 2008)
(
Update: 2012)
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Update: 2013)
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Update: Juli 2014)
(
Update: August 2014)
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Update: 2016)
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Update: 2017)
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Update: 2018)
(
Update: 2019)
(
Update: 2020)

 

 

Todesurteile
auf Raten???

Hat Ihr Fahrzeug auch schon eine
rote, gelbe oder grüne Plakette?

Glückwunsch!...Dann dürfen auch Sie 2008
erst einmal weiterhin in die bald landes- und europaweit
eingerichteten Umweltzonen fahren.

Also: Alles Plaketti bei Ihnen???

Vielleicht.... Aber evtl. nicht mehr sehr lange....?

Der Countdown der europaweiten Verschrottungsmaschinerie läuft!
Die scheinbare Synthese zwischen
sauberem Autofahren und Klimaschutz
erweist sich als umweltpolitisches Spagat zwischen Abzocken und Vertuschen
und ist bisher leider offenbar nicht viel mehr eine gewinnträchtige Absprache
von Politikern und Kommunen mit Autoindustrie und Nachrüstungsfirmen.
Klar...Klimaschutz muss sein..
Aber hier wird doch ganz offensichtlich auf dem Rücken
einiger weniger Betroffener mit nicht nachrüstbaren Fahrzeugen
rücksichtslos als primitiver Testvorlauf das ausgetragen,
was eigentlich definitiv schon lange
alle angeht:
Nämlich saubere Motoren für ALLE Kraftfahrzeuge!
Dies sollte dann nach meinem Rechtsempfinden aber bitte auch vorrangig
das
alleinige Problem einer bisher nur verkaufsgeilen Auto- und Zubehörindustrie sein,
die schließlich jahrzehntelang zugunsten von PS- und Stylingwahn
die möglichen Folgen für Umwelt und Klima ignoriert, verschleiert und
unbedenklich Millionen von umweltbelastenden Dreckschleudern gebaut hat.
Anstatt aber nun die resultierende "Schadstoffrechnung" selbst zu bezahlen,
wird die gesamte Verantwortung mittels Plakettenaktionen,
teuren Nachrüstsätzen und im Extremfalle sogar durch
Neuwagenzwang
aufgrund
ultimativer Fahrverbote nicht nachrüstfähiger Fahrzeuge
ausschließlich auf die Besitzer vorwiegend
älterer oder seltenerer Fahrzeuge abgewälzt...


Was wird aktuell getan?

In diesem Flyer vom November 2007
preist Kölns
OB Schramma mit schönen Versprechungen
eine zukünftig bessere Luftqualität im Kölner Stadtkern
alleine durch Einrichtung von Umweltzonen an
und findet zur Einleitung auch gleich einige tröstende Worte
mit der Bitte um Verständnis für die ja "nur" 7 % der Betroffenen,
auf deren Rücken er nun als stolzer Pionier für Köln
diesen fragwürdigen Winkelzug einer zwar bundesweit geplanten,
jedoch derzeit faktisch noch kommunalen Umweltpolitik austragen will.

Was diese 7% verbannter Fahrzeuge aus der zurzeit
ca. nur
16 Quadratkilometer großen Umweltzone beiderseits des Rheins
dann umweltechnisch wirklich bewirken können,
lässt sich allerdings bisher weder statistisch noch logisch nachvollziehen.
Auf jeden Fall aber wird es jede Menge
existenzbedrohender Umsatzeinbußen
der dort ansässigen Lokale, Parkhäuser, Geschäfte und kleineren,
mittelständischen Betriebe sowie einen kräftigen Druck auf alle privaten
Fahrzeughalter ohne Plakettenanspruch in Richtung Neuwagenkauf geben...

Dabei gibt es ja vermutlich auch noch ein paar fiese Hintergedanken?
----> Eine ganz einfache Rechnung:
Wenn sich nämlich wirklich im ersten Probelauf 7% der Opfer derart einfach
per Plakettenzwang erpressen und finanziell ruinieren lassen,
sollte doch wenigstens eine hübsche Steuermehreinnahme durch Umsatzsteigerung
der größeren lokalen Fachbetriebe wie
Autohäuser und Zubehörhändler drin sein,
wenn schon die betroffenen Klein- und Kleinstunternehmen in der Umweltzone
durch Ausbleiben ihrer mobiler Kundschaft bzw. aufgrund eines
plakettenlosen Fuhrparks der Reihe nach Konkurs anmelden müssen...
Kleine in die Pleite treiben - den Großen dagegen Kunden zuspielen.
So kann man Frau Merkels vielzitierten
"Wirtschaftsaufschwung" natürlich auch verstehen.

Und wenn das alles bis zum Jahresende konjunkturtechnisch noch nicht reicht,
gibt es ja immer noch die von Schramma bereits angekündigte
und unter dem Deckmäntelchen des Klimaschutzes
europanormunterstützte Option,
ab 2009 die ROTEN
und schließlich spätestens
ab 2010 auch noch die
GELBEN
Plakettenbesitzer rauszuschmeißen.
Damit ließe sich die bequeme Abzocke der bisherigen
7% Umweltzonenopfer natürlich noch enorm steigern.

Derweil konnten sich die Verantwortlichen aber bisher
offensichtlich noch nicht einmal auf verbindliche Termine einigen...
So wurde beispielsweise in einer
Fersehsendung Mitte 2007
noch von sog. "Experten" verbindlich versichert,
dass man mit einer
ROTEN Plakette sorglos
zumindest bis 2011 in die Umweltzonen einfahren könne...
Wenig später schon wurde dies aber auf der offiziellen
Webseite der Stadt Köln auf das Jahr 2010 relativiert,
während der pfiffige Herr Schramma per Flyer
dann gleich mit
2009 für Köln die Krone aufsetzt.


Die vorläufige Sach- und Rechtslage:

Theoretisch konnten bereits seit dem 01.03.2007 in Deutschlands Städten
und Kommunen offiziell
Fahrverbote in besonderen Arealen erlassen werden,
welche durch die entsprechende Stadt oder Kommune dann mittels
expliziter Beschilderung eindeutig als
Umweltzone gekennzeichnet werden mussten.

Erste Umweltzonen gibt es seit 1. Januar 2008
zunächst in
Köln, Berlin, und Hannover.

Aktuelles INFO:
Zurzeit (Stand: Jan. 2008) steht sogar die Entscheidung an,
das komplette Ruhrgebiet ohne Ausnahme
zur Umweltzone zu erklären.
Man stelle sich nun einmal vor,
was dies für die dortige Infrastruktur bedeutet.

Anlässlich der anstehenden Entwicklungen richtete ich am 22.03.2007 als betroffener
Fahrzeughalter (Golf 2 Diesel Automatik, Bj.85 nachgerüstet mit Dieselkat)
folgende Anfrage an das Bundesverkehrsministerium.....

Originaltext, gekürzt:
DER TECHNODOCTOR" <info@technodoctor.de> 22.03.2007 09:20:06 >>>
Sehr geehrte Damen und Herren,

anlässlich der geplanten Umweltzonen in Köln und anderen Städten habe ich mich schon seit Wochen bemüht, mein Fahrzeug 
(EURO2, Rote Plakette) entsprechend weiter aufrüsten zu lassen um auch zukünftig allezeit freie Fahrt zu haben.......

..........Ich habe mich daher bemüht, einen zusätzlichen Partikelfilter nachrüsten zu lassen
und in dieser Sache die Hersteller
GAT und HJS angeschrieben.
HJS hat trotz wiederholter Anfragen bisher überhaupt nicht geantwortet....


Die Antwort von GAT können Sie nachfolgendem Text entnehmen:

Zit.Anf:

"...Hallo Herr Grimmer,

..vielen Dank fuer Ihre Anfrage und dem
damit verbundenem Interesse an den GAT Produkten.
Aufrund
zu geringer Kundennachfrage
(!!!) bieten
wir jedoch keine Aufruestung fuer Ihr Fahrzeug an....

Mit freundlichen Grüßen..."

Zit. Ende.


Ein neues Fahrzeug kann ich mir aber  in näherer Zukunft absolut nicht leisten.
Statt dessen soll ich nun zusätzlich zu möglichen Fahrverboten auch noch "strafbesteuert" werden!
Ich bin nach wie vor bereit, selbst ohne die bereits vom Bundesrat beschlossene steuerliche Vergünstigung
die notwendige Nachrüstung zu finanzieren,
wenn Sie mir bitte einen entsprechenden Hersteller für den notwendigen Partikelfilter vermitteln können.
Ansonsten sehe ich bei dieser Sachlage eine schwere Benachteiligung und unzumutbare Nutzungseinschränkung
für  die Besitzer bestimmter Fahrzeuge,
welche z.B. aufgrund ihrer relativen Seltenheit für die Hersteller der Filter
nicht als wirtschaftlich attraktive Zielgruppen erscheinen.
Damit ist aber der Grundsatz der Gleichbehandlung ebenfalls nicht mehr gegeben und dies könnte
möglicherweise verfassungsrechtliche Bedenken implizieren.
Zudem könnte man aus der erwähnten Nutzungseinschränkung durchaus mal über eine
prozentuale Minderung der Steuerzahlungen nachdenken,
da ich in diesem Falle nicht weiter bereit bin, mit meinen Steuern die Erhaltung der Straßen in Zonen mitzufinanzieren,
die zukünftig von mir aufgrund der Fahrverbote ohnehin gar nicht mehr genutzt werden können.
Bitte teilen Sie mir Ihre diesbezügliche Stellungnahme möglichst bald mit.

Mit freundlichen Grüßen
Axel Grimmer

DER TECHNODOCTOR
www.technodoctor.de

Das Bundesverkehrsministerium äußerte sich dazu folgendermaßen:
Sehr geehrter Herr Grimmer,

vielen Dank für Ihre e-Mail.

Nach der 22. Bundesimmissionsschutzverordnung sind seit dem 1. Januar 2005 anspruchsvolle Grenzwerte für Feinstaub einzuhalten.
Verursacht werden Feinstäube unter anderem auch durch den Straßenverkehr und zwar vor allem durch Dieselfahrzeuge.
Die durch den Straßenverkehr erzeugten Feinstäube setzen sich einerseits aus den Verunreinigungen aus dem Auspuff
und andererseits aus Aufwirbelungen von Straßenstaub, Abrieb von Reifen, Fahrbahnoberfläche und Bremsen zusammen.
Um die Grenzwerte der BImmSchVO einhalten zu können, muss deshalb der Straßenverkehr
durch geeignete Maßnahmen einbezogen werden.
Ob Fahrverbote zur örtlichen Partikelminderung erforderlich und geeignet sind, ist im Rahmen der Erstellung von Aktionsplänen
im Einzelfall durch die Kommune zu entscheiden. Soweit Verkehrsbeschränkungen oder Fahrverbote vorgesehen sind,
haben die Straßenverkehrsbehörden diese nach § 40 Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImmSchG) durchzuführen.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung verhängt keine Fahrverbote und erteilt keine Ausnahmen.
Mit der Kennzeichnungsverordnung hat die Bundesregierung lediglich bundeseinheitliche Maßstäbe für die Durchführung
von Maßnahmen nach der 22. BImmSchVO erlassen. Die Kennzeichnungsverordnung enthält mit den Ausnahmen nach § 1 Abs. 2
weitere Ermessensspielräume für die Kommunen, um auf nicht vorhersehbare Härtefälle angemessen reagieren zu können.
Soweit die Benutzung der Kraftfahrzeuge im öffentlichen Interesse oder im überwiegend privaten Interesse,
insbesondere zum Schutz von Produktionsabläufen oder zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern
und Dienstleistungen dringend geboten ist, kann die Kommune über die Erteilung von Ausnahmen in eigener Zuständigkeit entscheiden.

Die Kennzeichnungsverordnung findet gemäß § 2 Punkt 6. keine Anwendung auf Kraftfahrzeuge,
mit denen Personen fahren oder gefahren werden,
die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3
der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen "aG", "H" oder "BI" nachweisen.

Sehr geehrter Grimmer, ich kann Ihnen nur empfehlen, sich mit Ihrem Anliegen an Ihre zuständige Stadtverwaltung zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Bärbel Grabitzki

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Referat Bürgerservice und Besucherdienst, IFG
Invalidenstr. 44
10115 Berlin

www.bmvbs.de
buergerinfo@bmvbs.bund.de
Tel.: 01888-300-3060
Fax: 01888-300-1942

Nach den letzten Entscheidungen der Politiker der am Klimagipfel
beteiligten Länder hat man sich nun, ganz zu vorderst von Seiten der EU,
also auf bestimmte Grenzkonzentrationen an
Feinstaub,
Stickoxiden und Treibhausgasen geeinigt.
Besonders die durch
Feinstaub gefährdeten Bereiche
müssen zukünftig mittels diesem Verkehrszeichen

 

als "Umweltzone" gekennzeichnet sein.
Auf einem dazu notwendigen Zusatzzeichen

wird dann außerdem geregelt,
welche Fahrzeuge mit welchen Umwelt-Plakettenfarben
dort noch freie Zufahrt haben.

 


Allerdings liegen alleine schon zwischen Theorie und Praxis
der
Beschilderung bisher (Stand: Jan.2008) offenbar noch Welten.
Zumindest hier in Köln sind aktuell die grundsätzlich

ohnehin viel zu kleinen Schilder noch sehr uneinheitlich,
teilweise sogar
widersprüchlich und an vielen Stellen
so gut wie
unsichtbar (weil viel zu hoch) plaziert.

Dieses Schild auf der Luxemburger Straße,
kurz vor der Kreuzung Weisshausstraße,
ist im übrigen Schildersalat noch relativ gut auszumachen und eindeutig,
wenngleich es direkt an der Kreuzung sicher besser platziert wäre.
Biegt man allerdings wie dort empfohlen rechts ab und wendet dann
auf der Weisshausstraße, kann man das Verbot ungehindert umgehen,
indem man von dort als Rechtsabbieger erneut
in die Luxemburger Straße einfährt.


An anderen Stellen, insbesondere Kreuzungen im Grenzverlauf,
fehlen Schilder sogar völlig.
Man kann sich dem Eindruck nicht entziehen, dass hier in Ermangelung
einer ausreichenden Zahl von Schildern ganz schnell mal so eben
ein paar vorhandene Einzelexemplare willkürlich und dilettantisch
übers Gelände verstreut wurden,
ohne dass dabei ein klar
nachvollziehbarer
Grenzverlauf zu erkennen wäre.
Selbst mit genauer theoretischer Kenntnis lässt sich dieser sogar von Ortskundigen
wie z.B. Anwohnern in der alltäglichen Fahrpraxis bestenfalls erraten.
Plötzlich entdeckt man völlig überrascht irgendwo im Gelände ein Schild,
welches darüber informiert, dass man gerade eine Umweltzone verlässt,
kann sich aber beim besten Willen an keinen entsprechenden Hinweis erinnern,
wo genau man eigentlich in eben diese Zone eingefahren war.

