Rolltreppen in
Kaufhäusern.....
(Stand: 25.Mai 2005)

Angenehme Erleichterung
oder permanente Verletzungsgefahr
für Kunden und Personal?


Wer mag sie nicht, die gute alte Rolltreppe in unseren Kaufhäusern, in der U-Bahnstation und am Flughafen?

Die erste Fahrtreppe wurde 1892 von Jesse W. Reno als US-Patent eingereicht und bestand zunächst lediglich aus einem Gummischrägband mit Holzplatten, also um ein schräges Förderband. Nur vier Jahre später wurde die Erfindung in einem Vergnügungspark in Coney Island als Attraktion betrieben.

Der wirtschaftliche Durchbruch geschah 1900 zur Pariser Weltausstellung. In den USA etablierte sich die Fahrtreppe schnell in Kaufhäusern und vor allem in Bahnhöfen der U-Bahn. Eine Rolltreppe in der heute gebauten Ausführung wurde erstmals 1920 von der Otis Elevator Company konstruiert.

Sie ist bequem, nützlich und ein völlig ungefährlicher, kostenloser Fahrspass vor allem für Kinder....

- Oder etwa doch nicht ....??
Denken Sie doch mal an die vielen Berichte in letzter Zeit über Unfälle mit Drehtüren.
Auch diese hatte man ja lange Zeit für unbedenklich gehalten.
Und gelegentliche Zwischenfälle wurden in der Regel immer schnell unter den Tisch gekehrt.
Wäre es da nicht möglich, dass auch Rolltreppen ein ähnliches Risiko darstellen könnten?
Besonders dann, wenn die ohnehin schon unzureichenden Sicherheitsvorschriften
von der Geschäftsleitung unterlaufen oder zumindest deren Grauzonen ausgenutzt werden
um etwa
Waren in den Freiräumen zwischen den Fahrtreppen zum Verkauf anzubieten?
In vielen Supermärkten ist dies nämlich schon seit Jahren Usus,
da nach entsprechenden Analysen der Kunde gerne während der Fahrt in diesen Auslagen herumwühlt
anstatt sich vorschriftsmäßig festzuhalten und nicht selten das eine oder andere Produkt in seinen Wagen legt.
Der Umsatz der dort angeboteten Waren soll dann auch tatsächlich um
einige 10 Prozent höher liegen,
als bei den regulären Aufstellungsorten in den Verkaufsräumen.
Dementsprechend hartnäckig werden die Zwischenräume dann auch immer wieder regelmäßig gefüllt.
Dabei nimmt man sogar stillschweigend in Kauf,
dass die Kunden stürzen oder sich beim Herumwühlen verletzen könnten.
Betrachten wir doch einmal die an fast jeder Fahrtreppe
angebrachten Warnhinweise (Meist Piktogramme) :
Hieraus ist klar ersichtlich, das die Benutzer der Fahrtreppe aus Sichergründen und zur rechtlichen Absicherung der Fahrtreppenbetreiber zu folgenden Verhaltensregeln abgehalten werden:

1...Sich mit mindestens einer Hand an den Laufbändern rechts und links der Treppen festzuhalten und kleinere Kinder, die diese Bänder nicht selbst erreichen können an die Hand zu nehmen.


2...nicht mit den Schuhen in die Randbereiche der Stufen zu geraten.


4...Tiere auf den Arm zu nehmen.

Ein Nichtbefolgen dieser Empfehlungen könnte also als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden,
so dass es bei einem Unfall auf der Rolltreppe durchaus möglich ist, dass der Betroffene selbst haftet,
weil weder die Haftpflichtversicherung des Betreibers noch die Unfallversicherung des Opfers
bei einem
durch grobe Fahrlässigkeit verursachten Schaden eintreten werden.

Besonders behinderte und alte Menschen sollten sich stets festhalten
und
Rollstuhlfahrer sind sogar grundsätzlich auf dies Haltemöglichkeit angewiesen
insofern sie ohne Begleitperson die Treppe nutzen möchten.

Eine Einschränkung dieser Haltemöglichkeit darf man also getrost
als in hohem Maße
behindertenfeindlich ansehen!

Kein Problem, sagen Sie? ...
Man kann sich ja einfach festhalten ?..
Dann lassen Sie doch einfach nur mal die folgenden Bilder
aus einem großen Kölner Kaufhaus auf sich wirken.

Bitte beachten Sie: Dieses Beispiel ist keineswegs nur ein Einzelfall,
sondern durchaus repräsentativ für sehr viele deutsche Kaufhäuser.


Im großen Zwischenraum zwischen den beiden abführenden
und den beiden aufführenden Fahrtreppen
wurden bis weit über Laufbandhöhe
und extrem dicht an der Grifffläche
harte Kunststoffkisten und Waschzuber gestapelt.

( Bilder: 23.Mai 2005)

Das gleiche Problem aus der Seitenansicht.
Hier wird auch noch der
kleinere Zwischenraum zwischen den beiden abführenden Treppen gezeigt,
der mit allerlei verschiedenen weichen und harten Waren
wie Socken, Steckdosenleisten und Alugrillblechen überfüllt ist. Sogar
Gemüse-Reiben (!) habe ich dort schon entdeckt.

