Rolltreppen
in
Kaufhäusern.....
(Stand:
25.Mai 2005)
Angenehme
Erleichterung
oder permanente Verletzungsgefahr
für Kunden und Personal?
Wer mag sie
nicht, die gute alte Rolltreppe in unseren Kaufhäusern,
in der U-Bahnstation und am Flughafen? Die erste Fahrtreppe wurde 1892 von Jesse W.
Reno als US-Patent eingereicht und bestand zunächst
lediglich aus einem Gummischrägband mit Holzplatten,
also um ein schräges Förderband. Nur vier Jahre später
wurde die Erfindung in einem Vergnügungspark in Coney
Island als Attraktion betrieben. Sie ist bequem, nützlich und ein völlig ungefährlicher, kostenloser Fahrspass vor allem für Kinder.... |
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- Oder etwa doch nicht ....?? | ||
Denken Sie
doch mal an die vielen Berichte in letzter Zeit über Unfälle mit Drehtüren. Auch diese hatte man ja lange Zeit für unbedenklich gehalten. Und gelegentliche Zwischenfälle wurden in der Regel immer schnell unter den Tisch gekehrt. Wäre es da nicht möglich, dass auch Rolltreppen ein ähnliches Risiko darstellen könnten? Besonders dann, wenn die ohnehin schon unzureichenden Sicherheitsvorschriften von der Geschäftsleitung unterlaufen oder zumindest deren Grauzonen ausgenutzt werden um etwa Waren in den Freiräumen zwischen den Fahrtreppen zum Verkauf anzubieten? In vielen Supermärkten ist dies nämlich schon seit Jahren Usus, da nach entsprechenden Analysen der Kunde gerne während der Fahrt in diesen Auslagen herumwühlt anstatt sich vorschriftsmäßig festzuhalten und nicht selten das eine oder andere Produkt in seinen Wagen legt. Der Umsatz der dort angeboteten Waren soll dann auch tatsächlich um einige 10 Prozent höher liegen, als bei den regulären Aufstellungsorten in den Verkaufsräumen. Dementsprechend hartnäckig werden die Zwischenräume dann auch immer wieder regelmäßig gefüllt. Dabei nimmt man sogar stillschweigend in Kauf, dass die Kunden stürzen oder sich beim Herumwühlen verletzen könnten. |
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Betrachten
wir doch einmal die an fast jeder Fahrtreppe angebrachten Warnhinweise (Meist Piktogramme) : |
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Hieraus ist klar
ersichtlich, das die Benutzer der Fahrtreppe aus Sichergründen
und zur rechtlichen Absicherung der Fahrtreppenbetreiber
zu folgenden Verhaltensregeln abgehalten werden: 1...Sich mit mindestens einer Hand an den Laufbändern rechts und links der Treppen festzuhalten und kleinere Kinder, die diese Bänder nicht selbst erreichen können an die Hand zu nehmen. 2...nicht mit den Schuhen in die Randbereiche der Stufen zu geraten. 4...Tiere auf den Arm zu nehmen. |
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Ein Nichtbefolgen dieser
Empfehlungen könnte also als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden, so dass es bei einem Unfall auf der Rolltreppe durchaus möglich ist, dass der Betroffene selbst haftet, weil weder die Haftpflichtversicherung des Betreibers noch die Unfallversicherung des Opfers bei einem durch grobe Fahrlässigkeit verursachten Schaden eintreten werden. Besonders behinderte und alte Menschen sollten
sich stets festhalten Eine Einschränkung
dieser Haltemöglichkeit darf man also getrost |
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Kein Problem, sagen Sie? ... Man kann sich ja einfach festhalten ?.. Dann lassen Sie doch einfach nur mal die folgenden Bilder aus einem großen Kölner Kaufhaus auf sich wirken. Bitte beachten Sie: Dieses Beispiel ist
keineswegs nur ein Einzelfall, |
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Im großen
Zwischenraum zwischen den beiden abführenden |
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Das
gleiche Problem aus der Seitenansicht. (Bilder: 23.Mai 2005) |
Nochmal der große Zwischenraum: Deutlich ist zu sehen,
wie einige der Kisten (Bilder: 23.Mai 2005) |
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Auf diesen
Bildern sehen Sie den Auslaufbereich der Fahrtreppe im
