Sammelklage

Gegen Abzocke per Handy und Festanschluss


Vorab sei gesagt, dass alle Beiträge auf meinen Seiten
keine juristisch kompetente Rechtsberatung darstellen!
Sie entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung
und zeigen, wie ich reagieren würde,
ersetzen aber keineswegs die Beratung eines Anwaltes.


Am 16. Juli 2004 erreichte mich folgende Mail eines Essener Rechtsanwaltes:

 


----- Original Message -----

From: PStruewe@aol.com
To:
technodoc@technodoctor.de
Sent:
Friday, July 16, 2004 1:43 PM
Subject: Ihre Homepage zum Thema ATS - Abzocke


Sehr geehrter Herr Grimmer,
ich beziehe mich auf Ihre (sehr informative und übersichtliche!) Homepage, auf der Sie unter anderem Informationen über fragwürdige, wenn nicht gar strafwürdige Machenschaften verschiedener Firmen,
so auch der ATS GmbH in Hamburg hinweisen.
Ich beschäftige mich als Rechtsanwalt unter anderem häufig auch mit vergleichbaren Fällen, bei denen durch derartige "Mehrwertdienste" Verbraucher regelrecht abgezockt werden.
Heute bin ich auf Ihre Homepage gestoßen,
nachdem mir gestern eine Mandantin eine Rechnung der ATS GmbH über "30 Tage pauschale Tel. Unterhaltung" in Höhe von 65,95 € vorgelegt hat.

Sie soll demnach - wie viele vor ihr schon -
über die besagte Hamburger Rufnummer (04080903xxx) diesen Mehrwertdienst bestellt haben. Gleichzeitig wird in der Rechnung eine "Erinnerungsgebühr" in Höhe von 5,25 € für den Fall angedroht,
dass nicht rechtzeitig gezahlt wird. Aus meiner Sicht glasklar rechtswidrig und gerichtlich nicht durchsetzbar.


Sie berichten insoweit zutreffend, dass derartige Gesellschaften es nicht auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen und spätestens nach erfolglosem Einschalten eines ebenso dubiosen Inkassounternehmens von weiteren Schritten absehen.
Das ist auch meine Erfahrung. Völlig ausreichend sind da die Millionenumsätze durch eingeschüchterte Verbraucher,
die lieber zahlen, als die Sache bekannt zu machen. Könnte es doch peinlich enden und zu Erklärungsnöten gegenüber Ehefrau/Freundin/Eltern kommen...!  

Nun ist es so, dass den Wenigen, die tatsächlich den Weg zum Anwalt machen, dort wohl häufig (wenn nicht sogar immer)
der Ratschlag erteilt wird, man solle erstmal abwarten,
bis ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert. Danach könne man Widerspruch einlegen und der gerichtlichen Auseinandersetzung mit äußerster Gelassenheit entgegensehen.
Dieser Rat ist zwar verständlich und im übrigen auch juristisch einwandfrei.
Auch ich empfehle meinen Mandanten häufig sinngemäß:
"Lass die mal ruhig klagen, wenn die meinen sie bekämen noch Geld!
Vor Gericht nehmen wir sie auseinander!"
Hinterher löst sich die Sache dann regelmäßig in Wohlgefallen auf,
der Anwalt hatte Recht, der Mandant hat seine Ruhe und alle sind glücklich... Aber jetzt kommt der Punkt bei Firmen wie ATS:
Sind wirklich alle glücklich? Antwort: JA!

Insbesondere die Firma ATS ist glücklich, weil sie genau mit diesem Rat des Anwaltes fest rechnet und das ist das Erfolgsrezept der Abzocker!
Es gibt nämlich keine Gerichtsverfahren, weil die ATS nicht klagt,
der Staatsanwaltschaft die Hände gebunden sind und letztlich der Anwalt keine weiteren Schritte unternimmt.
Auch Letzteres ist prinzipiell verständlich bei den geringen Streitwerten. Der Anwalt kostet mehr als die Rechnung des Abzockers beträgt und Rechtsschutzversicherer zahlen in derartigen Fällen auch nicht.

