Abkürzungen und Normen
Abkürzungen und Normen
in Medizin und Naturwissenschaft
1. Krankheiten werden international nach
verschiedenen Codes
verschlüsselt und klassifiziert.
Einer der gebräuchlichsten ist der sogenannte ICD-Code!
ICD-10 bedeutet:
International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, 10. Revision.
Die allgemeine Klassifizierung von Krankheiten
nach ICD 10 finden Sie hier:
DIMDI - ICD-10-GM Version 2010
1b. Sie verstehen ihren Befund nicht?
Auf folgender Webseite übersetzen Ihnen Ärzte und
Medizinstudenten kostenlos
alle medizinischen Fachausdrücke.
2.
Einzelsubstanzen,
Impfseren und Medikamente unterliegen ebenfalls sowohl
weltweiten als auch nationalen Klassifizierungen und Gesetzen
bezüglich Wirkung, Grenzwerten,
Kennzeichnungen, Gefahren und Zulassungen.
Einige der wichtigsten finden Sie in der folgenden
Zusammenstellung.
Pharma-Zentral-Nummer
In Deutschland vorgeschriebener, bundeseinheitlicher
Identifikationsschlüssel
für alle Arzneimittel und andere Apothekenprodukte.
Die PZN erleichtert z.B. das Auffinden
zugelassener Medikamente in der
Gelben Liste (Pharmaindex), der Roten Liste, als auch anderen
Medizinischen Datenbanken.
Lesen Sie hier mehr darüber:
http://de.wikipedia.org/wiki/Pharmazentralnummer
Arznei-Mittel-Informations-System
Datenbank mit den
rechtsverbindlichen Bezeichnungen der Bestandteile von
Fertigarzneimitteln für Zulassungsanträge.
Wurde mit der 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG)
in "Stoffbezeichnungen" umbenannt.
Sie finden die aktuellste
Fassung u.a. hier:
http://www.dimdi.de/static/de/amg/aktuelles/news_0030.html_319159480.html
Arznei-Mittel-Gesetz
Sie finden die aktuellste Fassung u.a. hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/
Zur Klassifikation und Bewertung
toxikologischer und karzinogener Eigenschaften
von Einzelsubstanzen, Impfseren und Medikamenten bediente man
sich lange Zeit
einer weltweit einheitlichen Nomenklatur in Form der sogenannten MAK-Werte
und BAT-Werte. Diese Abkürzungen standen für:
Maximale Arbeitsplatz-Konzentration
Biologischer Arbeitsstoff-Toleranzwert
Diese Werte wird es in dieser
Form jedoch schon bald nicht mehr geben.
Bitte beachten Sie:
Seit 1. Januar 2005 besteht mit dem Inkrafttreten
der neuen Gefahrstoffverordnung ein neues Grenzwert-Konzept.
Die neue GefStoffV kennt nur noch gesundheitsbasierte
Grenzwerte,
genannt ArbeitsplatzGrenzWert AGW
und Biologischer GrenzWert BGW.
Die alten Bezeichnungen MAK-Werte und BAT-Werte können
und sollen jedoch bis zur vollständigen Umsetzung der Verordnung
als Richt- und Orientierungsgrößen weiter verwendet werden.
(Quelle: Wikipedia )
GefStoffV
Ersetzte ab Januar 2005 "MAK+BAT-Werte"
Sie finden die neuesten gesetzlichen
Normen hier:
GefStoffV (Stand 2010)
Neue Kennzeichnungsnomenklatur und Symbolik ab 2010
GHS (Stand 2010)
Chemikalienverbotsverordnung (Stand 2010)
Richtlinie 67/548/EWG
Richtlinie 67/548/EWG (Stand 2009)
GSBL (Stand 2010)
GESTIS (Stand 2010)
GESTIS-Suchmaschine (Stand 2010)
Weitere Links:
http://www.dguv.de/ifa/de/gestis/stoffdb/index.jsp
http://www.gsbl.de/
http://www.gefahrstoffe-im-griff.de/
http://de.wikipedia.org/wiki/Chemikalien-Verbotsverordnunghttp://www.dguv.de/bgia/de/fac/luft/index.jsp
http://www.springer-gup.de/de/pharmazie/themen/2653-Gefahrstoffe_in_der_Apotheke_%96_eine_Uebersicht/
http://www.springer-gup.de/de/pharmazie/themen/2657-Chemikalienverbotsverordnung_(ChemVerbotsV)/
http://www.abda.de/ghs.html
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/TRGS.html
http://www.baua.de/nn_16810/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/pdf/TRGS-903.pdf
http://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/index.html
http://www.ruhr-uni-bochum.de/safety/gevo/grenzw/index.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsplatzgrenzwert
http://de.wikipedia.org/wiki/Maximale_Arbeitsplatz-Konzentration
http://de.wikipedia.org/wiki/Technische_Richtkonzentration
http://de.wikipedia.org/wiki/Biologischer_Grenzwert
http://www.gifte.de/index.htm
http://www.gifte.de/Chemikalien/index.htm
http://www.gifte.de/Recht/index.htm
DER TECHNODOCTOR