Sammelklage
Gegen Abzocke per Handy und Festanschluss
Vorab sei gesagt, dass alle
Beiträge auf meinen Seiten
keine juristisch kompetente Rechtsberatung darstellen!
Sie entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung
und zeigen, wie ich reagieren würde,
ersetzen aber keineswegs die Beratung eines Anwaltes.
Am 16. Juli 2004 erreichte mich folgende Mail eines Essener Rechtsanwaltes:
|
Ich hoffe, dass möglichst viele Betroffene sich der geplanten Sammelklage anschließen!
ACHTUNG!
Mittlerweile hat
sich so Einiges an der ATS-Front getan.
Am Dienstag, dem 21.September 2004 strahlte SAT1 in der Sendung2Akte
04 einen Beitrag über dieses Thema aus.
Außerdem erreichte mich aktuell folgende Mail von RA.Strüwe:
Original Message ----- From: PStruewe@aol.com To: technodoc@technodoctor.de Sent: Tuesday, January 25, 2005 9:36 AM Subject: ATS - neues von der Front Hallo Herr Grimmer! Bei meiner Sammelklage gibt es inzwischen erste Entscheidungen des Amtsgerichts Hamburg. Es wurde in mehreren Fällen entschieden, dass ATS keinen Anspruch auf die Gebühren hat. Wir haben also in vollem Umfang gewonnen und ATS ist erfreulicherweise auch noch verpflichtet, die Gerichts- und Anwaltskosten zu zahlen! Der Staatsanwalt hat meines Wissens auch zugeschlagen: Ich erfuhr soeben, dass die Geschäftsräume von ATS und mehreren Inkassounternehmen und auch wohl der Anwaltskanzlei C. S. durchsucht worden sein sollen. Ich halte Sie auf dem Laufenden Mit freundlichen Grüßen Peter F. W. Strüwe |
Also: Es tut sich durchaus etwas und ich hoffe
im Interesse aller bereits Geschädigten, dass die Behörden die
Aktivitäten der betreffenden Firmen und ihrer eventuell noch zu
erwartenden Nachfolger und Trittbrettfahrer möglichst bald
konsequent und endgültig beenden!
An dieser Stelle
möchte ich einen ausdrücklichen Aufruf an die Medien richten,
die Sammelklage von RA Strüwe und die Arbeit der
Ermittlungsbehörden doch mit weiteren TV-Beiträgen und
Zeitungsartikeln zu ünterstützen.
Nur wenn auch die breite
Masse Kenntnis von ihren Rechten und Abwehrmöglichkeiten hat,
lässt sich ein wirklich dauerhafter Schutz gegen derartige
Abzockmethoden in Deutschland und vielleicht langfristig sogar in
ganz Europa durchsetzen.
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
DER TECHNODOCTOR