unteren Verkaufsraum Eine abschließende Glasscheibe soll verhindern, dass die weitergeschobene Ware auf den Boden fällt. In der Praxis funktioniert dies jedoch nur bedingt, da sich die Ware nach einiger Zeit hier viel zu hoch auftürmt und schließlich irgendwann über den Rand der Scheibe fällt. (Bilder: 23.Mai 2005) |
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Wie Sie leicht erkennen können, ist
dies hier bereits mit einer Alu-Grillschale (Pfeil)
passiert. Weitere Teile werden in Kürze folgen und führen
zu einem zusätzlichen Gefahrenmoment, wenn hilfsbereite
Kunden oder Personal versuchen, die im Bereich des
Treppenumlaufs befindlichen Waren bei laufender Treppe
aufzuheben. (Bilder: 23.Mai 2005) |
Wer sich in diesem Bereich bückt, läuft
Gefahr mit den Haaren oder Kleidungsstücken (Kittel, Schal,Ärmel usw.) in den Umlauf der Fahrtreppe gezogen zu werden. Die Folgen könnten Skalpieren oder Erdrosseln sein. Derartige Unfälle sind bereits aus der Vergangenheit bekannt. (Bilder: 23.Mai 2005) |
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Eine
weitere Gefahrenquelle sind die (übrigens paradoxerweise
vorgeschriebenen) Abweiser aus Plexiglas, wie sie in den oberen Bildern zu sehen sind. Der Sinn sollte eigentlich sein, damit ein Greifen oder Überbeugen des Kunden in den Zwischenraum kurz vor den Betonpfeilern zu vermeiden und ihn so vor einer Kollision zwischen seinem Kopf und den Pfeilern zu schützen. Meiner Meinung nach eine völlig blödsinnige Maßnahme! Zumindest bei den gegen die Fahrtrichtung weisenden Spitzen wie im Bild zu sehen, da mir gerade die von diesen Abweisern ausgehende Verletzungsgefahr durch die entgegenkommende Kunstoffspitze noch größer erscheint als bei einer bloßen Kollision mit der stumpfen Betonfläche des Pfeilers. Zudem kann man sich dahinter mit den Fingern oder Kleidungsteilen übel verfangen wie die Pfeile andeuten. (Bilder: 23.Mai 2005) |
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Überhaupt
dürfte die größte Verletzungsgefahr in eingeklemmten
und gebrochenen Fingern sowie abgerissenen Fingernägeln zu suchen sein. Aber auch Stürze sind selbstverständlich nicht auszuschließen. Selbst wenn es sich um weiche Waren wie Socken handelt, so erschreckt man sich dennoch, wenn die Finger plötzlich unvorbereitet in ein Hindernis geraten, dessen wahre Gefahr ja vielleicht gar nicht auf den ersten Blick sichtbar ist, da harte Gegenstände oftmals von weichen Teilen verdeckt werden und unsichtbar in der Tiefe lauern, wie meine Bilder beweisen. Instinktiv zieht man dann die Hand zurück und vermeidet ab diesem Zeitpunkt in vielen Fällen auch zukünftig das vorgeschriebene Festhalten, selbst wenn man sich gar nicht ernsthaft verletzt hat. Der Schreck reicht da nämlich völlig aus.. (Bilder: 23.Mai 2005) |
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Und dass
dieses Misstrauen durchaus gerechtfertigt ist, zeigen die
oberen 4 Bilder. Sie sehen einen wilden Mischmasch aus festen und weichen Teilen mit unberechenbaren Auswirkungen auf eventuell hineingeratende Finger, der zumindest mich nicht gerade zum Festhalten animiert. (Bilder: 23.Mai 2005) |
Gegenmaßnahmen:
Eigentlich wäre alles ganz
einfach!
In den Zwischenräumen der Treppen darf absolut nichts zugreifbar
gelagert oder angeboten werden.
Im Falle von Werbeauslagen sollten sie mittels eines Deckels
aus einer durchgehenden Plexiglasplatte von oben zugriffsicher verschlossen werden.
Einige Supermärkte und Kaufhäuser halten sich offensichtlich
durchaus freiwillig an diese Regeln.
Die Nutzung der Zwischenräume ist jedoch bundesweit nicht fest
geregelt sondern bleibt,
solange kein wirklich ernsthafter Unfall geschieht, weitgehend
dem Ermessen
und damit leider auch der Willkür des Marktleiters oder der
Marktzentrale überlassen.
Und dieser Ermessensspielraum
wird, von Markt zu Markt verschieden genutzt.
Im vorliegenden Falle ohne Rücksicht auf die Sicherheit des
Kunden
und weit über die Grenzen des gesunden Menschenverstandes hinaus.