(Bilder: 23.Mai 2005)

Nochmal der große Zwischenraum:

Deutlich ist zu sehen, wie einige der Kisten
in Richtung Laufband kippen.
Dies wird unter anderem durch spielende Kinder
und auch Kunden verursacht, die betrachtete
Waren wieder zurückstellen wollten,
was sich aber aufgrund der ja weiterlaufenden Treppe
dann oft mehr als schwierig erweist.
So wandern alle Auslagen mit der Zeit
in Fahrtrichtung der Treppe und stapeln sich
an deren Ende irgendwann zu einem großen Haufen.

(Bilder: 23.Mai 2005)

Auf diesen Bildern sehen Sie den Auslaufbereich der Fahrtreppe im unteren Verkaufsraum
Eine abschließende Glasscheibe soll verhindern,
dass die weitergeschobene Ware auf den Boden fällt.
In der Praxis funktioniert dies jedoch nur bedingt,
da sich die Ware nach einiger Zeit hier viel zu hoch auftürmt
und schließlich irgendwann über den Rand der Scheibe fällt.

(Bilder: 23.Mai 2005)

Wie Sie leicht erkennen können, ist dies hier bereits mit einer Alu-Grillschale (Pfeil) passiert. Weitere Teile werden in Kürze folgen und führen zu einem zusätzlichen Gefahrenmoment, wenn hilfsbereite Kunden oder Personal versuchen, die im Bereich des Treppenumlaufs befindlichen Waren bei laufender Treppe aufzuheben.

(Bilder: 23.Mai 2005)

Wer sich in diesem Bereich bückt, läuft Gefahr
mit den Haaren oder Kleidungsstücken
(Kittel, Schal,Ärmel usw.)
in den Umlauf der Fahrtreppe gezogen zu werden.
Die Folgen könnten Skalpieren oder Erdrosseln sein.
Derartige Unfälle sind bereits aus der Vergangenheit bekannt.

(Bilder: 23.Mai 2005)

Eine weitere Gefahrenquelle sind die (übrigens paradoxerweise vorgeschriebenen)
Abweiser aus Plexiglas, wie sie in den oberen Bildern zu sehen sind.
Der Sinn sollte eigentlich sein, damit ein
Greifen oder Überbeugen des Kunden
in den Zwischenraum kurz vor den Betonpfeilern
zu vermeiden und ihn so vor einer Kollision
zwischen seinem Kopf und den Pfeilern zu schützen.
Meiner Meinung nach eine
völlig blödsinnige Maßnahme!
Zumindest bei den
gegen die Fahrtrichtung weisenden Spitzen wie im Bild zu sehen,
da mir gerade die von diesen Abweisern ausgehende
Verletzungsgefahr durch die entgegenkommende
Kunstoffspitze noch größer erscheint
als bei einer bloßen Kollision mit der stumpfen Betonfläche des Pfeilers.
Zudem kann man sich dahinter mit den Fingern oder Kleidungsteilen übel verfangen wie die Pfeile andeuten.

(Bilder: 23.Mai 2005)

Überhaupt dürfte die größte Verletzungsgefahr in eingeklemmten und gebrochenen Fingern
sowie abgerissenen Fingernägeln zu suchen sein.
Aber auch Stürze sind selbstverständlich nicht auszuschließen.
Selbst wenn es sich um weiche Waren wie Socken handelt, so erschreckt man sich dennoch,
wenn die Finger plötzlich unvorbereitet in ein Hindernis geraten,
dessen wahre Gefahr ja vielleicht gar nicht auf den ersten Blick sichtbar ist,
da harte Gegenstände oftmals von weichen Teilen verdeckt werden
und unsichtbar in der Tiefe lauern, wie meine Bilder beweisen.
Instinktiv zieht man dann die Hand zurück und vermeidet ab diesem Zeitpunkt in vielen Fällen
auch zukünftig das vorgeschriebene Festhalten, selbst wenn man sich gar nicht ernsthaft verletzt hat.
Der Schreck reicht da nämlich völlig aus..

(Bilder: 23.Mai 2005)

Und dass dieses Misstrauen durchaus gerechtfertigt ist, zeigen die oberen 4 Bilder.
Sie sehen einen wilden Mischmasch aus festen und weichen Teilen
mit unberechenbaren Auswirkungen auf eventuell hineingeratende Finger,
der zumindest mich nicht gerade zum Festhalten animiert.

(Bilder: 23.Mai 2005)

Gegenmaßnahmen:

Eigentlich wäre alles ganz einfach!
In den Zwischenräumen der Treppen darf absolut nichts zugreifbar gelagert oder angeboten werden.
Im Falle von Werbeauslagen sollten sie mittels eines Deckels
aus einer durchgehenden Plexiglasplatte von oben
zugriffsicher verschlossen werden.

Einige Supermärkte und Kaufhäuser halten sich offensichtlich durchaus freiwillig an diese Regeln.
Die Nutzung der Zwischenräume ist jedoch bundesweit nicht fest geregelt sondern bleibt,
solange kein wirklich ernsthafter Unfall geschieht, weitgehend dem Ermessen
und damit leider auch der Willkür des Marktleiters oder der Marktzentrale überlassen.