 
Hinzu kommt noch folgendes:
Ich denke, dass manchen Anwälten gar nicht bewusst ist,
dass es nach unserer Zivilprozessordnung grundsätzlich die Möglichkeit gibt, zivilrechtlich gegen diese Abzockerfirmen vorzugehen...  
Meine Geduld ist jedenfalls am Ende.
Ich habe mir schon vor längerer Zeit zum Ziel gesetzt, die Abzocke zu beenden - es den Firmen jedenfalls schwer zu machen und die juristische und sonstige Öffentlichkeit umfassend aufzuklären.

 
Ich plane zur Zeit eine
Sammelklage zunächst gegen die Firma ATS.
Ich denke, ich habe einen Weg gefunden, wie man einen Prozess gewinnen und letztlich ATS bis zur Insolvenz in die Knie zwingen kann. Für einen umfassenden Erfolg brauche ich jedoch die Unterstützung von möglichst vielen Betroffenen, die Rechnungen der ATS GmbH erhalten haben. In diesem Zusammenhang wäre auch Ihre Unterstützung von besonderer Bedeutung, da ich davon ausgehe, dass Sie zu vielen Betroffenen Kontakt haben. Wer also aktuell von der ATS auf Bezahlung einer Abzockerrechnung in Anspruch genommen wird, sollte sich bei mir melden (Email, Fax, Telefon oder per Post - Anschrift unten
*). Als Betreff bitte "ATS GmbH" angeben. Gerne können wir nähere Einzelheiten telefonisch besprechen. Sie können mich hierzu jederzeit zwischen 8 und 18 Uhr in der Kanzlei erreichen. Außerdem stelle ich Ihnen anheim, diese Email an Betroffene weiterzuleiten oder sie auf Ihrer Homepage zu veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen,

P. Strüwe

 
Email:
PStruewe@aol.com

 



*
Bitte kontaktieren Sie Herrn Strüwe per E-Mail.
Alternativ bin ich gerne bereit, Ihre Mails weiterzuleiten.
Telefonnummer und Postadresse der Kanzlei sind mir bekannt.
Diese kann ich aus wettbewerbsrechtlichen Gründen
auf meinen Seiten jedoch nicht veröffentlichen.


Ich hoffe, dass möglichst viele Betroffene sich der geplanten Sammelklage anschließen!

 


ACHTUNG!

Mittlerweile hat sich so Einiges an der ATS-Front getan.
Am Dienstag, dem 21.September 2004 strahlte SAT1 in der Sendung
2Akte 04 einen Beitrag über dieses Thema aus.
Außerdem erreichte mich aktuell folgende Mail von RA.Strüwe:


Original Message -----
From: PStruewe@aol.com
To: technodoc@technodoctor.de
Sent:
Tuesday, January 25, 2005 9:36 AM
Subject: ATS - neues von der Front


Hallo Herr Grimmer!

Bei meiner Sammelklage gibt es inzwischen erste Entscheidungen des Amtsgerichts Hamburg. Es wurde in mehreren Fällen entschieden, dass ATS keinen Anspruch auf die Gebühren hat. Wir haben also in vollem Umfang gewonnen und ATS ist erfreulicherweise auch noch verpflichtet, die Gerichts- und Anwaltskosten zu zahlen!

Der Staatsanwalt hat meines Wissens auch zugeschlagen: Ich erfuhr soeben, dass die Geschäftsräume von ATS und mehreren Inkassounternehmen und auch wohl der Anwaltskanzlei C. S. durchsucht worden sein sollen.

Ich halte Sie auf dem Laufenden

Mit freundlichen Grüßen

Peter F. W. Strüwe

Also: Es tut sich durchaus etwas und ich hoffe im Interesse aller bereits Geschädigten, dass die Behörden die Aktivitäten der betreffenden Firmen und ihrer eventuell noch zu erwartenden Nachfolger und Trittbrettfahrer möglichst bald konsequent und endgültig beenden!

An dieser Stelle möchte ich einen ausdrücklichen Aufruf an die Medien richten,
die Sammelklage von RA Strüwe und die Arbeit der Ermittlungsbehörden doch mit weiteren TV-Beiträgen und Zeitungsartikeln zu ünterstützen
.
Nur wenn auch die breite Masse Kenntnis von ihren Rechten und Abwehrmöglichkeiten hat, lässt sich ein wirklich dauerhafter Schutz gegen derartige Abzockmethoden in Deutschland und vielleicht langfristig sogar in ganz Europa durchsetzen.
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DER TECHNODOCTOR

 


                         
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