Sollten auch Sie sich über solch einen Markt ärgern, oder sich
sogar schon mal verletzt haben,
wenden Sie sich ( im Großraum Köln ) vertrauensvoll an mich
oder an folgende Adressen:
Zuständig speziell für den Bereich neben den Rolltreppen ist das
Sammel-Telefonnummer der Stadt Köln: 0221- 221- 0 *
Durchwahl des Ordnungsamtes: 0221-221 - 27 746 *
da es sich hierbei um einen öffentlich
zugänglichen Bereich handelt.
Die regionale Arbeitsschutzbehörde kann zudem in
Amtshilfe
mit dem zuständigen Ordnungsamt zusammenarbeiten
(Z. B. bei technischen Beratungen).
Für Köln wäre in diesem Falle zuständig:
Schanzenstraße 38 *
51063 Köln
Tel.: 0221-962770 *
Fax: 0221-96277455
*
*ACHTUNG! Für die dauerhafte Richtigkeit von Telefonnummern und Anschriften kann nicht garantiert werden. Bitte wenden Sie sich notfalls an die Auskunft 11833 oder das Callcenter der Stadt Köln: 0221-221-0 |
Recherchen und Rücksprache mit
diesem Amt ergaben, dass das Lagern von Waren
zwischen den Fahrtreppen zwar nicht ausdrücklich verboten ist,
aber es sich hier um eine Art juristischer Grauzone handelt,
wobei mangels eines akuten Unfalls bisher noch kein direkter
Handlungsbedarf bestand.
Grundsätzlich sollte man sich im eigenen Interesse zwar
festhalten
und auch grundsätzlich nicht in die Zwischenräume greifen,
aber mit dem Anbringen der obligatorischen Abweiser und
Warnpiktogramme
an den Fahrtreppen hat der Betreiber seiner Sorgfaltspflicht zunächst
formaljuristisch genüge getan.
Beim Nichtbefolgen der Warnhinweise also haftet jeder Nutzer der
Treppe für seinen eigenen Schaden.
Eine geschickte, wenn auch kunden- und vor allem behindertenfeindliche Lösung.
Die regelmäßigen Kontrollen
von TÜV und Amt für Arbeitsschutz
liefen deshalb bisher auf eine weitgehende Duldung dieser Praxis
hinaus.
Es reichte so selbst im Beanstandungsfalle aus,
wenn der zuständige Marktleiter mündlich versicherte,
dass aufgrund mehrmaliger Kontrollen pro Tag durch das Personal
die Stapelhöhe der Waren
einen bestimmten Wert nicht überschreite und möglichst keine
scharfkantigen
oder harten Gegenstände in die Auslage gelangen würden.
Dass dies nur leere Worte waren zeigen meine Bilder.
Die Kunden selbst sorgen immer wieder durch durch Wühlen
und auch das Zurücklegen auslagenfremder Gegenstände aus den Verkaufsräumen
in die Auslage für eine Aufstapelung der dorteigen Waren.
Und für die hierdurch notwendige mindestens stündliche
Korrektur der Auslagen
ist einfach weder Zeit noch Personal vorhanden.
Und nur zwei bis dreimal pro Tag sowie zusätzlich im
Beschwerdefall
ist bei großem Kundenaufkommen bei weitem nicht ausreichend.
Mit der Zeit reißt dann der große Schlendrian ein und sogar
wiederholte,
und gezielte Kundenbeschwerden werden irgendwann nur noch
schlichtweg ignoriert.
Man ist einfach überfordert und genervt, da es sich aus Sicht
der Hausleitung
ja nur um eine Art sinnloser Sisyphusarbeit handelt,
also Verschwendung von Arbeitskraft ohne messbare Umsatzsteigerung.
.
Wirkliche Abhilfe würde
deshalb nur
ein bundesweites oder gar europaweites Verbot bringen,
da sich einzelne Märkte isoliert nicht sanktionieren lassen.
Die Marktzentralen berufen sich dabei mit Recht auf die
bundesweite Konkurrenz,
welche ohne die gleichen Sanktionen ja einen Wettbewerbsvorteil hätte.
Sie erinnern sich?...
Einige 10
Prozent Umsatzsteigerung durch Auslagen zwischen den Fahrtreppen!
Beachten Sie bitte:
Damit wirklich mal etwas
geschieht,
braucht man also Präzedensfälle...
oder genauer gesagt: Präzedens-Unfälle.
Daher hier ein Aufruf an alle:
Bitte schreiben Sie mir doch
einfach eine Mail,
falls Sie bereits einen Unfall oder auch nur
eine leichtere Verletzung durch Fahrtreppenauslagen
erlitten haben!
DER TECHNODOCTOR