Und dieser Ermessensspielraum wird, von Markt zu Markt verschieden genutzt.
Im vorliegenden Falle ohne Rücksicht auf die Sicherheit des Kunden
und weit über die Grenzen des gesunden Menschenverstandes hinaus.
Sollten auch Sie sich über solch einen Markt ärgern, oder sich sogar schon mal verletzt haben,

wenden Sie sich ( im Großraum Köln ) vertrauensvoll an
mich oder an folgende Adressen:

Zuständig speziell für den Bereich neben den Rolltreppen ist das

Ordnungsamt der Stadt Köln *,

Sammel-Telefonnummer der Stadt Köln: 0221- 221- 0 *

Durchwahl des Ordnungsamtes: 0221-221 - 27 746 *

da es sich hierbei um einen öffentlich zugänglichen Bereich handelt.


Die regionale Arbeitsschutzbehörde kann zudem in Amtshilfe
mit dem zuständigen Ordnungsamt zusammenarbeiten
(Z. B. bei technischen Beratungen).

Für Köln wäre in diesem Falle zuständig:

Staatliches Amt für Arbeitsschutz Köln *


Schanzenstraße 38
*
51063 Köln

Tel.: 0221-962770
*
Fax: 0221-96277455
*

*ACHTUNG!
Für die dauerhafte Richtigkeit von Telefonnummern
und Anschriften kann nicht garantiert werden.
Bitte wenden Sie sich notfalls an die Auskunft 11833
oder das Callcenter der Stadt Köln: 0221-221-0

Recherchen und Rücksprache mit diesem Amt ergaben, dass das Lagern von Waren
zwischen den Fahrtreppen zwar nicht ausdrücklich verboten ist,
aber es sich hier um eine Art juristischer Grauzone handelt,
wobei mangels eines akuten Unfalls bisher noch kein direkter Handlungsbedarf bestand.
Grundsätzlich sollte man sich im eigenen Interesse zwar festhalten
und auch grundsätzlich nicht in die Zwischenräume greifen,
aber mit dem Anbringen der obligatorischen Abweiser und Warnpiktogramme
an den Fahrtreppen hat der Betreiber seiner Sorgfaltspflicht zunächst formaljuristisch genüge getan.
Beim Nichtbefolgen der Warnhinweise also haftet jeder Nutzer der Treppe für seinen eigenen Schaden.
Eine geschickte, wenn auch
kunden- und vor allem behindertenfeindliche Lösung.

Die regelmäßigen Kontrollen von TÜV und Amt für Arbeitsschutz
liefen deshalb bisher auf eine weitgehende Duldung dieser Praxis hinaus.

Es reichte so selbst im Beanstandungsfalle aus, wenn der zuständige Marktleiter mündlich versicherte,
dass aufgrund mehrmaliger Kontrollen pro Tag durch das Personal die Stapelhöhe der Waren
einen bestimmten Wert nicht überschreite und möglichst keine scharfkantigen
oder harten Gegenstände in die Auslage gelangen würden.
Dass dies nur leere Worte waren zeigen meine Bilder.
Die Kunden selbst sorgen immer wieder durch durch Wühlen
und auch das Zurücklegen
auslagenfremder Gegenstände aus den Verkaufsräumen
in die Auslage für eine Aufstapelung der dorteigen Waren.
Und für die hierdurch notwendige mindestens
stündliche Korrektur der Auslagen
ist einfach weder Zeit noch Personal vorhanden.
Und nur zwei bis dreimal pro Tag sowie zusätzlich im Beschwerdefall
ist bei großem Kundenaufkommen bei weitem nicht ausreichend.
Mit der Zeit reißt dann der große Schlendrian ein und sogar wiederholte,
und gezielte Kundenbeschwerden werden irgendwann nur noch schlichtweg ignoriert.
Man ist einfach überfordert und genervt, da es sich aus Sicht der Hausleitung
ja nur um eine Art sinnloser Sisyphusarbeit handelt,
also Verschwendung von Arbeitskraft
ohne messbare Umsatzsteigerung.
.

Wirkliche Abhilfe würde deshalb nur
ein
bundesweites oder gar europaweites Verbot bringen,
da sich einzelne Märkte isoliert nicht sanktionieren lassen.
Die Marktzentralen berufen sich dabei mit Recht auf die bundesweite Konkurrenz,
welche ohne die gleichen Sanktionen ja einen Wettbewerbsvorteil hätte.
Sie erinnern sich?...
Einige 10 Prozent Umsatzsteigerung durch Auslagen zwischen den Fahrtreppen!


Beachten Sie bitte:

Damit wirklich mal etwas geschieht,
braucht man also
Präzedensfälle...
oder genauer gesagt:
Präzedens-Unfälle.
Daher hier ein Aufruf an alle:

Bitte schreiben Sie mir doch einfach eine Mail,
falls Sie bereits einen Unfall oder auch nur
eine leichtere Verletzung durch Fahrtreppenauslagen
erlitten haben!

DER TECHNODOCTOR


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