Als aktuelles Beispiel versuchen Sie doch bitte mal aus K-Sülz
kommend (noch keine Umweltzone) über die Berrenrather Straße
stadteinwärts rechts auf die innere Kanalstraße (Grenze)
und dann links auf die Luxemburger Straße (schon Umweltzone) abzubiegen.
Sie befinden sich aufgrund fehlender Schilder plötzlich unbemerkt
in einer Umweltzone. (Stand Jan.2008).Und dies ist kein Einzelfall!

Die Unsicherheit ist also ziemlich groß!
So habe ich
seit dem 1. Januar 2008 immer wieder beobachtet,
dass einige Fahrer sich mit krampfhaft nach rechts oben fixiertem Blick
und ganz offensichtlich auf der Suche nach diesen ominösen Grenzverläufen
geradezu verkehrsbehindernd durchs Gelände quälen,
anstatt ihre volle Aufmerksamkeit dem fließendenVerkehr zu widmen.
Das verwundert aber nicht wirklich, schließlich sind ja mit
40 Euro und 1 Punkt in Flensburg
pro Verstoß ab März 2008 durchaus saftige Strafen angesagt.
Da könnte man zukünftig mit ein wenig Pech u.U. ja auch recht
schnell mal eben den Lappen loswerden....


1.Update: 01. Juni 2008

Zu welcher Schadstoffgruppe ein Auto gehört
und welche Umweltplakette dieses erhalten sollte,
kann jeder selbst durch einen Blick auf seinen Fahrzeugschein ermitteln.
Die dort ausgewiesenen zwei letzten Ziffern
der sog.
 Emissionsschlüsselnummer ergeben nämlich zusammen
mit einer speziellen
Zuordnungstabelle den Anspruch auf Zuteilung einer
ROTEN, GELBEN oder GRÜNEN Plakette.


Laut Bundesverkehrsministerium fallen bei Pkw´s zurzeit
alle Fahrzeuge mit den Nummern
01 bis 13 grundsätzlich
in die
Fahrverbotsgruppe. Die Baujahre reichen dabei
von
1992 bis 1997, betreffen aber vereinzelt sogar Autos,
die jünger als zehn Jahre sind.

Fahrzeuge ohne eine Umweltplakette dürfen diese Umweltzonen
nicht durchfahren, sonst drohen Bußgeld von aktuell
40 Euro
sowie
1 Punkt in Flensburg, selbst wenn das Fahrzeug aufgrund
seiner Emissionswerte theoretisch dazu berechtigt wäre... 

Umweltplaketten kann man über verschiedene Ausgabestellen erwerben,
diese sollte dann umgehend von innen auf der Winschutzscheibe angebracht werden.

Alle diese Maßnahmen dienen aber nur der Verbesserung der Luftqualität
durch
Reduzierung des Feinstaubes gemäß der entsprechenden EU-Leitlinie.
Diese werden kontinuierlich in den betreffenden Zonen
gemessen und zentral ausgewertet.

Können nun die geforderten Luftgrenzwerte alleine durch die Verkehrsbeschränkungen
in den Umweltzonen nicht erreicht werden, kann das Fahrverbot
im Bereich der Umweltzone
ab Januar 2010 auch auf die Fahrzeuggruppe
der
Schadstoffklasse 2, rote Plakette, ausgeweitet werden.
Weitere Maßnahmen, zum Beispiel die Ausweitung auf
GELB
und sogar
GRÜN werden dann entsprechend der aktuellen Messergebnisse
und möglicherweise zukünftig noch strengeren
EU-Vorgaben
nach Bedarf folgen und vermutlich nur noch eine Frage der Zeit sein.

Dass die allgemeine Feinstaubbelastung nach neueren Erkenntnissen nur zu einem verschwindend
geringen Bruchteil von max.
ca. 20% durch den privaten PKW-Verkehr verursacht wird, und der Löwenanteil
dagegen wohl eher von kommerziellen Verbrennungs- und Fabrikanlagen, dem privaten Hausbrand,
kommerziellem Schiffs- und Flugverkehr sowie etlichen Millionen Tabak- und Zigarettenrauchern zuzuschreiben ist,
scheint in der "EU-Umweltlobby" jedoch niemanden wirklich zu interessieren.

Stattdessen wird im Auftrage der EU-Verordnungen rücksichtslos und ungehemmt
immer weiter eingeschränkt und ausgegrenzt, wie Sie aus den folgenden Updates ersehen können:


2.Update: 01. Juni 2012

Seit Mitte 2012 wurden die Umweltzonen in verschiedenen Städten
(z.B. Köln)
über die bisherigen Grenzen hinaus erheblich ausgeweitet.


(3.Update: 01. Januar 2013)

Seit dem 1.Januar 2013 besteht innerhalb der Umweltzonen in einigen Städten
(z.B. Köln)
nunmehr ein generelles Fahrverbot auch für Fahrzeuge mit roter Plakette.


(4.Update: 01. Juli 2014)

Seit dem 1.Jul1 2014 besteht innerhalb der Umweltzonen in einigen Städten
(z.B. Köln)
nunmehr ein generelles Fahrverbot auch für Fahrzeuge mit roter und gelber Plakette.


6.Update: 10. April 2016

Ab Ende 2016/Anf. 2017 ist eine blaue Umweltplakette (Schadstoffnorm Euro 6 ) geplant,
die sich vor allem auf die
Reduktion von Stickoxiden bezieht und somit quasi einem formalen Fahrverbot
für alle Dieselfahrzeuge gleichkäme, die dann älter als 1-2 Jahre sind.

 

Lesen Sie dazu auch folgende Meldungen auf Heise.de:

Blaue Umweltplakette soll kommen –
Diesel bleibt billiger als Benzin
(08. April 2016)

Rot, gelb, grün – und bald auch blau. Die Umweltminister wollen eine neue Plakette für besonders schadstoffarme Autos. Diesel-Fahrer dürfen sich freuen: Weil die Minister über Steuervorteile uneinig sind, bleibt der Kraftstoff billiger als Benzin. Eine blaue Plakette soll künftig Autos mit geringem Schadstoff-Ausstoß kennzeichnen. In Stadtbezirken mit besonders schlechter Luft sollen nach dem Willen der Umweltminister schon bald nur noch Autos mit einer solchen blauen Plakette fahren dürfen. Er gehe davon aus, dass die entsprechende Verordnung noch in diesem Jahr wirksam werden könne, sagte Jochen Flasbarth, Staatssekretär im SPD-geführten Umweltministerium, nach einem Treffen mit den Umweltministern der Länder am Donnerstag in Berlin.

Lesen Sie HIER weiter

Verkehrsminister Dobrindt:
Blaue Umweltplakette unausgegoren
(10. April 2016)

Die geplanten blauen Plaketten für Autos würden zu einem faktischen "Einfahrverbot für Dieselfahrzeuge" führen, kritisiert Minister Dobrindt. Verkehrsminister Alexander Dobrindt hält nichts von der geplanten blauen Plakette für Autos mit geringem Schadstoff-Ausstoß. "Die Pläne sind vollkommen unausgegoren und mobilitätsfeindlich. Das Ergebnis wäre ein faktisches Einfahrtverbot für Dieselfahrzeuge", sagte der CSU-Politiker der Bild am Sonntag. Das werde er nicht akzeptieren.

Lesen Sie HIER weiter


7.Update: 15. August 2017

Endlich Fakten statt Propaganda (28. Juni 2017)

Autor:Alexander Heintzel

25 führende Professoren präsentieren ein Positionspapier zur Mobilität. Fachleute fordern ganzheitliche und ehrliche Betrachtung von CO 2-Emissionen auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse. Ein Kommentar.

Lesen Sie HIER weiter


Per Definition versteht man unter Feinstaub alle Partikel kleiner als 10 Mikrometer Größe.
In der EU gilt daher zurzeit noch die
10-Mikrometer-Grenze, in den USA sind es dagegen nur 2,5 Mikrometer.
Aus der Nanotechnologie weiß man aber mittlerweile, dass die physikalische, chemische und biologische Reaktivität
ultrafeiner Partikel mit
weniger als 0,1 Mikrometer besonders hoch ist und bei sinkender Partikelgröße
sogar noch immer weiter zunimmt. Da solch ultrafeine Partikel möglicherweise auch sehr schnell mit der Atemluft
über das Lungenendothel in die angrenzende Blutbahn des Lungenkreislaufes diffundieren und somit auch problemlos
an jeden anderen Ort im Körper gelangen können, ist eine physiologische Wirkung mit ziemlicher Sicherheit anzunehmen.
Welcher Art diese Wirkung sein könnte, blieb bisher jedoch weitgehend noch ungeklärt.
Denkbar sind vor allem immunbiologische und karzinogene Auswirkungen.

Nach einem Sterninterview vom 31. März 2005 mit Prof. Dr. Joachim Heyder vom
Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit (GSF)
kommt es weniger auf die
Quantität der Gesamtbelastung durch alle möglichen Partikelarten,
sondern vor allem auf die
Größe der Partikel und deren Oberflächenbeschaffenheit an.
Eine glatte Beschaffenheit mit wenig reaktiver Oberfläche ist daher sicherlich inerter als eine eher zerfurchte
Beschaffenheit mit vielen oberflächenvergrößernden Vertiefungen, und Fältelungen.
Ultrafeine Partikel entstehen bei
allen Verbrennungsprozessen.
Der Anteil des gesamten Verkehrs an der Feinstaubbelastung beträgt nach Prof. Dr. Heyder ungefähr 30%.
Den Rest machen Industrie und Hausbrände aus.

Das Stern Interview mit Prof. Dr. Heyder vom 31. März 2005 finden Sie hier:
http://www.stern.de/wissen/natur/feinstaub-vielleicht-messen-wir-das-falsche-538450.html



Die verschiedenen Umweltplaketten regeln aber bisher lediglich
den Umgang mit dem Feinstaub und betreffen daher in erster Linie
DIESELFAHRZEUGE mit und ohne Dieselkat/Partikelfilter.
Hier erhalten die meisten Fahrzeuge nur eine
ROTE
oder bestenfalls
GELBE Plakette und können dann allerhöchstens
jeweils einmal bis zur nächst höheren Gruppe aufgerüstet werden.
Natürlich nur, wenn die Kat- und Filterhersteller wie GAT und HJS
die Anzahl der aktuell betroffenen Fahrzeuge überhaupt
als hoch genug einstufen, als dass sich die Entwicklung
und Herstellung entsprechenden Nachrüstsätze
finanziell überhaupt für sie lohnt.
Hier fallen dann also wie gewünscht weitere Fahrzeuge durch das Raster.

..Siehe auch E-Mail Antwort von GAT.
Erschwerend kommt die Tatsache hinzu, dass ein Fahrzeug aus rein juristischen Gründen
grundsätzlich nur ein einziges Mal nachgerüstet werden darf.
Das heißt im Klartext, es sind daher auch
niemals Sprünge über 2 Schadstoffklassen
(z.B.: von der roten Plakette zur grünen Plakette) möglich.


BENZINER mit geregeltem Katalysator (Lambdasonde)
erhalten also prinzipiell eine
GRÜNE Plakette.
Auch einige Fahrzeuge mit dem älteren
G-Kat
wurden
nachträglich in diese Gruppe aufgenommen.

 

( Siehe *2... unter: " Sonderregelungen")


8.Update: 16.März 2018

Eine kurze Chronologie zeigt:
Die Debatte um Abgasplaketten und Umweltzonen hat mittlerweile völlig neue Dimensionen angenommen!
Ging es vor Einführung der Umweltzonen bis etwa 2008 ursprünglich nur um das Ausfiltern von giftigem
Kohlenmonoxid (CO) mittels Katalysator
und Abgaskontrolle durch die schon seit
1. April 1985 eingeführten regelmäßigen und kostenpflichtigen Abgasuntersuchungen (ASU, später AU)
mit Erteilung einer entsprechenden Abgasprüfplakette durch den TÜV, kamen in Deutschland dann seit etwa 2007 verschärfte gesetzliche Grundlagen
namens "
Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung" (Siehe: 35. BImSchV) )
sowie ab 2008 Pläne zur stufenweisen Einrichtung von Umweltzonen
(sog. "Niedrig-Emissions-Gebiete") zur Ausführung.
Dabei ging längst nicht mehr nur um Kohlenmonoxid sondern vor allem um die mit den Abgasen ausgestoßenen Nanopartikel (Feinstaub),
welche durch dem Kat nachgeschaltete Partikelfilter reduziert werden sollten.
Auf dieser Grundlage wurden in Deutschland dann bis April 2017 in 55 Städten und Regionen aus 11 Bundesländern Umweltzonen eingeführt.
Dieselfahrzeuge mit ihren gegenüber Benzinern deutlich erhöhten Rußemissionen waren hiervon natürlich besonders betroffen.
Es gab also einen für die Industrie
sehr lukrativen Boom von Nachrüstungen soweit dies technisch überhaupt möglich war.
Dazu kamen die bekannten staatlich subventionierten Abwrackaktionen älterer Fahrzeuge bei welchen aus technischen oder gesetzlichen Gründen eine
weitere Nachrüstung nicht mehr möglich war.

Mittlerweile reichte dann die alleine durch den privaten PKW-Verkehr verursachte Feinstaubproblematik als alleinige Hauptursache für die fortschreitende Luftverschmutzung in den Städten nicht mehr aus, und so musste natürlich schnell eine neue Begründung her um auch weiterhin viel Geld auf Kosten privater PKW-Nutzer scheffeln zu können. Dabei war es natürlich bestimmten Kreisen aus Wirtschaft und Politik, insbesondere auch einigen EU-Funktionären sehr willkommen, dass urplötzlich die zwar schon seit Jahrzehnten bekannten, bisher aber weitgehend unbeachteten diversen Stickoxide, angeblich (!!!) hauptsächlich aus privaten Dieselemissionen, mit großem Trara auf die Bühne des Affentheaters professionell arrangierter Angstsmacherei durch Umweltpopulisten und Ökophantasten treten konnten.

Hier bot sich nämlich eine schier unerschöpfliche neue Abzockquelle unter dem Deckmäntelchen des "Umweltschutzes" an.
Die Industrie nutzte dies bereits vorher schon sehr ausführlich durch Entwicklung von entsprechenden Nachrüstsätzen sowie neueren,
angeblich umweltfreundlicheren Motoren, was sich später dann u.a. in Form der sog. Dieselgate-Affäire als ausgemachter Massenbetrug entpuppte.
Trotz milliardenschwerer Strafen dürfte sich die Aktion dennoch für die Konzerne als ziemlich profitabel erwiesen haben...
Ein paar medienwirksame Bauernopfer aus der Führungriege natürlich inclusive....

