Kommentar zur
Datenschutzerklärung

nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). und Telemediengesetz (TMG)
mit Anpassung nach
Datenschutzgrundverordnung /Mai 2018 (DSGVO)
sowie der zukünftigen
ePrivacy-Verordnung (ePVO)

Zuletzt aktualisiert am 6.Juli 2019


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Liebe Besucher meiner Seiten!

Ständig neue Ergänzungen, schwer nachvollziehbare Auslegungen und meist nur für Fachjuristen erkennbare Fußangeln machen es
seit Mai 2018 zumindest für Nichtjuristen immer schwieriger, mit ihrer privaten Homepage auf dem jeweils aktuellsten Stand der DSGVO zu bleiben.
Während sich kommerzielle Webauftritte in der Regel kostenpflichtige professionelle Hilfe leisten können,
stehen diese Mittel den Betreibern privater, nichtkommerzieller Homepages schon aus rein finanziellen Gründen nicht zur Verfügung.
Sie sind hier fast ausschließlich auf Eigeninitiative und kostenlose Beratungsangebote angewiesen,
um überhaupt noch eine halbwegs DSVGO-konforme Datenschutzerklärung abgeben zu können.

Das Fazit:
Immer mehr wertvolle private HPs verschwanden seitdem aus dem Netz, nur weil die Angst vor möglichen
(berechtigten und unberechtigten) Abmahnungen sowie der nun erforderliche zusätzliche finanzielle und zeitliche Aufwand die Lust
auf das Erstellen und Pflegen kostenloser privater Webangebote allmählich verfliegen lässt.... :-(((

Aber vielleicht liegt ja möglicherweise genau dieser unvermeidbare Kollateralschaden sogar in der Absicht der verantwortlichen
EU-Gremien, etwa um den Pool der noch verfügbaren freien Internetadressen wieder ein wenig zu bereichern???
Die Tage der privaten Webauftritte sind möglicherweise daher schon bald gezählt....
Es sei denn, möglichst viele private Webautoren stellen sich solange wie irgend möglich auch dieser neuen Herausforderung!

Ich möchte an dieser Stelle daher zunächst einige Tipps für das Erstellen einer eigenen Datenschutzerklärung geben:

Hier sollte man aber unbedingt fachjuristische Hilfe in Betracht ziehen!
Professionelle Abmahnkanzleien haben in letzter Zeit nämlich grenzwertige bis sogar (meiner Ansicht nach) illegale Geschäftsmodelle entwickelt,
um juristische Fallstricke und Ungenauigkeiten in der DSGVO für ihre eigenen Zwecke gewinnbringend auszunutzen.
Dies sind auch für private, nichtkommerzielle Webseiten durchaus ernstzunehmende Gefahren,
deren rechtssichere Eindämmung oft schlicht an der zumindest für juristische Laien chronisch
mangelhaften Transparenz der DSGVO scheitert.
Auf jeden Fall ist es ohne enormen Arbeits- und Zeitaufwand kaum möglich, immer auf dem aktuellsten Stand gesetzeskonform zu bleiben.
Da das den persönlichen Rahmen vieler privater Seitenanbieter sprengt, muss sich letztendlich jeder Betreiber einer Webseite
also der grundsätzlichen Entscheidung stellen, wieviel der ihm bisher zur Verfügung stehenden Zeit noch in sinnvolle Aktualisierungen
seiner Webinhalte investiert werden können, ohne die notwendige permanente Aktualisierung der jeweils gültigen DSGVO zu vernachlässigen.
Der Preis für ständige, penible DSGVO-Konformität ist insbesondere für private Betreiber kostenloser, nichtkommerzieller Webangebote extrem hoch:
Der zusätzliche Aufwand an juristischen Spitzfindigkeiten geht nämlich nicht nur auf Kosten der Qualität und Aktualität angebotener Inhalte,
sondern schlägt etwa bei Inanspruchnahme
kostenpflichtiger professioneller Hilfe, sehr wohl auch gehörig auf den Geldbeutel.
Andererseits könnte man natürlich durch ein solch professionelles "Rundum-Sorglos-Paket" zumindest wieder ruhiger schlafen
und sich ansonsten wieder mehr auf die eigenen Webinhalte konzentrieren.
Diese Entscheidung muss natürlich jeder selbst treffen.


Eine gute Hilfe bei der Erstellung und Aktualisierung der Erklärung zur DSGVO
bietet u.a. folgende Seite der
Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE | Rechtsanwälte in Zusammenarbeit mit der
DGD | Deutsche Gesellschaft für Datenschutz GmbH sowie der RC GmbH,

in Form eines kostenlosen
Datenschutzerklärungs-Generators an:

https://www.wbs-law.de/datenschutzrecht/alle-neuigkeiten-zur-dsgvo-immer-aktuell-78739/


Ich persönlich habe mich trotz alleiniger Nutzung dieses Generators dennoch ganz klar für die Priorität meiner Inhalte entschieden!
Denn selbst bei noch so großer Sorgfalt im Umgang mit der DSGVO einschließlich professioneller Vorlagen bleibt stets ein individuelles Restrisiko,
welches alleine nur durch einen automatisch generierten statischen Text nicht weiter gemindert werden kann.
Die mittlerweile angelaufene Abmahnungsmaschinerie ist ein neues lukratives Geschäftsmodell!
Nutznießer sind vor allem einige "Schwarze Schafe" unter den Juristen sowie sog. "Vereine",
wie z.B. die erst am
06.03.2019 gegründete IGD Interessengemeinschaft Datenschutz e.V. ,
die sich offensichtlich bereits recht erfolgreich auf solche Abmahnungen spezialisiert zu haben scheint..