Die folgenden beiden konträren Meldungen belegen meiner Ansicht nach zweifelsfrei, dass es zumindest aus wissenschaftlicher Sicht
offenbar noch
keineswegs sicher geklärt ist, ob die bisher verfügbaren Studien bezüglich Toxizität und Karzinogenität von NOx in der Aussenluft tatsächlich entscheidungsrelevant genug sein können, die akut geltenden Grenzwerte der EU überhaupt zu rechtfertigen.

Das führte nicht nur zu offenen Widersprüchen zwischen diversen Expertisen beteiligter Wissenschaftler sondern auch zu einem gesunden Misstrauen in der Öffentlichkeit. Die Ängste der Bürger vor gesundheitlichen Konsequenzen wurden auch hier wieder einmal meisterhaft instrumentalisiert, um versteckt hinter dem dilettantischen Gehabe bestimmter pseudoökologischer Gruppierungen insgeheim möglichst profitable neue Geschäftsmodelle zu installieren.
Der vorgeschobene Klimawandel spielt dabei wohl aber nur eine eher unbedeutende Nebenrolle..
Damit soll vermutlich vor allem eines erreicht werden:
Allen betroffenen Bürgern zugunsten der EU-Konzerne europaweit noch mehr Geld aus der Tasche zu ziehen.

Diesel-Debatte: Umweltmediziner hält NO2-Grenzwert für überzogen (13. Februar 2018)

Dieselfahrzeuge belasten die Luft mit NO2. EU und die deutsche Politik drängen auf die Einhaltung der Außenluft-Grenzwerte. Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin hält Feinstaub aber für viel gefährlicher.

Lesen Sie HIER weiter

 

Studie belegt tödliche Folgen von Diesel-Abgasen Überwachung (21. Februar 2018)

Dürfen Städte Dieselautos aussperren, um die Luft sauber zu kriegen? Oder müssen sie sogar? Politik und Autofahrer schauen zum Bundesverwaltungsgericht. Neue Zahlen über die Gesundheitsfolgen von Dieselabgasen zeigen, wie brisant das Thema ist.

Lesen Sie HIER weiter

 

Damit die ganze Aktion auch möglichst konsequent und glaubhaft durchgezogen werden kann, waren nun natürlich vor allem die Gerichte gefordert:


Diesel-Skandal: Kommt die blaue Plakette? (18. Februar 2018)

Vor dem Bundesverwaltungsgericht geht es darum, ob Diesel-Fahrverbote rechtmäßig sind - das Urteil könnte bundesweite Signalwirkung haben. Doch wie sollen mögliche Fahrverbote überhaupt umgesetzt werden?

Lesen Sie HIER weiter

 

Diese taten sich allerdings angesichts der zu erwartenden unpopulären Entscheidungen zumindest anfangs noch recht schwer,
bis schließlich am 27.Februar das entsprechende Urteil folgte:

 

Bundesverwaltungsgericht: Diesel-Fahrverbote zulässig Update (27. Februar 2018)

Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote in Städten nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig. Die beklagten Städte Düsseldorf und Stuttgart müssten aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen, urteilte das Gericht in Leipzig.

Lesen Sie HIER weiter

 

Studie: "Diesel-Fahrverbote in Städten am Rhein kaum wirksam" (06. April 2018)

Nach der Masterarbeit eines Physikstudenten der Universität Duisburg Essen vom 06.April 2018 sollen Fahrverbote
zumindest in Städten am Rhein oder sonstigen großen Flüssen mit Schifffahrtverkehr für die Umweltentlastung kaum wirksam sein.
Schiffe emittieren nämlich offenbar ein Vielfaches der Mengen an Feinstaub und Stickoxiden als man bisher annahm.
Sie übertreffen damit deutlich die durch den Individualverkehr verursachten Belastungen in den Städten entlang der Flüsse.
Mögliche Fahrverbote für private Diesel-PKW fallen hier für eine möglichen Entlastung also kaum noch ins Gewicht!
Die Masterarbeit wurde nach sehr positiver Begutachtung durch Prof. Dr. Michael Schreckenberg der Universität Duisburg Essen
als ziemlich sicherer Ausgangspunkt für weitere Studien bezeichnet.
Eine Sachverständigenanhörung im Düsseldorfer Landtag soll noch folgen.
Auf jeden Fall muss wohl zukünftig auch der Dieselschiffverkehr in alle weiteren Studien mit einbezogen werden.

Lesen Sie HIER weiter

 

Ähnliche Erkenntnisse greift u.a. auch ein Artikel im der Kölner Express auf.

 

Fahrverbote in Köln:
So wenig trägt der Straßenverkehr wirklich zur Belastung bei


"Zit.: ...Das Verwaltungsgericht Köln hat Stadt und Bezirksregierung verdonnert,
in Köln großflächige Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zu erlassen.
Aber helfen Fahrverbote? Straßenverkehr macht nur 27,2 Prozent aus......

.....Daten des NRW-Umweltministeriums zufolge haben die Stickoxide folgende Anteile
an der Gesamtschadstoffbelastung für die Stadt Köln:
Verkehr gesamt: 54,4 Prozent.....

.....Davon macht der
Straßenverkehr wiederum nur 27,2 Prozent aus –
nur hier könnten Stadt und Bezirksregierung mit Fahrverboten überhaupt etwas erreichen.

.....
Schiffe auf der Bundeswasserstraße Rhein machen 22 Prozent aus......

.....Der Schiffsverkehr trägt indes 21,9 Prozent zur Stickoxidbelastung bei.
Der Rhein ist aber eine Bundeswasserstraße, hier hat die Stadt keine Möglichkeit, einzugreifen.
Und der Rhein fließt mitten durch die Umweltzone.....

.....Auch der
Flugverkehr ist mit 2,7 Prozent Belastung dabei.
Ein Nachtflugverbot könnte sicher die Belastung mindern. Zuständig: die Landesregierung......

....Die
Industrie trägt 41,1 Prozent zur Stickoxid-Anteil an der Gesamtschadstoffbelastung bei,
ist aber von der Kommune ebenfalls kaum beeinflussbar....."

Lesen Sie HIER weiter

 

All diese Erkenntnisse können offenbar politische Influencer in den EU-Gremien und Umweltaktivisten bestimmter Parteien nicht davon abhalten
ihren sturen und einseitigen Kahlschlagkurs auf dem Rücken privater Dieselfahrzeughalter mittels Anzeigen gegen Städte und Gemeinden
weiter zu verfolgen und diese damit klar zu überfordern, wie panische Reaktionen etwa duch drohende Fahrverbote
in den folgenden Meldungen zeigen:

.o

Erstes Diesel-Fahrverbot in Hamburg ab 31. Mai (23. Mai 2018)

Ende Mai sollen ältere Dieselautos und Lastwagen in zwei Straßenabschnitten in Hamburg Altona-Nord ausgesperrt werden. Es wäre das bundesweit erste Fahrverbot wegen zu hoher Stickoxid-Belastung.

Lesen Sie HIER weiter

 

Neue Abgastests: Autoindustrie hadert – Kunden müssen warten (03. Juni 2018)

Der neue Prüfzyklus WLTP soll realistischere Angaben zu Kraftstoffverbrauch und Schadstoffausstoß liefern. Die Autohersteller stehen deswegen aber im Genehmigungsstau.

Lesen Sie HIER weiter

 

Fahrverbote in Stuttgart schwer vermeidbar (09. Juni 2018)

Fahrverbote für Diesel-Autos bereiten der grün-schwarzen Landesregierung viel Kopfzerbrechen. Einen Plan gibt es noch nicht.

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Knapp 15.000 Dieselbesitzern droht Stilllegung ihrer Autos (10. Juni 2018)

Eineinhalb Jahre hatten Besitzer von VWs und Audis mit manipulierter Abgasreinigung Zeit, illegale Motor-Software löschen zu lassen. Jetzt drohen Stilllegungen.

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FDP bringt Fonds für Diesel-Nachrüstungen ins Gespräch (07. Juli 2018)

FDP forciert Fonds für Hardware-Nachrüstungen an älteren Diesel-Fahrzeugen, die nicht manipuliert wurden, ähnlich dem Rußpartikelfilter.

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Diesel-Fahrverbote in Stuttgart ab Jahresbeginn 2019 (11. Juli 2018)

Diesel bis einschließlich Euro-Abgasnorm 4 sind betroffen, Euronorm-5-Diesel möchte die schwarz-grüne Koalition außen vor halten.

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London testet Verbot für Autos mit reinem Verbrennungsmotor (23. August 2018)

Fahrzeuge mit reinem Verbrennungsmotor sollen auf einigen Straßen Londons bald nicht mehr fahren dürfen.

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Q&A: Kommt in Frankfurt ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge? (02. September 2018)

Der Druck auf die Autokonzerne, mit Hardwarenachrüstungen die drohende Dieselfahrverbote zu verhindern, wächst stetig. Vorher haben aber die Gerichte das Wort.

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Gerichtsurteil: Dieselfahrverbot kommt in Frankfurt 2019 (06. September 2018)

In Frankfurt am Main droht eine großflächigen Tabu-Zone für Dieselfahrzeuge und alte Benziner. Fahrverbote können schon ab 2019 ausgesprochen werden.

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Dabei geht es intern ganz offensichtlich aber keineswegs um eine wirklich effiziente Entgiftung unserer Umwelt,
sondern eher um eine politisch-industrielle Win-Win-Situation durch profitable neue Geschäftsmodelle der Autoindustrie mit immer größeren Fahrzeugen.
Dadurch etablieren sich im Verlauf wartungsintensive Hightech-Fahrzeugflotten mit versteckter, unter dem Strich noch viel schlechterer Umweltbilanz als ihre Vorgängermodelle. Ich empfehle Ihnen daher an dieser Stelle wärmstens das Studium folgenden Kommentares von Gregor Honsel, der seit 2006 u.a. als Redakteur bei
Technology Review arbeitet und mir bezüglich dieser Problematik geradezu aus der Seele spricht:

 

Kommentar: Der Mercedes EQC ist eine rollende Provokation (07. September 2018)

von Gregor Honsel

Wer sich ein SUV anschafft, sagt damit tonnenschwer: Meine Umwelt ist mir vollkommen schnuppe. Ein Elektroantrieb macht es kaum besser.....Es passt wie die Faust aufs Auge: Auf „Konkret“ erschien ein brillanter Rant aufs SUVs, und nun stellt Daimler sein neues Elektroauto EQC vor.... Es ist – Überraschung! – ein SUV. Zweieinhalb Tonnen, die der Fahrer mit 300 Kilowatt in fünf Sekunden auf Tempo 100 prügeln kann......Um auf eine angebliche Reichweite von „über 450 Kilometer“ (allerdings nach dem luschigen NEFZ-Prüfverfahren) zu kommen, ist eine 80-kWh-Batterie mit einem Gewicht von 650 Kilogramm verbaut. Einmal laden braucht mehr Strom als mein Haushalt den ganzen Monat. Welch ein Irrsinn.....

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Diesel-Konzept steht: Neue Kaufprämien und Motor-Nachrüstungen (02. Oktober 2018)

Die Regierung will eine Palette von Maßnahmen nachlegen, um Autofahrer vor Fahrverboten zu bewahren. Doch vieles ist noch vage.

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Der Kahlschlagkurs auf dem Rücken privater Dieselfahrzeughalter geht weiter:

 

Berlin prüft auch Fahrverbot für neue Euro-6-Diesel (09. Oktober 2018)

In Berlin droht ein Fahrverbot für ältere Diesel. Die Berliner Landesregierung prüft nun, ob davon ab 2020 auch moderne Euro-6-Diesel betroffen sein könnten.

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Diesel: Verwaltungsgericht Berlin ordnet streckenbezogene Fahrverbote an (09. Oktober 2018)

Berlin hat bisher nicht ausreichend viel getan, damit die Stickstoffdioxid-Grenzwerte eingehalten werden. Nun muss es Fahrverbote auf manchen Strecken prüfen.

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Immerhin zeigt sich hier noch ein (wenn auch viel zu spätes) Fünkchen Verstand bei unserer Regierung:

Merkel will Diesel-Fahrverbote per Gesetz erschweren (22. Oktober 2018)

Fahrverbote sind nach Meinung der CDU in der Regel nicht verhältnismäßig, wenn die Grenzwerte für Stickstoffdioxid nur in geringem Umfang überschritten werden.

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Leider wird dieser Rückgewinnungsversuch von Wählerpotenzial nicht viel am finalen Kahlschlag auf Kosten der betroffenen Dieselhalter ändern.
Sie werden auch weiterhin belogen, betrogen über den Tisch gezogen und an allen möglichen Fronten abgezockt.-
Hauptsache, das grüne EU-Pseudo-Umweltgewissen wird beruhigt und in den Ballungsgebieten umgekehrt proportional zur PKW-Verdrängung
immer mehr Umweltzonen, Fahrradwege und Biker-Sonderrechte aus dem Boden gestampft.
Das Ganze wird allmählich zu einer
Chronik des Grauens für den gesamten privaten PKW-Verkehr.
Die Antidieselkampagne macht da wohl nur den Anfang!

 

Mainz muss Diesel-Fahrverbote vorbereiten– Gericht setzt Frist (24. Oktober 2018)

Den Verwaltungsichtern in Mainz genügten bisherige Vorkehrungen der Stadt für sauberere Luft nicht.

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Gerichte verhandeln über Dieselfahrverbote in NRW-Städten (04. November 2018)

Um Dieselfahrverbote zu vermeiden, setzen die Städte in NRW auf abgasarmen Nahverkehr, mehr Grün und bessere Ampelschaltungen.
Ob das den Gerichten reicht?

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Gericht ordnet Diesel-Fahrverbote in Köln und Bonn an (08. November 2018)

Seit Jahren schon reißen Köln und Bonn EU-Grenzwerte zur Luftverschmutzung. Das muss ein Ende haben, findet ein Gericht.

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Baden-Württemberg muss mit Planung von Euro-5-Fahrverboten beginnen (12. November 2018)

Der VGH bestätigte zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Stuttgart, gegen die das Land erfolglos Beschwerde eingelegt hatte.

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Warum wir die unfassbar nervige DUH doch brauchen (13. November 2018)

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Handelsverband Deutschland: Dieselfahrverbote sind "Gift für den Handel" (14. November 2018)

Dieselfahrverbote bedrohen den stationären Einzelhandel, sagt der Handesverband Deutschland und treiben die Käufer weiter in die Arme des Online-Handels.

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Bundesregierung plant offenbar Massenüberwachung bei Diesel-Fahrverboten (15. November 2018)

Die Überwachung von Diesel-Fahrverboten sind personalintensiv und teuer. Eine automatisierte Überwachung mit Kameras soll preiswerter sein, birgt aber Risiken.

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A40 in Essen: Erstmals Diesel-Fahrverbot für Autobahn (15. November 2018)

Die Deutsche Umwelthilfe kann einen weiteren juristischen Erfolg verbuchen: Auch in Essen müssen die Behörden bald Diesel-Fahrverbote verhängen.

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Kritik an Diesel-Fahrverbot auf A40: "nicht verhältnismäßig" und "völlig absurd" (16. November 2018)

Das erste angeordnete Diesel-Fahrverbot auf der A40 in Essen lässt die Gemüter hochkochen. Deutliche Kritik kommt aus der Politik.

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Kontrolle von Diesel-Fahrverboten – Einzelprüfungen oder Überwachung per Kamera? (20. November 2018)

Ein Gericht nach dem anderen verbannt ältere Diesel aus den Städten. Doch wie soll überhaupt kontrolliert werden, ob sich betroffene Fahrer an Verbote halten?

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Diesel-Fahrverbote: Geplante Massenüberwachung erhitzt die Gemüter (21. November 2018)

Städte, Oppositionspolitiker, Datenschützer und Polizeivertreter laufen Sturm gegen die vorgesehenen Kamera-Kontrollen von Autofahrern.

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Grüne schlagen radikale Maßnahmen für Klimaschutz vor (29. November 2018)

Ab 2030 nur noch abgasfreie Neuwagen, CO2-Bepreisung, dreckige Kraftwerke abschalten - das sind einige Vorschläge. Es gehe um eine "Menschheitsaufgabe".

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Diesel: Wo und wann in Deutschland Fahrverbote anstehen 14. Dezember 2018)

Stuttgart führt als erste deutsche Großstadt zum 1. Januar Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge für eine Umweltzone ein. Wie sieht es in anderen Städten aus?

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Diesel: Vorerst kein Fahrverbot in Frankfurt – Umwelthilfe gibt nicht nach (18. Dezember 2018)

Mit mehr als 30 Klagen für Fahrverbote in Städten hat die Deutsche Umwelthilfe sich auch viele Feinde gemacht. Bremsen lassen will der Verein sich davon nicht.

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Diesel-Fahrverbot für Darmstadt ist beschlossene Sache (19. Dezember 2018)

In der bundesweiten Debatte über Diesel-Fahrverbote ist es ein Novum: Die Deutsche Umwelthilfe einigt sich mit einer Landesregierung auf einen Vergleich.

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Mein Kommentar (13. November 2018)

Als Fazit scheint sich aktuell immer mehr mein Anfangsverdacht von 2008 zu bestätigen:
Die Errichtung von Umweltzonen in den Ballungsgebieten, sowie immer schärfere EU-Regelungen
sollte meiner Ansicht nach ganz offensichtlich letztendlich immer nur
einem Ziel dienen:
Mehr Profit für die Autoindustrie durch Verkauf von Neuwagen und zusätzliche Gewinne
durch Nachrüstungen auf Kosten des motorisierten, privaten Nahverkehrs zu erwirtschaften.

Die Instrumentalisierung von Umweltbewegungen zur praktischen Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen
war politisch nützlich und auch erforderlich um einen möglichen Shitstorm ungeahnten Ausmaßes
zu durch betroffene Bürger zu umgehen.

Seien Sie doch mal ehrlich:
Hätten Sie 2008 wirklich all diesen Maßnahmen zugestimmt,
wenn sie vorher gewußt hätten, wie sich die Dinge 2018 aktuell entwickeln?

Dass dieses neue Geschäftmodell sowohl national als auch international
nur durch vorherige,
vermutlich zumeist heimliche Absprachen zwischen Politik und Industrie u.a.
auf EU-Ebene zu realisieren war, stand natürlich ebenfalls von vorneherein fest...
Ebenso die Finanzierung durch Ausbeutung der betroffenen PKW-Halter..
Bislang konnte man diese oft nur pseudowissenschaftlich begründeten und vor allem ziemlich
einseitig polarisierten Pläne bezüglich Klimaschutz und lokaler Verbesserung der Umweltbedingungen,
zumeist durch grüne Umweltaktivisten, immerhin bis zu einem gewissen Grade noch nachvollziehen.
Wobei viele der Maßnahmen sich nach neueren Erkenntnissen klimatechnisch eher als fragwürdig
wenn nicht sogar als
kontraproduktiv erweisen.

DER TECHNODOCTOR


Aktuelle Meldungen führen bisherige Maßnahmen zur Klimaverbesserung eigentlich ad absurdum:

Streit um Abgasbelastung: Tempo 30 sorgt für schlechtere Luft in Städten (22. Dezember 2018)

Die Bundesregierung hält Tempo-30-Zonen als Maßnahme zur Luftreinhaltung für ungeeignet.
In Hamburg streitet man über Luftqualität nach den Diesel-Fahrverboten.

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Auch global scheint man mittlerweile in apokalyptischer Endzeitstimmung auszubrechen:

Klimaforscher: "Wir fahren diesen Planeten gerade an die Wand" (14. Dezember 2018)

Der Klimawandel wird immer deutlicher, doch die Weltgemeinschaft tut zu wenig.
Ohne Handeln sieht Klimaforscher Schellnhuber das Ende der Zivilisation kommen.

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Das zu Anfang erweckte Umweltbewußtsein von Otto Normalverbraucher hatte sicherlich auch Positives.
Viele Menschen zeigten immerhin plötzlich soziales Verantwortungsbewußtsein in einem bis dahin noch nicht bekannten Ausmaß.
Jahrzehntelang wurde dann auch brav gezahlt für Nachrüstungen, Steuererhöhungen,
Neuwagenkauf..und...und...und.- Wirklich alles nur für den Klimaschutz?
Wohl kaum! - Selbst diese Milliardeneinnahmen durch den Steuerzahler reichten den politischen und industriellen Drahtziehern
der Umweltprogramme noch lange nicht aus, wie folgende Meldung andeutet:

Schleppendes "Sofortprogramm saubere Luft" – Städte wollen mehr Geld (01. Dezember 2018)

Beim dritten Dieselgipfel soll eine Bilanz des Programms gezogen werden. Die Bundeszuschüsse fließen nur zögerlich und die Luft ist nicht sauberer geworden.

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Mein Kommentar (24. Dezember 2018)

Mehr Geld?...Für wen oder was eigendlich?
Wer soll nun auch das noch bezahlen?
Und was wurde letztendlich im Gegenzug für die immerhin
zahlende Gemeinschaft der PKW-Halter getan?..
Wurden Straßen in ausreichendem Maße saniert?...
Wurden Gefahrenstellen zeitnah entschärft?..
Wurden Ampelschaltungen aktuellen Bedürfnissen angepasst?..
Wurden Staustrecken beseitigt?...
Wurde bezahlbarer Parkraum geschaffen?...
Kam die Industrie ihren Auflagen nach?
Wurde kostenlose Hardware zur wirksamen und manipulationssicheren
Verbesserung der Abgaswerte älterer Fahrzeuge angeboten?

Leider nicht!
Priorität hatten nämlich stets nur zahlreiche Prestigeprojekte der sog. "Verkehrsberuhigung"
wie Ausweitung der Umweltzonen und intensivere kostenpflichtige Bewirtschaftung
des verblieibenden, kontinuierlich weiter reduzierten Parkraumes.
Der Rest wurde investiert in immer breitere Radfahrwege, Fahrradstraßen und unsinnige Vorrangregelungen
für Radfahrer. Damit sollte final eine strategische Umgestaltung des gesamten öffentlichen Verkehrsraumes
durch Instrumentalisierung eines geplant aggressiven Radverkehrsflusses zwecks Verdrängung
privater PKWs aus den Ballungsgebieten, speziell der verkehrsberuhigten Zonen erreicht werden.


Verkehrschaos und Schadstoffkonzentrationen wurden indes immer schlimmer.
Und mittendrin wuseln sich jetzt noch Radfahrer aus allen Richtungen
und ohne jegliches Unrechtsbewußtsein mit erhobenem Stinkefinger über rote Ampeln
oder pflanzen sich dort in breiten Formationen nebeneinander an den mittlerweile vielerorts
üblichen Sonderhaltelinien direkt vor den wartenden PKWs auf.

Dabei behindern sie (als gewollte "verkehrsberuhigende Maßnahme")
das zügige Anfahren der PKWs während der Grünphase
und erhöhen dadurch zusätzlich die lokalen Abgasemissionen durch die hinter ihnen wartenden Fahrzeugkolonnen.
Somit wird also auch die Umweltbelastung durch den resultierenden mangelhaften Verkehrsfluss
um ein Vielfaches und völlig unnötig verschlimmert.

Da die Radler beim Warten an der Ampel zumeist der ausgiebigen Nutzung ihrer Smartfones frönen
und mit ihrer Trödelei dann oft noch die knappen Grünphasen verpennen,
können nach ihnen also höchstens 1-2 PKWs die grüne Ampel passieren.
Der Rest übt sich weiterhin im Warten auf die nächste Grünphase.
Dieses Spielchen kennt kein Ende, solange genügend ausbremsende Radfahrer mit am Start sind.
So betrachtet könnte man diesen Bikern also durchaus auch eine erhebliche Mitschuld
an der lokalen Luftverschmutzung zuschreiben.

Das Prinzip der Ausbremsung hat ja bis jetzt auch prima funktioniert:
Jegliche bisher bewährte Ordnung strukturiert sich allmählich um:
Massenhafte (und oft leider auch rücksichtslose) Nutzung kinderkabinenbestückter Fahrradmonster
mit Transportanhängern hat vor allem bei jungen Leuten zu einer Art
Biker-Subkultur in den Veedeln geführt.
Allen voran junge Mütter mit Smartfone in der einen und Kaffebecher in der anderen Hand.
Hören tun sie dann meist auch nix, denn die Stecker in den Ohren sind natürlich obligat.

Alleinige Nutzung solcher Verkehrsmittel sind vor allem für die älteren Generationen der von Fahrverboten
betroffenen Anwohner ebensowenig eine realistische Option wie der aktuelle Nahverkehr (VRS/KVB/Taxi).
Alleine der Weg zur nächsten Haltestelle und das Warten im Regen auf eine zumeist unpünktliche
und noch dazu völlig überfüllte Bahn voller Smombies und agressiver Drogies ist sicher nichts
für ältere oder kranke Menschen.

Noch unzumutbarer finde ich es aber, schlicht gezwungen zu werden, von einer knappen Rente
einen viel zu teuren (weil angeblich "umweltkompatibeleren" ) Neuwagen anschaffen zu müssen,
um wenigstens einen kleinen Teil der im Alter noch verbliebenen Eigenmobilität zu erhalten!

DER TECHNODOCTOR


Aktuell häufen sich aktuell immer weitere Hiobsbotschaften bezüglich der Dieselfahrverbote und sogar
das Ende aller Verbrennungsmotoren wird bereits in Aussicht gestellt:

Volkswagen stellt Ende des Verbrennungsmotors in Aussicht (05. Dezember 2018)

VW-Markenstrategie-Chef Michael Jost nimmt sich die Pariser Klimaziele zu Herzen. In acht Jahren könnte der letzte Verbrenner entwickelt werden.

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Alles wirklich Ehrenhafte Vorsätze? -
Meiner Ansicht nach aum glaubhaft!
Zugleich wird nämlich nach altbewährtem Muster munter weiter gepfuscht und betrogen:

Erneute "Auffälligkeiten": VW stoppt Software-Updates für ältere Dieselmotoren (22. Dezember 2018)

Einwandfreie Software für die Abgasreinigung sollte den Diesel-Skandal eigentlich beenden – nun ist auch die neue Version unter Manipulationsverdacht geraten.

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Mein Kommentar (25. Dezember 2018)

Es reicht!! - Bis hierhin und nicht weiter!


Werden die jeweils aktuellen EU-Grenzwerte nämlich nicht erreicht, hagelt es weitere Klagen übereifriger
Umweltphantasten und den Dieselfahrverboten werden schon bald weitere Verbote, final auch für Benziner folgen.
Daher ist mit Ausnahme reiner Elektrofahrzeuge kein heute EU-regelkonformes Fahrzeug auch morgen noch sicher .
Fahrverbote in den Kölner Veedeln bedeuten meiner Ansicht nach Zerstörung einer natürlich gewachsenen Infrastruktur
vor allem auch zum Nachteil von einkommensschwachen sowie alten oder behinderten Menschen,
die auf den eigenen PKW oder regelmäßige Besuche ihrer Angehörigen mit PKW angewiesen sind.
Viele Anwohner von Umweltzonen haben seit deren Einführung 2008 eine Menge Geld in Erhalt und Nachrüstung
ihrer oft schon älteren Fahrzeuge investiert.
Aufgrund
demografischen Wandels führte eine ständig steigende Gentrifizierung in den Veedeln
neben akutem Wohnungsmangel zu erheblichen Steigerungen der Miet- Neben- und Lebenshaltungskosten
und somit leider auch dazu, dass heutzutage nicht mehr jeder Bewohner eines Veedels
finanziell oder gesundheitlich dazu in der Lage ist, seine ursprüngliche Wohnqualität
und Versorgungssicherheit auch ohne eigenen PKW zu erhalten.


Ich sehe daher in allen Fahrverboten das sichere Ende von Geduld
und Verständnis hart betroffener Bürger!

DER TECHNODOCTOR


9.Update: 01.Januar 2019

Diesel-Fahrverbote: Gesamte Umweltzone für ältere Diesel in Stuttgart gesperrt (01. Januar 2019)

Verstöße gegen Dieselfahrverbote in Stuttgart werden vorerst nicht geahndet. Später werden Bußgelder fällig. Anwohner bekommen eine längere Übergangsfrist

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Diesel-Fahrverbote: Städtetag warnt vor Verkehrskollaps (02. Januar 2019)

Attraktive Angebote zum Umstieg auf den ÖPNV müssen her, ansonsten drohe angesichts von Diesel-Fahrverboten ein Verkehrschaos, sagt der Städtetag.

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Schweden will ab 2030 Verkauf von Benzinern und Diesel verbieten (22. Januar 2019)

Skandinavien gilt als Vorreiter in Klimafragen. Schweden zeigt nun mit seiner Verkehrspolitik wieder ein Beispiel dafür.