So wird lt. Kanzlei
SOLMECKE einigen Mandanten per Abmahnung etwa vorgeworfen:

Zit.Anfang : "
... Webseite ohne SSL-Verschlüsselung betrieben zu haben,
so dass ein sicherer Transfer von Daten der Verbraucher nicht gewährleistet sei....
" Zit.Ende.

Mehr dazu finden Sie hier:
https://www.wbs-law.de/internetrecht/erste-dsgvo-abmahnungen-im-umlauf-ra-solmecke-klaert-auf-77452/


Meine Webseiten werden aus gutem Grunde nach wie vor wahlweise mit und ohne SSL-Verschlüsselung angeboten.
Sie können dies aber selbst völlig beliebig über das Hauptmenü im linken Teil meiner Startseite festlegen.
Dadurch werden u.a. dann auch globale Webangebote erreichbar, die selbst (bisher noch) keine SSL-Verschlüsselung anbieten.
Im
SSL-Modus meiner Seiten sind diese Links dann natürlich nicht mehr vorhanden.
Ohne SSL-Verschlüsselung könnte es aber nun lt. DSGVO (je nach Auslegung) zumindest rein formaljuristisch
durchaus schon gefährlich sein, auf diese auch nur passiv zu verlinken!

Ich empfinde diesen Zustand (bei allem sicherheitsrelevantem Nutzen der DSGVO) bereits als eine erhebliche,
wenn auch indirekte
Zensur, da durch derartige Beschneidungen in der Verlinkung die globale Erreichbarkeit
ansonsten frei zugänglicher Seiten ohne SSL mit Hilfe möglicherweise für den Verlinker zu erwartenden
(angstbasierten) Abmahnungen nur wegen Lappalien wie "fehlender SSL-Verschlüsselung"
doch in der Tat recht effizient unterbunden wird.
Damit wird meiner Ansicht nach also sowohl die persönliche Informationszugangsfreiheit der Seitenbesucher
als auch die allgemeine Pressefreiheit der Webautoren empfindlich tangiert.
Jeder sollte doch selbst entscheiden können, ob er eine verschlüsselte oder eine unverschlüsselte Seite besucht!

Verstehen Sie mich hier bitte nicht falsch!
Die DSVGO ist absolut wichtig und notwendig!
Natürlich macht sie insbesondere bei kommerziellen Webangeboten auch durchaus Sinn.
Aber sie war und ist vor allem als Schutzinstrumentarium für die Daten der Nutzer gedacht
und darf keinesfalls irgendwelche informationellen Grundrechte einschränken.
Insbesondere aber muss sicher ausgeschlossen werden, daß sie zur (pseudo-) juristischen Untermauerung
illegaler kostenpflichtiger Abmahnpraktiken durch suspekte Personenkreise missbraucht werden kann!


Dazu noch drei interessante Links:
https://joehnke-reichow.de/2019/03/26/geht-die-abmahnwelle-nun-los...
https://www.lead-digital.de/dsgvo-7-sichere-wege-eine-abmahnung-zu-kassieren/
https://www.e-recht24.de/news/abmahnung/11314-dsgvo-missbrauch-neuer-verein-mahnt-immer-mehr-webseitenbetreiber-ab.html

 

Wie soll es dann in Zukunft weitergehen?

Nach der 2018 beschlossenen Anwendbarkeit der DSGVO soll etwa ab Mitte/Ende 2019 eine endgültige Fassung der sog. "ePrivacy-Verordnung"
als weitere Verschärfung des Datenschutzes vorliegen. Allerdings soll diese erst ab 2022 Anwendbarkeit erlangen.
Damit soll vor allem die Achtung des Privatlebens und der Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation EU-weit strenger geregelt werden.
Insbesondere betrifft dies den Umgang mit Cookies, Datensicherheit bei elektronischen Kommunikationsdiensten sowie Telefonmarketing
(z.B. bezüglich ungebetener Werbeanrufe oder Umfragen)

Näheres dazu erfahren Sie u.a. hier:

https://www.datenschutzexperte.de/blog/datenschutz-und-eu-dsgvo/eprivacy-stand-heute/

 

Aber denken wir positiv, solange das noch irgend möglich ist!
In diesem Sinne wünsche ich allen Besuchern meiner Seiten viel Spass und Nutzen mit deren Inhalten.

DER TECHNODOCTOR


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