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Lungenexperten stellen Feinstaub- und Stickoxid-Grenzwerte infrage (23. Januar 2019)

Lungenärzte zweifeln die wissenschaftlichen Daten an, die zu den in Studien zitierten hohen Todeszahlen durch Stickoxide und Feinstaub geführt haben.
Mehr als hundert Lungenspezialisten bezweifeln den gesundheitlichen Nutzen der aktuellen Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide (NOx). Sie sehen derzeit keine wissenschaftliche Begründung, die die Grenzwerte rechtfertigten, wie es in einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme heißt.

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Viele alte Diesel aus Deutschland landen in Osteuropa (27. Januar 2019)

Hierzulande lassen sich alte Diesel-Autos kaum noch verkaufen. In Osteuropa finden sie dagegen dankbare Abnehmer. Umweltschützer sind besorgt.

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Scheuer rät Städten zum Widerstand gegen Fahrverbote – und befürchtet Proteste (03. Februar 2019)

Der Verkehrsminister sorgt sich, es könnte zu Massenprotesten kommen. Klimaschutzziele will er mit Mobilitätsdaten und verbilligten Eintrittskarten einhalten.

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Schärfere Umweltgrenzwerte für Schiffe belasten Reeder (12. Februar 2019)

Der Grenzwert für Schwefel im Schiffstreibstoff soll ab 2020 weltweit auf 0,5 Prozent gesenkt werden. Gut für die Umwelt. Für die Reeder wird es aber teurer.

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Fehlerhafter Lungenarzt: Verkehrsminister will dennoch Debatte über Grenzwerte (15. Februar 2019)

Die Stellungnahme von 107 Lungenfachärzten enthält falsche Rechnungen und Ausgangswerte. Den Bundesverkehrsminister scheint das nicht zu irritieren.

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Kommentar: Neun dumme Ideen, um Fahrverbote zu verhindern (22. Februar 2019)

Städte wollen Fahrverbote unbedingt verhindern. Heraus kommen bizarre Ideen, die mehr über die Autonation Deutschland verraten, als einem lieb sein kann.

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BGH bewertet illegale Abschalteinrichtung als Mangel (22. Februar 2019)

Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Position vom Abgasskandal betroffener Dieselkäufer und stuft die illegale Abschalteinrichtung als Sachmangel ein.

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Elektroautos: Die Tage des Verbrennungsmotors sind gezählt (25. Februar 2019)

Wie geht es mit dem Elektroauto weiter? Mit einem Schwerpunkt zu dem Thema wollen wir die Chancen und Probleme aufzeigen.

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EuGH-Generalanwältin: Nationale Gerichte müssen Standort von Luft-Messstationen prüfen (28. Februar 2019)

Geeignete Maßnahmen gegen gesundheitliche Beeinträchtigungen sind überall zu treffen, wo Grenzwerte nicht eingehalten werden, meint Juliane Kokott.

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Sta(d|t)t Auto: Was kommt anstelle des individuellen Privatverkehrs? (01. März 2019)

Wir haben ein Problem mit dem Verkehr vor allem in den Städten. Alternativen zum Auto und zum massenhaften Individualverkehr müssen her.

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Umweltministerin lässt Abgas-Messstationen prüfen (03. März 2019)

Die Debatte über Luftverschmutzungs-Grenzwerte reißt nicht ab. SPD-Ministerin Schulze gibt ein Gutachten in Auftrag. Die Deutsche Umwelthilfe gerät unter Druck.

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Diesel: Schwarz-Rot einigt sich auf Gesetzentwurf zur Fahrverbot-Überwachung (12. März 2019)

Die Koalition hat die Regierungsinitiative für Maßnahmen zur Kontrolle von Diesel-Fahrverboten entschärft. Eingesetzt werden sollen nur mobile Geräte.

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Grenzwert-Streit: Bundestag schränkt mögliche Diesel-Fahrverbote ein (14. März 2019)

Das Parlament hat eine Reform des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschlossen, die Verkehrseinschränkungen erschwert.

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Diesel: Bundestag beschließt automatisierte Kameraüberwachung zur Fahrverbot-Kontrolle (15. März 2019)

Gegen die Stimmen der Opposition hat das Parlament eine Rechtsbasis für automatisierte Verkehrskontrollen verabschiedet, um Diesel-Fahrverbote durchzusetzen.

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Diesel: Bundesrat befürwortet Einschränkung und Überwachung von Fahrverboten (15. März 2019)

Die Länder haben im Eiltempo zwei Gesetzesinitiativen zu "Verkehrsbeschränkungen" für Dieselfahrzeuge mit erhöhten Emissionen passieren lassen.

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Neue Diesel: Fast kein NOx mehr (02. April 2019)

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EU-Kommission: Abgas-Kartell von BMW, Daimler, VW (05. April 2019)

Die Autokonzerne BMW, Daimler und Volkswagen haben nach Erkenntnissen der EU-Wettbewerbshüter illegale Absprachen zu Technologien der Abgasreinigung getroffen.

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Ifo-Institut: „E-Autos erhöhen CO2-Ausstoß“ (17. April 2019)

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Tesla: Rohstoffe für Elektroauto-Akkus könnten knapp werden (03. Mai 2019)

Der Elektroautohersteller Tesla ist existentiell auf Batterien und deren Rohstoffe angewiesen. Diese könnten in den nächsten Jahren knapp und teuer werden.

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Mobilitätsexperte über Tesla: "Dümmste und obszönste Variante der E-Mobilität" (15. Mai 2019)

Auf E-Mobilität allein zu setzen findet Wolfgang Lohbeck falsch. Und aus Sicherheitsgründen sollten SUV aus Städten verbannt oder gebremst werden.

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Kommentar: Fußgänger auf die Fahrbahn! (09. Mai 2019)

In den Städten ist es schon reichlich eng. Jetzt sollen auch noch E-Scooter hinzukommen. heise-online-Redakteur Andreas Wilkens hat dazu eine Idee.

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E-Scooter haben Tel Aviv erobert: Kurze Wege, Unfälle und zugeparkte Gehwege (21. Mai 2019)

Auf deutschen Straßen sollen die E-Tretroller nach langer Debatte in diesem Sommer zugelassen werden. In Tel Aviv bestimmen sie dagegen schon das Stadtbild.

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E-Scooter: Experten sehen hohes Verletzungsrisiko (23. Juni 2019)

Lange wurde im Vorfeld über das Ob und Wie debattiert – nun rollen E-Scooter durch die Städte. Mediziner und Unfallforscher sehen das mit Sorge.

"Zit.: Was E-Scooter im Vergleich etwa zum Fahrrad besonders mache, sei unter anderem die Position des Fahrers, erläutert Spering. Er stehe aufrecht auf einem kurzen Brett und habe nur einen kleinen Lenker zum Festhalten. Diese relativ wacklige Position des Fahrers sieht Spering als Hauptrisiko für einen Unfall. Hinzu kommt: Der Fahrer könne Richtungswechsel nicht anzeigen, da einhändiges Fahren nicht möglich sei. Das erschwere es anderen Verkehrsteilnehmern, das Fahrverhalten einzuschätzen. Auch Bremsvorgänge und Beschleunigungen seien nicht ersichtlich – und dies alles in einem ohnehin bereits aus- oder überlasteten Verkehrsnetz...." Zit.Ende

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E-Scooter: Autoclubs fordern breitere Radwege (29. Juni 2019)

gerade für kurze Wege können E-Scooter praktisch sein: Seit kurzem sind sie auf den Straßen unterwegs. Es gibt auch Gefahren – für die Autoclubs Lösungen sehen.

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Elektrische Sauftouren, Unfälle: Verkehrsverbände warnen vor E-Scooter-Chaos (12. Juli 2019)

Auf deutschen Straßen rollen nun immer mehr E-Scooter. Es ist bereits zu vielen Unfällen gekommen, auf Bürgersteigen abgestellte Tretroller behindern Fußgänger.

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E-Scooter-Bilanz: Einen Monat nach der gesetzlichen Erlaubnis (13. Juli 2019)

Vermieter von E-Scootern wollen in weitere Städte expandieren. Die Unfallbilanz fällt in Teilen niedrig aus. Scheuer kritisiert die Umsetzung der Vorschriften.

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Versicherung warnt: Todesrisiko auf Pedelecs höher als auf Fahrrad (20. Juli 2019)

Etwa fünf Prozent aller Fahrräder besitzen einen Elektromotor. In tödliche Unfälle sind Pedelec-Fahrer laut einer Versicherung jedoch viel häufiger verwickelt.

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Berlin: Diesel-Fahrverbote in acht Straßen (23. Juli 2019)

Rot-rot-grün erlässt wie angekündigt ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge auf einigen wenigen Straßenabschnitten – Ausnahmen gibt es aber auch.

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Paris untersagt Parken von E-Tretrollern auf Gehwegen (01. August 2019)

Auf Pariser Trottoirs abgestellte E-Tretroller behindern zunehmend Fußgänger. Bußgelder sollen vom Abstellen abhalten.

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Fahrschule für E-Tretroller: Behindertenverband fordert Kurse (03. August 2019)

Viele E-Rollerfahrer fahren illegal auf dem Fußweg und gefährden Passanten, ärgern sich Behinderten-Vertreter. Auch der Sozialverband VdK übt Kritik.

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Städte- und Gemeindebund: Keine Spaßbremse bei E-Tretrollern, aber Regeln (06. August 2019)

Das wilde Abstellen von E-Tretrollern in Städten ist vielen ein Dorn im Auge. Der Städte- und Gemeindebund will einheitliche Regeln und Standards schaffen.

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Keine echte Verkehrswende: Studie entblättert den "Carsharing-Mythos" (09. August 2019)

Der Carsharing-Markt boomt – vor allem in den Großstädten. Laut einer Studie ist der Hype aber ungerechtfertigt: Nachhaltig geht anders.

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Klimaretter, Ökosünde, Ärgernis? Eine Zwischenbilanz zu E-Tretrollern (11. August 2019)

Beitrag zur Verkehrswende, Ärger über unverschämte Fahrer: An E-Tretrollern scheiden sich die Geister. Eine Bilanz zwei Monate nach Zulassung in Deutschland.

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Taxi- und Mietwagenverband fordert Helmpflicht für E-Tretroller-Fahrer (13. August 2019)

Taxi-Chef Müller meint, E-Scooter seien für den Verkehr freigegeben worden, ohne dass klare Regeln aufgestellt wurden.

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Rote Zonen für E-Tretroller – Städte reagieren auf Probleme (15. August 2019)

Es ist eine neue Form der Mobilität, vor allem bei jungen Leuten und Touristen sind sie beliebt. Doch vielerorts sorgen sie für Kopfzerbrechen.

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Wenn die E-Scooter schlafen gehen – Auf Spritztour mit einem "Hunter" (18. August 2019)

Geht der Saft aus, hat der E-Scooter Feierabend. Er braucht dann jemanden, der ihn zurück zur Steckdose bringt. Dafür braucht es Menschen mit starken Nerven.

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E-Scooter beschäftigen Erfurter Behörden – andere Städte zögerlich (25. August 2019)

Seit fast zwei Monaten rollen Miet-E-Scooter durch Erfurt. Reaktionen sind bisher gespalten, weshalb die Stadt mit dem Vermieter ins Gespräch kommen möchte.

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E-Tretroller sollen in Fußgängerzonen automatisch langsamer fahren (26. August 2019)

Geofencing könnte dabei helfen, dass E-Tretroller bei Bedarf langsamer werden und an bestimmten Orten nicht abgestellt werden können.

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Empfehlungen für Kommunen: E-Tretroller an die Stadtränder (29. August 2019)

Städtetag und Gemeindebund haben nun "Handlungsempfehlungen" vorgelegt, wie Kommunen mit den E-Tretrollern umgehen können.

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Elektrorollern statt zu gehen oder radeln: Umweltbundesamt kritisiert E-Scooter (03. September 2019)

Elektro-Tretroller haben das Potenzial für ein umweltfreundliches Verkehrsmittel, meint das UBA; aber erst dann, wenn sie hauptsächlich Pkw-Fahrten ersetzen.

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E-Tretroller: Kassenarzt-Chef fordert Verbot wegen Verletzungsgefahr (09. September 2019)

Komplexe Brüche bis hin zu Todesfällen: Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung schlägt Alarm. Ein Unfallforscher widerspricht ihm.

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Datenschützer: Nutzer von E-Scootern hinterlassen lückenlose Bewegungsprofile (16. September 2019)

Jeder Meter werde von den Verleihern aufgezeichnet und könne zu Profilen zusammengefügt werden, moniert der Hamburgische Datenschutzbeauftragte.

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Berlin: Verkehrssenatorin will baldigen Bann für Benziner und Diesel (17. September 2019)

Regine Günther (Grüne) hält es für unerlässlich, "sich möglichst schnell vom Verbrennungsmotor zu verabschieden". Sie fordert Durchbrüche bei der E-Mobilität.

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E-Scooter entzündet sich: Zehn Verletzte in Wohnhaus in München (19. September 2019)

Der Akku eines E-Scooters hat sich in einer Wohnung entzündet. Zehn Menschen sind bei dem Brand leicht verletzt worden.

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TÜV-Verband: E-Scooter-Firmen sollen E-Tretroller bei Glätte sperren (16. Oktober 2019)

Das Fahren von E-Scootern bei glatter Fahrbahn ist gefährlich. Darum sollen Anbieter sie sperren und ihre Kunden generell auf die Gefahren aufmerksam machen.

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Straßentest: Viele Diesel überschreiten Grenzwerte (18. Oktober 2019)

Unter realen Bedingungen stoßen viele Dieselautos mehr Stickoxide aus, als im Labor gemessen und erlaubt. SUVs gehören zu den größten Verschmutzern.

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Frankfurt: Dieselfahrverbot auf einigen Straßen möglich (08. November 2019)

Eine Fahrverbotszone für Diesel wird es in Frankfurt wohl nicht geben, einzelne Straßen könnten für Selbstzünder jedoch künftig tabu sein.

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Energieagentur: SUV heben Vorteile von Elektroautos auf (13. November 2019)

Laut Energieagentur gefährdet der Energiebedarf der Welt globale Nachhaltigkeitsziele. Schwere Verbrenner könnten positive Effekte der E-Autos zunichte machen.

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Lime gibt Bußgelder für wildparkende E-Scooter künftig an Nutzer weiter (21. November 2019)

Der E-Scooter-Anbieter Lime gibt künftig Bußgelder für Falschparken an Nutzer weiter. In Berlin sorgten die Scooter zuletzt für 1200 Anzeigen in drei Wochen.

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Diesel-Rasterfahndung: Berliner Polizei will Fahrverbot automatisiert überwachen (02. Dezember 2019)

Die Polizeipräsidentin und Gewerkschaftler fordern den Einsatz von Kfz-Kennzeichenscannern, um Verkehrsverbote für Diesel-Autos durchzusetzen.

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Ab 1. Januar: E-Tretroller sollen Teil der Unfallstatistik werden (07. Dezember 209)

In Großstädten sind E-Tretroller fester Bestandteil des Verkehrs, und etliche Menschen sind bereits verunglückt.
Wie viele genau, soll jetzt erfasst werden.

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E-Tretroller-Sabotage: Extinction Rebellion macht 3600 Trottinettes unbrauchbar (09. Dezember 2019)

Die Umweltaktivisten von Extinction Rebellion in Frankreich finden Elektrotretroller gar nicht umweltfreundlich.

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Mein Kommentar:

Endlich mal eine richtig gute Idee!
Ich beneide die französischen Aktivisten!
Viele Tretrollerfahrer werden in ihrem chronisch - asozialen Verständndnis der Straßenverkehrsordnung
allmählich zum extremen Sicherheitsrisiko für alle übrigen Verkehrsteinehmer!
Inbesondere Fußgänger werden völlig unngeniert auf dem Gehweg direkt vor ihrer Haustüre angefahren.
Anschließende Fahrrerflucht ist natürlich an der Tagesordnung!

Behnderte Menschen oder Mütter mit Kinderwagen können zudem durch querstehenden Roller auf dem Bürgersteig
diesen nicht mehr gefahrlos passieren.
Es muss also unbedingt etwas geshehen, um diese Tretrolleridioten effizient zu stoppen!
Wer immer die Zulassung für diese Verkehrsmittel verbrochen hat; er sollte schleunigst umdenken!
Sowohl Radfahrer als auch Tretrollerpiloten haben mittlerweile ein gemeingefährliches Standardverhalten entwickelt.
Der Hype durch pseudoumweltfreundlichen Hintergrund bedroht die körperliche Unversehrtheit aller übrigen Verkehrsteilnehmer!
Der rein politische Ansatz, private PKW's möglichst völlig aus dem Innenstadtleben zu verdrängen wird sich schon bald
als übles Damoklesschwert erweisen.
Autofahrer kennen und achten in der Regel immerhin die STVO...

Tretrollerfahrer und Fahrradrambos haben dazu allerdings keinerlei Bezug!
Wer also die Innenstädte beruhigen will, sollte Rad- und Tretrollerfarern keineswegs Generalimmunität gwähren!

DER TECHNODOCTOR


10.Update: 16.Februar 2020

Kommentar: Adieu, Verbrenner (02. Januar 2020)

Völlig klar: Verbrennungsmotoren sind die größten Schädlinge der Welt, nachgerade Weltenvernichter, das Auto die rollende Klimakatastrophe.
Aber, liebe Gemeinde, etwas mehr Pietät bei der Grabrede halte ich für angebracht

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E-Tretroller: Zahl der Unfälle in den USA stark angestiegen (09. Januar 2020)

An der Universität zu San Francisco haben Forscher Unfallstatistiken ausgewertet. Alarmiert sind sie vor allem über die vielen Kopfverletzungen.

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E-Tretroller: Lime verwarnt automatisch Bürgersteig-Befahrer (29. Januar 2020)

In San José probiert der E-Tretroller-Verleiher nun ein System, das automatisch erkennen können soll, ob ein Nutzer auf dem Bürgersteig herumgurkt.

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Verkehrsexperten: E-Tretroller nur mit Blinker und Prüfbescheinigung (31. Januar 2020)

Auf dem deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar wurde auch über E-Tretroller diskutiert.

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EU-Umweltagentur: E-Tretroller, Uber und Lyft sind nicht wirklich grün (04. Februar 2020)

Laufen und Radfahren in Verbindung mit den Öffentlichen sind laut der Umweltbehörde die gesündesten und klimafreundlichsten Fortbewegungsarten.

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E-Tretroller: Voi richtet Stellzonen ein (07. Februar 2020)

In vier deutschen Städten richtet Voi virtuelle Parkzonen für seine E-Tretroller ein. Wer dort parkt, bekommt einen Rabatt.

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Montreal wirft E-Tretroller raus (20. Februar 2020)

Kaum ein Tretroller-Fahrer hat sich an die Vorschriften gehalten. Daher dürfen Lime und Bird in Montreal nicht weitermachen.

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ENDLICH mal ein Anfang!!!!

 

E-Tretrollerverleiher stellen Betrieb ein oder bessern Hygiene (18. März 2020)

E-Scooterverleiher reagieren auf die Coronavirus-Pandemie: Während Lime seinen Betrieb zu großen Teilen einstellt, setzt Voi auf sich als "sichere Alternative".

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Eine interessante Entwicklung scheint sich durch die aktuell geplanten Einschränkungen des öffentlichen Nahverkehrs (ÖNPV)
in Köln, aufgrund der durch das
Coronavirus bedingten COVID 19 - Pandemie anzubahnen.
Die Fahrpläne der meisten KVB - Linien sollen ab
Mittwoch, dem 18.März 2020 aus "infektionstaktischen Gründen"
kurzfristig auf das Niveau der Sonntagsfahrpläne begrenzt werden.
Weitere Einschränkungen sind nicht auszuschließen. Die Alternatve, regelmäßig ein Taxi zu nutzen, übersteigt in der Regel das Budget der meisten Bürger.
Genau an diesem Beispiel zeigt sich nun eine
erhebliche Schwachstelle der bisherigen automobilfeindlichen Politik der Stadt Köln!
Wer weder Tretroller noch Fahrrad zu
r Verfügung hat und auch nicht gut zu Fuß oder jung und gesund genug ist diese zu nutzen,
sollte eigentlich nach aktueller Anti-PKW-Politik (= Umweltzonen, geplante Dieselfahrverbote) aus Klimaschutzgründen auf den ÖNPV ausweichen.
Dieser streicht aber nun angesichts der Pandemie aktuell immer weiter seine Fahrpläne zusammen.
Ein
extrem schlechtes Argument gegen privaten PKW-Verkehr. Logischerweise ist das Infektionsrisiko in Fahrzeugen des ÖNPV
natürlich um ein Vielfaches höher als in einem
privaten PKW, der ja normalerweise lediglich von einer oder zumindest
einem nur
kleinen, überschaubaren Personenkreis genutzt wird.
Je mehr Nutzer sich aber ein Fahrzeug teilen, desto wahrscheinlicher natürlich auch ein möglicher Coronainfekt.
Was also ursprünglich als umweltfreundlicher Trend gemeint war, könnte unter dem Strich nun letztendlich
zu erheblichen zusätzlichen Infektionsrisiken führen.

Ich habe aus diesem Grunde in meinem alten Auto (Golf 2 Diesel Automatik, Baujahr 1985) folgenden Aufkleber angebracht:

"
ICH FAHRE 100% CORONANEUTRAL! "

Wenn Sie ebenfalls meiner Meinung sind, folgen Sie diesem Beispiel und zeigen Sie damit den verantwortlichen Umwelt- und Verkehrspolitikern der Stadt Köln,
(in vorderster Front natürlich der GRÜNEN-Fraktion), dass
auch private PKWs in unseren Vierteln trotz aller negativen Propaganda
durch Umweltfanatiker durchaus noch eine Daseinsberechtigung haben!
Sie sind nämlich Teil eines in vielen Jahrzehnten gewachsenen urbanen mobilen Netzwerkes, welches ganz offensichtlich gerade
in Extremsituationen wie der aktuellen Pandemie durchaus wertvolle Hilfe leisten kann,
wenn die öffentlichen Infrastrukturen und neuartigen Verkehrsmittel schlichtweg überfordert sind.

Laden Sie sich den Flyer hier herunter:
CORONANEUTRAL.rt

 

DER TECHNODOCTOR


Corona-Krise könnte Verkehrswende beflügeln (22. April 2020)

Die Corona-Krise könnte Impulse für eine Verkehrswende geben, sagen die Denkfabrik Agora Verkehrswende und der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club.

Lesen Sie HIER weiter

Neue Regeln in der Straßenverkehrsordnung (27. April 2020)

Ab Dienstag, den 28. April, müssen Autofahrer neue Vorschriften beachten. Rasern zum Beispiel drohen höhere Bußgelder und schneller ein Fahrverbot.

Lesen Sie HIER weiter


Mein Kommentar:

Ob das auch für Radrambos und Tretrolleridioten gilt?
Mittlerweile scheint mittels fragwürdiger "ökoverkehrspolitischer" Maßnahmen zur "Verkehrsberuhigung"
durch Reduzierung des privaten PKW-Verkehrs in den Innenstädten der Ballungsgebiete die STVO
für solche Kreise ja so gut wie aufgehoben..
:-(

Der neueste Hype mit den Tretrollern escaliert zumindest in den Ballungsgebieten..
Meldungen von Verkehrsbehinderungen durch falsch abgestellte Roller
sowie lebensgefährliche Unfälle vor allem durch betrunkene oder der Straßenverkehrsordnung
unkundige Nutzer der Fahrzeuge häufen sich immer mehr.
Rufe nach einer Prüfbescheinigung, Helmpflicht und einer Art Rollerführerschein werden laut.

Viele der Nutzer scheinen sich in der Tat wirklich noch auf dem geistigen Level von Kleinkindern zu befinden
und benutzen die Roller weniger als Verkehrsmittel sondern eher als Spielzeug.
Andere treiben ihre Späße damit, stellen die Fahrzeuge an allen möglichen und unmöglichen Orten ab
ohne irgendeine Rücksicht auf Passanten und andere Verkehrsteilnehmer zu nehmen.
Sie blockieren rücksichtslos und vorsätzlich Gehwege, Einfahrten und Hauseingänge.
Zusammen mit den üblicherweise auch noch abgestellten Fahrrädern können einzelne
Gehwege dann derart eng werden, dass weder Kinderwagen noch Rollstühle gefahrlos passieren können.

Der Unmut vieler Anwohner über diesen Zustand führt nicht selten dazu,
dass Roller mutwillig umgestürzt oder zusammengetreten werden,
wodurch sie dann erst recht die Gehwege blockieren.
Verleihfirmen lassen solche Fahrzeuge dann gerne in der Hoffnung tagelang liegen, dass diese ohnehin
irgenwann egebucht werden und sich das Problem dadurch von selbst löst,
ohne auch nur ansatzweise für eine zeitnahe Beseitigung der durch ihre Roller verursachten Verkehrsbehinderungen zu sorgen.
Eigentlich wäre es eine Aufgabe des Ordnungsamtes hier regulierend einzugreifen.
Man sieht sich hier allerdings angesichts der puren Masse an Verstößen hoffnungslos überfordert.

Zudem gibt es noch ein Problem mit der Beweislage.- Wer genau haftet für Verstöße und Folgen,
wenn jeder die (vielleicht zunächst korrekt) abgeparkten Roller einfach umstoßen,
an eine andere (verbotene) Stelle befördern oder schlichtweg als gefährliches Hindernis auf die Strasse werfen kann?
Wer haftet, wenn ein Roller beim Umkippen einen geparkten PKW beschädigt?
Wer räumt die Fahrzeuge oder deren Überreste beiseite, wenn sie einen Hauseingang oder eine Garageneinfahrt blockieren?
Nicht immer kann davon ausgegangen werden, dass der zuletzt eingebuchte Rollerfahrer hier auch wirkllich der Verursacher ist.

Zwar gibt es mittlerweile webbasierte Beschwerdemöglichkeiten, aber dafür sind natürlich eine Internetanbindung und
zudem eine gewisse Weberfahrung vonnöten. Da die Seiten der Rolleranbieter sich vor allem an den technischen
Möglichkeiten und der Zufriedenheit ihrer Zielkundschaft orientieren und keineswegs an einer fairen Auseinandersetzung
mit Beschwerdeführern interessiert sind, gestalten sie sich in diesem Bereich überwiegend intransparent,
irreführend und umständlich und funktionieren zudem auch keineswegs bei engerer Sicherheiteinstellung
des Browsers problemlos. Auf jeden Fall aber sind solche Beschwerden grundsätzlich mit der Erhebung persönlicher Daten verbunden,
was viele der Geschädigten schlichtweg abschreckt.
Entscheidet man sich trotzdem für eine Beschwerde, sollte man professionelle Vermittlerseiten wie etwa
reklamieren24.de in Anspruch nehmen.
Diese Seiten sind darauf spezialisiert, Beschwerden aller Art (nicht nur bezüglich der Tretroller) an die zugehörigen Unternehmen weiterzuleiten.
Im Falle "Limes" übernimmt die Seite nach Ausfüllen eines Web-Formulars die Vermittlung mit dem Tretrollerverleih,
veröffentlicht Ihre Beschwerde im
seiteneigenen Forum und hält Sie per Mail auf dem Laufenden, wie der Anbieter darauf reagiert.
Im Forum finden Sie zusätzlich noch die Kontaktdaten der jeweiligen Firma (Hier Limes).
Zusätzlich kann auf Ihren Wunsch hin die Beschwerde auch noch auf Facebook und in anderen sozialen Medien geteilt werden,
Die Effizienz Ihrer Beschwerde könnte durch diese Maßnahme erheblich erhöht werden,
wenn sich möglichst viele andere Beschwerdenführer anschließen.
Da in jedem Falle aber ein PC oder Smartphone erforderlich sind, bleiben ältere Menschen ohne Netzanbindung hier dennoch aussen vor.

DER TECHNODOCTOR


Corona räumt die E-Tretroller-Branche auf (10. Mai 2020)

Für die E-Tretroller-Branche verschärft die Corona-Krise die Konkurrenz und den Druck zur Kostensenkung. Eine Konsolidierung des Marktes steht bevor.

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Umweltrat will individuelle Pkw-Nutzung unattraktiver machen (14. Mai 2020)

Der ÖPNV sowie der Fuß- und Radverkehr solle stark ausgebaut werden, meint der Umweltrat.

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Corona-Pandemie: Greenpeace befürchtet "Auto-Kollaps" in Städten (19. Mai 2020)

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace warnt in einer Studie vor mehr Individualverkehr und plädiert dafür, dem Auto Raum zu nehmen.

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Mein Kommentar:

Wenn man solche Nachrichten liest, muss man ernsthaft an der geistigen Gesundheit der Beteiligten zweifeln.
Wie sollen denn alte oder kranke Mitbürger auf ihre dringend erforderlichen Pkws verzichten
und einfach mal so aufs Fahrrad umsteigen?...
Solange man noch jung, gesund und fit ist, alles natürlich kein Problem!
Ich glaube ensthaft,, Ihr habt mittlerweile alle einen der Waffel!
Mich persönlich (Ich bin 64 Jahre alt, Krebspatient und betreue meine 50 jährige Partnerin mit Pflegegrad 4 und ebenfalls Krebspatientin)
ergreift bei solchen "pseudoökologischen Umweltplänen" einfach nur die kalte Wut!
Es geht nämlich nicht nur um die Umwelt, sondern auch um die Menschen die in ihr aufgewachsen sind,
Euch als Nachkommen gezeugt haben und zufällig unbequemerweise immer noch leben...
Wisst Ihr Grünen Spinner und Umweltaktivisten eigentlich, was Ihr uns da mit Eurem Bullshit antut?
Ich denke mal nicht!
Egozentrische, vegan-essgestörte und pseudoökologische Smombies haben ihr Großhirn meiner Ansicht nach überwiegend
in den Microprozessor Ihrer Smartphones ausgelagert und pflegen offensichtlich keinerlei empathische
Vernetzung mit den älteren Generation mehr!

Falsch?-
Dann beweist mir das Gegenteil...
Natürlich nur, wenn ihr gerade mal Zeit und Netz habt...

DER TECHNODOCTOR


NO2: Stadtluft wurde 2019 vielerorts sauberer (09.Juni 2020)

Im vergangenen Jahr wurden Stickoxid-Grenzwerte in wesentlich weniger Städten überschritten als noch 2018.

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Ein Jahr nach dem Hype: Rufe nach mehr Sicherheit bei E-Tretrollern (13.Juni 2020)

E-Tretroller sind leise, flink und haben sich nach einigem Durcheinander zum Start auch in Deutschland etabliert. Doch manche Erwartung hat sich nicht erfüllt.

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Klimaforscherin: "Die Rolle des Klimawandels sollte nicht überbetont werden" (22.Juni 2020)

Neben dem Klimawandel gibt es noch weitere Faktoren, die Wetterextreme beeinflussen, mahnt die Physikerin Friederike Otto vom Institut für Umweltveränderungen.

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E-Autos klimaschädlicher als Verbrenner? – Kritik an IfW-"Policy Brief" +Update (24.Juni 2020)

Eine These des IfW Kiel unterstellt der E-Mobilität die CO2-Emission der Kohleverstromung. Danach stößt ein E-Auto 73 % mehr CO2 aus als Diesel-Pkw.

Lesen Sie HIER weiter

 

E-Tretroller: Experten fordern strengere Vorschriften (24.Juni 2020)

Weil die Zahl der Unfälle mit vermieteten E-Tretrollern zu hoch sei, fordern DVR und Dekra zusätzliche Regeln.

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Elektro-Tretroller: Erste Unfallstatistik liegt vor (01.Juli 2020)

Nach den ersten vorliegenden Zahlen kamen mit Elektrotretrollern weniger Menschen bei Unfällen zu Schaden als mit Fahrrädern.

Lesen Sie HIER weiter

 

Roller, Rad, Auto, Bus: Wer in der Krise profitiert und wer nicht (06.Juli 2020)

E-Tretroller, Leihraddienste oder Carsharing: Schon vor der Krise war der Markt neuer Verkehrsanbieter umkämpft. Mit Corona hat sich der Wettbewerb verschärft.

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Bundesweite Ausnahmen
und Zusatzregelungen

Quelle: Auszug aus der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BlmSchV)
vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I, Nr. 46, S. 2218), zuletzt geändert durch Artikel 1
der Verordnung vom 5. Dezember 2007 (BGBl. I, Nr. 61,S. 2793),
in Kraft getreten am 8. Dezember 2007 Anhang 3 (zu § 2 Abs. 3).


Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1
Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes auch dann
ausgenommen,
wenn sie
nicht gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind:

1.... mobile Maschinen und Geräte,

2.... Arbeitsmaschinen,

3.... land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,

4.... zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, *3

5.... Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung:
"
Arzt Notfalleinsatz" (gemäß § 52 Abs.6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung).

6.... Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden,
die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind,
und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung
im Schwerbehindertenausweis eingetragenen
Merkzeichen „aG", „H" oder „BI" nachweisen, (*1 , *2)

7.... Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch
genommen werden können,

8.... Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes,
die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten,
soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden,
9. zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden,
soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr handelt,

10.... Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen ("H")
nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge,
die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen.
Jede Kommune oder Stadt kann Ausnahmen von einem Fahrverbot ohne Umwelt-Plakette gestatten.
Fahrzeuge der speziellen Art wie Quads und Trikes fallen in der Regel nicht unter die Plakettenpflicht.
Es ist hier wesentlich, als was das Fahrzeug zugelassen wurde.
Die Zuordnung erfolgte hier zumeist als Motorrad und von daher nicht als Fahrzeug, welches der Plakettenpflicht unterliegen könnte.
Quads und Trikes, mit
PKW-Zulassung unterliegen aber dennoch der Plakettenverordnung.


Sonderregelungen

*1....Schwerbehindertenausweis....
In Köln z.B. wird dies
seit Januar 2008 so gehandhabt,
dass eine im Wagen gut sichtbar ausgelegte
Kopie eines Schwbh.Ausweises
mit den Merkmalen
„aG", „H" oder „BI" grundsätzlich und ohne weitere Nachweise
jedes Fahrzeug von der bestehenden Plakettenpflicht in den Umweltzonen befreit.
Dabei spielt es
keine Rolle, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist und welche Abgasnormen erfüllt werden.
Es ist also zu erwarten und zu fordern, dass sich auch alle anderen Städte und Kommunen
dieser unbürokratischen und behindertenfreundlichen Regelung anschließen werden,
da es sich hierbei ja um eine bundesweite Ausnahmeregelung handelt,
die daher auch bundesweit entsprechend einheitlich umgesetzt werden muss,
um eine mögliche, ortsgebundene Benachteiligung behinderter Menschen auszuschließen.

 

5.Update: 01. August 2014

Leider findet das bewährte Kölner Beispiel zeitgleich mit der Ausweitung und Einführung einer ausschließlich
nur noch
GRÜNEN Umweltzone zum 1.Juli 2014 ein jähes Ende.
Fortan gelten hier keine Kopien mehr sondern nur noch die ausgelegten
Ausweisoriginale.
Wie ein Behinderter sein Fahrzeug einerseits problemlos mittels ausgelegtem Ausweis in den Umweltzonen parken
und gleichzeitig anderenorts ohne mitgeführten Originalausweis die Nachweise seiner sonstigen eingetragenen Merkmale
(zB. B oder die Funktion als VRS-Fahrausweis) nutzen soll, kann bisher niemand in der Stadtverwaltung verbindlich beantworten.
Es gibt lediglich lakonische Hinweise, dass man dazu einen
blauen EU-Ausweis zum Parken auf Behindertenplätzen beantragen müsse,
der dann allerdings auch mindestens eines der Merkmale
"aG" oder "Bl" erfordern würde.
Ausweisinhabern mit dem
alleinigen Merkmal "H" steht ein solcher Ausweis nämlich nicht zu.
Das heißt, diese werden hier also eindeutig benachteiligt, was meiner Ansicht nach einen klaren Verstoß
gegen die
35. BlmSchV vom 10. Oktober 2006 darstellt.

Meine Recherchen in Köln und verschiedenen anderen Städte zeigen
in diesem Punkt
absolut kein bundesuneinheitliches Bild und dokumentieren damit eine beschämende,
offensichtlich noch weitgehende
Rechtsunsicherheit.

 

*2.... Gilt die Ausnahmeregelung Anhang 3 zu § 2 Abs. 3/35 BImSchV
auch bei Dieselfahrverboten?...

Das ist mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten!

Auf meine diversen Anfragen beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
teilte man mir folgendes mit:

 

Zit.: "....Wie von Ihnen angesprochen sind zur Vermeidung von besonderen Härten in Anhang 3 (zu § 2 Abs. 3) der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35 BImSchV) generelle Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht und damit von Verkehrsverboten in Umweltzonen aufgeführt. Gemäß Anhang 3) Nr. 6 sind Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ nachweisen, von der Kennzeichnungspflicht generell befreit und benötigen zur Einfahrt in eine Umweltzone keine Plakette. Eine Änderung dieser generellen Ausnahme ist im Falle einer Fortschreibung der 35. BImSchV im Hinblick auf die Verringerung der NO2-Belastung, die in vielen Städten in Deutschland noch zu hoch ist, von hiesiger Seite nicht vorgesehen..." (24.03.2017)



Zit.: "....Werden Fahrverbote erlassen, ist immer auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren.
Ausnahmen für Polizei, Krankenwagen und Feuerwehr sind dabei zwingend erforderlich
.
Gleiches gilt für Fahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert,
hilflos oder blind sind. Dies ist auch im Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vorgesehen,
dass das Bundeskabinett am 15. November 2018 beschlossen hat.
Informationen hierzu sind auf der Website des Bundesumweltministeriums eingestellt sind
(
https://www.bmu.de/pressemitteilung/bundeskabinett-beschliesst-einheitliche-regeln-fuer-umgang-mit-fahrverboten/).
Das parlamentarische Verfahren des Gesetzgebungsverfahrens schließt sich nun an.
Unabhängig hiervon können die Behörden vor Ort unter Abwägung des Gesundheitsschutzes und den Interessen der
von Fahrverbotenen betroffenen Fahrzeughaltern weitere Ausnahmen gewähren.
..." (23.11.2018)

Damit können behinderte Personen dann wohl auch weiterhin mit der Gültigkeit ihrer Ausnahmeregelung
in Verbindung mit einem entsprechend im Fahrzeug ausgelegten
Original des Schwerbehindertenausweises
(und mindestens einem der Merkmale aG, Bl, H ) rechnen.

Stand: 23. November 2018


Eine recht brauchbare bundesweite Übersicht über den Verlauf und die genaueren Regelungen bezüglich
aller Umweltzonen finden Sie in Form einer interaktiven Karte unter der URL:

http://gis.uba.de/website/umweltzonen/index.html

Anklicken der einzelnen Städte/Zonen führt dabei zu genaueren, aktuellen Angaben.

 

Quelle:
http://www.umwelt.nrw.de/umweltschutz-umweltwirtschaft/umwelt-und-gesundheit/luft/umweltzonen/umweltzonen-in-nrw/


Eine der meiner Ansicht nach bisher merkwürdigsten Regelungen fand ich aktuell auf den Seiten der Bundeshauptstadt Berlin,
wie sie auszugsweise hier nachlesen können:


"...Gemäß Anhang 3 der Kennzeichnungsverordnung (35. Bundes-Immissionsschutzverordnung) sind folgende Kraftfahrzeuge
grundsätzlich von Verkehrsverboten in Umweltzonen ausgenommen.
Sie dürfen ohne Plakette oder mit jeder beliebigen Plakette in allen Umweltzonen in Deutschland fahren.

Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert,
hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung
im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" nachweisen...."

"....Hinweise zur Ausnahmeregelung für Schwerbehinderte mit den Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl"
Bei den Kontrollen im fließenden Verkehr erfolgt der Nachweis durch den Schwerbehindertenausweis.

Im ruhenden Verkehr kann die Berechtigung für Schwerbehinderte mit den Merkzeichen "aG" oder "Bl" durch den
Schwerbehinderten-Parkausweis (EU-Parkausweis) nachgewiesen, der hinter der Windschutzscheibe sichtbar ausgelegt wird.
Der EU-Parkausweis kann bei der Straßenverkehrsbehörde ihres Wohnbezirkes beantragt werden.

Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen "H", die keinen Parkausweis erhalten,
können ersatzweise einen Nachweis für die Befreiung von der Plakettenpflicht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt beantragen.
Dieser Nachweis gilt nur in Berlin...."

Ob eine Trennung in "fließenden" und "ruhenden" Verkehr sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln.
Was hat man davon, wenn man die Umweltzonen zwar befahren, das Fahrzeug aber nicht parken darf?
Ein abgestellter Motor dürfte ja wohl kaum mehr Feinstaub produzieren als ein laufender.
Zumindest mir erscheint dies als zusätzliche Schikane für Behinderte mit einem "normalen" Ausweis.
Unter anderem auch deshalb, weil die o.g. "Befreiung" ohnehin
nur in Berlin (!) Gültigkeit hat,
was eine Nutzung des
öffentlichen Parkraums - zumindest bezüglich sorgloser deutschlandweiter Reisen -
durch möglicherweise abweichende Regelungen anderer Kommunen oder Bundesländer
für die Betroffenen auf jeden Fall unakzeptabel einschränkt.

Quelle: mhttp://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/luftqualitaet/umweltzone/de/ausnahmen.shtml


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*2....Zusätzlich seit dem 14.11.2007 gilt, dass auch Autos mit älteren Katalysatoren in Umweltzonen einfahren dürfen.
Ab dem
03.12.2007 werden sowohl an Fahrzeuge nach der älteren US-Norm (G-Kat) als auch mit Dieselrußfilter
nachgerüstete PKW und LKW der
Abgasstufe Euro 1 GRÜNE Plaketten ausgegeben.

*3....Bis zum Widerruf gilt: 2- und 3-rädrige Fahrzeuge bekommen grundsätzlich
keine Plakette
und dürfen trotzdem in deutsche Umweltzonen einfahren.


Zukunftsprognosen....

Nicht erfasst wird mit der (Feinstaub-) Plakettenregelung bisher allerdings
die Belastung der Umwelt durch klimaschädliche Treibhausgase und andere Schadstoffe,
wie sie
außer durch Motorfahrzeuge unter anderem auch noch durch
Flugzeugturbinen, Industrieanlagen, Landwirtschaft (Düngen, Kompostierung und Rinderhaltung),
Privathaushalte (Heizen) sowie durch das RAUCHEN von Tabak emittiert werden.

Nämlich:
Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, zyklische-
als auch lang- und kurzkettige Kohlenwasserstoffe

wie Aromaten, Pyrene, Methan und ausserdem noch sämtliche Stickoxide.
Eine hier erforderliche Entlastung könnte angeblich über eine sog.
Klima-Vignette erfolgen,
wie sie von
Climate Company ausgegeben wird. Diese soll dann, zumindest rein theoretisch,
durch den sog."
europäischen Emissionshandel", indirekt und eher langfristig eine Verminderung
des
globalen Klimawandels. erzwingen. Aber Kleinvieh macht ja bekanntlich auch Mist...


Mein Beitrag zum Klimaschutz:

Der aktuelle Klimawandel wird sich aber ohnehin nicht mit der Vergabe
von Feinstaubplaketten oder irgendwelcher obskurer Klimavignetten aufhalten lassen.
Die EU-Grenzwerte werden Jahr für Jahr immer enger und die Zukunft
liegt klar in der Verwendung
nichtfossiler, vollsynthetischer Brennstoffe
wie etwa
Alkohol oder Wasserstoff oder einer Mischung
aus beiden in Hybridfahrzeugen, welche dann extrem saubere Abgase erzeugen.
Im Falle des Alkohols nämlich nur
Kohlendioxid und Wasserdampf,
im Falle des Wasserstoffs sogar
nur noch Wasserdampf,
der somit einfach ungefiltert in die Atmosphäre entlassen werden kann.

     


Die Herstellung dieser Substanzen in Großanlagen
erfordert selbstverständlich ebenfalls Energie und emittiert
direkt und indirekt auch wieder neue Schadstoffe.
Diese lassen sich aber völlig problemlos und zu nahezu 100 % auszufiltern.
Allerdings liegt diese Verpflichtung
dann alleine in den Händen
der kraftstofferzeugenden Industrie, wodurch nicht mehr länger
eine bordeigene Filteranlage für jedes einzelne Fahrzeug erforderlich sein wird.

Und wenn auch das alles nicht funktionieren sollte
und die aktuelle Entwicklung im Europaparlament so weitergeht,
bleibt uns in den nächsten 5-10 Jahren wohl nur noch diese Plakette:


LINKS

http://www.umwelt.nrw.de/umweltschutz-umweltwirtschaft/umwelt-und-gesundheit/luft/umweltzonen/umweltzonen-in-nrw/

http://www.stadt-koeln.de/bol/umwelt/feinstaub/umweltzonen/index.html

http://www.stadt-koeln.de/bol/zulassung/produkte/10395/index.html

http://www.umwelt-plakette.de/


http://de.wikipedia.org/wiki/Feinstaubverordnung#Feinstaubplakette

http://www.gat-kat.de/

http://www.hjs.com/

http://www.city-filter.de/home.php

http://www.welt.de/berlin/article1472873/Autofahrer_koennen_gegen_Umweltzone_klagen.html

http://www.morgenpost.de/content/2007/12/18/berlin/937505.html

Ausnahmegenehmi-gungen und Ausnahme-regelungen

Informationen zu Feinstaubplaketten und Nachrüstsystemen

ADAC Information zur Umweltzone in Berlin ab 01. Januar 2008 ...

Ursachenanalyse Die Verursacher der Feinstaub- und ... - Duisburg

Heillose Verwirrung über Feinstaub - Gefahren und Verursacher

Feinstaub

Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Feinstaub – Herd Straßenverkehr

 


Meine Meinung:

7 % aller zurzeit zugelassenen Fahrzeuge aus den Umweltzonen verbannen...?
Was soll das umwelttechnisch eigentlich bringen - außer ungerechter,
weil einseitiger Belastung einer zumeist privaten Minderheit?
Ganz zu schweigen von der
Gefährdung der Existenzen kleinerer und mittlerer Betriebe,
die aufgrund finanzieller Überforderung durch eine notwendige Umrüstung oder gar Erneuerung
ihres kompletten Fuhrparks nun vor dem
finanziellen Ruin stehen.

Ich rede hier keineswegs von den Drückebergern, Hobbyrambos,
Bleifüßen und ewig Gestrigen, denen jedes Umweltbewusstsein
völlig abgeht und somit auch jeder Cent für den Klimaschutz zuviel ist.
Ich meine vielmehr
die Menschen, die selbst trotz aller Bemühungen
und der ehrlichen Absicht notfalls auf eigene Kosten nachzurüsten,
durch eine geradezu
dilettantische Gesetzgebung gepaart mit arroganter,
profitgeiler Industrie hier hemmungslos unter dem Deckmäntelchen
des Klimaschutzes abgezockt werden.

Das alles kommt keineswegs von ungefähr.
Schon zu Zeiten der sog. "Ölkrise" wurden in Probeläufen
mit maßlosen Preisanhebungen und Fahrverboten deren Akzeptanz
in der betroffenen Bevölkerung ebenso getestet wie vor einigen Jahren
mit den ersten "Smogalarmen" und anschließender Einführung der G-Kats.
Ohne diese Probeläufe und den dazugehörigen Steuergeschenken
hätte wohl niemand sein Fahrzeug freiwillig aufgerüstet.
Allerdings drohte man damals auch noch niemandem
mit der
Quasistillegung seines Fahrzeuges wie in der aktuellen Situation.
Und auch die momentane
Diskriminierung der besagten
7 % Minderheit erscheint mir wie ein vorsichtiges Ausloten
neuer Einnahmequellen, wobei man sich auch hier nicht ganz dem Eindruck
eines Testlaufs nach bekanntem Muster entziehen kann,
der wohl nur deshalb gestartet wurde, um nicht gleich von der Klageflut
einer größeren Mehrheit überrollt zu werden.

Der schwere Sturm 2007 und andere Umweltkatastrophen in aller Welt schließlich
waren ja dann willkommene Gründe, die weltweite Klimadiskussion nun endlich
auch mal abzocktechnisch für Staat und Industrie Europas nutzbar zu machen.
Die Umweltzonen mit ihren ebenso inkonsequenten wie vermutlich
auch ineffektiven Regelungen sind nur der Anfang einer Serie
von ziemlich kostenintensiven Veränderungen,
die mit Sicherheit im Laufe der nächsten Jahre auf uns alle zukommen werden.
Bisher dominieren jedoch noch die halbherzigen und dilettantischen
Maßnahmenpakete der lokalen Behörden,
die pünktlich zum Jahresbeginn 2008 quasi im Schnellverfahren
mittels Flyern, wahllos plaziert erscheinenden Schildern
sowie Pseudoknöllchenaktionen die Anwohner und Besucher
der Umweltzonen gleichermaßen verunsichern und nerven.


Mein Tipp:
Wer keine Plakette bekommt, da er aus
rein gesetzlichen und /oder technischen
Gründen sein Fahrzeug trotz entsprechender Bereitschaft und Bemühungen
nicht nachrüsten
kann oder darf, sollte grundsätzlich versuchen,
eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Die Bedingungen hierfür finden Sie u.a. auf der
Webseite der Stadt Köln.

Die Gebühr für diese Genehmigung ist variabel und kann im Einzelfalle,
etwa bei gewerblicher Nutzung, recht hoch ausfallen.
Meiner Ansicht nach lediglich eine weitere Abzocke der Stadt Köln!
Ausnahmegenehmigungen sind schließlich kein Luxusartikel,
sondern für die Betroffenen oft von existenzieller Notwendigkeit.
Jeder sollte daher im Bedarfsfalle auch das Recht auf eine
bezahlbare
und damit zumutbare Ausnahmegenehmigung haben.
"Bezahlbar" heißt in diesem Sinne: Nicht mehr als 5 bis max. 10 Euro,
um gegenüber den "normalen" Plakettenbesitzern nicht benachteiligt zu werden.
Das heißt im Klartext, dass niemand sich mit der
Verweigerung einer Plakette
oder einer überteuerten oder gar abgelehnten Ausnahmegenehmigung
zufrieden geben und sich schon gar nicht gleich ein neues Fahrzeug kaufen sollte.


Welchen Erfolg bringen Klagen?

2007: Gegen Plakettenpflicht und Umweltzonen

Dass im Falle der Plakettenpflicht zusammen mit Einfahrverboten zur Reduzierung von Feinstaub in Umweltzonen zumindest
recht gute Chancen auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen bestehen, behauptete u.a. folgende Webseite:

https://www.welt.de/regionales/berlin/article1472873/Autofahrer-koennen-gegen-Umweltzone-klagen.html

Am erfolgversprechensten sollen demnach Klagen gegen eine kostenpflichtige, abgelehnte Ausnahmegenehmigungen sein,
da nur gegen einen solchen schriftlichen Bescheid ein Widerspruch und später eine Klage möglich sei.
Dabei müsse juristisch recht aufwändig und vermutlich in langwierigen Prozessen in jedem Einzelfall
explizit die
Verhältnismäßigkeit des jeweiligen Fahrverbots geprüft werden.
Die Einrichtung von Umweltzonen dürfe auf keinen Fall die Existenz von Betrieben gefährden.
Ein grundsätzliches Urteil dazu ist auf diese Weise aber kaum möglich, es bleibt in all diesen Fällen
immer nur bei Einzelklagen gegen den Ablehnbescheid für eine Ausnahmegenehmigung.

2018: Gegen Dieselfahrverbote in den Umweltzonen

Plötzlich "entdecken" Umweltaktivisten in den 2010er Jahren die Stickoxide von Dieselfahrzeugen als
eine der größten Gefahren für die Umwelt. Schon 2010 legte die EU daher europaweit Grenzwerte für Stickstoffdioxid fest:
Der 1-Stunden-Grenzwert von 200 µg/m3 darf nicht öfter als 18-mal im Kalenderjahr überschritten werden und
der Jahresgrenzwert beträgt 40 µg/m3. Etwa seit 2015 sorgt die sog.: "
Deutsche Umwelthilfe e.V."
für
Abmahn- und Klagewellen gegen Kommunen und Städte bezüglich Einhaltung dieser Grenzwerte.

Angesichts der nun in den Ballungsgebieten noch drohenden und bereits erlassenen Fahrverbote
ausschließlich für Dieselfahrzeuge sollte hier ursprünglich eine
prozentuale Steuererleichterung
proportional zur Nutzungseinschränkung der betroffenen Fahrzeuge durch Fahrverbote in Umweltzonen erstritten werden,
um weiteren Ungerechtigkeiten durch Duldung der aktuellen Strafbesteuerung von Dieselfahrzeugen entgegenzuwirken ...

Auch die Anwaltskanzlei Hannig aus Dresden hat sich Anfang 2018 mit diesem Thema beschäftigt
und bietet auf ihrer Webseite
http://hannig-rechtsanwaelte.de/ ein PDF-Formular zum Download an,
mit welchem man dem KFZ-Steuerbescheid zunächst einmal fristwahrend widersprechen kann.
Dazu wurde von der Kanzlei sogar ein entsprechendes Video auf YouTube eingestellt,
in welchem sich Herr Hannig noch recht zuversichtlich gibt:

https://www.youtube.com/watch?v=7EeSVJ_diPY

Allerdings scheint seit Mitte November 2018 eine solche Klage alleine über die Besteuerung sehr schwierig zu werden:

Nach einerm Urteil des Finanzgericht Hamburg vom 14.11.2018, Az.:4 K 86/18, wurde unter Berufung auf § 1 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG
nämlich die Klage eines Dieselfahrers abgewiesen, da die Steuer grundsätzlich fällig sei, ohne dass es darauf ankomme,
über welchen Zeitraum und in welchem Ausmaß das Fahrzeug überhaupt genutzt werde,
oder welche Straßen befahren bzw. nicht befahren werden dürfen....

Quelle: https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/fg-hamburg-dieselfahrverbote-fuehren-nicht-zu-abzug-bei-kraftfahrzeugsteuer

 

Der Kläger, Halter eines Diesel-PKW der Emissionsklasse Euro 5, vertrat die Ansicht, die Kraftfahrzeugsteuerfestsetzung widerspreche hier dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, da seiner Meinung nach nur der reine Schadstoffausstoß die Besteuerungsgrundlage sei und demzufolge sein Fahrzeug potentiell weniger schädlich wäre, weil es in den Fahrverbotszonen praktisch keine Stickoxyde mehr ausstoße.

Das Gericht war dagegen der Ansicht, dass Zit.: " ....das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt. Bemessungsgrundlage seien aktuell dabei lediglich die Kohlendioxidemissionen und der Hubraum..."

Emissionen von
Feinstaub und Stickoxiden werden bei dieser Benmessungsgrundlage also hier tatsächlich gar nicht erfasst.

Nach dem FG ist also die Kraftfahrzeugsteuer zudem auch völlig ohne aktive Pkw-Nutzung fällig, insofern das Fahrzeug nach den verkehrsrechtlichen Bestimmungen bereits zum Verkehr zugelassen worden sei. Reduzierung bzw. Aufhebung der Kraftfahrzeugsteuer aufgrund von Fahrverboten in einzelnen Städten, Straßen, oder (Umwelt-)Zonen, sei gesetzlich
nicht vorgesehen.

Siehe dazu auch:

https://www.steuerklassen.com/kfz-steuer/schadstoffklasse/

https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/fg-hamburg-dieselfahrverbote-fuehren-nicht-zu-abzug-bei-kraftfahrzeugsteuer

https://www.nwb-experten-blog.de/trotz-dieselfahrverbots-muss-volle-kfz-steuer-gezahlt-werden/

 

2019: Klagen gegen Dieselfahrverbote - Was bleibt?

Es bleibt also zu überlegen, ob sich auch unabhängig von der Besteuerung direkte Sammelklagen möglichst vieler Fahrzeughalter
gegen
Nutzungseinschränkung und Wertverlust ihrer Fahrzeuge durch die aktuelle Gesetzgebung evtl. noch als Basis für eine
Verfassungsbeschwerde
nutzen lassen, welche sich im Prinzip ebenfalls auf einen Verstoß gegen die Gleichbehandlung berufen.....

Politisch sollten vor allem fragwürdige und in keiner Weise logisch nachvollziehbare,
formaljuristische Auswüchse einer klaren und somit bürgerfreundlichen Linie weichen!
So ist es insbesondere
nicht einzusehen, warum weitere Folgenachrüstungen
mit besseren Filtern oder Erstnachrüstungen über gleich mehrere Schadstoffklassen
(1 auf 3 oder 2 auf 4 usw.) bei Erfüllung aller technischen
und umwelttechnischen Forderungen weiterhin unzulässig bleiben sollten.

Die Autoindustrie sollte stattdessen gesetzlich dazu gezwungen werden,
nur noch der aktuellen EU-Norm entsprechende Fahrzeuge mit genau
datierten
Nutzungsgarantien zu bauen,
und für alle
vor dem 01.03.2007 bereits zugelassenen Fahrzeuge,
unabhängig vom Baujahr, entweder bezahlbare Nachrüstsätze anzubieten,
oder aber, und nur
falls dies bei einigen älteren Fahrzeugen technisch
wirklich nicht mehr möglich sein sollte,
stellvertretend für die Besitzer
entsprechende Ausnahmeregelungen oder im Einzelfalle
evtl. ein
H-Kennzeichen zu erwirken.
In keinem Falle aber dürfen die Halter mit der derzeitigen
Rechts- und Sachlage alleine gelassen werden.

Schließlich geht es hier doch nicht nur um die
(bisher ohnehin recht fragwürdigen ) Maßnahmen zum Klimaschutz,
sondern auch um das nackte Überleben von Betrieben,
den Schutz von Arbeitsplätzen und das Vermeiden von Härtefällen.

Da sind egoistischer, kleinkarierter Dilettantismus fachfremder Politiker,
wirtschaftliche Rentabilitätsberechnungen umsatzgeiler Industriemanager,
sowie die üblichen, kommunalen Abzockpraktiken ebensowenig
noch länger tolerierbar wie die verknöcherten Gedankengänge
einiger vergreister, weltfremder Formaljuristen
oder gar privater Umweltschutzvereine.

 

DER TECHNODOCTOR


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